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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitenblinker cleanen,erlaubt???



schlumpf
15.04.2010, 06:12
Hallo, wollte mal ne Info von Euch haben ob man bei dem EG Civic die Seitenblinker am Kotflügel "einfach" wegcleanen kann,
oder ob es nicht TÜV/Dekra zulässig ist?
Muss man sowas Eintragen lassen?

Hoffe auf einer schnellen Antwort, weil wenn es legal ist wird das am We gleich noch mit vor dem Lackieren gemacht ;)
Danke :honda:

Spanni
15.04.2010, 07:16
Nicht legal.
Das Fahrzeug hat so damals die ABE bekommen, also muss die Beleuchtungseinrichtung auch so bleiben.

schlumpf
15.04.2010, 08:08
^^aja Danke
aber sehr viele haben das ja auch schon gemacht, bekommt man sowas Eingetragen?

Spanni
15.04.2010, 09:10
Geht glaub ich nur, wenn man auch von der Seite sieht das geblinkt wird. Musst aber mal mit dem TÜV oder der Dekra sprechen

schlumpf
15.04.2010, 10:59
mh ok die Zeit hab ich halt nicht weil die ja erst das Auto um was es geht sehen wollen,
habe nur gedacht da es auch einige bei HP gibt die die Blinker an den Kotis auch gecleant haben das Ich von denen glei net Antwort haben kann :D

Enno05
16.04.2010, 18:09
Soweit ich weis muss wenn werksseitig ein Seiten-/ Spiegelblinker vorhanden war auch entweder ein Seiten- oder Spiegelblinker vorhanden sein. Welcher von beiden ist dir überlassen.

Aber Blinker in den Spiegel sehen scheiZe aus!

Aber wenn das Auto "Werksseitig KEINEN Blinker an der Seite hatte" geht das klar ;)

civic in black
16.04.2010, 20:41
Mein EG hatte keine seitenblinker schon von werk aus :P

CRX_Fan
17.04.2010, 09:27
Wie schon gesagt, wenn man den Blinker entfernt, ist das nicht legal, da das Fahrzeug mit dieser Beleuchtungseinrichtung die Betriebserlaubniss erhalten hat!

Allerdings ist es so, das es ja meistens gar nicht auffällt beim TÜV, wenn die vorderen Blinker einigermaßen zur Seite abstrahlen.

Es gibt viele Autos, die keine Seitenblinker an den Kotis haben, bspw. mein Winteraudi. Aber da wiederum leuchtet der Vordere und der Hintere Blinker stark zur Seite ab, das das Fahrzeug auch von der Seite als "blinkend" wahr genommen wird.

Also wie gesagt, nicht erlaubt, aber wenig auffallend, wenns nicht gerade ein Golf ist, wo jeder Prüfer jede Birne des Autos kennt!

Bei meinem Civic habe ich ja damals die ganze Vordere Beleuchtungsanlage vertauscht. Sprich oben in den Ecken waren original die Standlichter und in der Stossstange die Blinker. Die habe ich vertauscht, sodass ich die Standlichter in den Stossstangen hatte und in den Corners die Blinker. Selbst das ist dem Prüfer nie aufgefallen, das das eigentlich andersherum sein müsste!
Es wäre ihm nur aufgefallen, wenn er den Wagen genau gekannt hätte, oder er auf die Zulassungsziffern der Gehäuse geschaut hätte, wo ja genau festgelegt ist, welche Kammer für welche Einrichtung zugelassen ist!

Uffi
17.04.2010, 19:54
ich kenne genug wo die entfernt wurden, und der vordere Blinker geht nicht um die Ecke.
Tüv war und ist kein Problem gewesen.

CRX_Fan
17.04.2010, 20:27
Eben, weils keinem Prüfer auffällt!

Verboten bleibts trotzdem!
Das wird man auch hören, wenn man den TÜV explizit fragt!:P

Pepa
19.04.2010, 09:29
ich hab gfk kotis an der karre. und diese haben auch keine vorrichtung für die seitenblinker mehr. im gutachten steht auch nix davon, dass die blinker irgendwie nachträglich irgendwo anders angebaut werden. also glaub schon, dass es da keine probs gibt.

CRX_Fan
19.04.2010, 09:34
Ist das ein Teilegutachten oder Materialgutachten, oder Prüfbericht?

Pepa
19.04.2010, 09:41
ist ein Teilegutachten, was ich mitführen muss und brauhc die Kotis auch net abnehmen lassen. Hab das Auto seit 2jahren und bisher null Probs beim TÜV oder den Grünen.

CivicCasi
19.04.2010, 17:13
gibt auch zubehör kotis aus metall ohne blinker-also kein ding weiter! in japan glaube auch ohne..

gold-civic
19.04.2010, 18:25
Gibt es den in STVZO irgendwo was?
Nebellampen hinten sind auch erst ab 1990 Pflicht, konnte die deshalb cleanen ohne Stress beim TÜV.
Gibt es evtl auch hier ein Text wo drin steht ab welchem Jahr das evtl Pflicht ist?

CRX_Fan
19.04.2010, 18:34
ist ein Teilegutachten, was ich mitführen muss und brauhc die Kotis auch net abnehmen lassen. Hab das Auto seit 2jahren und bisher null Probs beim TÜV oder den Grünen.

Zum Mitführen ohne Eintragung sind für gewöhnlich nur ABEs oder ABGs oder EWGs :P

Guck mal genau rein. Denn ein Teilegutachten ist KEINE ABE. Ein Teilegutachten dient dem Prüfer als Prüfgrundlage zur Abnahme des Fahrzeugteils.

Das sollte auch dort so stehen, das es abgenommen werden muss, da sonst die Betriebserlaubniss erlischt!:)

Wenn nicht, wäre das das erste Teilegutachten, welches automatisch eine ABE ist, und das ganz ohne KBA Nummer!:P

Es kann höchstens sein, das es zwar ein TG ist, aber hinten auf den letzten Seiten die dazugehörige ABE ist!

Pepa
19.04.2010, 20:26
Also als Überschrift steht, dass es ne gutachterliche Stellungnahme ist. Ist vom TÜV Österreich und TSS. Naja gab bisher eben null Stress damit.

CRX_Fan
20.04.2010, 09:30
Jo, dann ist es keine Teilegutachten. Gibt halt immer feine Unterschiede im Bürokratendeutschland.

Spanni
20.04.2010, 18:09
Genaugenommen ist es ja gar kein Gutachten, sonder nur ne Stellungnahme. ODer seh ich das falsch?