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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfrage auf Rennstrecken



Tiger4Ever
27.07.2008, 23:21
Hallöle!

Es geht um folgendes:

Ich habe mir in langer Kleinarbeit einen CRX für Rennstreckenfahrten und 1/4 Meile Fahrten zusammengebaut.

Jetzt kam mir in den Kopf, wie das eigentlich Versicherungstechnisch auf Rennstrecken aussieht!?

Der Wagen hat keine Strassenzulassung, ist demnach nicht versichert.

Was ist, wenn ich auf einer Rennstrecke zum Beispiel einem "ganz normalen zugelassenen Strassenwagen" auf der Rennstrecke reinfahre?!

Ich meine, ich persönlich würde es nicht so schlimm finden, wenn mir jemand reinfährt, das ist halt Risiko und gehört zum Rennen dazu.
Anderseits ist es natürlich nicht mein Alltagsauto, womit ich Beulen etc. eh nicht so eng sehe.

Aber wenn jemand mit seinem Alltagsauto da auf der Strecke fährt, und ich ram den? Wie siehts da aus?
Kann man sich da irgendwie versichern lassen? Oder ist auf Rennstrecken fahren generell vollkommen auf eigens Risiko?

Chris!

HCT
27.07.2008, 23:53
Es gibt Versicherungen für den Rennsport und auch für Trackdays, allerdings sprechen wir dann da von vierstelligen Beträgen pro Veranstaltung. Bei richtigen Rennen noch mehr, natürlich auch abhängig vom Fahrzeugwert.

Die Alternative sind straßenzugelassene Fahrzeuge. Auf entsprechenden Trackdays (dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten) greift dann die normale Straßenversicherung in vollem Umfang. Sobald allerdings Slicks oder nicht zugelassene Fahrzeuge im Spiel sind, ist auch hier der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Die Eidgenossen haben aber auch dort, wo die Deutschen noch Versicherungsschutz genießen, keine Versicherung mehr.

Interessant wird es, wenn Du tatsächlich mal jemandem schuldhaft reinfahren solltest. Dann darfst Du den Spaß nämlich zahlen. Ausnahme: Der Veranstalter schließt so etwas komplett aus und Du (und logischerweise der Unfallgegner) unterschreibst einen entsprechenden Wisch. Dann bist Du aus dem Schneider. Umgekehrt gilt das natürlich auch. Wenn Dir einer schuldhaft reinsemmelt, ist er auch ersatzpflichtig. Die Schuldhaftigkeit muss dann aber auch erst einmal bewiesen werden.

Ist also alles gar nicht so einfach.

rob.
28.07.2008, 07:47
mit einem nicht strassenzugelassenem fahrzeug kann er doch öffentliche touristenfahrten sowieso streichen

HCT
28.07.2008, 07:52
Das ist wohl richtig, aber es gibt auch Trackdays, bei denen der Versicherungsschutz sehr wohl besteht, beispielsweise vom Pistenclub. Da gibt es zwei Gruppen, straßenzugelassene Fahrzeuge und Rennfahrzeuge. In der ersten greift der Versicherungsschutz, in der zweiten Gruppe nicht.

Spoon
28.07.2008, 08:12
mit einem nicht strassenzugelassenem fahrzeug kann er doch öffentliche touristenfahrten sowieso streichen

Richtig und auf den meisten Rennstrecken in Dt. gilt das auch.Max. Kurzeitkennzeichen, da dort wenigstens Haftpflicht drauf ist.:wink:

SiRe
28.07.2008, 08:15
In der Regel ist es doch so, dass jeder der Schaden an seinem Fahrzeug selbst trägt. Ist eben ein gewisses Risiko dabei auf der Rennstrecke, aber ich sehe es eben so:

Bis jetzt war ich immer mit dem NSX-Club zusammen auf der Strecke, und dort kostet die Teilnehme vergleichsweise recht viel, dafür hats aber auch keine "*ç-Kiddies dabei, was wiederum ein Vorteil ist:wink:

Ich würd immer auch noch mit dem Veranstalter abklären ob auch versichert ist, wenn du in eine Leitplanke oder Reifenstapel reinknallst, nicht, dass du das dann selbst bezahlen musst!

Spoon
28.07.2008, 08:23
Ich würd immer auch noch mit dem Veranstalter abklären ob auch versichert ist, wenn du in eine Leitplanke oder Reifenstapel reinknallst, nicht, dass du das dann selbst bezahlen musst!

Das musst du meistens.Steht auch meistens so in den AGB´s der Veranstalter.
Mit dem Schaden selbst tragen ist richtig, nur lass es mal hart auf hart kommen und Unfall mit Personenschaden.Dann ohne Haftpflicht....:|

rob.
28.07.2008, 08:26
henrik... fahren die beiden gruppen dann auch zusammen auf der strecke?



