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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : autobahn unfall



crx-polen-freak
13.08.2008, 14:38
heftig :D

http://video.interia.pl/obejrzyj,film,99223

Hobster83
13.08.2008, 14:49
das war letzte woche in italien. es gab sofort 5 tote, 3 sind später gestorben.

integra1712
13.08.2008, 14:52
hammerhart!! dachte immer nur das bei cobra 11 die autos beim zusammenstoßen explodieren!!! :e:e:e:e:e:e:e:e:e:e:e:e:e:e:e

ConnyLongis
13.08.2008, 15:23
ich hab nur auf den van geguckt, der sich auf die seite legt. krass

WHVHonda
13.08.2008, 15:51
ist ja heftig..:(:(:(
Oh man da möchte ich nicht in deren Haut stecken.

Credible
13.08.2008, 15:59
Da sieht man mal wieder wie schnell sowas ohne eigenes Verschulden geht... Im falschen Moment am falschen Ort und man ist nicht mehr am Leben!!!!! Echt heftig!!!!:((:((

one^g
13.08.2008, 16:02
heftige ******e =/

Marcin
13.08.2008, 16:42
das ich echt heftig :cry:



Italien: Polnischer LKW- Fahrer fährt 8 Menschen tot



( www.polskaweb.eu)Acht Menschen kamen ums Leben bei einem Unfall der durch einen polnischen LKW Fahrer im Nordosten Italiens verursacht wurde.

Italienische Medien Berichten dass der Pole mit seinem LKW auf der A4 von Venedig nach Triest in Höhe der Ortschaft Cessalto fuhr und ganz plötzlich von der rechten Fahrspur zur Linken rüberzog, hierbei einen neben sich fahrenden PKW mit in die Leitplanken quetsche, um selbst dann diese mit seinem LKW zu durchbrechen und auf den Gegenfahrbahnen ein Inferno anzurichten, indem 2 weitere LKW und 3 PKW verwickelt wurden. Beim Zusammenprall der Fahrzeuge und einer daraus resultierenden Explosion mit riesigen Flammen starb nicht nur der polnische LKW Fahrer sondern er hatte dabei auch 7 weitere Menschen ums Leben gebracht. Die italienische Polizei teilte in einem Medieninfo inzwischen mit dass der Todesfahrer wahrscheinlich unter Alkoholeinfluß stand. Sehen Sie das Original Video der Katastrophe.

Bozman
13.08.2008, 16:43
ach du schei$$e :e dass ist ja voll heftig ... aber wieso zieht der lkw so extrem auf die andere seite? ist dem der reifen vorne geplatzt?

P{}r]{ey
13.08.2008, 16:59
oh was, der kleine unten im bild hat aber gut gekämpft!:((

JiRo
13.08.2008, 17:29
verdammt man sowas wünscht man keinem ,wie schnell man nichtmehr am leben sein kann :(( echt traurig

gsam
13.08.2008, 18:03
heftig :-D



ka wie du da noch nen grinse-smiley bringen kannst:kotz:

weils en Pole war ??!!

ich würde mir wünschen das der LKW Fahrer das überlebt hätte,um ihn dann aufm Grill zu legen....was ne Geburt

Hobster83
13.08.2008, 18:09
im prinzip hätte ich mit übermüdung gerechnet aber ein besoffener osteuropäer passt auch ins klischee.

Erlkönig
13.08.2008, 22:24
Ach du Kacke:((. Achtet mal auf die zwei Autos neben dem roten LKW:e. Unglaublich der Unfall!!!

Arza
13.08.2008, 23:14
nicht lustig

Jaro
13.08.2008, 23:24
Horror :e ! Sekundenschlaf - und andere müssen dafür sterben :down: :down: :down:

CB-482
14.08.2008, 00:36
die lösung !



Tageslenkzeit (Art. 6 Abs. 1) [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=1)]

Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden.
Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder an der Grenze der Lenkzeit zuzurechnen. Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann [2] (http://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten#cite_note-1).

Fahrtunterbrechung (Artikel 7) [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=2)]

Die Lenkdauer darf ohne Fahrtunterbrechung 4,5 Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkdauer muss der Fahrer deshalb eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Fahrtunterbrechung ist nach der Legaldefinition jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird[3] (http://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten#cite_note-2)). Die Erholungsphase kann, anders als bei der Tagesruhezeit, als Beifahrer im fahrenden Fahrzeug absolviert werden. Insoweit ist das Wort Fahrtunterbrechung vom Wortlaut missverständlich.
Alternativ ist ein Splitting der Fahrtunterbrechung zulässig, indem der Fahrer zunächst eine 15-minütige und später eine 30-minütige Fahrtunterbrechung einlegt. Es muss nur gewährleistet sein, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht länger als 4,5 Stunden ohne Fahrtunterbrechung lenkt.
Beim Splitting ist also zum einen die Reihenfolge der kurzen gefolgt von der langen Fahrtunterbrechung einzuhalten und zum anderen die Höchtsdauer ununterbrochener Lenkzeit zu beachten. Weitere Reglementierungen enthält der Artikel nicht[4] (http://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten#cite_note-3), so dass die Lenkzeiten vor und nach den Unterbrechungen zwischen 1 Minute und 4,5 Stunden betragen dürfen, wenn insgesamt die zulässsige Tageslenkzeit nicht überschritten wird.
Erledigt der Fahrer allerdings andere Tätigkeiten, bevor er die Fahrt antritt, so ist zusätzlich nach dem Arbeitzeitgesetz zu beachten, dass die erste Pause nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht Lenkzeit) eingelegt werden muss.

Wochenlenkzeit (Artikel 6 Abs. 2 und 3) [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=3)]

Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten, so dass bei voller Ausnutzung der Lenkzeit in der ersten Woche, in der zweiten Woche nur noch höchstens 34 Stunden gelenkt werden darf. Die Woche ist als Zeitraum von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr definiert (Kalenderwoche).

Ruhezeit [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=4)]

Tägliche Ruhezeit (Ein-Fahrer-Besatzung) mindestens 11 Stunden zusammenhängend innerhalb von 24 Stunden. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal wöchentlich auf 9 Stunden verkürzt werden. Die gekürzten Zeiten brauchen seit dem 11 April 2007 nicht mehr nachgeholt werden. An Tagen, an denen nicht verkürzt wird, kann die tägliche Ruhezeit aufgeteilt werden ("splitting"). Nach der neuen EU-Regelung ab dem 11 April 2007 in zwei Abschnitte von mindestens 3 Stunden (1. Abschnitt) und mindestens 9 Stunden (2. Abschnitt, die Reihenfolge ist verbindlich).

Wöchentliche Ruhezeit [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=5)]

Die wöchentliche Ruhezeit kann zusammenhängend 45 Stunden nach 6 Tageslenkzeiten betragen. Nach dem Bundes- Manteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr (BMT-Fern.) sollen mindestens zwei Wochenenden im Monat am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort des Fahrers verbracht werden können. Die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden kann zweimal im Monat auf 24 Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung ist durch eine zusammenhängende Ruhezeit auszugleichen, die vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden dritten Woche zu nehmen ist.

Konkurrenzverhältnis zum deutschen Arbeitszeitgesetz [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=6)]

Unbeschadet von der EG-Verordnung gilt für alle Fahrer in einem Arbeitsverhältnis, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges, das Arbeitszeitgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz) (ArbZG). Während die EG-Verordnung die Höchstdauer der Lenkzeiten und die Mindestdauer der Ruhepausen und Ruhezeiten regelt, legt das Arbeitszeitgesetz die zulässige (Höchst-) Arbeitszeit fest. Beide Vorschriften sind zu beachten. Im Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden, maximal 10 Stunden. Es enthält aber eine Sonderbestimmung für die Beschäftigung im Straßentransport, wonach Arbeitsbereitschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsbereitschaft), Bereitschaftsdienst (http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst) und die Zeit als Beifahrer oder in der Schlafkabine verbrachte Zeit keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes ist (§ 21a Abs. 3 ArbZG). Dies kann dazu führen, dass der Fahrer länger als 10 Stunden an seinem Arbeitsplatz anwesend ist, ohne dass die Höchstarbeitszeit überschritten ist. Hierdurch vergrößert sich das Zeitfenster, in dem ein Fahrer eingesetzt werden kann.

Ausnahmen [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lenk-_und_Ruhezeiten&action=edit&section=7)]

Nicht von der Verordnung erfasst werden u. a.

Fahrzeuge unter 3,5 t zul. GG, einschl. Anhänger. In Deutschland werden allerdings durch nationales Recht mit der Fahrpersonalverordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrpersonalverordnung) (FPersV (http://de.wikipedia.org/wiki/FPersV)) bereits Fahrzeuge ab 2,8 t erfasst. Als Nachweis bei fehlendem EG-Kontrollgerät (http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Kontrollger%C3%A4t) ist ein handschriftlicher Arbeitszeitnachweis (Tageskontrollblatt) vorgeschrieben.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal neun Fahrgastplätzen, einschließlich Fahrer.
Fahrzeuge u. a. der Armee (http://de.wikipedia.org/wiki/Armee), Polizei (http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei), Zivilschutz (http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilschutz), Rettungsdienste (http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsdienst), Schausteller (http://de.wikipedia.org/wiki/Schausteller)
nicht-gewerblicher (und somit privater) Güterverkehr bis 7,5 t zGM (VO EG 561/2006 Art. 3, h).