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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich könnte kotzen.....



snaker2000
28.02.2010, 13:34
Vor einigen Wochen hat mein Motor leider das zeitliche gesegnet. Auto steht seit dem auf dem Stellplatz vor dem Haus. Gerade eben haut es durch den Wind ne Abdeckung von der Solaranlage auf dem Dach gegen mein Auto. Heckklappe eingedellt, Seite verkratzt, Motorhaube Lack abgeplatzt. So langsam glaube ich das die Kiste verflucht ist. Naja..... wollte mal meinen Ärger hier loswerden.

PS. Sowas müsste doch die Gebäuderversicheung zahlen oder???

FlaKe
28.02.2010, 13:42
Manchmal ist echt der Wurm drin und man würde am liebsten alles einfach weg schmeissen :word:

neolux
28.02.2010, 13:51
wenn du eine kofferaumdeckel brauchst sag bescheid

Pascal
28.02.2010, 14:15
Blechteile hab ich ggf auch noch da....

-VIPER-
28.02.2010, 17:08
PS. Sowas müsste doch die Gebäuderversicheung zahlen oder???

Jo zahlt auch deine teilkaskoversicherung - sturmschaden!!

LG

Silver Star
28.02.2010, 17:08
Da ist er wieder, der Prelude Fluch!

w-e-s-t
28.02.2010, 18:18
Hat da nicht zufällig die Platte auch noch den Motor kaputt gehauen ??? :ugly:

EG3-Style
28.02.2010, 18:32
Hat da nicht zufällig die Platte auch noch den Motor kaputt gehauen ??? :ugly:

:Dwer weis das schon...

J*FAST*K
28.02.2010, 18:41
wenn du es über teilkasko versuchst, wird der schaden vermutlich nicht an der solaranlage übernommen sondern nur am fzg.

fürs haus nimmst du die sogenannte hausratversicherung, versuch den kfz-schaden nicht nur über teilkasko sondern auch bei der hausratvesicherung geltent zu machen, ob das klappt kann ich nicht sagen aber auf jeden fall versuchen!

wenn beides klappt hast du glück gehabt, und hast somit noch etwas plus gemacht was du dann gleich wieder in dem motor stecken kannst ;-)

viel erfolg! :up: ich drück die daumen

Claudinchen
28.02.2010, 18:53
hausratversicherung soll einen gebäudebestandteil zahlen? :ugh:

das zahlt die GEBÄUDEVERSICHERUNG... wenns ein fremdes haus ist, kannste das über die gebäudehaftpflichtversicherung des besitzers geltend machen.

haftpflichtversicheurng zahlt in der regel nur den zeitwert und die teilkasko wird erfahrungsgemäß schneller sein- abzüglich SB selbstverständlich.

die SOGENANNTE hausratversicherung zahlt hausratgegenstände...

snaker2000
28.02.2010, 21:34
Diese Aluplatte kam vom Nachbarhaus angeflogen. Das heißt dann also des dessen Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen muss !? Das ist gut... will nämlich nicht unbedingt den Schaden meiner Versicherung melden müssen.

Claudinchen
28.02.2010, 21:44
gebäudeHAFTPFLICHT, nicht verwechseln.

aber das dauert. und haftpflicht zahlt nur den ZEITWERT (laut bedingungen, manche zahlen doch alles- der einfachkeit halber...wenn da so ne rechenfaule sau sitzt wie ich zb)

inner teilkasko wirste nicht hochgestuft.

Starbird
28.02.2010, 22:34
aber das dauert. und haftpflicht zahlt nur den ZEITWERT (laut bedingungen, manche zahlen doch alles- der einfachkeit halber...wenn da


Wie soll das denn zu begründen sein? Ich mein Ich wills ja nicht abstreiten, du bist vom Fach, nicht ich, aber ich verstehe nicht, wie eine Versicherung, sofern ein Schaden bei einem Dritten verursacht wurde, mal einfach sagen kann "Wir zahlen nur den Zeitwert", auch wenn die Karre das 10 fache Wert ist. Da muss es doch Gesetztesgrundlagen zu geben.

snaker2000
28.02.2010, 22:48
Naja, ich will doch hoffen das alles gezahlt wird, da ich das Auto 2008 komplett neu lackieren lassen habe.

