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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mugen Felgen und TüV



phoenix_1
20.03.2009, 16:21
Hallo Gemeinde,
gibts es hier evtl. jemanden der sich damit auskennt?
Mugen ist ja jetzt nicht irgendeine Marke, sondern Werkstuner. Gutachten oder Papiere für den TüV gibts ja aber trotzdem nicht.
Ein JWL-Logo haben sie.
Es handelt sich um die RNR´s.
Evtl. hat die ja sogar schon jemand eingetragen, dann sollte es ja nicht mehr ein so großes Problem sein, denn dann sollten sie ja beim KBA registriert sein.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

El-Tobito
20.03.2009, 16:22
haben die felgen ne kba nummer? gibts papiere? nein?

dann vergiss das legale eintragen, du bekommst sie höhstens "legal" eingetragen. :wink:

ManU
20.03.2009, 16:38
Ich habe sie legal beim Tüv eingetragen bekommen! Wenn der Prüfer sich ein wenig mit dem Prüfverfahren beschäftigt, warum auch nicht!?

Trapezius
20.03.2009, 16:38
Ich verstehe das nicht mit dem Legal. Warum soll es dann nicht gehen bitte? Wofür ist ne Einzelabnahme usw?

Es gibt TÜVer die sowas eintragen.

zB. mein Nachbar der Tuner ist. Der macht das. Und ist keine Hinterhof Werkstatt. Der ist Spezialist in diesem Bereich.

Also nichts ist unmöglich. Kann sein das ihr bei 100 TÜVern wart und die das geht nicht gesagt haben. Aber es geht!!!

MfG
Ahmet

El-Tobito
20.03.2009, 16:44
ne felge in der brd brauch prüfzeichen die hier auch anerkannt sind, bzw. die kba nummern damit die felge zugeordnet werden kann.

alles andere steht zwar im schein... kann aber (sollte es jemals ein polizisten geben der etwas mehr anung hat) dazu führen das eure autos auf dem verwahrhof der polizei landen.

die eintragung von solchen felgen ist nicht rechtmäßig und inzwischen soll sogar geggen die tüver vorgegangen werden die sole eintragungen noch machen.

ich hatte da mal so nen bericht drüber gelsen ich versuche mal diesen zu finden.

abgesehen davon erlischt eure be und ihr seid ohne versicherungsschutz unterwegs.

Trapezius
20.03.2009, 16:48
Ich kenne Persönlich einen den sein Auto der berühmte "Scherer" (Leute die in Nürnberg und Bayern aktiv sind kennen ihn bestimmt ;) ) "Abgekratzt" hat.

Felgen wurden bei meinem Nachbar eingetragen. Nach paar Telefonaten hat er wieder Plakette bekommen.

Und wirklich Scherer ist ein kranker Typ.

Manche denken die haben halt zu viel Ahnung obwohl die das nicht haben.

Und dir ist bestimmt bekannt wie extrem es in Bayern abgeht mit Eintragungen.

MfG
Ahmet

ManU
20.03.2009, 16:50
Warum gibt es dann die "Einzelabnahme" noch, wenn sie dann eh hinfällig ist???

Hat eine OEM EE9 Felge eine KBA Nummer drauf, nein! Was´n nun, muss ich mit Paranoia rumfahren!?

MB2_HORST
20.03.2009, 17:02
Seit kurzem ist es VERBOTEN felgen ohne TÜV Gutachten einzutragen.

Selbst wenn eine Traglast eingegossen ist geht normalerweise nichts mehr per Einzelabnahme.
Es wird immer welche geben die trotzdem eintragen, aber das ist halt wenn es hart auf hart kommt an alten ***** wert.

Du kannst dir also ein paar Felgen mehr kaufen, gibst sie dem TÜV um ein Materialgutachten und ein Gutachten für die Felgen anfertigen zu lassen, zahlst 5000-10000 Euro und die Sache ist legal. :wink:

El-Tobito
20.03.2009, 17:03
es geht hier um aftermarktfelgen, und alle in der brd zulässigen haben eine kba nummer... sonst sind sie nicht zulässig.

einzelabnahmen sind dann also auch bei alu/cfk heckflügeln möglich? gayfight

ManU
20.03.2009, 17:10
Seit kurzem ist es VERBOTEN felgen ohne TÜV Gutachten einzutragen.


Gibt es hierzu irgendwo ein offiziellen Auszug zu lesen?

Also Einzelabnahme ist nur bei Felgen hinfällig, bei Body-Kits oder Carbon-Parts z.B. nicht?

El-Tobito
20.03.2009, 17:13
ich such ja schon ^^

El-Tobito
20.03.2009, 17:28
V.A.T.Z News lllegale-RadlastTuningverband VATZ klärt auf:
Radlastangaben in der Felge ersetzen kein Prüfzeugnis

• In die Felgenrückseite eingegossene Radlastangaben ersetzen kein Prüfzeugnis
• Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist illegal
• Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes drohen
• Tuningverband VATZ geht gemeinsam mit dem TÜV gegen die Anbieter vor

In den letzten Wochen werden vermehrt Leichtmetallfelgen – aus dem Ausland – in
verchromter Ausführung und in modernen Designs ohne Festigkeitsnachweis oder TÜVGutachten
im Internet und auf Messen angeboten. Immer wieder kommt es dabei vor, dass Anbieter dieser Felgen behaupten, die in der Felgenrückseite eingegossene Traglast würde für eine legale TÜV-Eintragung ausreichen, das es sich dabei um die zulässige Radlast handelt und diese als Prüfzeugnis zu gelten habe. Der Tuningverband VATZ weist ausdrücklich darauf hin das dies nicht zulässig ist und ein in Verkehr bringen dieser Leichtmetallfelgen verboten ist.

„Es ist nicht hinnehmbar das der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird“, so Andrea Pinkerton, Geschäftsführerin des VATZ „wir werden mit allen Mitteln aufklären und gegen die Anbieter vorgehen.“ Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt. Sowohl die ABE als auch das TGA basieren auf zwei wesentlichen Prüfkomponenten:
erstens der Dauerfestigkeitsprüfung nach der Räderrichtlinie „Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger“1) und zweitens auf der Prüfung des Anbaus dieser Räder an die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge einschließlich der damit verbundenen Auflagen. In der Räderrichtlinie sind auch die erforderlichen
Radkennzeichnungen vorgeschrieben.

Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtlinie müssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar und dauerhaft angegeben sein“:


Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeichen
Felgengröße nach Norm
Typ und/oder Ausführungsbezeichnung
Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)
Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten oder
Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnung
muss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)#
Einpresstiefe
Bei den Importfelgen fehlen zumeist die oben genannten Angaben. Stattdessen wird ein Radlast angegeben, die den Verbraucher in die Irre führt. Der Tuningverband VATZ warnt
ausdrücklich vor dem Kauf solcher Leichtmetallfelgen da diese NICHT legal in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden können. Fehlt das Prüfzeugnis, dann ist auch die
Radlastangabe ungültig ! Somit erwirbt der Verbraucher im guten Glauben Leichtmetallfelgen die er nicht legal an sein Fahrzeug anbringen kann. Gemeinsam mit dem TÜV geht der Tuningverband VATZ aktiv gegen die Anbieter solcher Leichtmetallfelgen vor und klärt den Verbraucher auf verschiedenen Veranstaltungen über die Gefahren auf.
Quellenangabe: 1)BMV/StV 13/36.25.07- 20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S. 1377


Gefahr für die Verkehrssicherheit durch unzulässige Leichtmetall-Räder
LM-Räder werden vom Betrachter eines Fahrzeugs zunächst mal als optisches und/oder technisches Highlight wahrgenommen. Gleichzeitig stellen sie am Fahrzeug aber ein „Sicherheitsteil“ dar, in dem viel Know-how und Entwicklungszeit steckt.
Für den Zubehörmarkt hat das Bundesverkehrsministerium eine „Räder-Richtlinie“ erlassen, die die Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis des KBA oder der Erstellung eines Teilegutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes und somit für sichere Räder legt. Um ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen die Hersteller von Zubehör- Rädern zwingend ein QM-Managementsystem vorweisen, damit der Verbraucher bei jedem gekauften Rad von einem sicheren Produkt ausgehen kann.
Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sogenannte „Custom Wheels“– oft mit verchromter Oberfläche – in den deutschen Markt gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Räder in der Regel nicht nach der „Räder-Richtlinie“ geprüft wurden. Der Grund hierfür ist wohl in der minderen Qualität zu vermuten. Von den Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT in Auftrag gegebene Tests haben ergeben, dass von diesen Rädern die Sicherheitsanforderungen der „Räder-Richtlinie“ sehr oft nicht eingehalten werden können.
Werden Fahrzeuge mit solchen Rädern ausgestattet, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Für Schäden, die durch gebrochene Räder hervorgerufen werden, treten Versicherungen nicht ein. Ungeachtet der Risiken ist es offenkundig, dass sich einige inländische Firmen regelrecht darauf spezialisiert haben, Räder zu importieren, die nicht die Anforderungen der „Räder-Richtlinie“ erfüllen. Von diesen Firmen werden die Endverbraucher gezielt zu bestimmten Prüfstellen gelotst, von denen bekannt ist, dass sie – gegen entsprechend hohe Gebühr für eine Einzelabnahme – ihre bestehenden Vorschriften außer Betracht lassen und eine Eintragung vornehmen, manchmal auch unter Heranziehung von gefälschten Daten. Die Bandbreite ist hier unerschöpflich.
Seitens der Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT wurde eine Tagung einberufen, zu der auch die verantwortlichen Vertreter der TÜV-Organisationen und deren Verbandsspitze eingeladen waren. Die Vorgänge wurden explizit dargestellt und nicht zuletzt auch auf die bestehende Wettbewerbsverzerrung hingewiesen. Schließlich zahlen die ordnungsgemäß agierenden Hersteller immense Summen für die Durchführung der Tests und die Erlangung der Gutachten.
Die Stellungnahme des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) sagt aus, dass die Intentionen absolut deckungsgleich sind. Die Vorgaben für die Sachverständigen sind klar und unmissverständlich. Künftig wird im Rahmen der Qualitätskontrolle verstärkt auf „Ausreißer“ geachtet und durch Dokumentenkontrolle werden Fälschungen erschwert bzw. verhindert. Fehlerhaft erstellte Gutachten werden zurückgezogen. NEWS Nr. 49 2
Nicht unerwähnt lassen kann man in dem dargestellten Gesamtzusammenhang die Stellung der Tuning-Fachpresse. Der Hype nach diesen Custom Wheels wurde nicht zuletzt durch die Berichterstattung in der Tuning-Fachpresse ausgelöst. Hier wurden über Jahre hinweg „Tuner“ und/oder Besitzer getunter Fahrzeuge vorgestellt mit einer detaillierten Beschreibung der Umbaumaßnahmen und der verwendeten Teile, ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, ob die beschriebenen Teile in Deutschland auf legalem Wege angebaut werden können. Hierdurch wurde letztlich die Nachfrage erzeugt, die gewissenlose Verkäufer dazu nutzten, solche Teile zu importieren und unter Zuhilfenahme von ebenso gewissenlosen Erfüllungsgehilfen in den Prüforganisationen in den Verkehr zu bringen.
Nach unserer Überzeug zählt es zu den essentiellen Pflichten der Fachpresse, vor der Berichterstattung zu recherchieren, ob entsprechende Freigaben vorliegen und die Teile, z.B. Alu- Felgen, legal angebaut werden können. Der Leser hat zweifelsfrei einen Anspruch darauf, vor dem Kauf darüber informiert zu werden, welche Risiken er zu beachten hat. Wir zählen darauf, dass – im Interesse unserer gemeinsamen Kunden – diese Informationspflicht künftig als eine Art „Ehrenkodex“ Berücksichtigung und Anwendung findet.
Diese Pressemitteilung wird mitgetragen von den nachstehenden Organisationen: - Verband Deutscher Automobiltuner e.V. (VDAT) - Verband BRV, Bonn

es wird wie immer leute geben die denbericht anzweifeln, leider ist die inet adresse von denen geraenicht mehr aktiv aber die beiden zitate habe ich mal aus der suche gezogen... das thema gabs ja hier auch schon des öfteren.

ManU
20.03.2009, 17:37
Hier wird von Felgen gesprochen, die lediglich die Traglast eingegossen haben.

