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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ummelden, Anmelden... what?



SODL
08.01.2003, 16:39
Hi,

angenommen folgendes tritt ein:
Ich verkaufe mein noch angemeldetes Auto. Der Käufer nimmt mit den Brief, den Schein, TÜV/ASU, Nummernschilder und sagt er meldet das Auto am nächsten Tag in seinem Zulassungsbezirk um.
Erstens geht das überhaupt, ohne dass ich das Auto direkt abgemeldet hab? Zweitens was muss ich dann der Versicherung bzw. meiner Zulassungsstelle sagen?

over
SODL

Rising Sun
08.01.2003, 16:44
hm
ich würds generell immer erst abmelden, dann verkaufen.

wer weiss, was der käufer für einer ist und dann scheisse macht mit deinen kennzeichen, die auf dich angemeldet sind.

sicher is sicher.

MacL
08.01.2003, 16:48
Naja, Vorsicht in allen Ehren, aber man kann's auch übertreiben!
Wär doch jeder von uns froh, wenn er die Kosten und den Zeitaufwand für die roten Nummern sich sparen und einen Tag mit den Nummern des Vorbesitzers das Auto bewegen kann, oder?
:o
Ausserdem, falls etwas passieren sollte liegt ja noch der Kaufvertrag mit Datum vor, da wird halt der Satz eingefügt, dass das Auto angemeldet verkauft wird und der Käufer sich verpflichtet binnen einer Frist (1-3 Tagen) das Auto umzumelden und schon ist man 100% auf der sicheren Seite!

:wink:

SODL
08.01.2003, 16:52
schon klar...
aber theoretisch würde das gehen, oder?
Oder brauch der Käufer da noch ne Vollmacht vom Verkäufer um das Fahrzeug ummelden zu können?
Weitere Frage: Muss der Käufer dem Verkäufer dann ne Bestätigung schicken oder wie kann ich dann meiner Zulassungsstelle und meiner Versicherung bescheid geben? Ich brauch ja irgendeinen nachweiß, oder?

over
SODL

Mr.Civic
08.01.2003, 17:02
Also bei mir war das so, der Käufer kriegt halt alle Papiere und unterschreibt den Kaufvertrag, mit Datum und Uhrzeit. Dann halt nächsten Tag oder nächstmöglich zur Zulassungsstelle und Versicherung zun dne Wagne umschreiben lassen. Das wars dann auch schon.
Dann haben wir auch schon Wagen verkauft und da dann halt auch an Zulassungsstelle und Versicherung Belege über den Verkauf geschickt.

Maik
08.01.2003, 17:42
schick der zulassungsstelle auf jeden fall noch ne mitteilung, daß du den wagen verkauft hast...ansonsten könnte es ärger geben

und...ich wrde es auch immer abmelden...mein bester freund hat seine ktm verkauft, und der käufer sagte auch, daß er sie sofort ummelden würde...2 mon später bekommt er ne rechnung von seiner versicherung für das mopped...tja...hatte ist der typ mal eben 2 monate auf die kosten meines freundes gefahren, und man kann nichtmal was machen...
und bei nem unfall wäre ich mir auch nicht so sicher, ob das dann alles so mit uhrzeit und datum anerkannt wird...

gruß

maik

SODL
08.01.2003, 17:47
Hi Maik,

ich hab beim ADAC zwei so Scheine ausgedruckt:
Der eine soll an die Zulassungsstelle und heißt (Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 27 III StVZO.
Der andere an die Versicherung.
Auf den Scheinen wird einfach noch mal der Käufer und Verkäufer genannt.
Meinst ich sollte das dann einfach mal losschicken, auch wenn der das Auto morgen/übermorgen erst abmeldet?
Schaden kanns ja nicht, oder?

Maik
08.01.2003, 17:49
wenn er das auto bereits gekauft hat, und den vertrag unterschrieben hat...auf alle fälle...weg damit...dann biste auf der sicheren seite.
hatte ich damals mit meiner suzuki auch gemacht...er hat sie auch abgeholt, und damals hab ich sie auch angemeldet gelassen, nach der unterschrift aber direkt diese beiden wische weggeschickt...bei mir hat der käufer dann auch direkt am nächsten tag das mopped umgemeldet, aber wie gesagt...hab schon viele andere geschichten gehört !!!

mach mal lieber...is besser...aber wie gesagt...nur, wenn der vertrag schon unterschrieben ist..

gruß

maik

SODL
08.01.2003, 17:51
Okey... danke mal für die Hilfe! Dann mach ich das mal so! :-)

over
SODL

MC2VTEC
08.01.2003, 17:55
"Immer abmelden".

Wenn der mit deinem Auto nen Unfall macht und der ist noch auf dich angemeldet hast du die A........karte.Das interessiert dann nämlich die Versicherung einen Dreck ob du das Auto einen Tag vorher verkauft hast,du stehst im Brief und im Schein also bist du dran.

MacL
08.01.2003, 18:22
So nicht ganz richtig, um Ärger zu vermeiden sollte man's abmelden, ja, jedoch stimmt es NICHT, dass man der Ar... ist, wenn mit dem Fahrzeug ein Unfall gebaut wird, die eigene Versicherung muss dann zuerst einspringen klar, sonst besteht ja noch kein anderweitiger Versicherungsschutz, jedoch MUSS der Käufer die entstandenen Kosten tragen, dafür hat er sich ja im Kaufvertrag verpflichtet, wenn er sich weigert geht's vor Gericht, aber da verliert er 100%ig, an der Gesetzeslage ist nicht zu rütteln.
Desweiteren ja auch mein Einwand, dass man, wenn man sowas macht, im Kaufvertrag einen Zusatz einfügt, dass das Fahrzeug binnen einer bestimmten Frist umgemeldet werden MUSS, dann kann einem auch nicht sowas passieren, dass der Käufer noch monatelang kostenlos Versicherungsschutz geniesst, denn die Kohle MUSS er dann auch erstatten!

Zulassungsstelle und eigene Versicherung informieren wäre die 100%ige Absicherung, dann kann einem wirklich keiner mehr was, wenn es zu einem Unfall kommen sollte und ich würde mit dem Käufer zusätzlich ausmachen, dass er die Quittung für die Abmeldung mir zukommen lässt, dann hat man's schwarz auf weiss!

:wink:

Smart18
09.03.2005, 22:13
Hi,
was brauch ich alles für die Abmeldung???
Hab meinen Civic vorhin verkauft grad ins Nachbardorf wir kennen den Käufer auch persönlich. Nummernschilder haben wir abgemacht erstmal und morgen melden wirs ab und er es für sich am Fr. wieder an.
Hab mal gegoogelt demnach brauche ich
-TÜV/ASU Bericht
-Fhz. Schein- und Brief mehr nicht richtig?
Vielleicht noch den Kaufvertrag damit die wissen, dass ich der Verkäufer bin?

Auf der Seite mit den INfos stand noch was von Versicherungsdoppelkarte die erscheint mir in meinen Augen als unnötig brauch man ja nur wenn man s Auto wieder anmeldet als Versicherungsnachweis.
MfG Martin

stevie
10.03.2005, 00:27
Im Kaufvertrag wird die Übergabe des Schlüssels, des Scheins und des Fahrzeugbriefes vermerkt, sprich die Uhrzeit mit Datum. Bestätigt wird dies durch die Unterschrift beider Parteien.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer 7 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden.
Eine Mitteilung an die Versicherung des Verkäufers ist anzuraten, ebenso an die Zulassungsstelle.

Mit der Unterschrift auf dem Kaufvertrag hat der Käufer mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er ab sofort ( Vertragsdaten ) der "Führer" des Fahrzeuges ist.

Im reellen Leben habe ich kurz meine Versicherung angerufen und die Verkaufsinfo weitergegeben. Das wars. Alles andere bestätigt der Vertrag.

Zur vorübergehenden Stilllegung werden Schein, Brief und Kennzeichen benötigt, und ca 7-10 Euro. Nichts weiter.

Gruss
stevie

rw-japanstyle
10.03.2005, 07:19
Ich hatte mal einen Witzbold der hat das Auto genommen und ist nach Polen gefahren hat in Frankfurt gewohnt.
Auto wurde nie abgemeldet und als belohnung trotz Kaufvertrag vom ADAC und Anwalt durfte ich das Auto erst nach 2 Jahren!!! abmelden.
Naja Du musst dann de´n Versicherungsvertrag stornieren damit es schneller geht.
Das Kostet alles in allem einmalig um die 400€.
In der Zeit musst Du Deinen neuen wagen als Zweitwagen mit mindestens 85% anmelden und doppelt Steuer zahlen.
Deswegen mache ich es niewieder!!!
Wollte hier meinen EE9 verkaufen aber das war der Grund U.A das ich den net verkauft hat.

Zum abmelden brauchst Du Beide Schilder, Fahrzeugschein,Fahrzeugbrief.
Keine Einwilligung oder sowas . Der Fahrzeugbrief ist die Eigentumserklärung vom Auto.

Zum Ummelden Brauchst Du zu den oben erwähnten Sachen zusätzlich je nach Zulassungsbezirk Tüv und AU Bericht.
In diesem sinne
Roland