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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler zur Nachbesserung verpflichtet oder nicht?



Gerred
30.06.2016, 08:18
Moin, folgende Situation:

Ich kaufe beim Honda Händler einen Gebrauchtwagen und vereinbare, dass vor der Fahrzeugübergabe eine kleine Roststelle beseitigt wird. Der Händler entfernt den Rost und übergibt mir das Fahrzeug. Ich schaue mir das Ergebnis nicht im Detail an, weil ich davon ausgehe, dass alles professionell erledigt wurde. 3-4 Monate nach dem Kauf blüht die Roststelle wieder auf und ich stelle fest, dass mit einem Lackstift gearbeitet wurde :ugly: Ich werde umgehend beim Händler vorstellig und bringe mein Anliegen vor. Der dortige Werkstattmeister verspricht mir eine kostenfreie Nachbesserung. Es vergehen wieder einige Monate (Zeitmangel wegen Arbeit, Umzug...) und ich wende mich an eine Zweigstelle des Autohauses in einem anderen Ort. Dort bringe ich erneut mein Anliegen vor. Der Meister setzt sich mit dem Chef in Verbindung und dieser besteht tatsächlich darauf, dass ich allein die Kosten dafür trage :e Meiner Meinung nach muss jedoch der Händler haften, denn hier liegt doch eindeutig ein Sachmangel vor oder täusche ich mich ?

RGT
30.06.2016, 09:49
Hat die Werkstatt jetzt schon nachgebessert?

Spoon
30.06.2016, 10:40
Bei wieviel Monaten bist denn jetzt schon? Ich meine irgendwann ist klar, dass der nein sagt.;)

Gerred
30.06.2016, 10:58
Nachgebessert wurde noch nicht. Seit dem Kauf (August 2015) sind jetzt 10 Monate vergangen. Seitdem ich den Mangel das erste Mal angezeigt habe (Februar 2016) sind jetzt 3 Monate vergangen.

polle
30.06.2016, 11:46
Was steht im Vertrag? Hast du Garantie oder Gewährleistung? Wenn du nur eine Gewährleistung hast, würde sich 6 Monaten die Beweislast auf dich übergehen. Das wär nicht so schön. Gibts z.b. schriftliches das du nach 3-4 Monaten vorstellig warst?

Limo
30.06.2016, 12:19
Glaube nicht das es jetzt noch was bringt. Sind ja schon mehr als 6 Monate vorbei.

Gerred
30.06.2016, 13:12
Nur weil mehr als 6 Monate vorbei sind muss das ja nichts heißen. Das einzige was sich nach 6 Monaten ändert ist ja nur die Beweislast. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von einem Jahr besteht ja weiterhin.

Etwas schriftliches, dass ich nach 3-4 Monaten beim Händler war habe ich leider nicht. Allerdings habe ich einen Kaufvertrag / Angebot, wo die Rostbeseitigung als Vertragsgegenstand aufgeführt ist. Zum Zeitpunkt der Übergabe war das Fahrzeug zwar mängelfrei, aber ist der Händler deswegen komplett raus? Ich denke nicht. Immerhin wurde schlampig gearbeitet und als Kunde habe doch ich ein Recht auf Nachbesserung ?!

Eine Gebrauchtwagengarantie habe ich abgeschlossen aber die hat schon abgewunken, Rost wird nicht übernommen.

Limo
30.06.2016, 13:30
Ja die Beweislastumkehr heißt das du jetzt beweisen musst das der Rost schon vorher da war. Das Fahrzeug hatte bei der Übergabe diesen Rost nicht, das heißt du musst dem Händler jetzt beweisen das der Rost da schon dort war. Ich denke nicht das du das kannst. Da du ja auch nichts schriftliches hast, von dem Händler als du nach 3 Monaten nochmal da warst.

fischi
30.06.2016, 13:47
Beseitigung der Roststelle steht im Kaufvertrag, da musst Du dem Händler nicht noch beweisen, dass das vorher rostig war.
Würde ich ab jetzt schriftlich machen. Mängelanzeige wegen nicht fachgerechter Ausführung und 1 Woche Frist für Terminvereinbarung setzen.

El-Tobito
30.06.2016, 13:50
was fischi sagt.

äktschenändi
30.06.2016, 13:57
was fischi sagt.
Genau das.
Außerdem kommt es drauf an wann der Mangel zum 1. Mal angezeigt wurde. Wenn ich nach 2 Wochen den Mangel anzeige aber erst nach 7 Monaten hin gehe zur Terminvereinbarung greift die Beweislastumkehr auch nicht.

