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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Xenon Scheinwerfer bei Del Sol



Coretex
28.09.2008, 19:11
Wo kann ich das Material für den Umbau erhalten, was kostet mich das und mit welchen Schwierigkeiten muss ich rechnen ?

*DAMION*
28.09.2008, 19:15
bei ebay nen passenden kit für 120 öre oder so kaufen,kann drei punkte geben...

Coretex
28.09.2008, 19:21
Was meinste mit 3 Punkten ?!
Ist sowas nich erlaubt ?

*DAMION*
28.09.2008, 19:25
Was meinste mit 3 Punkten ?!
Ist sowas nich erlaubt ?
:lol::up: nä is nich erlaubt mein 3 punkte in flensburgcity..legale variante wäre von hella xenon zusatzfernlichter ,haben abe kosten richtig asche ,musste halt irgendwo wie nebler hinbauen

Coretex
28.09.2008, 19:48
Seit wann ist ein Xenon-Umbau gesetzeswidrig :X ????
Hab schon so einige Sols gesehn mit Xenonlicht...und von den Jungs kann man erwarten, dass bei denen sogar die Fußmatten eingetragen sind...gayfight

*DAMION*
28.09.2008, 19:55
wars schon immer....fussmatten bekommste eher eingetragen:tongue:

Coretex
28.09.2008, 20:03
Wie ******e ist das denn -.-

Meinzte die Grünerei wird sich sehr aufregen, wenn man die Birnen ersetzt ? :woohoo:

*DAMION*
28.09.2008, 20:18
naja die geben dir völlig entspannt die punkte...ist halt risiko...ich mach mir nicht so den kopf drüber,ITR interessiert die ma garnicht werd nicht mal angeschaut.aber wenn du so ne TFTF mega downforce bastelkarre hast würd ichs nicht machen

Coretex
28.09.2008, 20:23
Hab nen Del Sol EH6, momentan bis auf die ekelhaften MiM Felgen komplett Ori, bekommt im Winter neue Felgen, Reifen, Gewindefahrwerk, Spurplatten hinten und im frühen Sommer nen ESD...

*DAMION*
28.09.2008, 20:29
was ich damit sagen wollte.an einem SEHR auffälligen fahrzeug würde ICH es nicht machen da einfach das risiko angehalten zu werden grösser ist

Coretex
28.09.2008, 20:30
willst Du damit also sagen, dass ichs machen soll gayfight ?

CRX_Fan
28.09.2008, 20:37
Eine legale, wasserdichte Eintragung zu bekommen, ist praktisch unmöglich!
Eintragen tuts gegen Geld fast jeder, nur bleibt die Eintragung weiterhin ungültig und in einer Polizei Kontrolle wirds Probleme geben.
Die Polizei darf die Eintragung anzweifeln, und aus Beweissicherungsgrünen den Wagen beschlagnahmen.

Folgendes muss für eine legale Eintragung gegeben sein:

- Aufkleber "Vorsicht Hochspannung" auf den Vorschaltgeräten

- Die Brenner müssen eine gültige E Zertifizierung aufweisen

- Abblendlicht muss beim Betrieb vom Fernlicht eingeschaltet bleiben

- Scheinwerferreinigungsanlage

- Automatische Leuchtweitenregulierung:
(Ein Sensor oder Quecksilberschalter an der Achse, erkennt den Beladungszustandes des Fahrzeugs, und stellt die Scheinwerfer automatisch auf diese Situation ein.
ALWR ist Pflicht für alle Xenon Nachrüstungen nach dem 01.04.2000)

- Empfohlen aber nicht Pflicht: Projektions oder Freiflächenscheinwerfer.
(Diese Scheinwerfer reduzieren die Streuung und bieten eine zielgerichtete Ausleuchtung.)

Das sind Sachen, die relativ einfach zu realisieren sind.
Das eigentliche Problem verbirgt sich hinter dieser Voraussetzung:

Der Scheinwerfer muss auf Gasentladungslampen (Xenon Brenner) geprüft worden sein. Denn auf sogut wie allen Honda Scheinwerfern steht als E-Zulassung auf den Scheinwerfern:

"HC/R bzw. HCR"

Das "H" steht für Halogen. Das heisst, das hinter der Prüfungsnummer des Scheinwerfers beim KBA steht, das dieser Scheinwerfer nur mit Halogen-Birnen betrieben werden darf.

Scheinwerfer, die mit Xenon Brennern (Abblendlicht+Fernlicht) betrieben werden, müssen dieses Zulassungskennzeichen aufweisen:

"DC/R bzw. DCR"

Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "R" steht für Fernlicht

Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und HALOGEN Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:

"DC/HR bzw. DC HR"

Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht

Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und Wahlweise mit HALOGEN oder XENON Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:

"DCR/HR bzw. DCR HR"

Das "D" steht für DC Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht

Dies stellt das eigentliche Problem dar, und kann in einer Polizeikontrolle ganz einfach mit einem Blick auf die Scheinwerfer festgestellt werden.

Hier noch offizielle Stellungnahmen von der GTÜ und der DEKRA

So, habe nun die offizielle Antwort von der GTÜ und der DEKRA zur Automatischen Leuchtweitenregulierung und Projektionsscheinwerfern bei Xenon Scheinwerfern

GTÜ


Im § 5o Absatz 10 StVZO steht die Forderung nach automatischer Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die
mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Dieser Passus ist erst zum 01.04.2000 in die StVZO übernommen worden.
Diese Forderung gilt also nur für Fahrzeuge, die eine EZ nach diesem Datum aufweisen. Und nachträgliche Anbauten dieser Scheinwerfersysteme nach dem 01.04.2000 müssen diese Systeme ebenfalls aufweisen.
Fahrzeuge die vor diesem Datum SERIENMÄßIG mit Xenon Scheinwerfern ausgeliefert wurden, müssen diese Systeme nicht aufweisen!
DEKRA



Es gilt § 50 Abs. 10 StVZO. Dort heisst es:

"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das dass ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein."

Zu §50 gibt jedoch eine s.g. Übergangsvorschrift. Dort heisst es:

Übergangsvorschrift zu § 50 Abs 10: .....ist anzuwenden auf
Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 01. April 2000 mit
Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 01. Juli 2000 aufgrund einer Betriebserlaubnis erstmals in
den Verkehr kommen.

Projektionsscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben (siehe z.B. Mercedes SLK
R170 bis
Bj 2004). In der Regel werden aber Projektions- oder
Freiflächenscheinwerfer verwendet,
da diese eine zielgerichtete und damit bessere Ausleuchtung ermöglichen.
Dieses bedeutet, das alle Autos, die nach 2000 mit Xenon ausgerüstet werden, eine ALWR haben müssen! Projektionsscheinwerfer sind nicht Pflicht!

Greetz,
Ben

*DAMION*
28.09.2008, 20:40
:up: astrein..bist eben der ILLUMINATOR:D

DendeEG2
29.09.2008, 07:47
@ coretex,

ich hab schon ewigkeiten nach rückleuchten und scheinwerfern für meinen sol gesucht, aber nie welche gefunden mit e-zeichen!!!
ich hab dann einfach das orangene plastik aus den blinkern vorne raus gemacht , ist zwar etwas zeitaufwendig, sieht aber 1000x besser aus als die ori`s und gibt keine probleme mit den cops. außerdem kannst du dir 100watt h4 birnen holen, sind auch sau hell, zwar auch nicht legal, aber fällt nicht so schnell auf, da e-zeichen auf den ori-scheinwerfern!!!!
also ich war damit mitlerweile in 4 kontrollen und es ist nie aufgefallen!!!
ach ja, weiße standlichter hab ich auch noch drin!!!:wink:

mfg dende

_deleted
29.09.2008, 11:29
Ach.....Wieso hab ich in letzter Nachts immer öfter das Scheissgefühl, dass der A***** der mir entgegenkommt mich irgendwie blendet wie blöd? :x


Ernsthaft: was für den einen Cool aussieht, kann den anderern nervig blenden, deswegen haben diese ganzen E-Bay Xenon Dinger auch keinen TÜV.

Also lasst doch einfach den Sch....




Die Lösung von DendeEG2 ist bei den Blinkern halblegal, fällt aber keinem auf. Bei 100 Watt Fernlicht nicht legal, aber da man ja abblendet bei Gegenverkehr Sch.. egal, somit ganz O.K.
Die Frage ist nur, wie lange die Sol Scheinwerfer die 100 Watt Birnen Aushalten.

DendeEG2
29.09.2008, 11:53
Die Lösung von DendeEG2 ist bei den Blinkern halblegal, fällt aber keinem auf. Bei 100 Watt Fernlicht nicht legal, aber da man ja abblendet bei Gegenverkehr Sch.. egal, somit ganz O.K.
Die Frage ist nur, wie lange die Sol Scheinwerfer die 100 Watt Birnen Aushalten.

meinte auch nicht das fernlicht, sondern das normale abblendlicht!!! :wink:

ps: meine werfer sind noch heile bei 100watt birnen und fahre die schon einige zeit!!!

Coretex
29.09.2008, 20:33
Vielen Dank für die Zuschriften,

aber wie schon gesagt ... andere blenden mich unheimlich, vor allem in den Spiegeln von hinten.
Einsicht ist dann doch die bessere Lösung als Optik, die man nur nachts sieht.

Und danke an CRX_fan, hast super Infos geleistet !


Danke ncohmal ! :bussi:

CRX_Fan
29.09.2008, 20:45
No Problem!

Willste eine gute Ausleuchtung haben, greif auf die Osram Nightbreaker zurück.
Kannste auch mal im Forum nach suchen, hört man (inkl. mir, ich hatte die auch drinne) nur gutes von.

_deleted
29.09.2008, 22:13
Osram Silverstar. :wink: :tongue:

@DendeEG2:

Gut zu wissen das die Scheinwerfer die 100 Watt aushalten, man weiss ja nie.:wink:

CRX_Fan
29.09.2008, 22:24
Die scheinwerfer ja, aber die Kabel werden überlastet und sehr heiss...aber wenns hält und nichts Feuer fängt in der Umgebung...

TimoHH
29.09.2008, 22:47
Xenon rockt alles weg... habs mehrfach getestet mit hinterherfahren, entgegenkommen usw.. bei diversen Autos von Kollegen.. hat nie geblendet und andere beeinträchtigt.. fahr ich dennoch nicht mehr.
Aber ich trauere dem nach!

http://www.pic-upload.de/29.09.08/9hg5tl.jpg