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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Shortshifter und Probleme beim TÜV



salo
11.03.2005, 17:07
Wie ist des eigentlich mit dem Shortshifter, kuckt da der TÜV dumm wenn die den verkürtzten Schalthebek sehn?

Ist des Eintragungspflichtig oder nicht?

mfg salo

Spike@EG3
11.03.2005, 17:13
Bald fragen sie noch ob man Fussmatten eintragen muss :(

Nein ist nicht eintragungspflichtig.
Habe auch einen drinnen und es juckte meinen TÜV- Menschen nicht die Bohne.

Flo2u
11.03.2005, 17:51
Nein da wird der nette Typ vom TüV nichts einzuwenden haben.
Der Ss ist weder in der Stvzo
LINK => http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm noch in einem mir bekannten Polizei schreiben zu bemängeln

gruß
Flo

ED7
11.03.2005, 21:10
Hm, bei mir hamse auch nich gemeckert ( ABER SONST BEI JEDER WINZIGKEIT :mad: )
Naja, vielleicht hamsen auch nich gesehn, haben nix zu gesagt, obwohlse auch mit gefahren sin..

Gruss
ED7

MacJones
13.03.2005, 12:21
Fallen Plasmas auch darunter?

BIOHAZARD
13.03.2005, 12:34
solang es keine mp/h drauf sind gucken die nicht drauf

Spike@EG3
13.03.2005, 12:49
solang es keine mp/h drauf sind gucken die nicht drauf

Bei mir stehen auf mp/h gross drauf und km/h klein hat niemand gejuckt.

MacJones
13.03.2005, 12:50
Ob sie gucken oder nicht ist mir wurscht... Wöchte über die Rechtslage aufgeklärt werden, weil mir bis dato keiner genaueres darüber sagen konnte. :/

ED7
13.03.2005, 14:52
Ob sie gucken oder nicht ist mir wurscht... Wöchte über die Rechtslage aufgeklärt werden, weil mir bis dato keiner genaueres darüber sagen konnte. :/

Also, hab auch beide Anzeigen drauf,
und da haben die nich gemeckert.
Und wenn km/h drauf is, und die Antzeigen stimmen dann können die nix sagen..

Gruss
ED7