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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CC7 Räder eintragen bzw Tachoangleichung? -> Fragen



Fear Factor
14.06.2005, 10:29
Hi

Wollte fragen, wieviel so ne Tachoangleichung kostet?

Was wird dabei eigentlich gemacht? (sagt jetzt nicht, dass der Tacho angegliechen wird...)

Gruß Fear Factor


Edit:

Habe selbst etwas rumgeforscht und es sieht nicht gut aus.
Hier im Forum habe ich den Kalkulator für Tachoabweichung gefunden und laut diesen hat meine Karre eine Abweichung von 4,9%.

Serienräder: 185/65-15
die, die ich eintragen will: 205/45-16
Laut Felgen-ABE darf ich 205/50-16 oder 225/45-16

Da die Reifen neu sind, wäre es ziemlich blöd. :cry: Habe sie zusammen sehr günstig geschossen.

Ok, habe hier in HH wegen der Tachoangleichung nachgefragt und es hieß beim Acci CC7 gehts nicht, weil elektronisches Tacho ist blabla......

Habe hier zwei Stellen, wo ich versuchen will die Räder einzutragen.
Vielleicht mache ich mich unnötig verrückt....... :/

Mal sehen...... fahre heute zu dem einen (Verkehrsamt) und der soll im Rechner nachschauen......
Den anderen Termin habe ich am Freitag.
Hoffe, dass sie siech nicht so anstellen............. ist ja keine Killer-Kombination bzw Extremumbau....... :roll:

accord-tonic
15.06.2005, 13:33
hi

habe auch einen cc7 aber mit 215/45*17 und habe auch keine tacho angleichung gemacht und bis jetzt habe ich bloss eine abweichung gemerkt als ich 190km/h gefahren bin und ein kollege von mir hinter mir mit 210km/h gefahren ist und net an mir vorbei gekommen ist aber ansonsten sind da keine abweichungen

pascha
15.06.2005, 15:29
hi

habe auch einen cc7 aber mit 215/45*17 und habe auch keine tacho angleichung gemacht und bis jetzt habe ich bloss eine abweichung gemerkt als ich 190km/h gefahren bin und ein kollege von mir hinter mir mit 210km/h gefahren ist und net an mir vorbei gekommen ist aber ansonsten sind da keine abweichungen



naja wenn du 20km/h nicht als abweichung siehst dann weiß ich auch nicht :D. wenn du mal geblitz wirst kannst den ja auch erzählen bin laut meinem tacho 50 gefahren :D


@Fear Factor wo hast du den wegen der tachoangleichung gefragt direkt beim handahändler?


mfg

Japanfanatic
16.06.2005, 10:11
Hallo

Wenn Du Deine Reifen und Felgengrösse änderst, musst Du eh zum TÜV oder Dekra. Es sei denn natürlich, die sind schon in der Fhzg.zulassung
eingetragen. Sind sich Herren der Kontrollbehörde unschlüssig, schicken die Dich zu einem Tachodienst (die haben dann so Ihre Adressen).
Das kostet Dich, zumindest hier in Dresden, so ca 20 Euro zusätzlich
zu den 36 die der TÜV verlangt.
Dort wird Dein Fhzg. getestet und zwar bei 3 Geschwindigkeiten.
a. bei 30 km/h zulässige Abweichung bei Fhzg. nach Bj 1991 36 km/h
b. 50 km/h ´´ 59 km/h
c. 80 km/h ´´ 92 km/h
Erfüllst Du diese Kriterien, die ja eigentlich für unser strenges Staats-
wesen sehr grosszügig sind, brauchst Du auch keine Tachoänderung.
Wäre eine Tachoänderung nötig, würde ich die Finger davon lassen.
Denn schon beim Wechsel auf Winterräder könnte es wieder Probleme
geben.


So Long

Gruss an alle Hondafreaks
JF 8)

Jan@cc1
16.06.2005, 10:37
es gibt ja bekanntlich zwei verschiedene arten von tachos. einmal elektronisches signal, einmal mit tachowelle. wenn man eine tachoangleichung bei einem tacho mit welle braucht, dann wird ein getriebe zwischen gesetzt. dadurch ändert sich natürlich die übersetzung. bei einer angliehcung mit elktrik: meines wissens wird die software im tacho selber umprogrammiert oder es wird der signalgeber verändert. geht aber eigentlich auch.
aber: wenn der tacho angeglichen wird, muss das eingetragen werden. dies hat zufolge, dass sämtlich andere reifengrößen ausgetragen werden. und da man winterreifen nur schlecht oder sehr teuer in niederquerschnittsreifen größen bekommt, muss man eigentlich nochmal eine ganz andere reifengröße für die winterreifen eintragen lassen.

Fear Factor
16.06.2005, 12:05
Hi!

@ accord-tonic
Ja, aber es geht hier hauptsächlich um diese Abweichung.
Alles andere passt und die Felgen sind laut ABE für den CC7 passend. Nur wie ich schon geschrieben habe, das Problem besteht darin, dass mein Reifen nicht den in der ABE entspricht.

@ pascha
Also ich habe zuerst bei nem Bosch-Dienst gefraagt, aber die machen so was nicht. Daraufhin bekam ich nen Tipp, ich soll bei der Fa. Marx in der Wendenstrasse fragen.
Habe ich auch getan, aber da der Acci nen elektronischen Tacho hat, sind sie nicht in der Lage es zu machen. Wie auch immer........

