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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angel Eyes von FK-Automotive?!



Kid-Alex
09.12.2005, 11:41
Hallo,

habe grade dieses Angebot bei Ebay gesehn und kann ma dem glauben schenken, dass es Angel Eyes von FK für den civic 96-00 gibt die Eintragungsfei sind? weis schon jemand ob FK die angel eyes für den civic mit E-Zeichen oder so nächstes jahr ins programm nimmt?

http://cgi.ebay.de/Angel-Eyes-chrom-Honda-Civic-Bj-95-00-NEU_W0QQitemZ8018856864QQcategoryZ72678QQrdZ1QQcmd ZViewItem

mfg

Alex

odb9
09.12.2005, 12:15
Ich glaube für die Baureihe gibts welche mit E-Zeichen!!!

lars-san
09.12.2005, 13:15
jetz wo se jeder hat und keiner mehr will :lol:

FuriousEJ6
09.12.2005, 13:27
Wäre interessant zu wissen, ob die Dinger eine Leuchtweitenregulierung haben, bzw Stellmotoren im Scheinwerfer. Wen dem nicht der Fall ist, sind die leider auch nicht legal.
Am besten vorher mal nachfragen wie es mit der LWR aussieht.

Kid-Alex
09.12.2005, 18:44
@odb9 weist du auch wo es welche mit e-zeichen gibt und wie die aussehn?

mfg

Alex

Def_Jam
09.12.2005, 19:27
habe das hier gelesen!

http://www.maxrev.de/ftopic8121.htm

esdeecee
09.12.2005, 20:41
hm, warum gibt es auf www.fk-automotive.de die lampen nich, wenn sie doch laut dem verkäufer bei ebay daher kommen??

heunde
09.12.2005, 22:15
wenn ihr für die eg civis .AE haben wollt keinne ich eine Adresse wo ihr sie mit

RICHTIGEM


E Zeichen kaufen könnt .


bei interesse pm an mich

Kid-Alex
10.12.2005, 10:18
@esdeecee das habe ich mich auch gleich gefragt, wieso die denn bei FK noch nicht zu bestellen sind, aber dachte mit vllt kommen die 2006 ins programm, naja wer weis.

@Def_Jam vielen dank für den link!

mfg

Alex

HARDSTYLE
10.12.2005, 10:57
heunde
Dann poste doch mal deine Quelle, ich halte das nämlich entweder für Betrug da es sowas definitiv NICHT gibt oder für nen schlechten Versuch!

Ich kenne die AE`s für die EG Baureihe mit dem aufgeklebten Prüfzeichen aber das wurde ja mittlerweile disskutiert dass es ebenfalls totaler Müll is!
Also woher willst du auf einmal AE´s mit echten Prüfzeichen DIREKT auf den Shceinwerfer zaubern (also keine Aufkleber sondern gestanzt!!) ???

heunde
10.12.2005, 13:53
http://www.foxstyle.de/angel-eyes-civic-9295-pr%DCfzeichen-honda-tuning-428.htm



ich muss mich aber korriegieren....die E zeichen ist doch aufgeklebt.....aber der verkäufer hat mit TÜV und DEKRA sich unterhalten.und sie meinten das es legal ist

Def_Jam
10.12.2005, 13:59
solange der tüver es nicht eintragen muss, sagt er es ist ok.

Aber er wird seine hand für dich nicht ins feuer legen und die dir eintragen. versuchs ma!

Seppel
10.12.2005, 15:23
wenn keine LWR dran ist sind die VERBOTEN egal mit E Zeichen oder sonst was...benutzt die Suche !!!

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit Ihrer Frage sprechen Sie unterschiedliche Vorschriften an. Leuchten an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen bauartgeprüft sein. Das e-Prüfzeichen ist ein Prüfzeichen für eine internationale Bauartprüfung. Desweiteren schreibt die StVZO für Fahrzeuge die nach dem 01.01.1990 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, eine vom Fahrersitz aus bedienbare Leuchtweitenregulierung vor.

In ihrem Fall bedeutet das, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.1990 zum Verkehr zugelassen wurde, können Sie keine Scheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH

Schleudertrauma
10.12.2005, 15:57
Wenn ich illegalen Müll an gutgläubige Leute verkaufen wollte ists ja logisch, dass ich nicht will, dass die damit zum TÜV gehen.

Ergo sind die Leuten eben eintragungsfrei. Logo oder? ;-)

Seppel
10.12.2005, 16:44
Wenn ich illegalen Müll an gutgläubige Leute verkaufen wollte ists ja logisch, dass ich nicht will, dass die damit zum TÜV gehen.

Ergo sind die Leuten eben eintragungsfrei. Logo oder? ;-)

gut gesagt :lol: 8)

Ralle EG5
11.12.2005, 00:03
wenn keine LWR dran ist sind die VERBOTEN egal mit E Zeichen oder sonst was...benutzt die Suche !!!

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit Ihrer Frage sprechen Sie unterschiedliche Vorschriften an. Leuchten an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen bauartgeprüft sein. Das e-Prüfzeichen ist ein Prüfzeichen für eine internationale Bauartprüfung. Desweiteren schreibt die StVZO für Fahrzeuge die nach dem 01.01.1990 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, eine vom Fahrersitz aus bedienbare Leuchtweitenregulierung vor.

In ihrem Fall bedeutet das, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.1990 zum Verkehr zugelassen wurde, können Sie keine Scheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH

Nachlesbar in § 50 Abs. 3, 10 StVZO...

HARDSTYLE
12.12.2005, 13:53
Also ich oute mich hier mal und habe diese Teile gekauft in der ersten Woche als sie bei Ebay drin waren, WEIL ich sehen wollte was da dran is, denn es wurde ein 2 wöchige Umtauschfrist eingeräumt!
So weit so gut, nun ja die Teile sind passgenau als wenn du versuchst Golf Rückleuchten an nen Eg zu schrauben (Das war die Hölle!) nun ja jedenfalls zum TÜV damit, der hat nach einigen Blicken sofort ein klares Nein geben können dass die NIEMALS zugelassen sein können egal ob das E drauf is oda ned!!
FINGER WEG wenn ihr damit keinen Ärger wollt!!
Lilebe EG Gemeinde leider müssen wir da noch ein wenig warten... :(

"hAter"
12.12.2005, 23:19
Also ich oute mich hier mal und habe diese Teile gekauft in der ersten Woche als sie bei Ebay drin waren, WEIL ich sehen wollte was da dran is, denn es wurde ein 2 wöchige Umtauschfrist eingeräumt!
So weit so gut, nun ja die Teile sind passgenau als wenn du versuchst Golf Rückleuchten an nen Eg zu schrauben (Das war die Hölle!) nun ja jedenfalls zum TÜV damit, der hat nach einigen Blicken sofort ein klares Nein geben können dass die NIEMALS zugelassen sein können egal ob das E drauf is oda ned!!
FINGER WEG wenn ihr damit keinen Ärger wollt!!
Lilebe EG Gemeinde leider müssen wir da noch ein wenig warten... :(
warten?? eher aufhören zu träumen :D