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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tüv abgelaufen



WAD@ED9
20.02.2005, 10:29
Tüv abgelaufen aber nicht angemeldet.
muss ich den Tüv dann diesen monat noch machen, oder darf ich damit warten bis ich den Wagen wieder anmelde???

Mein Vati meinte das wenn der Tüv zu lange abgelaufen is, dass man dann ne Vollabnahme machen muss.

Weis einer wo da die Grenzen liegen???

Acid
20.02.2005, 12:14
Ich glaube wenn der Wagen 6 Monate nicht angemeldet ist. Muss er zum Baurat (Vollabnahme). Ist ein bischen schlimmer als TüV.

Entweder 6 Monate oder 12 Monate

Randall
20.02.2005, 12:59
Ich habe das Problem auch: bei mir läuft die Plakette im Februar ab - den Wagen kann ich aber im April erst wieder bewegen. Saisonkennzeichen.

Kein Problem. Die AU wird im nächst möglichen Monat fällig und sollte so schnell wie möglich erledigt werden. Durch diese blöde Neuerung das die Frist durch Überziehen sich nicht verlängern läßt (Früher: z.B. AU bis Feb. -> überziehen bis März -> neue AU wieder bis März) läuft natürlich auch die neue Plakette wieder ganeu bis Februar. :x

Wegen der Vollabnahme: es galt mal die Regelung das nach 12 Monaten abgemeldetem Wagen eine Vollabnahme fällig ist. Ob sich da was verschärft hat weiß ich nicht. "Vollabhanme": wenn ich das Wort nur schreibe wird mir schon schlecht. :D

WAD@ED9
20.02.2005, 15:02
Jo. Scheiss Wort.

Der Wagen is ja noch nich lange stillgelegt, erst seit Anfang Dez.
AU is ne ""neue"" drauf. Die muss erst nächstes Jahr im Oktober oder so gemacht werden.
Aber der TÜV läuft halt Ende diesen Monat ab.
Mein Paps meinte auch das man jetzt den alten Tüvbericht mitbringen muss. Stimmt das????

CivicEG4
20.02.2005, 15:50
18 Monate nach Stillegung des KFZ musst zur Vollabnahme. Ist nicht viel schlimmer als normaler TÜV.

Zum Anmelden wird normal ein gültiger TÜV und AU Zettel verlangt, ist aber im Prinzip unsinn, da ja alles auf der Abmeldebescheinigung (grüner Zettel im Brief) steht.

mfg felix

r3vilo
20.02.2005, 22:32
... 18 Monate nach Stillegung des KFZ musst zur Vollabnahme. Ist nicht viel schlimmer als normaler TÜV..,

Das ist korrekt. Nicht sobald er abgelaufen ist, nicht nach 6 Monaten u. auch nicht nach 12 Monaten. Nach ganzen 18 Monaten bzw. 1,5 Jahren Stillegung, dann erst muss das Auto nochmal komplett abgenommen werden, wenn man das so nennen kann. Wird ganz normal TÜV/AU gemacht, nur das es mehr kostet. Wenn man ein einwandfreies Auto hat braucht man da keine Bedenken haben. Da Du Deins ja abgemeldet hast, wirst Du sicher auch diese grüne Abmeldebescheinigung haben u. da steht doch hinten alles drauf.