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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autokauf über Insolvenzverwalter... :mad: :o



double.u
10.03.2006, 08:04
Hallo!

Ich habe mich am 15.02 für einen Honda Accord 1,8 (EZ: 08.01.1998/116 PS) entschieden.
Super Teil! Schnittig und recht sportlich! Mit vielen SchnickSchnack!
Habe ich für nen guten Kurs bekommen, da das Autohaus den falsch bei Mobile inseriert hatte. Außerdem bekommt der nen neuen Zahnriemen, eine Inspaktion, Tüv&AU neu, Eintragungen der Anbauteile, Klima wird gereinigt und gefüllt, Innen- und Außenpflege! Also Einsteigen, Wohlfühlenn und losfahren.
Das erste Problem war, die Werkstatt hatte keinen Termin frein und der Zahnriemen ist noch net geliefert worden. Also kam er 2 Woche später erst rein.
Dann freue ich mich auf den folgenden Freitag, es fehlte nur noch die Anmeldung....
ABER ich erfuhr später, dass das net klappte-der Brief wäre net freigegeben! Ich wurde mit jemand anderem verbunden- einen Insolvenzverwalter....
Heute ist der 10.03 und warte immer noch...

Der verwalter bekommt das Geld (ja ich habe einen Tag vor der eigentlichen Anmeldung bezahlt :( ) der schickt dies zur Bank und die Bank schickt ihn zu Verwalter und der dann zum Autohaus!

Das kannn echt net mehr war sein!!
So einen schwierigen Autokauf hatte ich noch nie.
Anwalt sagt zu mir, das es nicht viel zu holen gibt, wegen Insolvenz. TOLL
Aber Heute sollte es klappen, ansonsten bekomme ich vorerst eine Tageszulassung. Und irgendwie möchte mir das Autohaus (peugot-vertragspartner!) etwasd entgegenkommen-bin mal gespannt!

Aber wenn ich wegen Fragen anrufe, bekomme ich auch selten einen an die Strippe, die trauen sich net. Und ich komme mir schon richtig doof vor. Anhand meiner Nummer wissen die schon wer anruft: Hallo Herr... der Herr... ist gerade inner Besprechung.....!!
Aaaaargh

Habt ihr schon mal ähnliches erlebt?

... ein immer noch baldiger Honda-Fahrer grüßt alle Honda-Fahrer!!

Carsten

Timekiller
10.03.2006, 16:24
Ist das Insolvenzverfahren schon eröffnet oder befindent sich das Verfahren in der sogenannten vorläufigen Insolvenz?

Unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ kann man nachsehen...!
Im übrigen darf man über ein tatsächlich eröffnetes Verfahren frei unterhalten. Das ist angelegenheit der Öffentlchkeit und wir deswegen auch im Internet für jeden zugänglich veröffentlicht! :wink:

Nur wenn noch keine Eröffnung stattgefunden hat oder das Verfahren noch nicht vorläufig ist. ist schweigen angesagt! (Etwa wenn der Insolvenzgutachter noch tätig ist...)

Aber das scheint ja hier nicht mehr der Fall zu sein!

Also, ist schon eröffnet oder noch vorläufig. Im zweifel schick mir ne PN, dann sehe ich mal nach...

:wink: