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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu TÜV in Österreich!



hceg316v
31.03.2005, 07:44
Hallo!

Welche Mindestbodenfreiheit auf eine Frontspoilerlippe od. Seitenschweller muß gewährleistet sein, damit ich es eingetragen bekomm? Habe jetzt 40/40 Federn drin und bin vorne bei 9,5cm und seitl. bei ca. 9cm. Habe gehört, dass man jetzt aber auch auf die Anbauteile mind. 11cm braucht! Stimmt das? Wenn ja, was kann ich tun? Will nämlich nicht die orig. Federn wieder ranmachen, sieht ja sonst irgendwie aus. :o
Einen bösen Blick, von Kante zu Kante, wie siehts dabei aus?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und bedank mich im voraus!

_zero_
31.03.2005, 08:14
Hab zwar keine Erfahrungswerte, aber hier mal die gesetzliche Regelung (Punkt 5): http://www.legales-tuning.at/gebote.htm

phil128
31.03.2005, 08:27
11cm Bodenfreiheit muss gegeben sein, frag mal den Ek3Markus, der kennt sich mit dem TÜV hervorragend aus.....

DC5Markus
31.03.2005, 08:35
Na gut wenn du es sagst das ich mich auskenne :D

Du mußt im grunde genommen überall 11cm haben. Aber es gibt ein paar ausnahmen, zum rad hin verlaufend darfst unter 11 kommen aber auf maximal 8cm runter.
Dann gibt es noch die Regel mit den elastischen teilen, das ist so eine sache, jeder prüfer fasst das anders auf. Normal dürften nur wirklich elastische teile unter 11cm gehen, wie z.B eine Lippe vom 3er golf. Aber kein GFK oder teile vom Auspuff.
Aber das nehmen manche nciht so genau und meinen Auspuff ist nicht fix verbunden also darf er weiter runter gehen.

Aber in der Regel gilt: 11cm Bodenfreiheit ist Pflicht

www.hondapower.at