PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tragfähigkeit der Reifen.....angeblich falsch.....HILFE



Sabum
18.02.2005, 18:00
hi,

als ich heute bei nem Reifenhändler war um meine Spur einstellen zu lassen ist ihm an meinen Reifen was aufgefallen. Ich habe Dunlop SP 9000, 215/40/17 83 W auf meinem TEG.
In meinem Fahrzeigschein sind allerdings 215/40/17 87W eingetragen, d.h ich fahre rein Theoretisch ohne Betriebserlaubnis weil die Tragfähigkeit meiner Reifen laut Fahrzeugbrief zu wenig ist?
Die 83 bedeutet laut Tragfähigkeitsliste das max. 487kg pro Reifen zulässig ist, dies reicht meiner Meinung nach, doch somit völlig aus?!?!?…….oder lieg ich da falsch?
Wieso soll ich denn dann 87W laut Fahrzeugbrief aufziehen?
Was habt ihr für eine Tragfähigkeit bei euren Reifen, speziell an alle die mit 17Zöller?

ROVA
18.02.2005, 19:47
Der Integra hat orginal eine zul. Achslast von VA 835kg und HA 680kg eingetragen, also pro Reifen VA 417,5kg und HA 340kg. Ergo darfst du VA min. Li 78 (425kg) und HA Li 71 (345kg) fahren.
Da du mit Li 83 also 487kg pro Reifen weit darüber liegst, darfst du diese (deine) Reifen fahren.
Es ist egal welche Traglast die Eingetragenen Reifen haben, solange du nicht die zulässige Achslast in deinem Schein/Brief unterschreitest.

Gruß ITR3124

ITR#516
18.02.2005, 20:13
Besser hätte man es nicht schreiben können :D

niklas
18.02.2005, 21:22
hi,

als ich heute bei nem Reifenhändler war um meine Spur einstellen zu lassen ist ihm an meinen Reifen was aufgefallen. Ich habe Dunlop SP 9000, 215/40/17 83 W auf meinem TEG.
In meinem Fahrzeigschein sind allerdings 215/40/17 87W eingetragen, d.h ich fahre rein Theoretisch ohne Betriebserlaubnis weil die Tragfähigkeit meiner Reifen laut Fahrzeugbrief zu wenig ist?
Die 83 bedeutet laut Tragfähigkeitsliste das max. 487kg pro Reifen zulässig ist, dies reicht meiner Meinung nach, doch somit völlig aus?!?!?…….oder lieg ich da falsch?
Wieso soll ich denn dann 87W laut Fahrzeugbrief aufziehen?
Was habt ihr für eine Tragfähigkeit bei euren Reifen, speziell an alle die mit 17Zöller?

Hi,
da wollte wohl jemand neue Reifen verkaufen. :roll:

Grüße Niklas

chartinael
18.02.2005, 21:41
Hm, also laut Reifenfreigaben von Honda ist der Loadindex 85 fahrbar. Stehen die 85 bei Dir nicht mehr drin? Die 215er sind doch aftermarket. Was steht denn als Stockreifen drin?

Kristin

Sabum
18.02.2005, 22:07
Stock stehen bei mir 195/55R15 85W drinn.......und im unteren, zusätzlich eingetragenen Teil des Fahrzeugbriefes steht, ich Zitiere: ZIEF.20-23 A.GEN.:VUH215/40R17 87W A.LM-RAD 8JX27H2, ET 35MM,KBA 44129,RUOTE O.Z TY..................
aber wieso steht im Fahrzeugbief dann 87W, wenn Stock 85W drinnen steht :-? :-? :-?
denn die Tragfähigkeit des 83W Reifens reicht ja eigentlich aus. da wollte der besch*****Reifenhändler wahrscheinlich nur Geld verdienen....aber was mach ich wenn mich die Grünen anhalten :-?

chartinael
18.02.2005, 22:22
Also, meines erachtens müßtest du min 85er fahren. die mit den felgen eingetragenen reifen sind nur beispielreifen, mit denen die felge geprüft wurde.

aber 85 müßtest du eigentlich min fahren ... obwohl es irgendeine regel gibt (möglicherweise die o.g.) welche es gestattet auch weniger zu fahren ... aber ich dachte, die regel wäre irgendwie einfacher.

krsitn

niklas
18.02.2005, 22:31
Also, meines erachtens müßtest du min 85er fahren. die mit den felgen eingetragenen reifen sind nur beispielreifen, mit denen die felge geprüft wurde.

aber 85 müßtest du eigentlich min fahren ... obwohl es irgendeine regel gibt (möglicherweise die o.g.) welche es gestattet auch weniger zu fahren ... aber ich dachte, die regel wäre irgendwie einfacher.

krsitn

Hallo,
ich glaube ich muß mal nach Berlin und dir Nachhilfe geben :D

Es ist so das du nur die tatsächliche Tragfähigkeit auf den Reifen brauchst. Mehr ist lt. Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Das ist Fakt.

