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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jetzt geht der Civic in die Knie *g*



AccordVtec
24.08.2005, 12:19
Heute in der Früh angekommen! :D :D

http://img357.imageshack.us/img357/3807/fw3tg.jpg (http://imageshack.us)


Kw.Gewindefahrwerk Var.1 :bussi:

Mal sehen wie weit er in die Knie geht :P

Wird hoffentlich schon am Weekend eingebaut!

Flatrik
24.08.2005, 12:26
bin mal gespannt wie es aussehen wird. vergess gegebenfalls am we nicht bilder vorher nachher zu machen

DiggerGerman
24.08.2005, 12:37
und vergiss nicht die Bilder hier zu posten ;)

Pred
24.08.2005, 12:44
was hast gezahlt ?

AccordVtec
24.08.2005, 12:52
Bilder werde ich posten!

Wie weit kann man den EG eigentlich runterdrehen, das er noch über 11cm bleibt?

@Pred: 400€

Prelude-Freak
24.08.2005, 13:01
ist das Fahrwerk gebraucht? wenn ja wie kann man nur sich nen gebrauchtes Fahrwerk kaufen??? :roll:

AccordVtec
24.08.2005, 13:07
Ja ist eine Saison gebraucht worden und auch nur im Sommer!

Ein KW Gewindefahrwerk ist nicht so schnell zu kaputtmachen.

_zero_
24.08.2005, 20:43
Bilder werde ich posten!
Wie weit kann man den EG eigentlich runterdrehen, das er noch über 11cm bleibt?


Die Frage wär wohl eher, wie weit kann man beim EG runtergehen, ohne die 50 cm bis zur Scheinwerferunterkante zu unterschreiten. Antwort wäre dann theoretisch: gar nicht, zumindest meiner ist schon Serie bei exakt 50 cm, aber irgendwie ist die Regel sowieso komisch, sonst dürfte es überhaupt keine tiefergelegten EGs geben, die legal herumkurven, oder?

DiggerGerman
25.08.2005, 07:05
Ich habe 60/60 Fahrwerk drinne!!! Im EG5 geht ohne Probleme habe die 50 cm.. kommt eben drauf an wo der TÜV misst :lol:

Also in Deutschland ist noch kein Messpunkt vorgeschrieben...
Musste auch erst Klage einreichen gegen das Bundesverkersministerium..
haben die bei mir unterkante scheinwerferglas gemessen :eek: :eek:

Naja jetzt steht bei mir im Fahrzeugscein: 50cm gemessen an der lichtaustritskante :D :D

und scho gings...

Laut dem Bundesverkehrsministerium ist diese entscheidung des richters nun verbindlich..
habe das noch irgendwo schriftlich...

Gruß Moritz