Z.B. Mugen Felgen haben die Traglast, zum Teil auch die Daten (Baujahr/Maße) eingegossen, sowie die Prüfsiegel JWL/VIA! Deren Prüfverfahren kenne ich nun nicht, aber das ist doch kein Vergleich zu den Felgen, um die es in deinen Auszügen geht!:-/

Eventuell "Gesetzeslücke"? Obwohl dieser Satz das Wunschdenken aufhebt: Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt.

Kotzt mich das an... mein Prüfer hatte Ahnung und meinte, dass die Mugen weitaus hochwertiger sind, als viele der "Deutschen" Felgen und trug sie ohne Probleme ein!:kotz:

El-Tobito
20.03.2009, 17:40
naja ich will ja nicht bestreiten das mugen oder spoon felgen die gutachten nach deutscher norm nicht schaffen würden... aber ohne gutachten bzw. kba bei aftermarkt geht halt nix.

jwl und via sind halt in der brd nicht anerkannt...

ManU
20.03.2009, 17:48
naja ich will ja nicht bestreiten das mugen oder spoon felgen die gutachten nach deutscher norm nicht schaffen würden... aber ohne gutachten bzw. kba bei aftermarkt geht halt nix.

jwl und via sind halt in der brd nicht anerkannt...

Bleiben wir mal beim Beispiel EE9 Felgen, da ist keine KBA-Nummer drauf, sondern nur das JWL/VIA Siegel, ein paar Daten und halt ein eingegossenes Honda. Bin ich damit nun auch illegal unterwegs und wie könnte ich nachweisen, dass diese Felgen laut Betriebserlaubnis des Fahrzeuges legal sind, wo ist das vermerkt?

El-Tobito
20.03.2009, 17:54
puh ja... ganz ehrlich weiss ich es nicht. aber ich würde vermuten das dort das honda h als beweis für den oem status herhalten muss.

irgendwie binich aber auch der meinung auf meinen oem stahlfelgen damals nen e prüfzeichen gesehen zu haben... :-/

poolk
20.03.2009, 18:03
Bei honda... Den Honda Deutschland ist der Importeur...

ManU
20.03.2009, 18:06
Trotzdem haben diese Felgen nie einen deutschen Prüfvorgang durchlaufen! Oder etwa doch?

Gibt sicher eine Sonderregelung...

gold-civic
20.03.2009, 18:42
Pressemitteilung 17.10.2008

* VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
* Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
* Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
* Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!

Quelle:

http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Ich hab das finde ich wichtigste unterstrichen.

ManU
20.03.2009, 18:48
Allet Klar... warum kaufen doch noch wöchentlich irgendwelche Leute Rota, Volk, BuddyClub, etc. Felgen???:???:

Fahren alle mit erloschender Betriebserlaubnis!:D

gold-civic
20.03.2009, 18:51
Dat wundert mich auch. Hab letztens mit dem Prüfer gesprochen der Civic Rider die C10 eingetragen hat. Er meinte auch, ohne Gutachten geht nix mehr.
Gab wohl mächtig Druck von oben.

El-Tobito
20.03.2009, 18:56
uneinsichtiges pack halt

MB2_HORST
20.03.2009, 19:45
Es wird immer irgendwelche Firmen geben (Wheels and More, SAT Autosport etc.) die trotzdem die Teile eintragen.

Aber wenn es zu einem Unfall kommt und festgestellt wird, dass das net Hand und Fuß hat kanns halt mächtig Stunk geben.

Trapezius
20.03.2009, 20:23
Danke Leute für die Infos!!!

Werde mal Morgen mit meinem Nachbar sprechen. Will mall hören was der dazu sagt.

MfG
Ahmet

icebear
20.03.2009, 22:51
gibts dahingehend auch mal Stellungnahmen vom TÜV ?

das der VADT solche sachen rausgibts ist ja klar, die wollen lieber ihre Felgen mit KBA verkaufen. Aber ich habe letztes Jahr irgentwo noch jeamden vom Tüv Rheinland oder Nord gesehen ,der offiziell im Fernsehn Einzeleintragungen verteitigt und als rechtmäßig hingestellt hat. War bei Stern TV glaub ich

gold-civic
20.03.2009, 23:02
Aber ich habe letztes Jahr irgentwo noch jeamden vom Tüv Rheinland oder Nord gesehen ,der offiziell im Fernsehn Einzeleintragungen verteitigt und als rechtmäßig hingestellt hat. War bei Stern TV glaub ich

Wann den letztes Jahr? Das Schreiben ist vom Okt 08. :wink:

Außerdem geht es nur um Felgen. Andere Einzelabnahmen sind noch machbar, im ermessen der Prüvers. Wie ich diesen Satz hasse.
Gehst dann zum anderen, legt der dir glatt die Hütte still.

Provotekk
21.03.2009, 03:58
einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen

Die Felgen die wir verbauen werden meist extra für ein einzelnes Fahrzeug hergestellt - ist überhaupt schwierig, ab welcher Stückzahl man von einer "Serienfertigung" sprechen kann...
Der VDAT, also seine Mitglieder, will natürlich seinen Standard-Mist verkaufen und gibt laufend so´n Quatsch raus.
Ist das gleiche wie mit der angeblichen "Mindestbodenfreiheit" - da gibt´s auch kein Gesetz dafür! Oder habt ihr dafür schon Mal was gesehen?
Es gibt nur eine Empfehlung des TÜV, dass ein 110mm hohes und 800mm breites Hindernis möglichst berührungsfrei überfahren werden soll... (Also nicht muss...)

phoenix_1
21.03.2009, 07:43
Also wenn B16 die Mugen tatsächlich schon "richtig" eingetragen hat, müsste es dazu doch auch einen Eintrag beim KBA geben.
Dann sollte es doch auch mögloch sein diese Felgen ein zweites Mal einzutragen.


Danke Leute für die Infos!!!

Werde mal Morgen mit meinem Nachbar sprechen. Will mall hören was der dazu sagt.

MfG
Ahmet

Währe nett wenn du mir da mal eine Rückmeldung zu geben könntest.

Der-Gep
21.03.2009, 07:44
Ja ich denke auch die übertreibn .
Die wollen nur das der Deutsche Mist gekauft werden muß um die "Wirtschaft anzukurbeln"

Sagt doch allein schon die aussage " das selbst wenn man eine Felge laut norm Prüfen lässt kann der Prüfer nicht nachvollziehen das andere Felgen des genau gleichen Typs die gleiche qualität haben und dürfte diese dann trotzdem nicht eintragen " ... das ist doch ein Witz
Nur weil Felgen aus anderen Ländern kommen haben die doch dort genauso versicherungen und vorschriften u u u gerade in den USA wenn da jemand wegen seinen Felgen nen unfall bauen würde müssten die Versicherer wieder Millionen Beträge zahlen ... glaube schon das die da auf irgendwelche qualitätsnormen achten.

phoenix_1
21.03.2009, 07:48
Es geht ja auch wie gesagt nicht um irgendeine Billig-Felge sondern um orig. Mugen-Felgen.
Evtl. gibts ja auch irgendwelche Papiere (klar, keine deutschen) dazu, hab nur keine Ahnung wie man da ran kommen sollte.

Rai
21.03.2009, 08:22
Wie seiht es dann aus mit OEM Felgen, als Beispiel mal die OEM ITR 16 Zoll, wie sie in Japan auf dem Teg waren, während in DE nur 15 Zoll Felgen zum einsatz kamen. Braucht man da irgendwelche Papiere zum Eintragen, oder reicht es, das sie als Erstausrüsterfelgen schon auf dem Teg sind, zwar nicht in DE (und daran wird es sicher scheitern) aber in anderen Ländern?

ManU
21.03.2009, 09:30
Bisher abgenomme Felgen, sprich vor dem Stichtag 2008, sind aber noch legal???

El-Tobito
21.03.2009, 10:00
ja man die wollen nur ihren deutschen mist verkaufen.

irgendwie war mir das klar, leute denkt ihr mit?
die felgen hat nie eine deutsche prüforganisation gesehen und darf deshalb nicht verwendet werden. :roll:

-Repl!cat0r-
21.03.2009, 11:18
Dafür haben die Felgen andere Prüfsiegel, deren Standarts mit den deutschen TÜV Standarts zu vergleichen sind.
In dieser "Regelung" ist ja nur die Rede von Felgen auf denen nur die Traglast steht!

Und wieso etwas, das ordnungsgemäß per Einzelabnahme eingetragen wurde im Endeffekt doch nicht legal ist soll mir auch mal einer erklären. So lange der TÜV-Prüfer sein OK gibt und im Nachhinein nichts mehr verändert wurde ist man raus aus dem Schneider.

Mr. Svonda
21.03.2009, 12:13
Bei honda... Den Honda Deutschland ist der Importeur...
Ne, Mugen-Felgen wurden in D nie normal mit "Gutachten" über Honda verkauft, dies war nur hier in der CH der Fall.
Die Felgen haben auch hier nie eine mechanische Prüfung durchlaufen. Weil aber hier ne Norm, nach der die Felgen schonmal getestet wurden, anerkannt wird darf der offizielle Importeur eine soganannte "Eignungserklärung" ausstellen, mit welcher dann die Felgen eingetragen werden können.

poolk
21.03.2009, 12:34
Habe die originale EG6-Felge gemeint. Also die Erstausrüsterfelgen... :wink:

Rai
21.03.2009, 13:20
@ Svonda: Hast du ja damals bei deinen Mugenfelgen durch. Müsste dann eigentlich analog bei den OEM 16 Zoll Felgen laufen?

phoenix_1
21.03.2009, 14:16
Ne, Mugen-Felgen wurden in D nie normal mit "Gutachten" über Honda verkauft, dies war nur hier in der CH der Fall.
Die Felgen haben auch hier nie eine mechanische Prüfung durchlaufen. Weil aber hier ne Norm, nach der die Felgen schonmal getestet wurden, anerkannt wird darf der offizielle Importeur eine soganannte "Eignungserklärung" ausstellen, mit welcher dann die Felgen eingetragen werden können.

hast du da eine kontaktquelle? oder evtl. sogar solche papiere da?

Mr. Svonda
21.03.2009, 17:40
@poolk: upps, wieder mal verlesen :-)

@Rai: soviel ich weiss eben nicht :sad: da die OEM 16''er nie in der CH verkauft wurden, die Mugen aber schon.

@phoenix_1: ja hab so eine Eignungserklärung für meine MF10

ManU
21.03.2009, 18:10
Bisher abgenomme Felgen, sprich vor dem Stichtag 2008, sind aber noch legal???

... kann jemand hier noch was zu sagen???

MB2_HORST
21.03.2009, 18:36
Und wieso etwas, das ordnungsgemäß per Einzelabnahme eingetragen wurde im Endeffekt doch nicht legal ist soll mir auch mal einer erklären. So lange der TÜV-Prüfer sein OK gibt und im Nachhinein nichts mehr verändert wurde ist man raus aus dem Schneider.

Das ist auf keinen Fall egal.

Nur weil etwas eingetragen ist, wird es noch lange nicht legal.
Es gibt immer Prüfer, die auch Sachen eintragen, die eigentlich illegal sind.
Im Idealfall muss dann bei einem Unfall bei dem das betroffene Bauteil versagt hat der Prüfer seinen Kopf hinhalten und wandert in den Knast.

haggi0815
21.03.2009, 21:21
Der VDAT, also seine Mitglieder, will natürlich seinen Standard-Mist verkaufen und gibt laufend so´n Quatsch raus.

Die VDAT ist nun mal einer der Lobbyvertreter der heimischen Tuningindustrie und nicht der der grauimport Industrie. Ist doch nur verständlich das die alles tun um den grauimport zu erschweren.


Nur weil Felgen aus anderen Ländern kommen haben die doch dort genauso versicherungen und vorschriften u u u gerade in den USA wenn da jemand wegen seinen Felgen nen unfall bauen würde müssten die Versicherer wieder Millionen Beträge zahlen ... glaube schon das die da auf irgendwelche qualitätsnormen achten.

Die Gesetzeslage ist nun mal so das ausländische Vorschriften in Deutschland nix wert sind. Ob ein Teil technisch billigschrott ist oder wirklich top ist erstmal völlig uninteressant. Das Problem ist man muß es beweisen, was in der Regel nur möglich ist, wenn die Teile durch die TÜV Prüfung gegangen sind.

-Repl!cat0r-
21.03.2009, 21:32
Das ist auf keinen Fall egal.

Nur weil etwas eingetragen ist, wird es noch lange nicht legal.
Es gibt immer Prüfer, die auch Sachen eintragen, die eigentlich illegal sind.
Im Idealfall muss dann bei einem Unfall bei dem das betroffene Bauteil versagt hat der Prüfer seinen Kopf hinhalten und wandert in den Knast.

Ja gut, ich schrieb ja "ordnungsgemäß". Wenn man das bei nem ganz normalen TÜV eingetragen kriegt ist wird im Extremfall auf einen selbst nichts zu kommen. Dann muss höchstens der Prüfer herhalten (natürlich sofern nachträglich nichts verändert wurde).
Wenn doch sofort zum Anwalt.

cytrobic
22.03.2009, 00:47
Nur weil etwas eingetragen ist, wird es noch lange nicht legal.
Es gibt immer Prüfer, die auch Sachen eintragen, die eigentlich illegal sind.
Im Idealfall muss dann bei einem Unfall bei dem das betroffene Bauteil versagt hat der Prüfer seinen Kopf hinhalten und wandert in den Knast.

Wenn er es einträgt isses LEGAL dafür isser ja der Prüfer, wenn es zu einem Unfall kommen sollte muss auch erstmal bewiesen werden das es an dem Bauteil lag und das wird meisten schwer sein.

BTW: Sicher das auf den OEM Felgen keine KBA Nummer ist ? Meine ATR Felgen haben eine.

Mulli
22.03.2009, 19:22
Gehen wir doch mal ganz von vorne an die Sache.

Warum gibt es solche Gesetze? Denkt ihr da sitzen Leute die euch den Spaß vermiesen wollen? Wo kein kläger, da kein Richter! Soll heißen wenn nix passiert is alles i.O., erst wenn Schrott verbaut/getestet und als unsicher eingestuft wird gibts Konsequenzen, das ist nun scheinbar oft genug passier, so das sich gewisse Leute drehen!

Der Tuningverband ist auch nicht das böse Schreckgespenst das euch ATU-Felgen näher bringen will sondern ein Verein der Tuner die sich an die Regeln und Gesetze halten.

Versetzen wir uns in deren Lage. Dort werden Ingeneure teuer bezahlt um ein Produkt zu entwickeln das für den deutschen Markt geeignet ist. Dies wird teuer getestet und ein teures Gutachten wird erstellt.

Nun kommt ein "Hersteller" aus dem Pazifischen Raum, kupfert das Design zu 99% einfach ab und prägt in sein Rad einfach ne Zahl rein und verkauft sie für die Hälfte. Kann er ja auch, denn er hat weder den Designingeneur bezahlt, noch seine Felgen nach hier geltenden Standards testen lassen, noch ein Gutachten bezahlt.

Wärt ihr nun der Hersteller der sich n die Regeln hält würdet ihr alles versuchen dem Plagiator einen Riegel vor zu schieben.

Unangenehmer Nebeneffekt von soetwas ist halt das auch seriösen Firmen das Vertrauen entzogen wird. Für diese ist der deutsche Markt allerdings nicht von Bedeutung, weswegen sie kein Gutachten anfertigen lassen, ergo bekommt man deren Felgen kaum legal eingetragen (esseidenn man investiert selbst ins Gutachten=Utopisch).

cytrobic
22.03.2009, 19:32
Kost auch nicht die Welt nen Biegeumlauftest zu machen und den Impacttest, liegst bei 1500 € und zwei Felgen gehen hops. Wenn man 10 Leute findet die die gleichen Felgen wollen haste das Geld locker wieder drin :-P

PS: Auch hier zugelassene Felgen sind manchmal Müll trotz KBA Nummer (d.h. geprüft worden): http://www.motor-talk.de/forum/smc-felgen-brechen-kba-warnt-t1258178.html

feiny
22.03.2009, 20:08
So ist es.. und was die Kosten angeht - es sind nicht mal 1500,- euro... das Problem ist das sich kaum Die leute zusammen finden die da zusammenlegen wollen... wir hätten das sonnst schon längst in angriff genommen. Ist nur ne Formalität wenn man so will. Räder hab ich genug hier rumliegen zum einschicken. Aber es interessiert keinen, die meisten legen da keinen Wert drauf :|

Am besten soll alles so billig sein wie Rota und dann auch noch Teilegutachten haben wie BBS... gayfight

cytrobic
22.03.2009, 21:20
Am besten soll alles so billig sein wie Rota und dann auch noch Teilegutachten haben wie BBS... gayfight

Du sagst es.

Ich hatte vor ein paar Jahren mal beim TÜV angefragt waren etwas um 1200 euro komplett, dachte das es teurer geworden ist :-)

Aber anstatt mal zusammen jeder 100 € hinblättern fahren die leutz lieber illegal rum.

phoenix_1
23.03.2009, 10:22
Also ich wäre dabei, wenn sich denn genügend Leute finden, und auch gerne bereit ein paar Teuro dafür auf den Tisch zu legen.

gold-civic
23.03.2009, 10:27
Und was bekommt ihr dann für ein Gutachten? Festigkeit?

Dann trifft wieder das hier zu:

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Weil dann haben 2 Felgen die Festigkeit erreicht, wahrscheinlich 2 eine Charge. Wenn Felgen ein Teilegutachten oder ABE erteilt wird muß der Hersteller in gleichen Abständen wieder Felgen zum prüfen bringen um zu beweisen das seine Herstellung immer die gleiche ist.

Bestes Beispeil was hier vom SMC gepostet wurde, da hat eine Charge die Bestimmungen nicht bestanden.

cytrobic
23.03.2009, 11:48
Nicht nur das Festigkeitsgutachten.

gold-civic
23.03.2009, 12:00
Und was noch?

cytrobic
23.03.2009, 12:20
Ein Teilegutachten wie es bei fast jeder in D-Land zugelassenen Felge existiert, doer glaubste die schreiben sich den Wisch selbst ? :-D

gold-civic
23.03.2009, 12:33
Und das ganze für 1200-1500€? Und warum machen die Tuner das ned schon lange? Damit wären sie ihren Felgen ja noch besser los.

