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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen schwerer Körperverletzung



Tiger_Blackcivic
31.07.2004, 08:33
hab ich am hals, weil ich jemanden der mit dem PKW gestanden ist, ein wenig angeschoben habe.

Wann kann jetzt passieren, wenn es dumm läuft?
war nicht zu schnell, innerorts mit ca. 40km/h drauf.
beide gegner unter schock, schleudertrauma bestimmt. RTW hat sie geholt. Bullen waren auch da;

zahlt die anwaltskosten, da ich mir ja einen nehmen werde, meine vollkaskoversicherung?

wieviel Punkte und Bußgeld?

n kumpel meinte 7 Punkte?! kann das sein?!

Jochen
31.07.2004, 08:48
Hallöchen

Was das jetzt genau für Folgen hat kann ich dir leider auch nicht sagen, aber zum Anwalt kann ich was sagen: 1. Du solltest dir bei so einer Sache auf jeden Fall nen Anwalt nehmen! 2. Die Vollkasko zahlt nur die Schäden an deinem Auto, aber keinen Anwalt, den zahlt nur eine Rechtsschutzversicherung! Du hast doch hoffentlich eine, oder? Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man immer haben, es kann so schnell was passieren... Hab meine schon zweimal in Anspruch genommen! Einmal bei nem unverschuldeten Unfall, ohne Anwalt würde ich wohl heute noch auf mein Geld warten...

Schöne Grüße
Jochen

GrossmeisterBxxxEG8
31.07.2004, 09:05
Ist die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung??
Oder wegen grob fahrlässiger Körperverletzung??Oder gar vorsätzlich?

HCT
31.07.2004, 10:02
Schleudertrauma muss nicht sein, ist meist nur der Schock...

Und vermutlich wird das Verfahren eh eingestellt, weil es ein Unfall war. Ich denke nicht, dass Du da großartig was zu erwarten hast. Ausnahme ist natürlich, wenn erschwerende Umstände dazu kämen (Alkohol, BTM, Müdigkeit).

Tiger_Blackcivic
31.07.2004, 14:22
weder noch, ich war topfit, hab nur nicht gesehen, das der abbiegen wollte.

Rechtschutz hab ich, no Prob.

fragte nur, weil mein kumpel neben mir saß und am dienstag zum Aussage machen muss. Am besten sagt er, er wisse nichts mehr, oder?
ist ja immerhin schon 2 Monate her.....

was meint ihr?

psi
31.07.2004, 15:34
frag nen anwalt was der sagen soll...ansich solltest du alles mit dem schon direkt nach dem unfall durchgegangen sein mit fotots etc.


es kann dann eher dazu kommen, dass das verfahren gegen dich eingestellt wird wenn du rechtsbeistand hast

EK4-Timo
31.07.2004, 16:11
Hi!

Also ich muss mich mal kurz einmischen:

Erstens: Ne Anzeige wegen schwerer KV (§ 226 StGB) bekommst du nur wenn du VORSAETZLICH eine KV begangen hast bei der eine SCHWERE FOLGE eingetreten ist (Blindheit, Taubheit, Körperglied verloren...)

Zweitens: Daher wirst du bestimmt "nur" eine Anzeige bekommen wegen Fahrlaessiger KV in zwei Faellen - was dir deine oder die Vorladung deines Freundes aber zeigt.

Drittens: Als Zeuge hast du grundsaetzlich die Wahrheit zu sagen - im Gegensatz zu dir als Beschuldigter - da musst du naemlich gar nichts zu der Sache sagen und kannst dir jederzeit einen Rechtsanwalt holen. (was der Verkehrsrechtschutz normalerweise deckt) - und ich dir raten wuerde.

Viertens: Also meine Meinung ist, dass du selbst am besten weisst, wie du mit der Sache umgehen solltest -also ob du lieber bei der Wahrheit bleibst -gar nichts sagst oder aber dein Kumpel es einfach so sagt wie er es miterlebt hat - denn ihn noch dazu anzustiften gar nichts zu sagen - da waeren wir unter Umstaenden noch in anderen Straftaten drin...

Also es tut dir doch bestimmt Leid was dort passiert ist und ich denke mal das du nicht mit dem Allerschlimmsten rechnen musst sofern du nicht in der Probezeit oder ein Punktesammler bist.

Mach ein kostenloses Beratungsgespraech mit einem Anwalt aus und erkundige dich.... (ob die Versicherung bezahlt und was er dir raet)

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben...

Gruss Timo

HCT
31.07.2004, 22:45
ein kostenloses Beratungsgespraech mit einem Anwalt
Kommt ein Mann zum Anwalt: "Was kostet bei Ihnen eine Beratung?"
Anwalt: "100 Euro zzgl. Mehrwersteuer für drei Fragen."
Mann: "Ist das nicht ein bißchen teuer?"
Anwalt: "Sicherlich. Was ist ihre letzte Frage?"

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ;)

r3vilo
31.07.2004, 23:08
Da passiert nichts :wink:

Ich hab mal 'ne Oma über'n Haufen gefahren. Ist mir über die Motorhaube geflogen u. paar Meter weiter wieder aufgekommen. Sie hatte ROT, ich grün. OK, es hat geregnet, d.h. bremsen hat nichts viel gebracht, hab noch rübergezogen, sie trotzdem vorne links erwischt... naja, egal. Ist auch schon lang her usw.; Brief wegen schwerer Körperverletzung hab ich auch bekommen. Muss dazu sagen, dass sie aber nur Prellungen hatte, was mich eigentlich wundert. Nicht mal irgendwas gebrochen. Hab aber nie wieder was davon gehört. Also wird da schon nix großes passieren... normaler Auffahrunfall, keine Sorge.

Pred
31.07.2004, 23:36
Ich hab mal 'ne Oma über'n Haufen gefahren. Ist mir über die Motorhaube geflogen u. paar Meter weiter wieder aufgekommen


MUAHAHAHAHAHA :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

sry, aber so wie du drüber redest passiert dir das öfters oder ? :D

Tiger_Blackcivic
01.08.2004, 08:17
Da passiert nichts :wink:

Ich hab mal 'ne Oma über'n Haufen gefahren. Ist mir über die Motorhaube geflogen u. paar Meter weiter wieder aufgekommen. Sie hatte ROT, ich grün. OK, es hat geregnet, d.h. bremsen hat nichts viel gebracht, hab noch rübergezogen, sie trotzdem vorne links erwischt... naja, egal. Ist auch schon lang her usw.; Brief wegen schwerer Körperverletzung hab ich auch bekommen. Muss dazu sagen, dass sie aber nur Prellungen hatte, was mich eigentlich wundert. Nicht mal irgendwas gebrochen. Hab aber nie wieder was davon gehört. Also wird da schon nix großes passieren... normaler Auffahrunfall, keine Sorge.


keine Geldstrafe? keine Punkte?

Spanni
01.08.2004, 08:31
Das ist ne andere Geschichte. Denk aber ned das es Punkte gibt. Normal kriegst ne Geldstrafe von 50 Euronen oder so. Das wars dann aber auch. Es sei denn der Gegener zeigt dich an. Dann geht die ganze Geschichte vor Gericht. Die Anzeige wegen "fahrlässiger" Körperverletzung ist normal. Das wird automatisch ausgelöst wenn du nen Unfall hattest und jemand verletzt wurde. Wird aber normal eingestellt.

BansheePL
01.08.2004, 08:35
Denn Vorfall mit der Oma kann man nicht vergleichen da sie Rot hatte.
Nen Freund hat mal einem Motorradfahrer die vorfahrt genommen war auch an na unübersichtlichen Kreuzung weil da LKWs stehen. Am Ende musste er 800€ (warens glaub ich) noch zusätzlich wegen Körperverletzung zahlen, den Führerschein hat er aber behalten.

r3vilo
01.08.2004, 12:38
... MUAHAHAHAHAHA

sry, aber so wie du drüber redest passiert dir das öfters oder ? ...

Ne ne, ist mir bis jetzt nur 1 einziges Mal in meinem erbärmlichen Leben passiert. Im Nachhinein lacht man schon drüber, klar, aber zu dem Zeitpunkt, wenn Du im Auto sitzt, ganz normal gemütlich 'ne schöne 2-spurige Straße entlang fährst, alle Ampeln grün zeigen u. dann so 'ne kleinere, ältere Frau mit Kopftuch u. 2 Alditüten links/rechts über die Straße wackelt, dann denkst Du erstmal "wow... s#!t !!!" u. steigst voll rein, was eh ein Fehler ist bei einem Auto ohne ABS. Da sie aber von rechts nach links wollte - es befindet sich eine Tram-Haltestelle in der Mitte zwischen den 4 Spuren (2 pro Fahrtrichtung) - bin ich noch, da sie ca. in der Mitte beider Spuren war, nach rechts gezogen, hab sie aber wie gesagt noch mit der vorderen linken Ecke meines Wagens berührt. Hab dann wortwörtlich nach oben schauen können, wie sie über's Auto fliegt... die war ohne Schei* über'm Dach :o Hab dann natürlich rechts angehalten, bin auf'm Gehweg gefahren, Warnblinker bla bla. Natürlich hat die nette junge blonde Dame, die an der Haltestelle wartete, als ich ausstieg die Frau schon aufgehoben gehabt u. auf die Bank an der Haltestelle gelegt. Hab dann Notarzt bzw. Polizei verständigt u. fertig. Die wollten dann wissen wie's abgelaufen ist usw. ... Geldstrafe waren paar Euros, danach kam dann nix mehr. Schaden an meinem Auto wurde von der Versicherung übernommen. Vollkasko :D Das ganze passierte aber mit meinem Winterauto, der seitdem ein bisschen schielt :x Aber er sieht trotzdem süß aus, der kleine :D

Klar war ich eigentlich im Recht, da ich grün hatte, sie rot, trotzdem bist Du als Autofahrer immer der gear***te bzw. bekomst Teilschuld, ist nun mal so. Naja, gut ausgegangen ist es. Will garnicht daran denken, wenn die nicht überlebt hätte... ach was, ich war im Recht u. das reicht :P

v3geta
01.08.2004, 17:09
wieso bist du denn teilschuld, wenn du grün hast und sie rot, eindeutiger gehts wohl nicht. ich kann mich auch nicht auf die bahn stellen und anfahren lassen und der autofahrer ist teilschuld :-?

Tiger_Blackcivic
01.08.2004, 17:36
wieso bist du denn teilschuld, wenn du grün hast und sie rot, eindeutiger gehts wohl nicht. ich kann mich auch nicht auf die bahn stellen und anfahren lassen und der autofahrer ist teilschuld :-?

Als Kraftfahrer musst du immer so fahren, dass du im notfall anhalten kannst! deshalb gibt es auch den sicherheitsabstand.
solltest in der fahrschule gelernt haben.
kannst du nicht mehr halten, TEILSCHULD :roll:

Spinal
01.08.2004, 20:50
Ich kenn mich jetzt nicht mit verkehrsrecht aus, aber ichkann mir nicht vorstellen, das man IMMER eine Teilschuld bekommt, wenn man nicht rechtzeitig bremsen kann.
Wenn an einer Fußgängerampel 10 Leute stehen und ich grün habe, dann fahre ich ja auch nicht mit 10 km/h daran vorbei, weil mir einer vors Auto hüpfen könnte.
Also ich verstehe das auch nicht so ganz mit der Teilschuld.....

bye
Spinal

Gordy82
01.08.2004, 21:11
also wenn dir jemand die vorfahrt nimmt sagen wir mal auf der landstraße
du siebzig und da kannst du nicht einfach anhalten.
du kannst ja nicht bei jeder kreuzung anhalten weil dir jemand vors autifahren könnte oder?
teilschuld bekommst du nur wenn du zuschnell für die örtlichen gegebenheiten warst, wenn es zum beispiel regnet oder ähnlich oder wenn du die höchstgeschwindigkeit nich einhältst

MaxDO
01.08.2004, 21:38
Jo, das kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. Denn dann müsstest du ja immer damit rechnen, wenn leute auf dem gehweg gehen, oder an der ampel stehen.
Hab auch mal, in früheren zeiten, mit meiner 125 nen jungen mitgenommen. ist auch über rot gelaufen und ist dann weggerannt. bin dann auch weitergefahren. :D Bis an der nächsten ampel mir plötzlich einer auf die schulter klopfte. die bullen! da hie? es dann auch, gefährliche körperverletztung mit fahrerflucht. Und was war? Eingestellt worden und hab den schaden an der karre bezahlt bekommen.

Klar musst du darauf achten, aber du kannst ja nicht jedesmal, wenn du nen fussgänger siehst, anhalten und fragen, ob er nicht über die strasse will. :lol:

r3vilo
02.08.2004, 00:28
Klar kann man nicht alles verhindern... klar kann man auch nicht anhalten wenn einer von der Autobahnbrücke springt. Damit muss man doch auch rechnen, oder? OK, blödes Beispiel, trotzdem bist Du öfter "mitschuld", als andere... denn Du warst ja in der Fahrschule u. somit kennst Du die Verkehrsregeln. Die anderen, also Fußgänger u. sogar Fahrradfahrer sind ja ungeschult, also dumm u. wissen nicht wie sie sich verhalten müssen. Wenn also was passiert, hast Du trotzdem oft Teilschuld, auch wenn es in Deinen Augen zu 100% Schuld des anderen bzw. Geschädigten war. Egal.

Spanni
02.08.2004, 08:10
Schon mal was von Betriebshaftung gehört? Jeder, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt ist Grundsätzlich mal für die Inbetriebnahme haftbar da ein Fahrzeug ein Gefahrenpotenzial darstellt.

Wenn also was passiert kommst in den seltensten Fällen um eine Teilschuld rum.

Maniac
04.08.2004, 08:40
ich glaube die Sache mit der Teilschuld hängt auch damit zusammen dass Fussgänger und Fahrradfahrer nicht direkt gegen verkehrsunfälle versichert sind und irgendjemand muss die Kosten ja übernehmen, da bieten sich versicherte Autofahrer natürlich an. Sowas hab ich zumindest mal gehört, ich glaub sogar mein Fahrlehrer hat mal sowas gesagt.

korrigiert mich wenn ich was falsches sag :D

mo.deluxe
04.08.2004, 19:42
hä? welche Kosten meinst du denn?? Den Schaden am Fußgänger übernimmt seine Unfallversicherung, sofern er schuld ist.

@ Kevin

Du meinst wahrscheinlich die Halterhaftung (§ 7 StVG).
Wird ergänzt durch die Haftung des Fahrzeugführers (§ 18 StVG)
Aber da haste schon Recht. Die darin geregelte Schadensersatzpflicht setzt kein Verschulden des Halters/ Fahrzeugführers voraus.

Hat was damit zu tun, dass allein die Anwesenheit des Fahrzeugs im Strassenverkehr eine Gefährdung für andere (schwächere) Verkehrsteilnehmer darstellt