Kamajii
01.03.2010, 07:29
in dem fall kannst du ja sicherlich die rechnung vorweisen, is auch gut möglich
das die versicherung nen gutachter vorbei schickt, alles scho gehabt

und in deinem fall sinds ja nicht nur paar kröten also tip ich mal auf gutachter..

gruß
Steffen

prelude
01.03.2010, 09:43
@starbird

grundsätzlich hast du recht. es gibt aber offiziell nur einen anerkannten wegen die sache mit dem "zeitwert" zu umschiffen. man macht ein wertgutachten. dann kann die versicherung hinterher nicht sagen (aber das auto ist bj. 94 und hat einen zeitwert von 1500€, die rep kostet 3000,-€ also bekommst du max den zeitwert). was deinen individuellen wert angeht, weil es kann ja ein unerstetzbares erbstück sein, interessiert das keine sau. des wegen bei großen umbauten lieber die 150€ in ein wertgutachten investieren. dann hat man im ernst und steitfall immer was in der hand was nicht abgetan werden kann....denn eins weis jeder "versicherungen sind hier die größten verbrec..."...wenns ums bezahlen geht wird sich gerne gedrückt.

Kamajii
01.03.2010, 10:26
als zusatz...

wenn du nen wertgutachten machst, solltest aber auch nach wertgutachten versichern, sonst bringt des nix

und genau das ist das problem, nach wertgutachten versicherte fzg kannst, je nach wert, fast nicht bezahlen, des is schweine teuer...

Sminty
01.03.2010, 11:32
kommt mir bekannt vor. fahre seit 13 jahren autos. nie einen unfall gehabt. weder eigen- noch fremdverschuldet. mit dem prelude im letzten jahr wurde ich 3 mal angefahren... vorne, hinten und von der seite...zum glück nur stoßstangen verbogen oder kotflügel.
...andere seite und dach fehlen noch...oder sollte ich das jetzt nciht zu laut sagen?:ugh:

snaker2000
01.03.2010, 11:46
ja sicherlich die rechnung vorweisen

Das ist eher ein Problem, da ich die nicht habe. Aber das werd ich schon hinbekommen.
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Sunsh1ne
01.03.2010, 11:55
Mensch Koppi, mein Beileid!

Hast vielleicht Bilder davon?

Wünsch dir n netten Jahrestag. Gruß Thomas

Claudinchen
02.03.2010, 19:14
zeitwert ist rechtlich begründet. §823bgb. der, der den schaden verursacht hat, muss den zustand unmittelbar vor schadeneintritt wieder herstellen. das ist dann der zeitwert. reparaturwert ist ja was anderes.

das ist die theorie- darauf beziehen sich wenige versicherer bei so kleinen schäden und zahlen halt alles. nur bevor es heisst "das hätteste aber dagen können claudi" sag ich es vorher.

theorie und praxis sind zwei paar schuhe in der schadenregulierung.

bei dem letzten sturm zahlen die meisten versicherungen bis zu einem bestimmten wert (den sag ich jetzt nicht, nachher wird wieder wild rumspekuliert) vom tisch weg ohne nähere prüfung.

snaker2000
03.03.2010, 13:14
muss den zustand unmittelbar vor schadeneintritt wieder herstellen. das ist dann der zeitwert.Das hieße ja das man mir das Auto genauso wie es war wieder herrichten muss, was den Perleffektlack ja mit einschließen würde. Dies ist aber einiges teurer als normaler Lack. Was nun????

Habe gerade vom Nachbarn erfahren dass seine Versicherung den Schaden nicht übernehmen wird. Ärgert mich natürlich, da ich dann wieder die Selbstbeteiligung zahlen muss. Gibt es die Möglichkeit seine Gebäudehaftpflicht irgendwie zum zahlen zu bewegen? Wenn ich es richtig weiß wird so eine Platte nämlich nur gesteckt und nicht weiter befestigt.

Claudinchen
03.03.2010, 15:59
sicher, dass er es der richtigen versicherung angezeigt hat? und vor allem, dass er eine solche versicherung überhaupt hat?

ich weiß´schon, warum ich dir geraten habe, den schaden deiner teilkasko anzuzeigen ;) die machen weniger stress.

wenn du genaueres weißt, kannst du mir auch gerne eine pn schreiben.

es gibt genug versicherungen, die den schaden übernehmen MÜSSTEN (ACHTUNG KONJUNKTIV!!!). aber ich ahne, dass dein nachbar gar nicht entsprechend versichert ist. will jetzt nicht öffentlich mutmaßen.

notfalls kann ich dir auch bei einem schriftwechsel behilflich sein.