Evtl kann feiny was dazu sagen. Ich kann das so ned glauben.

gibt es dazu irgendwelche Links zum nachlesen?

feiny
23.03.2009, 13:20
Es gibt keine Links zum Nachlesen... dazu muss man sich dann mit der Jeweiligen Automotive Abteilung des TÜV´s zusammensetzen.

Jeder TÜV hat da andere Preise und andere Vorgehensweisen.

Um das Teilegutachten erstellen zu können muss man vorher eine Festigkeitsprüfung machen lassen, dazu muss man mehrere Fegen einschicken. Wenn das Fertig ist dann kann man darauf basierend das Teilegutachten erstellen.

Hierzu ist eine Anbauprüfung notwendig. Das alles kann nur eine Firma machen sie Zertifziert ist. Da sind wir schon bei dem Haken, die meisten "tuner" besitzen dieses Zertifikat gar nicht - einfach weil es ein Schweine Geld kostet und Jährlich oder alle 3 Jahre erneuert werden muss.

Das ist schon mal der erste Punkt warum es kaum einer macht. Dann geht es aber schon weiter. In dem Moment wo man das machen will muss auch gewährleistet sein das man dann auch von der Produzierenden Firma z.b. BBS langfristig beliefert wird. Stell dir vor du lässt dir so ein ISO Zert. ausstellen für rund 4k... machst dann noch die Festigkeitsprüfungen und die Teilegutachten und wenn du dann alles hast und ca. 10K ärmer bist dann sagt die Produzierende Firma BBS... "och die felge haben wir nun aus dem Programm genommen" gayfight

Dann kannst aber blöd schauen :kotz:

Wenn man schon das Zertifikat besitzt und berechtigt ist das alles überhaupt zu tun dann sind die Kosten Verhältniss mässig gering, aber das Risiko das du dann nicht beliefert wirst bleibt! Das sind die gründe warum es die wenigsten "kleinen" niemals machen werden... schon gar nicht wenn es irgendwelche Zulieferer sind die am ***** der Welt sitzen und die man gar nicht vertraglich Festnageln kann.

Es sind tatsächlich nur rund 1500,- euro nötig wenn man rein das Festigkeits und Teilegutachten braucht. Hierzu muss man wissen das es nur bestimmte Lochkreise und Grössen sind die man Prüfft. Also hat man damit meinetwegen dann eine 7x16 ET 35 bis 45 in 4x100 geprüft die dann auf diverse Autos in einem Teilegutachten zusammenfassen kann. Dafür gibt es dann Spezielle Tabellen.

Angenommen ich lass da eine Ultralite in 7x16 und 4x100 Prüfen... dann stehen meinetwegen 100 Civic´s in dem Gutachten drin aber halt kein Integra. Hierzu ist eine erneute Prüfung nötig und das kostet wieder...

Das ist genau das Problem bei Felgen es gibt 1 Million verschiedene Designs und 1 Million verschiedene Fahrzeuge... woher will man nun wissen was man nehmen soll?? Als grosse Firma mit Milliarden Umsätzen alla AZEV, OZ, oder was weiss ich da macht man das einfach... da kommt es nicht so drauf an.

Aber als kleines unternehmen muss man schon schauen was man Prüfen lässt den diese Kosten müssen sich dann irgendwie Selber tragen. Und wenn man Pech hat Prüft man ein Rad das dann in der nächsten Saison schon aus der Mode ist.

Wir könnten das sicher machen... dafür haben wir das Zert. ja machen lassen, das heisst wir würden nur die Kosten für die reine Teilegutachten Erstellung weitergeben, diese rund 1500,- aber welche Welche, welches Modell und welche Grössen soll man den Prüfen?? ich wette mit dir das es dazu keine Einigung geben wird weil jeder seinen Favoriten geprüft haben will - und das ist dann unbezahlbar für so Kleinserien.

Beispiel Smoor, jeder kennt doch die Alten 13" 14" Smoor Felgen... in der VW Szene gern genommen. Das sind ROTA Felgen :roll::D steht in jeder Felge hinten drin. Kann man auch immer mal wieder bei EBAY nachlesen....

Da hat sich offensichtlich Smoor vor Jahrzehnten genau diese Arbeit gemacht und hat diese wohl Prüfen lassen, dazu gab es Gutachten... dann hat ROTA diese Felgen aus dem Programm genommen und dann wars vorbei... :((

So schauts aus mit dem Elend :bussi:

El-Tobito
23.03.2009, 13:49
die smoor felgen sind rotas :e:e:e

auf jeden fall sehr aufschlussreich.

cytrobic
23.03.2009, 15:56
Dementsprechend ist auch mein Kenntnisstand @feiny

bluebullet
23.03.2009, 22:51
man munkelt das es ab juni rotas mit gutachten geben wird :tongue:

feiny
23.03.2009, 23:06
man munkelt das es ab juni rotas mit gutachten geben wird :tongue:

Das glaub ich erst wenn die Firma die das behauptet auch das Zertifikat das dafür erstmal nötig ist vorweisen kann gayfight

TimoHH
23.03.2009, 23:15
Scania-Turbo-LKW-Felgen sind auch von Rota

Sunrice
23.03.2009, 23:17
Ach klar...die brechen ja auch so leicht...ich werd nimmer! :lol:

bluebullet
23.03.2009, 23:29
soweit ich mitbekommen habe sind die ersten gutachten wohl fertig, obs stimmt kA. man wirds sehen.

TimoHH
23.03.2009, 23:30
@Sunrice: Bei dem mörder Drehmoment.. aber da gibts Scania-Turbo-LKW experten, die sicher noch was dazu sagen... ach nee die sind gesperrt :D

feiny
23.03.2009, 23:56
Da viele noch Probleme haben mit Google ->

http://www.kadett-c-zentralstelle.de/mitglied.php?name=hartmut

http://www.polotreff.de/forum/t/40589

http://www.polomagazin.de/index.php?option=com_content&task=view&id=99&Itemid=67

http://www.motor-talk.de/forum/problemfall-felgen-t670419.html


und so weiter und so fort... da gibt es 100erte von Beiträgen dazu.. es gab schon ROTA auf deutschen Strassen da gab es HP noch gar nicht gayfight

El-Tobito
24.03.2009, 08:22
Ach klar...die brechen ja auch so leicht...ich werd nimmer! :lol:


http://www.golfmk5.com/forums/showthread.php?t=73984


True friends don't let friends buy Rota's.

gayfight

http://forums.montrealracing.com/general-sponsored-fast-wheels/602494-bash-me-why-rotas-amazing-part-2-a.html

:D

MB2_HORST
24.03.2009, 21:33
Bist ein ganz toller :roll:
Haben wir schon 10000x durch das Thema.

Wenn man a weng sucht gibts genauso viele gebrochene Felgen von OZ. :wink:
Außerdem ist ROTA auf deutlich mehr Wagen auf der Rennstrecke unterwegs als du glaubst.
Und das sind nicht nur so 500ps Popelhondas.

El-Tobito
24.03.2009, 21:39
es war ironie :roll:

civic05
16.05.2009, 16:58
heist das im klartext
wenn man die felgen iwo eingetragen bekommt wenn sie z.b. auch nur die traglast drin haben, und dann passiert was ist man selber raus aus der sache, weil es ja der tüv abgenommen hat
ich mein man selber is ja kein fachman un könnt ja ma zufällig sein das einer sich so felgen kauft der echt kein plan hat was man haben muss un was net, un hat eben nur traglast drin un bekommt sie zufällig promt eingetragen
is er dann abgesichert oder?

cytrobic
16.05.2009, 18:16
Wenn se eingetragen sind sind se eingetragen, fertig aus, der TÜV bestätigt dir dann damit das die Felgen legal auf deinem Auto fahren kannst.

-Repl!cat0r-
16.05.2009, 18:31
Höchstenfalls kann die Eintragung angezweifelt werden, du musst nochmal zum TÜV und der trägts dann wieder aus oder so.

Aber sind die Felgen eingetragen und es passiert was biste erstmal aufm Schneider.

BCNR33
16.05.2009, 19:53
Wenn se eingetragen sind sind se eingetragen, fertig aus, der TÜV bestätigt dir dann damit das die Felgen legal auf deinem Auto fahren kannst.

Ne. Vollkommener Käse. Wenn der Eintragung kein Biegefestigkeits- oder auch Dauerfestigkeitsgutachten zu Grunde liegt, kannst du dir mit der Eintragung den Hintern wischen. Überall was TÜV angeht gilt der selten dumme Spruch: Nicht alles was eingetragen ist, ist auch legal.

Marc

cytrobic
16.05.2009, 20:27
Tüllich is das Legal,... man ich schreib Käse ? Ohne darf er es garnicht eintragen, deshalb wirds von seriösen ja auch nicht gemacht ne, wer es in ner Hinterhofbude eintragen lässt hat selbst schuld. Aber der TÜV himself trägt es mit entsprechenden Gutachten ein und dann ist es auch Hieb und Stichfest.

Also kein Käse.

Steel
18.05.2009, 23:20
Hat nun jemand Infos zu den JDM 16", was man da genau braucht? Ich hoffe mal nur die Reifenfreigaben?

Der-Gep
19.05.2009, 12:14
Also laut aussage des Chefs der Dekra in Zwickau kann man seit 30.04.09 keine ausländischen Felgen ohne Festigkeitsgutachten nach Deutscher Norm und dazugehörigem nachweis über die Gleichbleibende Qualität bei der Herstellung nach Din ISO ..... mehr eintragen!

Ich bin selbst auf die idee gekommen die originalen JDM Integra 16Zoll Felgen zu nehmen bekomme diese aber nicht eingetragen ! Da es von Honda keinerlei Gutachten wie gefordert für diese Felgen gibt und Honda Deutschland sich nen Dreck um solche anliegen schert....

Also Man kann ganz offiziel und rechtens keinerlei Felgen mehr eintragen wo nur die Traglast eingegossen ist oder irgendein Phillipinisches gutachten dazu ist alles in dieser richtung ist nicht zulässig und führt selbst nach einer Eintragung durch einen "Schluffigen" Prüfer zum erlöschen der Betriebserlaubnis!
So hart es klingt so ist es...

Toni CTR-2015
19.05.2009, 12:30
Also laut aussage des Chefs der Dekra in Zwickau kann man seit 30.04.09 keine ausländischen Felgen ohne Festigkeitsgutachten nach Deutscher Norm und dazugehörigem nachweis über die Gleichbleibende Qualität bei der Herstellung nach Din ISO ..... mehr eintragen!

Ich bin selbst auf die idee gekommen die originalen JDM Integra 16Zoll Felgen zu nehmen bekomme diese aber nicht eingetragen ! Da es von Honda keinerlei Gutachten wie gefordert für diese Felgen gibt und Honda Deutschland sich nen Dreck um solche anliegen schert....

Also Man kann ganz offiziel und rechtens keinerlei Felgen mehr eintragen wo nur die Traglast eingegossen ist oder irgendein Phillipinisches gutachten dazu ist alles in dieser richtung ist nicht zulässig und führt selbst nach einer Eintragung durch einen "Schluffigen" Prüfer zum erlöschen der Betriebserlaubnis!
So hart es klingt so ist es...

War ja klar und so ist es auch, habe mich auch erkundigt....
werden es wohl 2011 keine Volks sondern OZ o.Ä. :-/

feiny
19.05.2009, 12:37
Also laut aussage des Chefs der Dekra in Zwickau kann man seit 30.04.09 keine ausländischen Felgen ohne Festigkeitsgutachten nach Deutscher Norm und dazugehörigem nachweis über die Gleichbleibende Qualität bei der Herstellung nach Din ISO ..... mehr eintragen!

Dazu gibt es NULL Offizielles in irgendeiner Papierform... das ist NIRGENDS niedergeschrieben worden bis jetzt!!

Bis auf einem Kläglichen Versuch das VDAT mitte/ende Letzten Jahres und ein Internes schreiben der DEKRA zum Jahresende 2008 hat der Gesetzgeber GAR NICHTS TÜV Übergreifendes herausgelassen meines Wissens nach.

Solange nichts der gleichen in Irgendeiner Form in der einzig gültigen StVo oder VzO und ihren Zusatzausführungen niedergeschrieben wird sollte man sich da nicht so zeug weiss machen lassen von der Felgen-Lobby hierzulande. Klar gibt es INTERNE ARBEITSANWEISUNGEN wie die der DEKRA z.b. das schreiben habe ich hier.. aber die haben nichts Deutschlandweit mit der Rechtslage zu Tun sondern sind einfach nur INTERN bei der DEKRA so zu handhaben!

Der TÜV z.b. hat solche Arbeitsanweisungen übergreifend z.b. noch nicht.

Meine Meinung!


und dazugehörigem nachweis über die Gleichbleibende Qualität bei der Herstellung nach Din ISO .....

Übrigens hat ROTA z.b., die Felgen die am meisten "Leiden" müssen, das beste ISO QM Zertifikat das man zur Zeit erhalten kann!! Soviel zu diesem Thema...
Es wird da draussen einfach viel zu viel Bullshit erzählt weil man sich einfach NICHT im Detail damit Auseinadersetzen will/kann... leider.

Der-Gep
19.05.2009, 12:41
Darf der Tüv solche Eintragungen überhaupt machen?
Ich dachte des Darf nur die Dekra..???

Aber wenns die Dekra nur nach ihren inneren vorgaben macht (also nur noch so handhabt) wo willste dann solch Felgen eingetragen bekomm???

feiny
19.05.2009, 12:45
Darf der Tüv solche Eintragungen überhaupt machen?
Ich dachte des Darf nur die Dekra..???

Aber wenns die Dekra nur nach ihren inneren vorgaben macht (also nur noch so handhabt) wo willste dann solch Felgen eingetragen bekomm???

Die DEKRA darf in den neuen Bundesländern das machen was der TÜV in den Alten schon seit 50 Jahren darf.. nämlich Einzelabnahme!

Die frage ist ob man sich eben mit der Materie beschäftigen will als Prüfer, den dafür ist ja die einzelabnahme da.. oder einfach nur Dienst nach Vorschrift macht und sich nur mit ner ABE oder Teilegutachten beschäftigen will weil das die geringste Arbeit macht... da muss man nichts Recherchieren.. da liest man einfach aus dem Teilegutachten/ABE raus was man wissen muss :kotz:

Der-Gep
19.05.2009, 13:01
Naja die sichtweise mit dem 0 Bock vom Prüfer trifft zwar manchmal zu aber in diesem Fall ganz ehrlich würdest du das auf deine Kappe nehmen jehmandem Felgen einzutragen wo du nicht weist wo sie herkommen wie sie produziert wurden die keine gültige festigkeits prüfung hatten usw????

Wenn da nach nem Felgenbruch jemand zu tode kommt und dann stehen die Grünen (oder Blau/weißen) vor deiner tür und legen dir erstmal die silberne 8 an ... na ich weiß nich ich würds ehrlichgesagt auch nich machen ...

Steel
22.07.2009, 14:40
Hat irgendjemand ne Ahnung wo man nachlesen kann, nach welchen Kriterien Felgen in Deutschland genau geprüft werden bzw. welche Versuche da durchgeführt werden und welchen Anforderungen die Felgen genügen müssen?

Bisher hab ich nur rausfinden können, dass der JWL test wohl vom Felgenhersteller selbst durchgeführt wird, und unabhängige Kontrolltests von der VIA(japan vehicle inspection association) durchgeführt werden.
In denen wird auf "cornering fatigue test, impact test, radial fatigue test" geprüft (http://jvia.or.jp/images/gyomeannai.pdf S.12), das klingt doch ziemlich gleich wie die deutschen tests?

feiny
22.07.2009, 15:02
das klingt doch ziemlich gleich wie die deutschen tests?

Ist es auch gayfight nur wird es hierzulande nicht anerkannt weil diese Unternehmen die VIA und JWL Prüfen Private unternehmen sind! Hier in Deutschland ist es der TÜV und der wird Staatlich vom DAR überwacht.

Deswegen ist man hier Skeptisch und zweifelt diese Prüfungen an... oder vielleicht auch weil man damit ein Schweine Geld verdienen kann wenn man das ganze einfach noch mal Prüft :roll: man weiss es nicht :wink:

Die Prüfkriterien sind aber Identisch!! :roll: gayfight

Der-Gep
23.07.2009, 08:55
Naja Feiny nich ganz identisch :-) aber im grunde genommen die Selben Testarten...

Spanni
23.07.2009, 12:12
Jo, nur die Grenzwerte werden andere sein.

Der-Gep
23.07.2009, 14:55
ja die belasten die felgen schon ne ganze ecke mehr ..
hatte nen vergleich von Rota also so nem Philipinischen test und von ner BBS

also dieser "rundherum dehn test " den haben die philipinen nur 100000mal mit der angegebenen traglast gemacht und die BBS muste das 1,5 millionen mal mit paar % mehr als der angegebenen traglast durchhalten und auch dieser impact test war mit mehr kraft getestet...

also da sind schon ganz schöne unterschiede zwischen...

Toni CTR-2015
23.07.2009, 15:00
Was ich mir aber nicht vorstellen kann das eine Mugen, Volk Rays, Advan
schlechter als BBS sein kann. Bei ROTA brauchen wir nicht drüber reden...
aber der Rest.

icebear
23.07.2009, 15:14
sagt ja auch keiner aber du kannst nicht beweisen dass es so ist solang sie kein tüv-gutachten haben

Toni CTR-2015
23.07.2009, 15:18
sagt ja auch keiner aber du kannst nicht beweisen dass es so ist solang sie kein tüv-gutachten haben

Das ist ja der Käse...Also lassen sich eher 16" Zoll OZ eintragen
auch wenn meinetwegen der ITR nicht im Gutachten mit drin steht?!

Ich finde als alternative OZ i.O. aber 15" passt net mehr wegen
den Rotora 4 Kolben Bremse und 17" ist mir zu groß!
Die OZ Chrono oder Ultraleggera in 16" drauf per Gutachten
von einem anderen Fahrzeug ist ja nicht nöglich oder doch?

BCNR33
23.07.2009, 16:50
Natürlich kannst du Felgen auf einem Auto fahren, auch wenn im Gutachten eben dieses nicht drinsteht. Das einzigste was den TÜV im Endeffekt interessiert ist die Traglast, der Abrollumfang und die ET, wegen der Achsfestigkeit. Lochkreis und Zentrierdurchmesser ist auch noch interessant, aber das kann ja angepasst werden. Speedindex vom Reifen erklärt sich ja von selber.. für die Schlaumeier ;)

Marc