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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unterbodenbeleuchtung



PowerDreamer
01.11.2005, 00:05
hi hab paar fragen zur unterbodenbeleuchtung,also darf man das überhaupt drunter haben?also ich mein wenn man damit fährt und das nicht an hat?Hab gehört nur wenn man den schalter im kofferraum hat!?Es ist ja bald essenmotorshow und ich denk mal ich leg mir dort eine zu legen.Aber eher die röhre als die led`s find die optisch nicht so schön obwohl die länger halten sollen wie ich gehört hab.
Gruß lukas

CRX_Fan
01.11.2005, 06:32
Hi!

ich dachte das wollten wir mal festpinnen hier im Board! :P

Also nochmals:


Hi!

Hier also mal die wirkliche Gesetzeslage!

Grundsätzlich: Anbau von UBB verboten!

Aber was ist mit Röhren mit E-Zeichen?
Also nochmal zum E-Zeichen der UBB´s!

Ich war damals bei der DEKRA, TÜV sowei GTÜ und mir wurde folgendes beiderseitig bestätigt:

Seit Ende 2002 ist diese Zertifizierung ( E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 ) für alle und jegliche Dinge vorgeschrieben,
welche elektrisch betrieben werden und im oder am Fahrzeug eingebaut werden.

So eine Neonröhre ist kein Fahrzeugteil! Das e-Prüfzeichen darauf bedeutet, dass es irgendeiner ECE-Regelung entspricht, z.B. elektrische Sicherheit oder Funkentstörung. (das "e" bedeutet also teilweise nichts anderes als elektronisch betriebssicher)

FAHRZEUGTEILE mit einem e-Genehmigungszeichen sind grundsätzlich eintragungsfrei und legal, wenn sie dem Verwendungsbereich entsprechend verbaut sind.
Man darf aber trotzdem eben nicht alles einbauen, bloss weil es ein e-zeichen hat. Es muss ein anerkanntes Fahrzeugteil sein und das "e" muss eben aufgrund von Prüfgrundlagen vergeben worden sein, die den Richtlinien der STVZO entsprechen.
Und dies kann nicht erfolgen unter anderem deswegen hier

Nach § 49a Abs.1 der StVZO ist festgelegt, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodaß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Anbauabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Noch ein Beispiel zur Erläuterung: Wenn ich einen Nebelscheinwerfer mit e-Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer verbaue, oder Blinkleuchten mit e-Prüfzeichen als (amerikanische) Standlichtleuchten verwende, ist es genauso illegal wie diese UBB-Beleuchtung. (Weil dadurch die Ergebnisse der Prüfungen, die hinter den E-Nummern stehen, verfälscht werden bzw. der Verwendungszweck -und Bereich verändert wird)

Die Neon Röhre wurde zwar geprüft und mit einem E-Zeichen versehen, allerdings wurde sie nicht nach Richtlinien der Stvzo geprüft, sondern unterlag anderen Prüfungsvorschriften!
Es ist eben kein Fahrzeugteil!

Wenn ihr allerdings ne Röhre findet, die wirklich nach Regelung der Stvzo geprüft und für positiv befunden wurde, könnt ihr diese auch anbauen. Aber hinter dieser E-Nummer eben, muss eine Prüfung für den Einsatzbereich"Auto" bzw. Stvzo stattgefunden haben. Und beweisst einem Polizisten mal bei einer Kontrolle, dass das auch so ist!

Ich habe schon welche gesehen, die es eingetragen bekommen haben.
Allerdings durften die Röhren nur weiss sein (mit glück Rot), durften nur links und rechts montiert werden und max. 60 cm lang sein!

Foliatec bietet solche Röhren mit Gutachten an - allerdings eben nur weiss, nur links und rechts und max. 60cm lang!

Bestes Beispiel mit dem "LEGALE UBB mit E-Zulassung" ist der Elektrofachhandel Conrad! Vor knapp zwei Jahren wurde dort eine blaue UBB mit E-Zeichen als "STVZO Zulässig" gekennzeichnet. Knapp ein Jahr später wurde festgestellt, das das E-Zeichen nicht aufgrund von Richtlinien der STVZO vergeben bzw. geprüft wurde und somit wurde bei Conrad die gleiche Beleuchtung als "Nicht STVZO Zulässig" gekennzeichnet!

Die Röhren könnten ja bei einem Unfall splittern und wen verletzen... :roll: Deutschland eben...

Sprich: Anbau verboten, da kein Fahrzeugteil!! Selbst wenn E-Zulassung (das mit dem E genau wie mit Angel Eye´s)

Aber die meisten Bullen wiessen dies nicht!

Es kursiert immernoch das Gerücht, das man es angebaut haben darf. Nur eben nicht angeschaltet. Und das ist gut so, das man das glaubt!!

Die meisten Bullen sagen auch nichts, wenn man die Röhren dran hat, diese aber aus sind! Wer allerdings im Bereich der STVO mit eingeschalteter UBB fährt, der hat selber Schuld und da habe ich auch kein Mitleid, wenn dieser jenige bestraft wird.

Greetz,
Ben

PowerDreamer
01.11.2005, 11:31
danke für die ausführliche antwort ;)
hast bestimmt schon blasen an den fingern was?hehe

gruß lukas

chris82
01.11.2005, 18:55
vielleicht lässt sich noch ergänzen, dass auch die beschriebenen 60cm-leuchten nicht einfach so vor sich hin brennen dürfen sondern nur wenn du die tür öffnest.
also praktisch als ausstiegsbeleuchtung....

bei aktuellen fahrzeugen ist ja sowas auch von werk schon montiert, zwar nicht unterm fahrzeug als röhre sondern als lämpchen an der unterseite der tür aber für den selben zweck

CRX_Fan
01.11.2005, 19:40
@chris82: Ganz genau!

http://home.arcor.de/baier.j/Einstiegsbeleuchtung.jpg

AmokKAlex
03.11.2005, 13:54
so ist es.. als einstiegshilfe erlaubt.. den kleinen schalter den zum dauerbetrieb hast hat niemand gesehen und halten dich die cops an muss wohl deine tür nicht richtig geschlessen gewesen sein :wink:

Corny
03.11.2005, 23:11
Ähm..lies dir mal meinen Beitrag im Offtopic durch ;) da steht das erklärt mit der UBB...

http://www.hondapower.de/portal/index.php?option=com_forum&Itemid=25&page=viewtopic&t=99396

greetz CoRnY