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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Sagt: ABE für Lasierte Rückleuchten GÜLTIG!!!



Vtec-Power
16.01.2006, 18:28
Seit ich meine schwarzen lasierten Rückleuchten daheim inkl. ABE habe bin ich interesse halba mal zum TÜV Süd gefahren weil ich wissen wollte ob die ABE gültig ist (eigentlich ja nicht gültig dachte ich).

Naja ich zeig ihm den Zettel

Ich: "hallo, ich wollte interesse halba mal fragen ob diese ABE gültig ist, da ich rückleuchten gekauft habe und die ABE dazubekommen habe"

TÜV: " Hmm, mal durchlesen... Also ok, da steht getönte bzw lackierte Rückleuchten müssen laut Tüv Bayern etc. nicht eingetragen werden laut bla bla... wenn EG/ECE Zeichen vorhanden, Reflektoren noch dran sind, keine leuchtmittel fehlen (Schlusslicht etc.)."

Ich: "Alles dran!, und das die ABE 1995 ausgestellt wurde ist nich schlimm?, brauch ich da keine unterschrift von ihnen bzw bekomm ich da keine probleme mit Polizei?"

TÜV: "Defenitiv nicht, das es 1995 ausgestellt ist ist egal, Probleme bekomm ich da keine mit dieser ABE, also ist gültig"

Ich: "Schmunzel"

:lol:

Seppel
16.01.2006, 18:31
hmm...auch wenn das alles gut klingt....wird dir jeder andere sagen können...iss mir doch egal....schick mal nee email an euern tüv verein und frag nochmal nach 8)

Vtec-Power
16.01.2006, 18:37
Ich bin extra zu dem Strengsten Tüv Prüfer gegangen! Und TÜV Süd ist bekannt für seine Penibiltät... ich glaub auch nich wirklich dran, aber wenn er meint gayfight

CRX_Fan
16.01.2006, 18:55
...schön, cool und gut, aber die Bullen würden das auto eventuell trotzdem still legen und dich zu einer unabhängigen Prüfstelle schicken!

Dein TÜV glaubt warscheinlich, das das von der Firma lasierte Rückleuchten waren, die danach lichttechnische Prüfungen vorgenommen haben!

Sonst wäre es ja für alle ein Freifahrtsschein, die über ihre Rückleuchten noch eine und noch eine Schicht drüberklatschen, und es immer immer dunkler wird!!!

ich schätze der TÜV ist davon ausgegangen, das die Firma die lasiert hat und draufhin eine Leuchtprüfung vorgenommen wurde!!

Aber mal abgesehen davon, darf man sowieso nicht selber tönen, denn eine veränderung an der Beleuchtungsanlage ist seit 2005 als "erheblicher Mangel" einzustufen, und die Bullen können dir die Karre stilllegen.

Glaub mir, ich habe mit meinen Schwarzen Rückleuchten schon alles versucht....Filterkappen - OK! Überlackieren - Niente !!

Greetz,
Ben

Vtec-Power
16.01.2006, 19:02
Ja mein ich auch was es Lichttechnisch angeht..., war ebn nur interesse halba was er sagt :roll:

CRX_Fan
16.01.2006, 19:05
ja, is ja auch cool von Dir, das Du den Mut hattest, zu fragen.

Weil als ich damals gefragt habe, hab ich mich fast in die Hosen geschissen zu fragen, ob man selbstgetönte Rückleuchten mit dem guten Muschwitz eintragen lassen kann!! :D

Vtec-Power
16.01.2006, 19:08
Ich hatte keinen schiss aber dachte er reisst mir den Zettel aus der Hand und zerreisst ihn :lol: Naja anders gelaufen gayfight

EG_XXX
17.01.2006, 08:45
Vtec-Power kannst du mir ne Kopie von dem Zettelschen schicken... oder ich komm kurz vorbei und hol die Kopie ab 180 km :lol: Nürnberg --> München

CRX_Fan
17.01.2006, 08:54
meinst Du etwa das hier. Das Gutste... :lol:

Zum Vergrössern anklicken:
http://mitglied.lycos.de/benrenner2005b/best_kl.jpg (http://mitglied.lycos.de/benrenner2005b/best.jpg)

GrossmeisterBxxxEG8
17.01.2006, 08:54
Wenn er meinte die ABE ist gültig etc., dann lass dir die Rückleuchten doch einfach eintragen...dann hast du auch seinen Namen drin stehen, und kannst dich darauf berufen!!
Wenn dann nämlich ein Bulle meint, die Beleuchtungsanlage sei nicht in Ordnung, zeigst du ihm deine Eintragung, und dann kann er dir zwar eine Mängelkarte ausstellen, aber nicht die Karre so einfach stilllegen. Dies ist ja auch nur dann möglich, wenn der Wagen offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich ist. Aber wenn du die Rückleuchten eingetragen hast, und nichts dran verändert hast, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite...

