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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : iPhone 3g 16gb weiß



roadboy
25.03.2010, 10:08
neu und unbenutzt

vhb 450 euro

ist von nem kollegen.. bei interesse pn an mich

ITR2730
25.03.2010, 12:37
reservier bitte mal...

mfg

roadboy
26.03.2010, 10:24
noch zu haben.. preis ist vhb

Marcin
26.03.2010, 13:24
rechnung für garantie vorhanden?

roadboy
26.03.2010, 13:43
ca. ein jahr ist noch garantie.. beleg ist vorhanden..

roadboy
28.03.2010, 16:21
preisupdate... 430

fosgate
29.03.2010, 14:42
Apple hat Serie nur 1 jahr Garantie.
ist das Gerät neu oder wurde ein Applecare Vertrag abgeschlossen?

Marcin
31.03.2010, 10:07
Apple hat Serie nur 1 jahr Garantie.
ist das Gerät neu oder wurde ein Applecare Vertrag abgeschlossen?

was ist ein Applecare Vertrag ?? worum geht es da?

muss ich sonst noch was beachten am iphone?

@roadboy zeig mal bitte fotos...;) und ist es offen für alle netze?

roadboy
31.03.2010, 17:27
so noch mal an alle...

es ist NEU und UNBENUTZT!!!!!

ich kann es gerne frei für alle netze machen wenn es gewünscht ist..

zio
31.03.2010, 17:52
für 300 würd ich es nehmen und frei für alle netze:):e

HBK-Bari
31.03.2010, 17:53
würdest du tauschen gegen Eg6 räder mit hankook rs2 ?

fosgate
01.04.2010, 09:12
Da Apple nur 1 jahr Garantie von Haus aus bietet kannst du beim iPhone z.b. einene Applecare Vertrag abschliessen(solange noch Garantie auf das Gerät ist)damit wird die Garantiezeit um 1 Jahr verlängert.
kostet 40€.

Kybi
03.04.2010, 15:59
Da Apple nur 1 jahr Garantie von Haus aus bietet kannst du beim iPhone z.b. einene Applecare Vertrag abschliessen(solange noch Garantie auf das Gerät ist)damit wird die Garantiezeit um 1 Jahr verlängert.
kostet 40€.

Mit Apple Care sind es doch 2 Jahre mehr Garantie:) http://www.apple.com/de/support/products/applecareiphone.html und is auch etwas teurer:P

Sry für Ot..

fosgate
06.04.2010, 20:59
1 Jahr Garantie von Haus aus und Applecare verlängert auf 2 Jahre INSGESAMT.

ep3-rulez
06.04.2010, 21:46
Da Apple nur 1 jahr Garantie von Haus aus bietet kannst du beim iPhone z.b. einene Applecare Vertrag abschliessen(solange noch Garantie auf das Gerät ist)damit wird die Garantiezeit um 1 Jahr verlängert.
kostet 40€.
Das beeinträchtigt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung, die auf Neuware 2 Jahre beträgt. Sieht so ein bißchen nach Bauernfängerei aus, dass die dir irgendwelche Garantieleistungen versprechen und dafür musst du zahlen. Clever:P Dadurch werden auch die Kosten für Gewährleistungsansprüche umgewälzt, weil hinter diesem Apple-Care bestimmt ne Versicherung steckt, die man kauft und somit Apple selber nicht zahlen muss, sondern der Kunde. Und die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft vom Unternehmer) nicht umgangen werden §475 BGB
1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html) bis 435 (http://dejure.org/gesetze/BGB/435.html), 437 (http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html), 439 (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) bis 443 (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html) sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Die Verjährung der in § 437 (http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html) bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 (http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html) bis 309 (http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html) nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

ITR2730
06.04.2010, 23:13
Beim Appel kaufst du aber nicht nach dem BGB bzw nach dem Deutschen Recht, sondern gehst einen Kaufvertrag ein, der in der USA abgeschloßen wird, dies aber hier über Partner in DE abgewickelt wird...

Ist eine ganz komische sache mit den Appelprodukten.


Zudem ist Garantie und Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) ja auch wieder 2 paar Schuhe.

mfg

fosgate
06.04.2010, 23:54
Gewährleistung bringt dem Verbraucher leider relativ wenig,klingt am Papier gut ist im Alltag aber fast unnütz.
Das Applecare ist keine Versicherung sondern einfach eine komplette Garantieverlängerung auf 24 Monate.
Wenn was defekt werden sollte einfach bei Apple anrufen oder online defekt melden und glücklich sein ;)

Rockmaster
07.04.2010, 16:09
Ja Gewährleistung ist echt voll fürn *****. Man muss ja beweisen können (Gutachter) das der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestanden hat, von daher fast keine Chance und viel zu teuer bei den meisten Sachen.

TimoHH
07.04.2010, 17:27
Ja Gewährleistung ist echt voll fürn *****. Man muss ja beweisen können (Gutachter) das der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestanden hat, von daher fast keine Chance und viel zu teuer bei den meisten Sachen.

Gewährleistung ist voll fürn *****... :up:
Was hält der Herr von der Beweislastumkehr?


Beim Kauf von Verbrauchsgütern (http://www.hondapower.de/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Erst nach Ablauf der 6 Monate musst Du den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

ITR2730
07.04.2010, 17:57
Gehts hier nicht drum, das Handy zu verkaufen? :D

ep3-rulez
07.04.2010, 18:11
Zudem ist Garantie und Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) ja auch wieder 2 paar Schuhe.
/QUOTE]

Das ist richtig, deshalb meinte ich ja, dass es die gesetzliche Gewährleistung nicht beeinträchtigt. :P Mir muss man den Unterschied nicht erklären.

[QUOTE=ZRT-Willi;1806253]Beim Appel kaufst du aber nicht nach dem BGB bzw nach dem Deutschen Recht, sondern gehst einen Kaufvertrag ein, der in der USA abgeschloßen wird, dies aber hier über Partner in DE abgewickelt wird...

Ist eine ganz komische sache mit den Appelprodukten.
/QUOTE]
Der Verbraucherschutz ist nicht zu umgehen! Früher war das in in Art. 29 EGBGB geregelt. Der ist aber durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr.593/2008, Art.46b ersetzt worden.[QUOTE](1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser Staaten auf, so sind die im Gebiet dieses Staates geltenden Bestimmungen zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien gleichwohl anzuwenden.
(2) Ein enger Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer

1. in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder
2. eine solche Tätigkeit auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
(3) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Teilzeit-Wohnrechteverträge sind auf einen Vertrag, der nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, auch anzuwenden, wenn das Wohngebäude im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten liegt.
(4) Verbraucherschutzrichtlinien im Sinne dieser Vorschrift sind in ihrer jeweils geltenden Fassung:

1. die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29);
2. die Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (ABl. L 280 vom 29.10.1994, S. 83);
3. die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19);
4. die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12);
5. die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/ EG und 98/27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16);
6. die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66).

roadboy
08.04.2010, 10:05
ey leute mal im ernst ihr seid doch alle krank!!:roll:

statt meinen threat hier mit eurem müll voll zu quasseln unterhaltet euch im offtopic über gewährleistung und garantie! :ugh:

danke für euer interesse an dem handy!
werde es anderweitig verkaufen

fosgate
10.04.2010, 12:59
Gewährleistung ist voll fürn *****... :up:
Was hält der Herr von der Beweislastumkehr?



Erst nach Ablauf der 6 Monate musst Du den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.


Wenn ich sowieso 1 Jahr Garantie darauf habe sind die 6 Monate Beweisumlastkehr wohl eh fürn Hugo deshalb hab ich das mal aussen vor gelassen,ist ja logisch oder?
Und nach den 12 Monaten APPLE Garantie gilt nur die Gewährleistung und dann musst DU beweisen das der defekt bereits von Anfang an da war,deshalb is nur aufn Papier zu Gebrauchen. :roll:

Und von Müll quaseln kann keine Rede sein,du bietest ein inzwischen 1 3/4 Jahre altes Modell an auf das vom Hersteller nur 1 Jahr Garantie gegeben wird.
Es ging nur darum ob das Gerät wirklich Nagelneu ist (mit Rechnungsdatum ned älter als 12 Monate) damit man eventuell, falls das Gerät älter als 12 Monate hätte sein sollen, weiss wies mit der Garantie aussieht.

Rockmaster
11.04.2010, 19:50
Wenn ich sowieso 1 Jahr Garantie darauf habe sind die 6 Monate Beweisumlastkehr wohl eh fürn Hugo deshalb hab ich das mal aussen vor gelassen,ist ja logisch oder?
Und nach den 12 Monaten APPLE Garantie gilt nur die Gewährleistung und dann musst DU beweisen das der defekt bereits von Anfang an da war,deshalb is nur aufn Papier zu Gebrauchen. :roll:


Habe ich mir auch gedacht aber der feine Herr hat ja keine Ahnung:up: