PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kennt sich mit Punktetilgung & Überliegefrist aus?



em-tk
01.07.2004, 08:26
Hi,

habe mir gestern Abend auf dem Heimweg wahrscheinlich ein Problem eingefangen, war zu fotogen für das kleine Kästchen am Rande... :cry:

Folgendes Problem:

Ich habe ein paar Punkte, deren 2-jährige Tilgungsfrist zum Beispiel am 30.08.04 abläuft (mein letzter Punkt ist also am 30.08.2002 rechtskräftig geworden).

Wenn ich mir nun gestern einen Punkt eingefangen haben sollte (bin nicht sicher, iss auf der Kippe), und den per Einspruch bis zum 01.09.2004 rauszögere (der also erst dann rechtskräftig wird), sind dann die anderen alten Punkte weg?

Normalerweise schon, ich habe aber etwas von der Überliegefrist gelesen. Das heißt meiner Meinung nach, dass die Punkte noch 3 Monate länger liegen bleiben, falls vor Ablauf der Tilgungsfrist der alten Punkte noch einer rechtskräftig wird, das KBA das aber zu spät checkt.

Ist das so korrekt???? Sind meine alten weg, wenn der neue erst nach dem 30.08.04 rechtskräftig wird?

VTIGOTTNRW
01.07.2004, 10:22
Wieviel warst du denn zu schnell, dass du angst vor nem punkt haben musst ?
Und mal erhlich, is doch sch... egal ob du nun 3 oder 4 punkte in flensburg hast, solange du deinen lappen nich abgeben musst oder ?
Und selbst wenn die anderen punkte noch nen monat länger auf deinem konto bleiben ,dann musste dich halt nen bischen mehr zusammerreissen und aufpassen beim nächsten mal.... !

em-tk
01.07.2004, 11:20
die anderen bleiben dann aber 2 Jahre länger aufm Konto - Tilgung immer erst nach Ablauf der Frist des neuesten Punktes...

Und ich hab schon 8. Mit dem einen muss ich zwar keinen Schein abgeben, aber das Risiko wird immer größer das es irgendwann Richtung MPU geht. Und ich brauch den FS, weil ich ohne nicht auf Arbeit komm. Also kein Riskio, bütteschön :wink:

Geschwindigkeit war irgendwo zw. 70 und 80, das Ortsausgangsschild im Visier... :( Also wenn ich Glück hab komm ich mit Toleranz ohne P. weg, wenn ich Pech hab (ich hab bei sowas immer Pech) gibts nen Punkt.

VTIGOTTNRW
01.07.2004, 11:40
Schon 8 Punkte ? Vieleicht solltest du mal an deiner Fahrweise was ändern ?!

MisterB
01.07.2004, 11:42
ach 8 iss nicht viel :D

nach 4 jahren fallen auch die ersten punkte weg, auch wenn du neue dazu bekommen hast ;)

andi

em-tk
01.07.2004, 11:46
Schon 8 Punkte ? Vieleicht solltest du mal an deiner Fahrweise was ändern ?!

Genau das ist die Antwort die ich auf eine klar gestellte Frage haben wollte. Danke. :) Vielleicht solltest Du mal drüber nachdenken, ob man nur aufgrund seiner Fahrweise Punkte kriegen kann :wink:

@ B

sicher? Ich schlepp meine schon recht lange rum - sind immer neue dazugekommen kurz bevor die anderen wech gewesen wären. :x

MisterB
01.07.2004, 12:29
ja sicher, wenn es kein grobes vergehen war (alkohol, fahrerflucht usw)
dann verjähren die nach 4 jahren, auch wenn du dazwischen immer wieder neue bekommen hast ;)

andi

MC2VTEC
01.07.2004, 12:33
dann verjähren die nach 4 jahren

Nach 5 Jahren !!!

em-tk
01.07.2004, 12:39
nee, iss alles nix grobes gewesen. :)
Is ja schon mal ne gute Nachricht, dann iss ja ein Großteil nächstes Jahr sowieso weg :bussi:

Und was iss nu mit der Überliegefrist, kennt sich da jemand gut aus?

MisterB
01.07.2004, 12:39
dann verjähren die nach 4 jahren

Nach 5 Jahren !!!

iss das "neu" ??? :/

MC2VTEC
01.07.2004, 12:42
Also im Januar waren es noch 5 Jahre bei normalen und 10 Jahre bei Straftaten.

MisterB
01.07.2004, 12:49
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

THman1
01.07.2004, 13:18
Ja und wenn du einen Punkt bekommen hast und diesen rauszögerst (immer wieder einspruch) er aber dann doch rechtskräftig wird, gillt der Tag an dem du du Geblitzt wurdest, also nützt herauszögern eh nix.

em-tk
01.07.2004, 14:24
Ja und wenn du einen Punkt bekommen hast und diesen rauszögerst (immer wieder einspruch) er aber dann doch rechtskräftig wird, gillt der Tag an dem du du Geblitzt wurdest, also nützt herauszögern eh nix.

Laut KBA gilt doch aber der Tag der Rechtskräftigkeit:


Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils. Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens nach 5 Jahren nach der Entscheidung oder dem Verzicht. Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft. Bei Verwaltungsentscheidungen ist die Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung maßgebend. Bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung und bei Verzichten auf die Fahrerlaubnis mit dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.



Und rechtskräftig wirds erst mit dem zurückziehen eines Einspruchs. Wenn man keinen Einlegt, 14 tage nach Zugang des Bescheides.

HCT
01.07.2004, 17:33
Neuregelung seit 1.4.2004, es zählt der Tag des Vergehens. Pech gehabt.

em-tk
02.07.2004, 09:29
Neuregelung seit 1.4.2004, es zählt der Tag des Vergehens. Pech gehabt.

:cry: :evil:

Hast du da irgendwo was schriftliches? ich weiß, das die das ändern wollten, habe aber nirgens irgendeine bestätigung darüber gefunden. weder beim kba noch sonstwo.