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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wheelie fahren strafbar?



*DAMION*
09.10.2008, 15:52
joa leute die frage ging mir heut mal durch den kopf beim hinterradfahrn...

gibts ne rechtsgrundlage die es verbietet?also wenn man sonst nichts macht wie zu schnell oder dicht auffahren oder ähnliches?

Coretex
09.10.2008, 16:17
Ich wüsste jetz nich, was ... aber vielleicht potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ?

Mich hat bisher keiner dafür angemacht, hab auch schonmal direkt neben einem Streifenwagen an ner Ampel nen senkrechten Start hingelegt, die haben eher bewundernd geguckt anstatt mich da runterzu*****en und mir ein Bußgeld aufzudrängen.

Hobster83
09.10.2008, 16:18
ja, läuft unter allgemeiner verkehrsgefährdung weil du es in einer gefahrensituation nicht rechtzeitig schaffen würdest, angemessen zu reagieren und es auch nicht mehr garantiert ist, dass du jederzeit zweifelsfrei deine maschine im griff hast (bodenwellen, schräglage).

ich hab beim fahrrad fahren ein verwarngeld kassiert weil ich nen kleines stück aufm hinterrad nen berg runter bin. durch das mikrofon krächzte mcih die stimme vom polizei-ferkel an "du hast zwei räder, also benutze sie auch!" nuja, hundert meter weiter haben die dann auf mich gewartet. ich habs auch genau parallel zum funkwagen gemacht. war natürlich schlau...

*DAMION*
09.10.2008, 16:30
:lol:mitm fahrrad sogar!?

nächste spannende frage wär ja jetzt was bekommt man wenn man sich schee im 2. senkrecht von denen erwischen lässt....

Hobster83
09.10.2008, 17:09
das wird im ermessen der beamten / des richters liegen. wenn du sonntag morgen um 6.00uhr auf ner landstraße auf dem hinterrad fährst wird es wohl ein verwarngeld. wenn du in der innenstadt fährst gehts dann richtung 1P / 75tackos und beim unfall 7P / 1000tackos+. von bis ist alles drin.


und dann wie immer das obligatorische: wenn du raser und wiedrholungstäter bist, dann kann man dir den FS wegnehmen weil du dem anschein nach nicht in der lage bist, gesittet am verkehr teilzunehmen.

*DAMION*
09.10.2008, 18:01
IN der stadt ist eh net drin........was musses auch so spass machen:((

ED7
09.10.2008, 20:13
Is doch so wie Freihändig fahren ^^

Gruss
ED7

DaRock
09.10.2008, 21:43
in österreich gilt es als unsachgemäße bewegung/benutzung des fahrzeuges ... dazu gehört auch burnen, wie ein wahnsinniger von einer ampel weglassen und stundenlang im 2. gang fahren ...

bernhard

crxeg2
10.10.2008, 12:39
Ich musste in Luxembourg schon 70€ bezahlen, nur weil im Kreisverkehr meine Reifen durchgedreht haben und dass ausserhalb einer Ortschaft:kotz:
Will nicht wissen, was man bezahlen muss, wenn man nen Wheelie mim Mopped in der Innenstadt macht.

XtremeCar
10.10.2008, 13:21
Ich glaube das nennt sich in Deutschland: herbei führen eines instabilen fahrzustandes.

MGHonda
11.10.2008, 21:58
Wenn was passiert ... brauchst du dir um die StVO keine Gedanken machen !!!

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315 b StGB)


Freiheitsstrafe: bis 5 Jahre oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 5
Gem. 315 b StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Handelt der Täter in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, so beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Sowohl das fahrlässige Verhalten ist strafbar als auch der Versuch.

Sollte also gut bedacht sein wann und wo man so etwas macht !!!

Aber so schaut es nach der StVO aus ( wenn nichts passiert ) ...

§1 Grundregeln
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


und dann sind wir wieder beim StGB ... im Härtefall ...

Strafgesetzbuch

StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Wer im Straßenverkehr

ein Fahrzeug führt, obwohl er
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher (http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315c.php#) zu führen, oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos
die Vorfahrt nicht beachtet,
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge (http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315c.php#) nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

die Gefahr fahrlässig verursacht oder
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


... denn das Motorrad hat ja nicht umsonst zwei Bremsen und eine Lenkbare Achse ... und dann wird es nach §1 Abs.1 + 2 StVo recht dünn ... :wink:

Coretex
12.10.2008, 20:10
Ich denke mal, wenn man auf einer freien Straße ausserhalb der Ortschaft oder auf einem leeren Parkplatz Wheelies zieht, dürfte das keinerlei Gefährdung für irgendwen sein ... außer für sich selbst - und das wird ja nicht bestraft gayfight

der-jack
13.10.2008, 15:03
Ich denke mal, wenn man auf einer freien Straße ausserhalb der Ortschaft oder auf einem leeren Parkplatz Wheelies zieht, dürfte das keinerlei Gefährdung für irgendwen sein ... außer für sich selbst - und das wird ja nicht bestraft gayfight


Ja nee es ist ja auch noch nie vorgekommen das ein motoradfahrer "abgestiegen" ist und sein Bock nicht weiterfährt sondern gleich stoppt und lieb "Sitz" macht und somit den evtl. zusammenstoß mit einem unschuldigen Verkehrsteilnehmer z.B. spielende Kinder, verhindert!

Coretex
13.10.2008, 17:36
auf einer freien Straße ausserhalb der Ortschaft oder auf einem leeren Parkplatz



wer lässt seine Kinder außerhalb der Ortschaft auf eine Landstraße oder beim Aldi nach Ladenschluss aufm Platz hoppeln ??

HCT
13.10.2008, 17:40
Immer diese spielenden Kinder! Überall müssen die spielen: Bikertreffs, Autobahnen, leere Landstraßen, Hauptstrassen innerorts... haben die kein Kinderzimmer, in dem sie spielen können?

Jetzt mal ernsthaft: So eine Gefährdung kann man nicht abstrakt daher konstruieren (Ausnahme: man ist der Bundesinnenminister), die muss schon konkret sein. Aber ein Verwarngeld können sie Dir trotzdem reindrücken, dafür finden die Polizisten genug Gründe (und die können sie sogar konstruieren).

Spanni
13.10.2008, 17:45
Man darf nicht mal mit nem Auto ne Stadtrunde drehen. Ist auch ne Owi.

*DAMION*
13.10.2008, 18:00
joa also mit nem verwarngeld kan ich leben:D

Spanni
13.10.2008, 18:08
Warum muss man Wheely fahren?
Imponiergehabe? Zuviel Geld? Man schraubt gern? Man steht auf Schürfwunden?

Naja, mir fällt bestimmt noch was ein.

*DAMION*
13.10.2008, 18:34
joa ich imponier den bäumen im wald...vll weil ich spass dran gefunden hab?brauchts dir das jetzt nicht vorstellen wie diese super typen lässig im unterhemd und jeans!kombi hab ich immer an ob nun leder oder textil,ja schrauben tu ich gern ,mach ich beruflich:wink:

Spanni
13.10.2008, 19:00
Na dann passts ja....mir tut nur immer das Getriebe und die Kette leid....:D
Und für nen reinen Powerwheelie reicht das Drehzahlband nicht.

*DAMION*
13.10.2008, 19:04
hab ja kardan:tongue: ...wartungsfrei und verschleissarm:woohoo:

äktschenändi
13.10.2008, 19:58
Na dann passts ja....mir tut nur immer das Getriebe und die Kette leid....:D
Und für nen reinen Powerwheelie reicht das Drehzahlband nicht.

dem getriebe und der kette passiert doch nix großartiges, genauso wenig wie beim stoppie?!

und es macht halt spaß :D

aber was ist für dich nen powerwheelie? mit nen bisschen viel übung kann man schon gut lang aufm hinterrad fahren.

ED7
13.10.2008, 20:10
Hab zwar ka von Wheelie oder powerwheelie,
aber mir passiert das ab un zu ausversehn, das das Vorderrad "leicht" abhebt,
merk ich daran, wenn ich Lenken will und nix passiert :D

Gruss
ED7

*DAMION*
13.10.2008, 20:20
dem getriebe und der kette passiert doch nix großartiges, genauso wenig wie beim stoppie?!

und es macht halt spaß :D

aber was ist für dich nen powerwheelie? mit nen bisschen viel übung kann man schon gut lang aufm hinterrad fahren.
ganz einfach ,powerwheelie ist wenn deine mühle soviel power hat dass sie beim durchbeschleunigen schon von alleine komplett hochkommt,ansonsten arbeitet man mit kupplung und gas,das gibt schon ordentliche ruck auf den antrieb!
also bei mir ists so,im2.gang bei ner bestimmten drehzahl bei ca.100 brauch ich die kupplung nur bissel rutschen lassen dann steigt sie ,also relativ material schonend...hab bissel über 170ps

im1. powerwheelie nartürlich problemlos...wenn ich voll durchbeschleunigen kann steigt sie dann auch von alleine im 2.

big_squat
15.10.2008, 11:17
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der-jack
20.10.2008, 09:40
wer lässt seine Kinder außerhalb der Ortschaft auf eine Landstraße oder beim Aldi nach Ladenschluss aufm Platz hoppeln ??

Hier im MTZ Parkplatz, da war beim letzten honda treffen auch ne kleine kinder schaar beim ball spielen, naja auf parkplätzen seh ich das öffters, es gibt hier im meiner gegend zu wenig plätze für kinder :(( von daher gehen sie zum ballspielen oder was auch immer auf parkplätzen.
Meine aussage war ja auch nur auf den parkplatz bezogen, auf landstrassen spielen keine kinder, noch keine gesehen.

cytrobic
20.10.2008, 15:28
Ja die erzählen dir solange was bis du das selbst glaubst und dann haste ja ein Geständnis abgelegt :-D