Richtig und auf den meisten Rennstrecken in Dt. gilt das auch.Max. Kurzeitkennzeichen, da dort wenigstens Haftpflicht drauf ist.:wink:

auf der nordschleife bei touristenfahrten, kommt man mit nem kurzzeitkennzeichzen eigentlich auch nicht auf die strecke

Spoon
28.07.2008, 08:28
Ich denke er meint durch die hohe Teilnahmegebühr, grenzt man die Gruppen der Möchtegern-Fast&Fourious-Racer aus.

Nordschleife weis ich nicht, Lausitzring soll wo gehen.

Tiger4Ever
28.07.2008, 10:17
Danke schonmal für die zahlreichen Antworten!

Dann werde ich mich vorab mal informieren, wenn ich vorhabe eine Strecke zu besuchen, wie das geregelt.
Am Besten wäre natürlich, wenn die Teilnahme gänzlich auf eigenem Risiko basiert und man niemanden für einen Unfall an seinem Fahrzeug verantwortlich machen kann!:D

Thema Kurzzeitkennzeichen: Wäre natürlich auch in Ordnung, nur vermutlich würde im Fall der Fälle die Versicherung doch sicher nicht zahlen, wenn sie erfährt, das der Unfall auf einer Rennstrecke geschehen ist.

Btw. der Nürburgring ist doch im Rahmen der Touristenveranstaltung eh eine "öffentliche Strasse", wo die Verkehrsregeln gelten und man sowieso nur mit zugelassenem Fahrzeug teilnehmen darf, oder?

Spoon
28.07.2008, 10:23
Im Normalfall gilt auf der Rennstrecke die STVO und wird deswegen im Normalfall versicherungstechnisch als Strasse eingestuft.
Deswegen kommt beim Unfall auch meistens Polizei zur Unfallaufnahme.

Bei der Zulassungstelle kannst du auch ankreuzen auf dem Versicherungsschein: An- u. Abfahrtsowie Teilnahme an Veranstaltungen (bsp. Speeddays)

Michi Ej9
28.07.2008, 13:29
Also in Österreich schauts so aus..

Die Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben und Trainingsfahrten etc. gilt als Ausschluss und ist somit nicht versichert.

Der Schaden an den geschädigten wird womöglich bezahlt, die Leistung wird jedoch in vollem Umfang regressiert.

HCT
28.07.2008, 15:05
Rob: Die beiden Gruppen fahren getrennt. Immer abwechselnd.

Der Neuankömmling hat die östereichische Situation richtig beschrieben :up:
Bei den Eidgenossen ist es wie gesagt so, dass die gar nichts ersetzt bekommen. Da gibt es auch bei Personenschaden keinen Versicherungsschutz.

Low Familia: Auf der Nordschleife gilt während der Terroristenfahrten die StVO, bei Trackdays aber nicht. Bei den Pistenclub-Events darfst Du beispielsweise auch rechts vorbei. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten darf die Veranstaltung aber nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgelegt sein. Wenn zum Beispiel Rundenzeiten gemessen werden, ist das eine heisse Kiste. Da gibt es dann schon mal Gleichmäßigkeitswettbewerbe, bei denen man den Timer dann dringend braucht, auch ganze ohne die Erzielung von Höchtgeschwindigkeiten bzw. niedrigen Rundenzeiten. ;-)

ConnyLongis
12.08.2008, 10:12
Das ist wohl richtig, aber es gibt auch Trackdays, bei denen der Versicherungsschutz sehr wohl besteht, beispielsweise vom Pistenclub. Da gibt es zwei Gruppen, straßenzugelassene Fahrzeuge und Rennfahrzeuge. In der ersten greift der Versicherungsschutz, in der zweiten Gruppe nicht.

Das ist schmarrn. laut akb besteht kein versicherungsschutz bei behördlich genehmigten... ach, ich bin zu faul.
mal bitte in den akb nachsehen unter punkt A.1.5
Von dem ausschluss erfasst sind auch die Übungsfahrten, demnach also auch die ganzen trackdays, welche ja renntrainings sind.
Hier Seite 7 ganz unten:
http://www.bdv.info/bdv/Versicherungsbedingungen/KFZALLBedingungen.pdf

desweiteren finden die pistenclub dinger nicht im bereich der stvo statt und ausserhalb der stvo gelten die akb nicht.

Battosai
28.06.2009, 20:04
Die Alternative sind straßenzugelassene Fahrzeuge. Auf entsprechenden Trackdays (dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten) greift dann die normale Straßenversicherung in vollem Umfang. Sobald allerdings Slicks oder nicht zugelassene Fahrzeuge im Spiel sind, ist auch hier der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Die Eidgenossen haben aber auch dort, wo die Deutschen noch Versicherungsschutz genießen, keine Versicherung mehr.

Mal ne dumme Frage zu diesem Abschnitt, gilt diese Rechtsprechung auch ausserhalb Deutschlands oder beschränkt sich dies nur auf dementsprechende Events im Inland?