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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Standlichtringe Accord 2003+



funztnet
05.03.2006, 16:12
Hallo Ihr,

habt ihr ne ahnung obs für den aktuellen accord so ne art angel eyes gibt? oder hat von euch schon wer was selbst gebastelt? irgenwie fehlt dem accord lichttechnisch noch was, wie könnte man das denn sinnvoll ändern?

greetz,
funzt.net

ATR-Meister
05.03.2006, 16:27
hi!

kauf dir welche bei ebay und dann musst du die scheinwerfer im backofen auf ca. 70 grad erhitzen (ausbauen vorher nicht vergessen :P ) und dann gemütlich auf , ringe rein, und dann wieder alles rein und anschliessen.

schaue mich auch schon nach etwas passendem um...wie gesagt, bei ebay würden da schon die teile passen-aber die ganze arbeit :/

funztnet
05.03.2006, 16:33
jo das schreckt mich auch zurück, zumal 1 schlitz- und 1 kreuzschlitzschraubendreher quasi mein komplettes werkzeugarsenal sind :D

msdesign2004
05.03.2006, 16:47
naja die SW ausbauen und in den Backofen und wieder zusammenbauen etc. ist net so schlimm. man muss sich nur trauen! ;)

ATR-Meister
06.03.2006, 10:42
...aber die ganze arbeit :/

wie geschrieben: geht darum, dass es viel arbeit ist und nicht, dass man sich nicht traut :wink: :lol:

_deleted
06.03.2006, 10:44
Ob das mit den standlichtringen gut aussieht mag ich bezweifeln.
Ausserdem wäre es fast schade um die arbeit.Darfst die sowieso ni im normalen Strassenverkehr anmachen.Halt nur in Verbindung mit den Hauptscheinwerfern.Und dann ist es recht sinnlos.

Dann lieber Standlichter umbauen... :P :D

ATR-Meister
06.03.2006, 10:49
hey spoon,

sicher darfst du die anmachen...sind doch die serienmäßigen standlichtringe (wie beim bmw)... :wink: :|

_deleted
06.03.2006, 10:51
hey spoon,

sicher darfst du die anmachen...sind doch die serienmäßigen standlichtringe (wie beim bmw)... :wink: :|

Aber nicht als normales Fahrlicht?!Fahren mit Standliccht ist doch generell ni erlaubt!So mein ich das.... :wink:

ATR-Meister
06.03.2006, 11:16
sicher ist das erlaubt, wenn das abblendlicht nicht benötigt wird - sprich, wenn hell genug :)

funztnet
06.03.2006, 11:42
richtig, der jurist spricht von dem fall der beleuchtungspflicht. nur dann ist mit standlicht fahren verboten. das heißt besteht keine beleuchtungspflicht ist es nicht verboten (umgangssprachlich könnte man das mit "erlaubt" gleichsetzen ;))
fährt man allerdings tagsüber in einen tunnel, müßte man eigentlich das abblendlicht zuschalten.

ATR-Meister
06.03.2006, 11:56
fährt man allerdings tagsüber in einen tunnel, müßte man eigentlich das abblendlicht zuschalten.

und das ist auch leider falsch (jedenfalls in d):
denn es gibt kein verkehrszeichen in d, dass das lichteinschalten vorschreibt. was man hier an zeichen vor dem tunnen hat, sind lediglich empfehlungen, das licht einzuschalten (das spricht dann der jurist auch :wink: ).... gayfight

funztnet
06.03.2006, 12:38
das is richtig aber es ist beleuchtungspflich wann immer es die lage erfordert. ob durch nacht, sonnenfinsternis oder tunnel ;)
gut in einem gut ausgeleuchteten tunnel mag es nicht so sein aber bei vielen die ich so befahre wäre ein ohne-licht-fahren mindestens fahrlässig - und damit auch standlichtfahrten :(

msdesign2004
06.03.2006, 15:14
...aber die ganze arbeit :/

wie geschrieben: geht darum, dass es viel arbeit ist und nicht, dass man sich nicht traut :wink: :lol:

das versteht ihr unter viel arbeit? habt wohl noch net schwer gearbeitet, was? :wink:

zum anderen:

also ein vernünftiger Autofahrer weiß, wann er das licht anschalten muss und wann nicht, sofern er mitdenkt beim autofahren!
mit standlicht fahren ist generell verboten, denn es heißt ja net um sonst standlicht. also man darf es jedeglich im stand anlassen aber nicht während der Fahrt. Standlicht +Nebler (Nebler als Ersatz fürs Abblendlicht) ist jedoch zugelassen!

finde persönlich die angeleyes von BMW auch net wirklich schön!

fireball800
06.03.2006, 15:37
Standlicht und Nebelscheinwerfer wir von der Polizei bestraft!!

Kann also nicht erlaubt sein!

Und ATR-Meister hat recht, was das Fahren mit Standlicht angeht!
HAt mir grad heut ein Polizist bestätigt, mit dem ich mich während einer Polizeikontrolle unterhalten habe, als ich kontrolliert wurde!

ATR-Meister
06.03.2006, 15:40
also man darf es jedeglich im stand anlassen aber nicht während der Fahrt.

falsch! siehe oben :wink:

msdesign2004
06.03.2006, 15:45
dann verdient das standlicht seinen namen ja garnet!
komische politik haben wir hier in deutschland schon.
standlicht alleine ist erlaubt aber standlicht +nebler nicht!
naja ...

ATR-Meister
06.03.2006, 15:52
also ich bin mir ziemlich sicher, dass (wenn die voraussetzungen für nebler vorliegen) man diese auch nur mit dem standlich fahren darf. das macht durchaus sinn, denn man wird weniger durch die abblendscheinwerfer geblendet. :/

standlicht ist schon ok, denn wenn dunkel, dürfen die nur im stand benutzt werden :wink:

msdesign2004
06.03.2006, 15:54
prinzipiell stimmts, aber wie die grünen das wieder interpretieren!? :roll:

fireball800
06.03.2006, 15:56
also nach Aussage Münchner Polizisten dürfen Nebelscheinwefer nur in Verbindung mit Abblendlicht oder auch Fernlicht bei Nässe oder Nebel eingeschaltet werden!

ATR-Meister
06.03.2006, 16:05
da werde ich mich doch noch mal schlau machen :eek:

elGusano
06.03.2006, 16:10
also nach Aussage Münchner Polizisten dürfen Nebelscheinwefer nur in Verbindung mit Abblendlicht oder auch Fernlicht bei Nässe oder Nebel eingeschaltet werden!

Falsch, es gibt bestimmte Vorraussetzungen um die Nebler mit Standlich fahren zu können... und zwar dürfen die NSW nicht weiter xy cm (glaubh irgendwie um die 20cm) von der Aussenkante des Fahrzeugs entfernt sein. Bei den meisten Fahrzeugen die diese Voraussetzung nicht erfüllten wird das aber von der Schaltung her schon gar nicht ermöglicht und die NSW können da nur mit Abblendlicht geschaltet werden.

msdesign2004
06.03.2006, 16:13
jo, das könntes stimmen!
bei meinem Vater seinem RX8 gehen die Nebler glaub ich auch nur mit abblendlicht bei meinem Accord jedoch auch schon mit standlicht!

fireball800
06.03.2006, 16:23
wie gesagt: ich geb nur weiter, was die Herren und die hübsche Dame der Rennleitung heute gesagt hat!

Allerdings ist es mir eh wurst, da ich im Winter an meiner Schürze keine Nebler dranhab! ;-

UNd mit Standlicht ist mir eigentlich auch egal, da ich immer mit LIcht fahre!

msdesign2004
06.03.2006, 16:29
wie gesagt: ich geb nur weiter, was die Herren und die hübsche Dame der Rennleitung heute gesagt hat!

Allerdings ist es mir eh wurst, da ich im Winter an meiner Schürze keine Nebler dranhab! ;-

UNd mit Standlicht ist mir eigentlich auch egal, da ich immer mit LIcht fahre!

die betonung liegt auf ICH und auf MIR!!! :roll:

fireball800
06.03.2006, 16:37
was willst du uns damit sagen?

Willst du us erklären, was ich schreibe?

Jeder Mensch, der ein bischen Deutsch kann und was von Grammatik versteht, erkennt die subjektive Aussage in meinem Post!

_deleted
06.03.2006, 19:55
Mit Standlicht fahren ist def. verboten!Nicht umsonst heisst es STANDLICHT nicht Fahrlicht etc.
Erst vor kurzem kam ein Bricht, dass fahren mit Standlicht nicht erlaubt ist.

ATR-Meister
06.03.2006, 20:13
spoon,

bleib mal easy, den bericht habe ich glaube ich auch gesehen. da war nur die rede von standlicht bei dunkelheit bzw. wenn licht nötig wäre.

fahren mit standlicht ist nirgens verboten.
wenn du das schon meinst, dann sag mir wo es steht :P 8)

elGusano
06.03.2006, 20:17
Mit Standlicht fahren ist def. verboten!Nicht umsonst heisst es STANDLICHT nicht Fahrlicht etc.
Erst vor kurzem kam ein Bricht, dass fahren mit Standlicht nicht erlaubt ist.
Aber wir reden hier von Standlich IN VERBINDUNG mit NSW! :wink:


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

ATR-Meister
06.03.2006, 20:18
elgusano,
ich rede auch nur von standlicht :wink:

elGusano
06.03.2006, 20:22
elgusano,
ich rede auch nur von standlicht :wink:

mir auch wurscht... im Endeffekt fährt jeder von euch mit Standlicht rum... weil das nämlich automatisch mit dem Abblendlicht angeht :P :P :P :lol: :lol: :lol:

fireball800
06.03.2006, 20:23
schön....

Gute Sache @ el Gusano---

Das zeigt die Unwissenheit der Polizei! :-)

msdesign2004
06.03.2006, 20:26
elgusano,
ich rede auch nur von standlicht :wink:

mir auch wurscht... im Endeffekt fährt jeder von euch mit Standlicht rum... weil das nämlich automatisch mit dem Abblendlicht angeht :P :P :P :lol: :lol: :lol:

hast vergessen den klugscheißmodus zu aktivieren! ;) gayfight :bussi:

ATR-Meister
06.03.2006, 20:41
:lol: :lol: gayfight

elGusano
06.03.2006, 20:44
hmmmm... mist, ich find den Button dafür net :-? :-? :-?

gayfight :lol: :P

msdesign2004
06.03.2006, 20:51
http://www.japan-portal.de/images/smiles/icon_klugscheiss.gif
http://forum.gamigo.de/images/smilies/klugscheiss.gif

:lol:

_deleted
07.03.2006, 08:18
Ihr versteht einfach den ernst der Lage nicht!Das muss hier dringenst geklärt werden..... :eek: gayfight
Sonst kann ich nachts nicht mehr schlafen!! :D

@Meister:Ich bleibe ja auch ganz friedlich...... :mad: :mad: :mad: :lol:
OK, wir wetten.Wer ist dafür man darf und wer ist dagegen??

Wer Verlierer gibt dem jewaligen Gewinner nen Bier beim HP-Treffen aus.

Ich bin der Meinung, ist verboten.Wer schließt sich an??

ATR-Meister
07.03.2006, 10:27
naja, ich trinke zwar kein bier, aber ich nehme auch gerne ein anderes nichtalkoholische getränk von dir, spoon :P

und ich bin mir sicher, dass man mit standlicht fahren darf, solange man kein (abblend-)licht braucht :D

Hansi
07.03.2006, 10:38
und ich bin mir sicher, dass man mit standlicht fahren darf, solange man kein (abblend-)licht braucht :D
Ich meine NICHT :roll:

ATR-Meister
07.03.2006, 10:40
was wir brauchen sind aber beweise quasi :wink:

fireball800
07.03.2006, 10:43
also ich denke auch, dass es erlaubt ist, mit Standlicht zu fahren!

Jedoch scheint das Zitat von ElGusano das ja zu widerlegen....

Hansi
07.03.2006, 10:46
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Und was ist das? :-? ?

funztnet
07.03.2006, 11:02
§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1 und bedeutet, dass das Fahren mit Standlicht während der Beleuchtungspflicht verboten ist. Sonst müßte ja fahren mit Abblendlicht außerhalb der Beleuchtungspflicht auch verboten sein

Der Bußgeldkatalob sieht eine Bestrafung übrigens auch nicht vor:

117124
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
10,00EUR

117125
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG
15,00EUR

117126
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG
35,00EUR

Hansi
07.03.2006, 11:44
Na das sind doch Fakten :)

ATR-Meister
07.03.2006, 11:49
Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1 und bedeutet, dass das Fahren mit Standlicht während der Beleuchtungspflicht verboten ist. Sonst müßte ja fahren mit Abblendlicht außerhalb der Beleuchtungspflicht auch verboten sein

Der Bußgeldkatalob sieht eine Bestrafung übrigens auch nicht vor:

117124
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
10,00EUR

117125
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten und gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.1 BKat; § 19 OWiG
15,00EUR

117126
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG
35,00EUR



danke dir. :bussi:

so sieht es nämlich aus, wobei man als laie dazu neigt, den absatz 2 für sich zu lesen - was aber falsch ist :wink:

_deleted
07.03.2006, 19:33
Gott....werd ich das Bier genießen..... :lol: 8) :P :wink:

ATR-Meister
08.03.2006, 10:40
gayfight

carliaccord
29.03.2006, 20:08
Hab da grade was gefunden:

http://i48.photobucket.com/albums/f237/Airjordan23922/tn_CIMG2601.jpg
http://i48.photobucket.com/albums/f237/Airjordan23922/tn_CIMG2594.jpg
http://i48.photobucket.com/albums/f237/Airjordan23922/tn_CIMG2570.jpg

Mehr davon hier:http://www.acura-tsx.com/forums/showthread.php?t=29705

Tschau
Carli

Type-S
29.03.2006, 20:13
Hey,

kannst mir ne Shop-Adresse inden Staaten geben. :D :P

carliaccord
29.03.2006, 20:16
www.mach´s-selber.com :D gayfight :P

Type-S
29.03.2006, 20:19
Hey,

dachte das Forum ist zum helfen da. :D :lol: :bussi: gayfight

msdesign2004
29.03.2006, 22:28
sieht gut aus, net so schwul wie von BMW! :)