Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 16 Zoll für EP3
Civic_Maschin
24.10.2009, 10:46
Darf man auf dem EP3 16 Zoll Stahlfelgen fahren?
Passen die überhaupt?
Welche ET müssen die dann haben.
In meinem Fahrzeug schein steht nur 17 Zoll!
Wie sieht es dann mit der Eintragung aus??
Der Civic
24.10.2009, 11:08
nein wie ich gehört habe :roll:
Nitemare1
24.10.2009, 12:05
soll wohl paar bekloppte geben die das gemacht haben
sieht aus wie hingekackt, fährt sich aber ganz gut
würd bei 17 zoll bleiben
Der Civic
24.10.2009, 12:08
http://www.hondapower.de/forum/showthread.php?t=118757&highlight=zoll+ep3
schau mal hier
Laß es lieber! Besorg dir bei ebay oder sonstwo nen zweiten Satz Originale Felgen und gut ist.
Ich glaube unabhängig von der Größe ist Stahl beim EP3 generell nicht erlaubt....
Aber ich hab noch nen Satz original Felgen mit 1 Jahr alten Winterreifen rum liegen den ich nimmer brauch....ich überleg mir mal nen Preis
soll wohl paar bekloppte geben die das gemacht haben
sieht aus wie hingekackt, fährt sich aber ganz gut
würd bei 17 zoll bleiben
Vielleicht will er einfach nur Winterräder drauf machen :wink:
Hier die erlaubten Räder
http://www.honda.de/tyrepdf/de/ep3_civic_3_4_tuerer.pdf
beim neuen CTR sind auch 16" erlaubt. Hatte neulich erst ein CoC Papier in der Hand indem dies freigegeben waren. Hat man bei Honda wohl "nachgebessert" was die Winterreifenbeschaffung angeht.
In CH sind 16" erlaubt!
Stahlfelgen nehmen die meisten von ATR, passen auch je nach ET.
Auch manche 15" passen unter ein CTR :roll:
In CH sind 16" erlaubt!
Stahlfelgen nehmen die meisten von ATR, passen auch je nach ET.
Auch manche 15" passen unter ein CTR :roll:
Das ist ja genau der Punkt.
Was "passt" und was in D "erlaubt" ist, sind meist 2 unterschiedliche Dinge. Vielleicht können wir das mal abschließend klären wie da die rechtliche Lage aussieht. Darf oder kann ich ne 16 Zoll Felge eintragen lassen? Zur Not auch mit nem Gutachten für die Schweiz? Und kann / darf es auch ne Stahlfelge sein? Und selbst wenn das einer einträgt, ist das dann legal?
Das ist ja genau der Punkt.
Was "passt" und was in D "erlaubt" ist, sind meist 2 unterschiedliche Dinge. Vielleicht können wir das mal abschließend klären wie da die rechtliche Lage aussieht. Darf oder kann ich ne 16 Zoll Felge eintragen lassen? Zur Not auch mit nem Gutachten für die Schweiz? Und kann / darf es auch ne Stahlfelge sein? Und selbst wenn das einer einträgt, ist das dann legal?
Ich suche gerne mal, bei Gelegenheit, den Paragraphen heraus aber um es kurz zu machen.... eine Minderbereifung ist in Deutschland NICHT zulässig!
Die kleinste Rad-/Reifengröße welcher im CoC bzw. in der EWG-Übereinstimmungserklärung durch das KBA akkreditiert wurde ist maßgeblich... Bsp. wenn nur 17" drin stehen dann sind 16" NICHT erlaubt! Größere Räder sind möglich mit Gutachten, ABE, Sondereintragungen... dann wurden/werden Freigängigkeit/Radabdeckung/Abrollumfänge geprüft. Beim Abrollumfang gibt es auch noch die Möglichkeit einer Tachoangleichung dort werden dann aber alle Radgrößen welche von der eventuellen neuen Reifengröße abweichen gelöscht. Stahl oder nicht Stahl wird auch in der EWG-Übereinstimmungserklärung oder dem CoC benannt. Bspw. manche BMW Modelle nur Alu!
Zuletzt muss man denke ich sagen das so die rechtliche Grundlage ist, was später bei ner "Sonderabnahme" stattfindet steht auf einem völlig anderen Blatt geschrieben.
Gutachten aus der Schweiz können nicht 1zu1 in Deutschland angewandt werden (andersherum genauso) aber eventuell als Grundlage aber da sind wir wieder bei den "Eintragungen".
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