Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil: bei Track Day auf der Nordschleife zahlt die Kaskoversicherung nicht!
JulchenEJ9
08.05.2014, 08:20
Hallo zusammen,
gerade habe ich von einem beunruhigenden Urteil erfahren: die Versicherung eines Teilnehmers eines "freien Fahrens" auf der Nordschleife im Frühjahr 2012 verweigert den Schadensersatz am eigenem KFZ des Fahrers (ca. 20.000 €, da mit seinem Porsche bei 115 km(h in die Leitplanke gekracht)...
Und die Versicherung bekommt Recht!
Das OLG Karlsruhe sieht einen Haftungsausschluss nach den AGB Kaskoversicherung als gegeben an (also in Bezug auf das eigene KFZ. Der Schaden an der Leitplanke muss von der Haftpflichtversicherung aufgrund der ersetzt werden.)
Es dürfte sich wohl um einen Track Day gehandelt haben. Denn das Gericht betont, dass es darauf ankommt, ob es sich um eine dem Motorsport gewidmete Strecke handelt, die zur Unfallzeit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr (nach den straßenverkehrsrechtlichen Regeln) freigegeben ist.
edit: es kommt hier natürlich stark auf den Einzelfall an, nämlich auf die konkrete Formulierung der Versicherungsbedingungen. Ihr solltet da einfach mal nachlesen
Bei Trackdays, ganz egal ob das mit oder ohne Zeitmessung ist oder ob sich irgendwie der Punkt "Höchstgeschwindigkeit erzielen" anwenden lässt, war das doch eigentlich klar - weil wie du sagtest die Strecke nicht für öffentlichen Verkehr freigegeben ist.
Da bin ich ehrlich gesagt überrascht dass sie nicht auch schon bei der Haftpflicht knausern.
Touristenfahrten Nordschleife sind aber bei normalen Versicherungsbedingungen auch Kaskoversichert, ausser sie haben die AGB eine Klausel dafür geändert bzw es explizit ausgeschlossen.
MisterB hatte da mal eine Liste ...
Ich frag mich aber immer noch wie man auch seinen Trackday Kasko versichert bekommt?!
JulchenEJ9
08.05.2014, 13:14
Ich frag mich aber immer noch wie man auch seinen Trackday Kasko versichert bekommt?!
hast du denn schon einmal bei deiner Versicherung angefragt, ob die da mit sich reden lassen, sofern die Haftung in den AGB eigentlich ausgeschlossen ist?
bzgl. Touris hatte ich damals auch Kontakt mit meiner Versicherung aufgenommen und mir schriftlich bestätigen lassen, dass der Versicherungsschutz voll besteht.
Also, die Liste gibt es ja, wo Versicherungen in den AGB fahrten auf Rennstrecken ausschliessen, egal ob Trackday oder freies Fahren.
Wenn ich diesen Auschluss nicht habe, dann kann ich beim freien Fahren (welches nicht zu Erzielung einer Höchstgeschw. bestimmt ist) durchaus in Genuss vom Kaskoschutz kommen!
Auf Trackday eher nicht, diese diesen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten....
ähnlich Nordschleife. Touristenfahren Kaskoschutz ja, Trackday nein
Aber 100% wird jede Versicherung erstmal versuchen es abzulehnen und dann muss man mit der Rechtsschutz den Fall vor Gericht zerren und es gibt Einzelfallentscheidungen!
Extra Versicherungen für Trackdays gibt es. Haftpflicht geht der Beitrag noch, aber Kasko wird sicherlich unbezahlbar sein :/
Extra Versicherungen für Trackdays gibt es. Haftpflicht geht der Beitrag noch, aber Kasko wird sicherlich unbezahlbar sein :/
Gibt es denn keine Versicherer die Kaskoschutz für Trackdays individuell tageweise anbieten?
Musst Du nach google
Beitrag wird dann so errechnet:
Wert Auto 10000 EUR
Selbstbehalt bei VollKasko 2000 EUR
Beitrag für 1 Tag 7999 EUR
:D
EInmal googlen
http://www.rennkasko.de/versicherung/de/motorsport/
und der hier angeblich auch
http://www.coellnteam.de/
CivicEG4
08.05.2014, 20:37
EInmal googlen
http://www.rennkasko.de/versicherung/de/motorsport/
und der hier angeblich auch
http://www.coellnteam.de/
Ich denke mal sowas ist aber eher wenn man "professionel" fährt und nicht eben nur 1x Strecke auf nem Trackday oder sowas... Wird sicher nen Sack voll Prämie kosten..
@MisterB
Kann denn die Haftpflichtversicherung überhaupt in irgendeinem Fall die Zahlung verweigern? Ich bin der Meinung dass das nicht möglich ist.. Regressforderungen lassen wir mal vorneweg, die können natürlich allemal kommen.
mfG Felix
Nein, eine HV muss immer erstmal zahlen.
selbst wenn das Auto abgemeldet ist oder Du keine Beiträge zahlst!
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