Civic XXL
17.01.2006, 09:15
Bei der Überschrift handelt es sich definitiv um eine Falschaussage. Mal vorrausgesetzt es handelt sich um das Muschwitz Gutachten.
Hätte der TÜV Prüfer anhand der Gutachten Nr. nachgeschaut, hätte er merken müssen das es längst ungültig ist. Außerdem ist in fast allen angebotenen Papieren der Text gefälscht/umgeändert worden. Im Orginaltext steht nämlich drin das die Genehmigung erst nach einer weiteren Vorführung beim TÜV erteil wird.

Ich kann gerne nochmal das ungefälschte Orginal Gutachten posten.

HARDSTYLE
17.01.2006, 10:36
Das Leuchtverhalten wird verändert => Illegal! Und wenn dir der papst sagen würd es wär legal, würd es immer noch Bullshit sein!

Vtec-Power
17.01.2006, 13:35
@ Grossmeister: Auf der ABE steht muss nicht eingetragen werden, und ich hab ihn nochmal gefragt ob ich sie nich eintrage soll. Und er sagt nur "Nein steht doch da" :lol:

Weiss das die Illegal sind, wollt ja nur mal TÜV reaktion sehen wegen der ABE gayfight

Civic XXL
17.01.2006, 13:40
Hier nachmal das ungültige Orginal auf dem alle Fälschungen aufgebaut sind.


Der o.g. Antragsteller legt dem Unterzeichnenden die italiänischen Genehmigungsunterlagen des Minstero dei Trastprti der betreffenden Leuchte in den kommenden Tagen vor, so daß eine detaillierte Bestätigung mit Zuordnung zum jeweiligen Fahrzeugtyp und Beschreibung des Aufbaus der Leuchte und eventuell zusätzliche Maßnahmen erstellt werden kann.

http://img13.imageshack.us/img13/17/kopievonaberueckleuchten9tc.jpg

In der Fälschung von CRX Fan ist ja kaum noch was vom Orginaltext übrig geblieben. :P :P :P

Wenn ein TÜV Prüfer sich anhand der Gutachtennummer das Orginal beschafft wird der sich mächtig wundern. :wink:

Erst durch das herauskopieren dieses Textes bekommt das ganze einen genehmigungsfreien Anstrich.

Tatsächlich ist es aber fahren ohne Versicherungsschutz und Urkundenfälschung.

Wenn´s ein TÜV Prüfer doch eintragen sollte (was ich nicht glaube) ist der Fahrer/Halter natürlich aus den Schneider.

GrossmeisterBxxxEG8
17.01.2006, 14:01
Wenn´s ein TÜV Prüfer doch eintragen sollte (was ich nicht glaube) ist der Fahrer/Halter natürlich aus den Schneider.

Das ist der springende Punkt!! Klar ist es nicht legal, aber man wird es wohl niemandem nachweisen können, wenn er sagt er habe die Rückleuchten samt ABE legal erworben, und der Prüfer trägt es einem noch ein...

Probleme könnte es dann nur im wirklichen Schadensfall kommen, wobei man eigentlich gute Karten haben dürfte, wenn man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er die ABE gefälscht hat... :/

CRX_Fan
17.01.2006, 16:43
ja, nur es kann doch sein, das du nach der Eintragung noch ein paar schichten schwarzlack drauf gehauen hast!!!

das wäre doch ein Freifahrtsschein. Dann müsste irgendwo vermerkt werden, welche Dunkelheitsgrad die haben!

Also ist lacken nicht erlaubt, da ja nach der Eintragung noch manipuliert und nachgearbeitet werden kann...

Kempten_eg2
17.01.2006, 17:16
ein kummpel ist mal zum TÜV hin wolte das ganze ab nehmen lassen, der TÜV Püfer meinte nur das er kantzenaugen drauf hängen sollte sonst hat der nichts gesagt seine Lichter waren schon so schwarz wie sein auto :lol: