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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wAs ist den eintragepflichtig



dEx|STAR
31.10.2005, 10:23
HAllo


jo hab mir mal gedacht das wir mal so alles mögliche sammeln was man beim tüv eintragen muss, wen man was an seinem auto verändert. sprecht über eure eigenen erfahrungen oder über sachen die ihr gehört habt.

... und wie ist das jetzt mit den neuen EU-Richlinien

warnase
31.10.2005, 10:35
Luftfilter ohne ABE ; AirIntakes

lars-san
31.10.2005, 10:41
AI+SESD & AE+E# kannst eh vergessen.
matgutachten sind fürn popo.
oem-honda untereinander kein problem.

warnase
31.10.2005, 10:46
ähmm vielleicht kannst dus auch bisl ausführlicher schreiben für leute wie mich die vielleicht das Hexadezimale zahlensystem beherrschen aber mit deinen abkürzungen reichlich wenig anfangen können.

merciii

lars-san
31.10.2005, 10:53
ok :D
airintake (offener luftfilter mit und ohne ansaugrohr) + sportendschalldämpfer nicht erlaubt
angeleyes mit und ohne E-nummer nicht erlaubt
materialgutachten meist wertlos
hondaoriginalteile untereinander kein problem

alles rein rechtlich gesehn

VTECCOUPE1983
31.10.2005, 15:01
muss ich eigentlich meine sitze eintragen lassen sind auf recaro konsolen? die konsolen haben eine abe

RonRonsen
31.10.2005, 15:06
wie sieht es aus wenn ich meine türgriffe hinten komplett zu machen lasse und die vorne gegen die neuen von fiat tausche, muss man das eintragen lassen?

CRX_Fan
31.10.2005, 16:19
Alles was man verändert äusserlich am Auto wie Türgriffe und so sind Offiziell eine Bauartveränderung und somit THEORETISCH abnahmepflichtig, ausgenomen Teile mit ABE!

Greetz,
Ben

zonic
31.10.2005, 17:17
eine frage zu Sportsitzen. hab gehört halbschalen muss man nicht eintragen? stimmt das?

edit:
und wie siehts aus mit schwarz lasierten rückleuchten? legal oder illegal?

CRX_Fan
31.10.2005, 17:39
bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungsanlage erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges!

Auch wenn man selbergetönte Rückleuchten eingetargen bekommen sollte, kann die Polizei trotzdem das Auto stillegen und zu einer Unabhängigen Prüfstelle schicken, um die Eintragung überprüfen zu lassen!
Man riskiert auch seinen versicherungsschutz und kann bis 5000 EUR in regress genommen werden, wenn ein Unfall direkt mit dem Mangel an der Bel. zusammenhängt.
Ebenso kann man eine Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung bekommen (Denn Fahren ohne ABE = Erlöschen des versicherungsschutzes = Fahren ohne Pflichtversicherung)

zonic
31.10.2005, 17:54
also isses an deinem auch nicht legal? hab das nur eben in deiner sig gesehn ;)

PatrickS
31.10.2005, 18:35
Im Prinzip sind erstmal alle aeusseren Anbauteile, die niemals zuvor bei diesem Fahrzeugtyp serienmaessig verbaut worden sind, eintragungspflichtig bzw. von vornerein nicht zulaessig.

Bei der lichttechnischen Anlage muss ein e-Pruefzeichen vorhanden sein. Alle Veraenderungen an der lichttechnischen Anlage (z.B. toenen von Ruecklichtern, die ein e-Pruefzeichen haben) sind strengstens verboten.

Ich finde, dass sich das alles von selbst erklaert, was eingetragen werden muss, bis auf Domstreben im Innenraum. Solange die Domstreben geschraubt werden, sind diese nicht eintragungspflichtig.

Eine Ausnahme faellt mir noch ein, wo ich das mit den Tuergriffe lesen.
Kein Gesetz verbietet es, die Tuergriff an einem Fahrzeug zu veraendern, durch andere auszutauschen oder komplett weg zu "cleanen". Es muss allerdings mindestens eine mechanische Oeffnung von aussen moeglich sein. Ich kenne jemanden, der hat z.B. einen Tuerpin nach aussen verlegt und kann mit diesem die Tuer oeffnen. Natuerlich nur im nicht verriegelten Zustand. Ver- und entriegeln macht er mit einer Fernbedienung und das ist voellig legal. Auch ist es moeglich unten an der Tuer ein kleines Stueck Stahlseil raushaengen zu lassen, um im Notfall die Tuer zu oeffnen. Dass das alles im Prinzip keinen Sinn macht, weil im Notfall auch einfach das gute Sekurit-Glas eingeschlagen werden kann, weiss ich selber, aber so will es das Gesetz.


eine frage zu Sportsitzen. hab gehört halbschalen muss man nicht eintragen? stimmt das? Es gibt ein neues Gesetz, das besagt, dass absofort alle Sitze, die nicht serienmaessig im Fahrzeug verbaut wurden, eintragungspflichtig sind.

Fr4nZ
31.10.2005, 18:53
:-? Ist es überhaupt noch möglich einen offnen Luftfilter + Catback Auspuff eintragen zu lassen/damit zu fahren :-?

CRX_Fan
31.10.2005, 20:07
also isses an deinem auch nicht legal? hab das nur eben in deiner sig gesehn
Richtiiiiiiiiiiiiiiiig! :P


Bei der lichttechnischen Anlage muss ein e-Pruefzeichen vorhanden sein
Ist schon richtig!
Dazu sollte man noch sagen, das das E-Zeichen auf Prüfgrundlagen der STVZO bzw STVO auf das Teil vergeben worden sein muss. Sonst ist es genau so illegal! Bspw. Unterbodenbel. mit E-Zeichen! Hat zwar E-zeichen, bedeutet aber nur, das es Elektronisch betriebssicher ist! Das E-zeichen wurde auf Grundlage von anderen prüfkreterien vergeben. nicht aber der der STVZO Richtlinien. Und da es kein Autoteil ist, ist es illegal
(habe dazu TÜV, DEKRA und GTÜ befragt)


aber so will es das Gesetz
Coole Ausdrucksweise! :lol: (Green Mile Like)

CRX_Fan
31.10.2005, 20:11
Hier nochmal was interessantes - was seit diesem Jahr gilt:


Gültige Prüfzeugnisse:

Teilegutachten gemäß §19.3 StVZO
Teilegenehmigungen:
ABE für Fahrzeugteile
BE (Betriebserlaubnis) im Einzelfall
ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) z.B. Zusatzheizung
BG im Einzelfall z.B. Anhängekupplung mit Einzel-Bauartgenehmigung
BE (Betriebserlaubnis) oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
EWG-Betriebserlaubnisse
EG-Typgenehmigungen (z.B. Anhängekupplung mit EG-Prüfzeichen)
ECE-Genehmigungen


Ungültige Prüfzeugnisse:

Prüfberichte
Technische Berichte
Mustergutachten
Herstellerbescheinigungen
Festigkeitsgutachten (z.B. für Sonderräder oder Distanzscheiben)
Teilegutachten von ausländischen Prüfinstitutionen (z.B. TÜV Österreich)
und schon gar keine Briefeintragungen von anderen Fahrzeugen.

PatrickS
31.10.2005, 20:22
Wobei die Unterbodenbeleuchtung auch wieder ein aeusseres Anbauteil ist. Bei Scheinwerfern wird das "Tuningteil" mit dem Original getauscht.

Bei Anbauteilen im Exterieur gilt ja, nach wie vor, Eintragungspflicht.
Welcher TÜV sowas eintraegt, lebt gefaehrlich. 8)

Soweit ich weiss, gibt es aber mittlerweile neutral (weiss) leuchtende Unterbodenbeleuchtungen mit TÜV-Gutachten von der Firma Foliatec. Also, wer es mag, kann sich ja kundig machen. :D

CRX_Fan
31.10.2005, 20:28
ja habe ich auch schon gehört - aber die ist max. 60cm lang und nur links und rechts und mit übelsten auflagen verbunden...

warnase
01.11.2005, 00:38
das ist die sogenannte Ein-und Ausstiegshilfe oder auch als Begleitlicht (z.b. bei Audi) bekannt.

Was für ein Sinn macht eigentlich dieses E-Zeichen auf Scheinwerfern.
ich mein die andren erfüllen doch den selben zweck!?!?
man kann doch genauso blinken, fernlicht etc. machen wie bei den drecks dingern mit e-zeichen auch. der kleine unterschied ist dieses a****gef**** E-Zeichen... Armes Deutschland, ich könnt mich über sowas tagelang ununterbrochen aufregen.

ahso auf die frage von vorhin.
offener Luffi in Verbindung mit einer Auspuffanlage ist nicht gestattet

PatrickS
01.11.2005, 08:24
Was für ein Sinn macht eigentlich dieses E-Zeichen auf Scheinwerfern.
ich mein die andren erfüllen doch den selben zweck!?!? Naja, die wurden eben daraufhin getestet, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden, weil sie vielleicht in alle Himmelsrichtungen leuchten, anstatt auf die Strasse. Ich finde das schon sehr sinnvoll und das handhabt die ganze EU so.


ahso auf die frage von vorhin.
offener Luffi in Verbindung mit einer Auspuffanlage ist nicht gestattet Das scheint wohl nur bei Honda so zu sein? ;)
Ich bin letzten Sommer noch meinen Corsa mit anderer Auspuffanlage und offenem Luftfilter gefahren und das wird im naechsten Sommer auch wieder der Fall sein. Im Prinzip fahren alle, die ich mit getunten Autos so kenne, damit rum.

CRX_Fan
01.11.2005, 08:37
ich mein die andren erfüllen doch den selben zweck!?!?

Yo! Nur die anderen für z.B. Gölfe, Porno Polo´s, 3er´n haben eine Leuchtweitenregulierung in den Angel Eye´s - die Angel Eye´s für Honda nicht. Zumindest für EG´s, EC/ED´s und solche...
Das ist das Prob! Die Polizei kann man in einer Kontrolle mit einer E-Zulassung "RUHIG" stellen. Aber zum Eintragen beim TÜV fehlt eben die LWR!
(und wie PatrickS schon richtig sagte wurde bei den Legalen AE´s das Leuchtbild geprüft)

Wie gesagt: Die AE´s die mit E-Zeichen für die Hondaz angeboten werden sind gefälschte E-Zeichen!
Teilweise gibt es ja Angebote, wo "SCHILDCHEN" mit der E-Nummer zu den AE´s mitgeliefert werden. Dreister gehts echt nimmer.

Aber ein Shop hier hängt ja momentan wirklich an der Zulassungsfähigkeit für Honda AE´s dran - mal gucken was dabei rauskommt!

Greetz,
Ben

warnase
01.11.2005, 10:54
Ahh merci für die antworten jetzt bin ich bisl schlauer!

Also das mit Offenen Luftfilter und Auspuffanlage bin ich mir 100 % sicher das das nicht erlaubt ist.
wo ich meinen AI eintragen hab lassen hat er rumgeschissen das ich des ned in verbindung mit auspuffblabla machen darf. bis ich dem guten man dann gesagt hab das der "muffler-aufsatz" noch vom vorgänger drauf is und das einfach ein blech ist das auf das auspuffende draufgesteckt ist. *OMG* steht auch im Teilegutachten mit drin das man das nicht in verbindung mit bla bla haben darf. ich weis selbst das es eingetragen wird,
ein bekannter hat nen nissan sx200 der komplette auspuffanlage vom krümmer bis ans ende + Luffi drauf. Naja ma wird hier ned schlau draus.

addi
01.11.2005, 12:15
das bezieht sich aber nur auf den offenen luftfilter, oder? einen k&n tauschfilter kann man aber ohne weiteres mit einem sportauspuff verbinden.
und wie verhält es sich bei modellen wie dem ep2? auf diesem ist ja serienmäßig ein sportendtopf verbaut, sprich der serienendtopf.

addi

Dangeruss
01.11.2005, 13:05
wenn du den neuen EU fahrzeugschein hast, kannste nix mehr eintragen, dann reicht es wenn du das Teilegutachten dabei hast, das einzige was du bei den EU fahrzeugscheinen eintragen musst sit die reifengrösse!

CRX_Fan
01.11.2005, 16:21
dann reicht es wenn du das Teilegutachten dabei hast

Einwurf! :P dat ist leider net ganz richtig! Du musst den Umbau/Anbau trotzdem von einem Prüfer abnehmen lassen. Und die Abnahmebestätigung vom TÜV / DEKRA von dem Teil an Dein Auto, das musst Du mitführen!

Bspw. Federn! Wenn man welche einegbaut hat, muss ja trotzdem nachgeschaut werden, ob das auch alles richtig gemacht wurde. Da reicht es nicht einfach, wenn man die einbaut, und das Teilegutachten mitführt. Der Einbau muss schon begutachtet werden.

Nur wenn der neue FZ-Schein voll ist und man eigentlich ein Beiblatt dranhängen müsste, liegt dies im Ermessen der Zulassungsstelle.
Wenn man nichts sagt, wird einfach auf der ersten Seite aufgehört - macht man Druck, dan wird als beiblatt ein alter FZ-Schein Allogne drangeheftet und der text weiter übernommen!

Reifengrösse wird nur noch eine als Serienbereifung eingetragen. Wenn man andere fahren möchte muss es vom hersteller eine Freigabe für diese reifengrösse geben!

greetz,
ben

dEx|STAR
01.11.2005, 22:47
HI find ich ja geil das mein thread so gut läuft aber könnten ihr immer mal bsp bringen .. und wie ist das mit dem luftfiltzer nen offenen krieg ich nicht eingetragen und so nen taushcfilter der in der filter box dann wieder drinenn ist ????
und sport auspuff anlage gibts einzeln auch niocht enigetragen oder was oder wie ... oder nur bestimmte konstelationen
und wie ist das mit dem neuen eu richtilinien dh wen ich 15 zoller der marke abc eingetragen habe kann ich mir neue felgen in der größten zulässigen größe drauf machen ohne die eintragen zu lassen und wie ist das mit gebrauchten teilen wen dei schon ein teilegutachten haben kann ich mir das dann einfach kopieren und mitführen ohne das erneut eintragen zu lassen fragen über fragen die us doch, denk ich mal, alle interessieren vorallem mich weil ich edabei bin mir ein auto zu kaufen honda civic EJ2 cheah also fürht den thread schon weiter gefällt mir

warnase
02.11.2005, 08:04
kauf dir nen ej1 :-)
denn, wo du beim ej2 mitm tunen aufhörst, fängste beim ej1 an.

dEx|STAR
02.11.2005, 10:19
ob ich geld für nen ej1 habe ????????
und einen guten finde ?????????
wahrscheiblich nicht !!!!!

warnase
02.11.2005, 10:47
ach komm vom ej2 aufn ej1 ist wirklich kein großer preisunterschied.
bei uns seh ich immer häufiger welche die ihren verkaufen.
wo kommstn her?!

dEx|STAR
02.11.2005, 18:03
ICh komm aus fürth bei nürnberg hab aber leider nicht mehr geld als ich hab und für 2000 € kreigt man halt keinen ej1 mit "nur" ca 150t km drauf kannst mir ja gerne beschied sagen wen du einen gefunden hast

warnase
02.11.2005, 18:32
ich hab mein ej1 für 3500€ mit 74000 km glücklicherweise gefunden.

dEx|STAR
02.11.2005, 21:46
jo da hast echt glück gehabt kennt jmd ne seite auf der steht wieviel ein gebruacht wagen noch wert ist weil ich unbedingt den preis drücken muss will das auto haben kann nicht mehr länger warten ARRRGJJJ :mad:

AmokKAlex
03.11.2005, 13:46
knapp gesagt.....

alles was nicht orginal oder von werk an das kfz hinzugefügt wurde und nicht besonders durch einen norm stempel gekenzeichnet ist.. :wink:

greyGargoyle
06.11.2005, 12:37
hab meinen mohr at-h-3 auch mit einem prüfbericht und einbaubestätigung von nem kumpel eingetragen bekommen ,und dass obwohl der ej9 nicht mal im prüfbericht steht.

zu tüv-österreich, mein gesamtes bodykit steht tüv österreich drauf auch eingetragen bekommen.

mfg

CRX_Fan
06.11.2005, 12:40
Richtlinien sind eben relativ.

Es ist alles eine Sache des Prüfers, ist so!!!

c-bob
08.11.2005, 13:37
Gut, ok, soviel zu Anbauteilen "außerhalb" des Mobiles.
Wie sieht es denn mit den ganzen Motorgeschichten aus. Also ich mein n Swap oder n anderer Kopf. wie sieht's bei Leistungsänderungen aus? Und ganz wichtig: die Abgasanlage! Woran muß man sich halten? Also diese ganzen Euro-Normen und so? z.B. wenn man einen älteren Motor verbaut, der nicht Euro2 sondern 1 hat? Hab da schon gelesen, daß das definitiv nicht drin ist wegen Steuerhinterziehung und so? wer kann dazu was sagen?

PatrickS
08.11.2005, 13:53
Also ich mein n Swap oder n anderer Kopf
Eintragungsfrei darfst du nur verbauen, was serie ist und alles, was deine Leistungsdaten veraendert, muss strenggenommen vom Pruefer abgenommen und in den Papieren berichtigt werden. Und jetzt erzaehlt mir nicht, dass offene Luftfilter Mehrleistung bringen, die mit ABE nicht eintragungspflichtig sind. ;)

Egal, was du tust, du darfst dich in deiner Abgasnorm nicht verschlechtern.

Eine neue Abgasanlage muss immer fuer dieses Fahrzeug sein, aber auch vom Pruefer abgenommen werden.

Hast du eine Abgasanlage von einem anderen Fahrzeug, die der Pruefer abnehmen soll, muss er theoretisch mindestens einen Abgastest machen, der wird teurer da Einzelabnahme.

Handelt es sich um einen Endschalldaempfer (der veraendert nicht das Abgasverhalten), dann muss in der Regel auch dieser abgenommen werden. Gehoert dieser nicht zum Fahrzeug, gibts auch hier wieder eine Einzelabnahme mit Geraeuschmessung.

c-bob
08.11.2005, 14:14
Okay, das mit dem 'verschlechtern der Werte' hab ich auch schon gelesen. Wie siehts denn nun konkret aus, wenn ich nen anderen Motor nehm anstelle vom Serienmotor und dann den Kat verlege. (bei mir ist der Kat im Krümmer, mit nem Fächer würde der aber unters Auto wandern müssen, folglich muß es dann auch n anderer Kat sein, oder? Wie wird das geregelt? Der Kat wird ja im Krümmer auch schneller auf Betriebstemperatur kommen.)

PatrickS
08.11.2005, 15:45
Ich weiss nicht, um welchen Umbau es sich bei dir handelt und kenne mich auch nicht so richtig mit Motorumbauten bei Honda aus bzw. ich kenne die Moeglichkeiten nicht.

Aber auch hier gilt, dass du dich in der Abgasnorm nicht verschlechtern darfst.
Hast du z.B. die Abgasnorm e3 und baust dir einen Motor incl. Abgasanlage mit Abgasnorm e2 ein, hast du verloren.

Oder meinst du was anderes?

MaTzE
08.11.2005, 18:49
hast du mal den gesetztes text mit der sitz sache ???

c-bob
09.11.2005, 19:37
@PatrickS
Janein, ich bin noch auf der Suche nach nem passenden Motor und da ja alles, was nich original Motor ist als Swap "eingestuft" :) ist, frag ich halt mal. Ich hatte mal was von ner 10% Grenze gehört. Alles was drunter bleibt ist mglw. noch ok. Ob das stimmt?

PatrickS
09.11.2005, 21:08
MaTzE: leider nicht, nein.

c-bob: 10%-Grenze? Verstehe ich nicht. Du darfst dich nur um 10% verschlechtern, oder wie? Wie soll denn das gehen? :) Kenne ich jedenfalls noch nicht.

Schleudertrauma
09.11.2005, 22:44
Alles, was es so zu kaufen gibt kannst Du mit entsprechenden Änderungen nach einer Prüfung eintragen lassen. (Z.B. EG4 auf EG6 mit entspr. Änderungen an Bremsen, Auspuff usw.) So lange sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert. Das kostet so um die 300 Euro.

Alles andere was es so serienmäßig nicht zu kaufen gibt (Z.B B18 in nen Civic) muss einer teuren Einzelprüfung unterzogen werden. Es muss wohl ein Gutachten angefertigt werden. Frag mal L-X der hat damit schon so seine Erfahrungen.