Grüße Niklas

Sabum
18.02.2005, 22:38
Der Integra hat orginal eine zul. Achslast von VA 835kg und HA 680kg eingetragen, also pro Reifen VA 417,5kg und HA 340kg. Ergo darfst du VA min. Li 78 (425kg) und HA Li 71 (345kg) fahren.
Da du mit Li 83 also 487kg pro Reifen weit darüber liegst, darfst du diese (deine) Reifen fahren.
Es ist egal welche Traglast die Eingetragenen Reifen haben, solange du nicht die zulässige Achslast in deinem Schein/Brief unterschreitest.



....die Aussage von ITR3124 ist mir klar und verständich, ich hoffe nur die ver******grünen verstehen das auch, (bzw die Versicherung bei nem Unfall auch) :-?

chartinael
18.02.2005, 22:44
Hm, sehr interessant ... kannst Du dafür auch Quellen nennen? Also, die Frage, die sich mir halt stellt, ist die, wenn der Hersteller stock 85er in die ABE eintragen läßt und eben eine Mindestgeschwindigkeit, dann ist das ja für die Polizei nachvollziehbar, sprich, sie überprüfen Größe und so ... aber wie können die denn dann ordentlich den LI überprüfen? Und vor allem, wieso gibt der Hersteller, dann nicht den LI von 78 oder was ihr da oben geschrieben hattet an, wenn das alles ist?

Darfst mir das natürlich gerne auch inner Privatstunde erklären.

kristin

chartinael
18.02.2005, 22:45
....die Aussage von ITR3124 ist mir klar und verständich, ich hoffe nur die ver******grünen verstehen das auch, (bzw die Versicherung bei nem Unfall auch) :-?

ja, genau das mein ich ja ... verständlich ist das, aber inwieweit ist das bekannt und vor allem auch für die KFZ-ABE von Bewandnis? Was mich außerdem noch interessiert ist folgendes:

Ich dachte bei der Berehcnung des LI sei das Problem, daß der LI z.B. nur zu einem bestimmten Reifendruck ermittelt wird und daß dann bei einem anderen vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Druck die Kennzahlen schon wieder nicht mehr zwingend mit der Liste übereinstimmen. Daher sei es auch angebracht, die Herstellervorgabe einzuhalten und nicht noch irgendwelche fruchtlosen Berechnungen anzustellen... ;-)

Der LI ist nämlich ein Mindestwert, ein höherer als der benötigte Wert ist nicht schädlich. Nur darunter darf er natürlich nicht liegen! Naja, so dachte ich mir das immer .... laß mich natürlich gerne eines besseren belehren.


kristin

Sabum
18.02.2005, 23:04
O.K, jetzt mal ein Beispiel, du hast nen Auffahrunfall für den du jetzt mal angenommen nichts dafür kannst, sprich der andre war schuld....so jetzt geht die Unfallaufnahme von den grünen weiter an dei Staahtsanwaltschaft und die Versicherung....und die grünen geben an: faheren mit unzugelassenen Reifen 83W, da laut Fahrzeugschein nur vorgeschriebene Reifen von 87W zulässig sind :-? :-? :-?
Was mach ich dann :-? Wem erkläher ich das es angeblich doch anders ist :-? :-?

chartinael
18.02.2005, 23:08
85 W vorgeschrieben ... zur Aftermarket Felge dazu sind nur Beispielreifen!!!!!

kristin

Sabum
10.03.2005, 01:46
hi,

ich war nach dieser ganzen Reifen,-Tragfähigkeitsgeschichte nochmal bei zwei anderen Reifenhändlern und alle haben mir das gleiche gesagt, wenn 87 im Fahrzeugbrief steht muss auch eine Reifentragfähigkeit von 87 drauf :(

.....deshalb die Frage an euch mit den 17Zöllern auf dem ITR, was is bei euch eingetrage und was hab ihr für ne Trafähigkeit bei euren Reifen :-?


Hallo,
ich glaube ich muß mal nach Berlin und dir Nachhilfe geben

Es ist so das du nur die tatsächliche Tragfähigkeit auf den Reifen brauchst. Mehr ist lt. Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Das ist Fakt.

Grüße Niklas
_________________
...vom VIRUS befallen...



hey Frage an dich Niklas,....in welchem Gesetzbuch steht denn das, was für ein Paragraph?

Spanni
10.03.2005, 08:42
85 W vorgeschrieben ... zur Aftermarket Felge dazu sind nur Beispielreifen!!!!!

Sorry, peil ich ned. Wie "als Beispiel"?

eg4
10.03.2005, 09:44
frag doch einfach mal beim tüv nach, die werden es wohl am besten wissen

chartinael
10.03.2005, 10:37
85 W vorgeschrieben ... zur Aftermarket Felge dazu sind nur Beispielreifen!!!!!

Sorry, peil ich ned. Wie "als Beispiel"?

Daß die Felge mit diesem Reifen geprüft wurde. So hat mir das der Dekra-Mensch erklärt, der meine Felgen abgenommen hat. Er sagte, die Reifen würden mit eingentragen werden, aber dabei geht es nur darum, daß die Felge mit diesen Reifen geprüft wurde, aber alle dieser Größe entsprechenden Reifen gefahren werden können, wenn sie in der ABE aufgeführt sind und dem Traglastindex des KFZ-Scheins entsprächen. Da meine Felge aber auf bestimmte Marken abstellt, bin ich zum Kauf eines dieser Reifen verpflichtet, andere Marken erfordern wiederum eine Abnahme mit den nicht genannten Marken Reifen.

Kristin

Und ja, ich laß mir sowas immer halbwegs genau erklären.

Spanni
10.03.2005, 10:52
Das kenn ich jetzt nur von Reifenmarken so. Da die Markenbindung jetzt wohl über den Haufen geschmissen wurde. STeht z.B. drin das ich nur nen Yoko in dieser Größe fahren darf dürfen auch andere Marken aufgezogen werden sofern diese der Eingetragenen Größe entsprechen.

Aber die Eingetragene Reifengröße ist BINDEND. Nur weil ich im Gutachten der Felgen steht das ich auch 245er start 215er aufziehen kann und die Felge auch mit diesen Reifen geprüft wurde bzw. dieser Reifen im Gutachten steht heißt das noch nicht das dieser auch auf meinem Fahrzeug zulässig ist (Stichwort Abdeckung der Lauffläche).

Ich würd aber wirklich beim TÜV fragen. Sind ja eh alles Spekulationen hier.
Ne Mail an den TÜV-Sued reicht, normal gibts Antwort noh am gleichen Tag

chartinael
10.03.2005, 11:35
Ja, genau .. die Größe muß stimmen, auch wenn andere Größen in der ABE stehen, bei den Marken bin ich aber an die in der ABE genannten Hersteller gebunden.

So hat mir das der Dekra-Prüfer erklärt. Der eingetragene Reifen sei halt der Prüfreifen und daher nur ein Beispiel, welches er aber vermerken muß, aber an diesen bestimmten Reifen; ie. den Blizzak LM25 von Bridgestone in 195/50R15 82V, wäre ich nicht gebunden.

Bei abweichender Marke und Größe müßte ich wieder vorbeikommen.

Kristin

Spanni
10.03.2005, 12:36
Der eingetragene Reifen sei halt der Prüfreifen und daher nur ein Beispiel, welches er aber vermerken muß

Wie "nur ein Besispiel"? Das ist der Reifen mit dem die Felge an deinem Auto abgenommen wurde. Willstze nen anderen Reifen draufmachen und dieser steht im Gutachten musst du wieder vorfahren, abnehmen lassen und eintragen lassen. Steht der Reifen, den du montieren willst nicht im Gutachten gibts ne Einzelabnahme nach §21. Das ist normal nix mit Beispiel.

Es gilt auch: Die Reifenangabe im Schein ist, was Tragfähigkeit und GEschwindigkeit angeht, ein Mindestmaß. Drüber darfst immer, drunter nie. Wie gesagt, das gilt nicht für Breite, Durchmesser un Querschnitt.

chartinael
10.03.2005, 12:46
? Sortier die Quotes da nochmal.

Also wie jetzt? Meinste mein Prüfer hat unrecht? Also, daß ich immer Blizzak fahren muß? Das hat er aber ausrdücklich nicht gesagt. Er hat gesagt, ich kann jeden Bridgestone-Reifen und jeden der anderen in der ABE genannten Reifenhersteller fahrer in der Größe in der er geprüft hat. Hinsichtlich Traglast und Geschwindigkeitsindex sind die Fz-Schein Daten einzuhalten. Ich müsse nur dann vorstellig werden, wenn es keine der in der ABE genannten Reifenhersteller ist oder eine andere Größe.

Kristin

Spanni
10.03.2005, 12:58
Sag das doch gleich das du dich mit dem Beispiel nur auf den HErsteller beziehst *g*
Ich hab das jetzt alles auf die Größe bezogen *loL*

Naja, was die MArke angeht hat er wohl recht. Bei den Mopeds ists halt so: Die Reifen die im Schein stehen sind zugelassen (die Marken mein ich), alles was nicht drinsteht darf nicht montiert werden. Soll doch ein andere Reifenmarke drauf gibts Reifenfreigaben entweder vom Hersteller doer von anderen Firmen. Die Freigabe ist dann aber mitzuführen.

Denke also mal das du das Gutachten dann auch immer dabei haben müsstest. Oder du lässt dir alle MArken im Brief eintragen.

chartinael
10.03.2005, 13:23
Gut, hätten wir das geklärt. Also ich denke, wenn keinerlei Markenangabe für die zu verwendenden Reifen in der ABE stehen, dann ist es egal, welche Reifen man in der (geprüften) Größe aufzieht. Ich müßte halt nochmal hin, wenn ich zB nicht genannten Falkens raufziehen würde wollen.

Schön. Gut. Aber ich wüßte trotzdem noch gerne, woraus ersichtlich ist, daß man einen kleineren Traglastindex fahren darf als im Schein angegeben ist.

kristin

Spanni
10.03.2005, 14:17
Wie gesagt: Ich glaub nicht das er nen kleineren Traglastindex als im Schein angegeben fahren darf.

Aber genau kanns wohl nur der TÜV sagen.

deleted_user
11.03.2005, 08:03
Ich glaub nicht das er nen kleineren Traglastindex als im Schein angegeben fahren darf.


Kann ich mir auch nicht vorstellen...da die Reifen ja nicht nur im Stand "halten" müssen sondern auch beim Extrembremsen und in Kurven...
Die Rechnung ala: "Mein Auto wiegt X kg, das durch 4 Teilen ergibt Y kg (selbst wenn man VA & HA getrennt betrachtet) also brauche ich einen LI von sowieso" ist daher nicht ausreichend.

ROVA
11.03.2005, 16:46
Eine Markenbindung gibt es beim KFZ schon lange nichtmehr, solange der Reifen die eingetragene Dimension hat, darf man ihn fahren. Also wenn Toyo draufsteht und eingetragen ist, darfst du auch einen GoodYear in der gleichen Grösse fahren.
Desweiteren ist im Schein der Traglastindex nicht angegeben (nachträgliche Eintragungen aussen vor, die sind nicht bindend), sondern die Achslast und die darf nicht unterschritten werden. Jeder Reifen der die Achslast überbietet (mal 2 natürlich weil 2 Reifen pro Achse), darf gefahren werden. Auch wenn ein Reifen mit einem weit höheren Traglastindex eingetragen ist, darf man einen Reifen mit niedrigerer Traglast fahren, solange er die vom Hersteller zul. Achslast (im Schein "zu 16") nicht unterschreitet.
Eine Reifenfreigabe ist nicht auf die Felgenmarke bezogen, sondern auf die Felgendimension. Oder sie ist bei ZR (über 240) bzw. dem Geschwindigkeitsindex auf das Fzg. bezogen, weil da zu prüfen ist, wieviel über 240 km/h beim jeweiigen Fzg. zugelassen werden kann, das muss man bei dem Reifenhersteller erfragen und sich bestätigen lassen.

Gruß ITR3124

chartinael
11.03.2005, 17:19
Hm, die Reifenmarke ist ja bei mir nicht KFZ bezogen, sondern Felgen bezogen und es stehen einige Marken halt in der ABE und wenn andere verwendet werden, muß der Reifen abgenommen werden. Willst Du sagen, daß das also nicht bindend ist, wenn's inner ABE so steht?

In meinem Fz-Schein steht auch der Traglastindex ... also stockräder mit 82H. Und bei dem Anfragenden stand der ja wohl auch drin 85irgendwas.

Kristin

MisterB
11.03.2005, 21:31
Ich glaub nicht das er nen kleineren Traglastindex als im Schein angegeben fahren darf.


Kann ich mir auch nicht vorstellen...da die Reifen ja nicht nur im Stand "halten" müssen sondern auch beim Extrembremsen und in Kurven...
Die Rechnung ala: "Mein Auto wiegt X kg, das durch 4 Teilen ergibt Y kg (selbst wenn man VA & HA getrennt betrachtet) also brauche ich einen LI von sowieso" ist daher nicht ausreichend.

sehe ich genauso wie ihr beiden...
ich bin mir auch sicher das hier der traglastindex NICHT unterschritten werden darf.
warum jedoch der stock wert und der 17" wert jeweils vom theoretischen wert abweichen, kann evtl an der grösse der reifen/niederquerschnitt und dem luftdruck zusammen hängen...

ich würde auch nur den tuv und das schriftlich fragen

andi