@ Japanfanatic und Jan@cc1
Das ich es eintragen muss, ist klar. Habe lediglich 185/70-14, 185/65/15 und 195/60-15 im Fahrzeugschein.
Also ich habe bisher grob an 3 Stellen angefragt:

1. Tüv HH-Harburg: 3 Deppen und jeder „schlauer“ als der andere. Naja, lag vielleicht daran, dass es kurz vor dem Feierabend war. Antwort war, wenn es in der ABE nicht steht, kann man fast nix machen. Das ist ja die Arbeitsgrundlage für die, so hieß es. LOL.
Zusätzlich wurde ich wegen Freigängigkeit zugelabbert....... tja, das würde ohnehin passen, wenn der 205/50-16 in der ABE steht..... da sollte ein 205/45-16 keine Probleme machen.
Naja, dann kam das Thema Tachoabweichung und da kamen die wildesten Theorien und „Beträge“.
Was dabei nur positiv ausgefallen ist, dass ich den Tipp bekam bei Honda wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen...... so long.

2. gestriger besuch bei Honda Harke:
-Pat- hat mich da hingeschleift und der Meister ist ein sehr netter Mensch.
Anliegen geschildert und er stellt das ganze seinem Tüv-Mensch vor.

EDIT: gerade mit dem Meister gesprochen und jetzt wird’s lustig.......

Theoretisch wäre es möglich, aber....

Einzelabnahme
Tachprüfung... wenn zu große Abweichung (über 4%) -> Tachoangleichung
Wenn Tacho angegliechen wird, werden ALLE REIFENGRÖSSEN IM FAHRZEUGSCHEIN GESTRIECHEN!
Dh. Man MUSS nur diese eine Reinfengrösse fahren!
Als, das ganze ist einfach unrentabel.........

3. habe morgen evenutell nen Termin in Buchholz.
Damals habe ich einige Sachen (bösen Blick, gecleante Heckklappe) dort eintragen lassen, weil die in Harburg was dagegen hatten. In Buchholz wiederrum war das völlig ok.
Ist zwar strange, aber vielleicht tragen die es ein? Wer weiß.......

Wenn das alles nicht klappt, kaufe ich die 205/50-16 und fertig ist. Ohne den ganzen Stress.
Schade. Wollte Unkosten vermeiden.......

Naja, mal sehen........ aber es sieht schlecht aus.....

Jan@cc1
16.06.2005, 13:20
Wenn Tacho angegliechen wird, werden ALLE REIFENGRÖSSEN IM FAHRZEUGSCHEIN GESTRIECHEN!
Dh. Man MUSS nur diese eine Reinfengrösse fahren!


hab ichs net gesagt?!?!!?!

eine sache habe ich aber noch vergessen, die ist recht kostengünstig.... scan deinen tacho ein, und mach dir deine eigenen ziffernblätter. da kann du dann ja die zahlen ändern, oder so. da sollte man allerdings am besten mit nem laptop und drucker auf einen tachoprüfstand. aber gehen tuts, hat mal einer zu meiner polo-zeit gemacht.

Fear Factor
16.06.2005, 14:07
Hast du gesagt, stimmt. Wollte es nur noch einmal hervorheben.... :wink:

Naja, das mit dem Einscannen usw bringt ja nichts....... Sprich: das ist ja dann dasselbe, als wenn ich die Tachoangleichung machen lasse. Dh. am Ende darf ich eh nur den einen Reifen fahren. Das bringt nur noch mehr Probleme.
Nee, wenns nicht geht, dann lasse ich es einfach. Der Aufwand lohnt sich nicht!
Ist blöd gelaufen, aber so ist en nun. :/

Jan@cc1
16.06.2005, 19:53
nö. du machst so deine angleichung, hohlst dir nen wisch vom prüfstand und sagst du hast da nix verändert.....

Japanfanatic
16.06.2005, 20:51
Dein Problem ist mir soweit schon klar, aber hast Du Dir die zulässigen
Abweichungen in meinem Beitrag durchgelesen?
Ich habe bei meinem eigenen Fhzg. beim Tachodienst ein Protokoll
anfertigen lassen müssen. Das habe ich gerade hervorgeholt.
Da steht schwarz auf weiss : Laut Paragraph 57 STVZO DARF DER
TACHOMETER AB EINER GESCHWINDIGKEIT VON 50 km/h
MAX:7 % DES Skalenentwertes des FHZG.Tachometers abweichen.
D.H. bei 220 km/h Skalenentwert sind das ca 15 km/h was er mehr anzeigen darf (sollte er diese Geschwindigkeit erreichen), also 235 km/h ohne Tachoneujustierung.
Unterhalb von 100 gelten die in meinem obigen Beitrag genannten
Abweichungen bei Fhzg. Baujahr ab 1991. Nur eine Minderanzeige ist
nicht zulässig.

Gruss JF 8)

Fear Factor
16.06.2005, 23:05
Hi

Also wenn ich es richtig verstehe, dürfen die 7% "nach unten" abweichen?

Als ich heute von der Arbeit gefahren bin, habe ich z.B. vergliechen und bei ca. 3100 rpm hatte ich genau 120km/h. Auf den Serienrädern hatte ich bei 3000 rpm die 120km/h......

Mal sehen.....

Japanfanatic
17.06.2005, 10:46
Nein, eine Minderanzeige also quasi weniger als tatsächlich gefahren ist
wie im letzten Satz auch vermerkt , nicht zulässig.
In diesem Fall müsstest Du tatsache a: entweder die Finger von lassen
oder b: den Tacho darauf einstellen lassen

Gruss JF