Uffi
13.10.2010, 21:11
wie ist das denn jetzt, MUSS man ab Oktober WR fahren oder wie gehabt erst wenn Winterliche Bedingungen (Schnee) sind ?
Habe gehört die "Ausdrucksweisse" wie z.b. das mit der M&S Kennung bzw. das mit der Schneepflocke soll sich ändern. Und eben WAS genau Winterliche Bedingungen sind.
Jetzt wurde mir gesagt das man die WR ab Oktober fahren MUSS ??
Google sagt alles und nix, gibt es da ein aussagekräftigen Text zu ?
Was anderes noch, wusstet Ihr das:
Die Sound-Kennzeichnung
Zum 1. Oktober dieses Jahres wurde die so genannte Sound-Kennzeichnung eingeführt. Dsas bedeutet: Kein Verkauf mehr von Reifen mit einer Querschnittsbreite von bis zu 185 mm, die das S-Kennzechen nicht haben. Reifen mit einer Laufflächenbreite von 185 mm bis 205 mm dürfen ab dem 1. Oktober 2010 nur noch mit der S-Kennzeichnung verkauft werden, bei Reifen über 215 mm gilt der Stichtag 1. Oktober 2011. Erfüllen die Reifen ohne Sound-Kennzeichnung, die momentan noch im Handel erhältlich sind, jedoch die Anforderungen der EU-Richtlinie ECE-R 117 (Geräuschanforderungen), dürfen diese vorübergehend weiter verkauft werden, jedoch nur mit einem entsprechend für die Erlaubnis ausgestellten Zertifikat.
Habe gehört die "Ausdrucksweisse" wie z.b. das mit der M&S Kennung bzw. das mit der Schneepflocke soll sich ändern. Und eben WAS genau Winterliche Bedingungen sind.
Jetzt wurde mir gesagt das man die WR ab Oktober fahren MUSS ??
Google sagt alles und nix, gibt es da ein aussagekräftigen Text zu ?
Was anderes noch, wusstet Ihr das:
Die Sound-Kennzeichnung
Zum 1. Oktober dieses Jahres wurde die so genannte Sound-Kennzeichnung eingeführt. Dsas bedeutet: Kein Verkauf mehr von Reifen mit einer Querschnittsbreite von bis zu 185 mm, die das S-Kennzechen nicht haben. Reifen mit einer Laufflächenbreite von 185 mm bis 205 mm dürfen ab dem 1. Oktober 2010 nur noch mit der S-Kennzeichnung verkauft werden, bei Reifen über 215 mm gilt der Stichtag 1. Oktober 2011. Erfüllen die Reifen ohne Sound-Kennzeichnung, die momentan noch im Handel erhältlich sind, jedoch die Anforderungen der EU-Richtlinie ECE-R 117 (Geräuschanforderungen), dürfen diese vorübergehend weiter verkauft werden, jedoch nur mit einem entsprechend für die Erlaubnis ausgestellten Zertifikat.