SPY#-2194
30.06.2016, 14:29
Genau genommen kommt es auch darauf an, wann der Mangel erneut aufgefallen ist. Im Vertrag steht, dass beseitigt wird. Du bist davon ausgegangen, das der Schuldner dem fachgerecht nachkommt. Demnach hast du im guten Glauben gehandelt, was dir so eigentlich auch keiner ankreiden kann. Entscheidend sind dann diese 3-4 Monate. Man muss das genau benennen können, denn ab da fangen erst die 6 Monate zu laufen an. Denn davor war der mangel ja nicht ersichtlich. ;)

Das Recht auf Nachbesserung besteht hier. Fischi hat ja gesagt, was du jetzt am besten machst. Bei sowas zukünftig immer möglichst was Schriftliches und zeitnah!! Wenigstens ein Schreiben senden/email... Denn nahcher wird das immer dünner und dünner. Auf so einer Luftnummer lässt sich im Ernstfall total bescheiden arbeiten, egal wie gut der Anwalt ist.

äktschenändi
30.06.2016, 16:00
Eigentlich wurde der Vertrag auch bisher nicht eingehalten, da Rost nicht entfernt... Rücktritt vom Vertrag möglich? :D ok lassen wir die Spinnerei.

Spoon
30.06.2016, 16:14
Bei Abnahme des Fahrzeuges unterschrieben, dass du das Fahrzeug so mit dem behobenen Mangel mitnimmst?

Gerred
04.07.2016, 07:54
Ob ich so etwas unterschrieben habe kann ich aus dem Stehgreif jetzt nicht genau sagen, das muss ich im Einzelnen noch einmal überprüfen. Auf jeden Fall werde ich dem Chef meinen Unmut in schriftlicher Form mitteilen. Möglicherweise kann ich dadurch ja noch etwas erreichen. Wenn das nicht hilft werde ich mich wohl von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Gerred
18.08.2016, 17:20
Update:

Ich habe einen bösen Brief geschrieben und der Händler bietet mir tatsächlich eine Nachbesserung an. Sein Angebot lautet: Rost abschleifen, Rostumwandler drauf, Lack drüber, mit Unterbodenschutz versiegeln. Kommt für mich aber nicht in Frage da...

1. ich eine fachgerechte Entrostung durch einen Lackierer erwarte - anderenfalls muss ich damit rechnen dass mir die Roststelle immer wieder aufblüht
2. schwarzer Unterbodenschutz am Radlauf eines weißen Fahrzeuges sieht mal richtig scheiße aus - wir reden hier immerhin von einem 2009er Accord...

War in der Zwischenzeit beim Lackierer vorstellig - der hat die anfallenden Kosten auf ca. 1.300 Euro geschätzt, weil man aufgrund einer Rostblase direkt an der Radlaufkante einen größeren Bereich lackieren muss und es bei Perlmuttlack auch nicht gerade einfach wird sich auf einen kleinen Bereich zu beschränken. Jetzt wird mir auch bewusst warum vor der Fahrzeugübergabe nur mit dem Lackstift gearbeitet wurde. ;)

Ich habe auch noch einmal in den Kaufvertrag geschaut. Dort steht "Roststelle Radlauf hinten links ausbessern". Nun kann man sich an "ausbessern" natürlich wunderbar aufhängen und es unterschiedlich auslegen :roll: Für mich bedeutet eine Ausbesserung, dass ich nach dem Kauf nicht damit rechnen muss, dass das Problem erneut auftritt... Mündlich wurde auf jeden Fall eine Lackierung vereinbart, was jetzt allerdings schwer zu beweisen ist. Bin derzeit am Überlegen ob ich mit dem Chef noch einmal das Gespräch suchen oder mir umgehend rechtlichen Beistand holen soll.

buggs
19.08.2016, 05:24
Hol dir Beistand und warte ab, was der dir rät.

Gerred
02.09.2016, 09:52
Meine Rechtsschutz wollte nicht übernehmen ("Ihr Fall liegt zeitlich vor Beginn des Versicherungsschutzes") :x Musste also noch einmal mit dem Chef reden und wir konnten uns halbwegs einigen. Der Rost wird entfernt und ein Lackierbetrieb trägt den Lack auf. Das Ganze wird aber nicht die Ausmaße des Kostenvoranschlags annehmen sondern sich auf einen kleinen Bereich beschränken. Bin auf das Ergebnis gespannt und wie lange es diesesmal hält :roll: