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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 225/35 oder 235/35 auf 8x19 beim CL7?



sx46911
10.04.2006, 10:14
Servus,

ich möchte mir 19zöller zulegen und überlege welche Reifengröße ich nehmen soll.

Felgen haben ET 40, also werde ich nicht ums bördeln drum rum kommen. KW-Gewinde soll ziemlich tief runter....

Wie verhält es sich vom Fahrkomfort und von der Optik?

In dem Teilegutachten für die Felgen sind beide Reifenvaraianten möglich, wobei beim 235 noch ein Hinweis ist, dass ein Nachweis zu erbringen ist, dass es zu keiner Tachoabweichung kommt!?

Gruß

Andrej

_deleted
10.04.2006, 10:25
siehe:
http://hondapower.de/phpBB2/viewtopic.php?t=113254 :wink:

funztnet
10.04.2006, 10:57
die 225/35 passen besser als die 235/35 vom umfang her.

für die optik würd ich aber die 235er nehmen

ACCORD1
10.04.2006, 16:54
bin schon selber am Thema dran :D Spoony wa´rst wieder schneller :)

funztnet
10.04.2006, 16:58
ich hätt gern 245/45R16 aber ich find leider gar keine felgen die 245er jeglicher art erlauben. dabei hab ich noch sooo viel platz...

sx46911
10.04.2006, 21:24
Danke!

Wie siehts aus mit einer Tachoangleichung bzw einem Nachweis, dass man es nicht braucht...

_deleted
11.04.2006, 09:15
Danke!

Wie siehts aus mit einer Tachoangleichung bzw einem Nachweis, dass man es nicht braucht...

Bei 19-Zoll muss normalerweise der Tacho angeglichen werden.Kommt aber auf den Prüfer an.Im Gutachten steht es allerdings als Auflage drin.

funztnet
11.04.2006, 09:29
Danke!

Wie siehts aus mit einer Tachoangleichung bzw einem Nachweis, dass man es nicht braucht...

Bei 19-Zoll muss normalerweise der Tacho angeglichen werden.Kommt aber auf den Prüfer an.Im Gutachten steht es allerdings als Auflage drin.

wo hastn das her? das kommt doch letztendlich auf den abrollumfang an. der tacho darf laut gesetzt nicht nachlaufen (also zu wenig anzeigen) und er darf maximal 10% + 4kmh zuviel anzeigen

also ist beispielsweise zulässig:

real: anzeige
50: 50 - 59
100: 100 - 114
150: 150 - 169
200: 200 - 224

mein CN2 hat werksmäßig nen vorlauf bei 205/55R16 von 3%

das heißt andere reifen dürfen eben maximal 3% größeren abrollumfang haben. nach unten ist aber noch ne menge spielraum.

abrollumfang:
205/55R16 = 1985mm
225/35R19 = 2011mm
235/35R19 = 2033mm

d.h. der tacho ist bei meinem auf 1985mm * 1,03 = 2045mm geeicht. (erst bei dem größeren abroll umfang würde ich wirklich die 3% schneller fahren)

das heißt alle reifen die einen kleineren abrollumfang als diese 2045mm haben dürfen gefahren werden ohne dass der tacho nachläuft (zu wenig anzeigt), somit muß auch nix justiert werden.

_deleted
11.04.2006, 09:34
Entscheidend ist die Auflage im Gutachten!!!
Wenn gefordert, dann mus man dem auch nachgehen.Sonst is nix mit TÜV. :wink:

funztnet
11.04.2006, 09:37
Entscheidend ist die Auflage im Gutachten!!!
Wenn gefordert, dann mus man dem auch nachgehen.Sonst is nix mit TÜV. :wink:

ja nachgegangen heißt aber nicht, dass was "justiert" werden muß ;)

was magst du denn einstellen wenn der tacho beispielsweise 2% vorläuft anstatt der 3% von vorher wenn 0-10% + 4km/h vorgeschrieben sind? willste den zurück auf 3% stellen, oder 5% oder 8%? is alles gleich richtig/falsch laut vorschrift ;)

in den gutachten steht ja auch oft drin "für ausreichende freigägnigkeit im radkasten ist zu sorgen" das heißt nicht automatisch, dass nicht genug platz da ist und nachgearbeitet werden muß :)

_deleted
11.04.2006, 09:44
Bei fahrzeugspez. Gutachten steht z.B für den Accord drin, Tachoangleichung muss vorgenommen werden.D.h heisst nicht du kannst sonder das ist eine MUSS-Auflage!
Wenn es nur ein Festigkeitsgutachten ist, wo der Punkt verallg. ist, dann ist das kein MUSS.Und der TÜV´ler hat auch im Rechner stehen ob man muss oder nicht. :wink:

funztnet
11.04.2006, 10:21
das mag ja sein, aber sag mir mal was die dann im oben genannten fall einstellen sollen? ;)

ACCORD1
11.04.2006, 17:52
bei japan Felgen hast ja nur Festigkeitgutachten und wenn du das hast ist die frage!! :/

_deleted
11.04.2006, 20:02
bei japan Felgen hast ja nur Festigkeitgutachten und wenn du das hast ist die frage!! :/

Dann wird ein Vergleichsgutachten von einer Felge in derselben Diminsion genommen.Wo halt alle Auflagen aufgeführt sind.Wird dann in Dt. z.B nen §21 Abnahme (Sondereintragung/Einzelabnahme) :wink:

ACCORD1
11.04.2006, 20:08
hast du deine schon eingetragen mit Einzelabnahme bin schon gespannt ob das funzt !!! :/

_deleted
11.04.2006, 20:15
hast du deine schon eingetragen mit Einzelabnahme bin schon gespannt ob das funzt !!! :/

Ha, meine Felgen.Allerdings komplett ohne Papiere... :eek: :wink:
Da gibt´s nix für Work Rennsportfelgen. :/

ACCORD1
11.04.2006, 20:17
:) na mal schauen was bei meinen dabei ist :P

_deleted
11.04.2006, 20:20
:) na mal schauen was bei meinen dabei ist :P

Wenn´s Importfelgen sind, meistens nix. :wink:
Ausser nen Garantiekarte in Japanisch... :D

ACCORD1
11.04.2006, 20:21
ja sie schnitzt ein Japaner :P dann die KArte :D