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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ESD geräuschpegelmessung



DjToSHMaC
04.07.2006, 10:44
Kann mir einer die paragraphen nennen bzw sogar den ganzen text posten was die bullen bei einer geräuschpegelmessung machen müssen bzw. wie sie durchgeführt werden muss. wurde mit 98db gemessen und will dagegen angehen *g*

hier im forum war es mal irgendwo gepostet aber kanns nichtmehr finden :(

Wäre mir super wichtig. danke im vorraus

CRX_Fan
04.07.2006, 11:13
Standgeräusch:
Ganz zu Anfang muss sichergestellt sein, keine Schallreflektoren (Mauern, etc.) in unmittelbarer Nähe sind und dann muss das Umgebungsgeräusch gemessen und dokumentiert werden. Liegt dies weniger als 10 dB (A) unter dem späteren Messwert, ist die ganze Messung ungültig !! Mikro in Höhe Auspuffmündung, Abstand 0,5 m, Winkel 45° zur Fahrzeugachse.

Drehzahl: Fahrzeug mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei 3/4, wenn darüber bei halber Nenndrehzahl. Drehzahl halten und dann abrupt Gas wegnehmen.
Höchster von drei Messwerten auf volle dB/A gerundet. Bei Auspuff beidseitig, wird auch beidseitig gemessen.

Fahrgeräusch (Grenzwert 80 dB):
freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Messstrecke. In der Mitte ein Mikro rechtwinklig im Abstand von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fahrzeug fährt mit 50km/h jeweils
im 2. und 3. Gang in die Messstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In jedem Gang 2 Messungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.


Fahrgeräusch, das wird auf der Meßstrecke nach Abbildung 1 bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m seitlicher Entfernung von der Fahrspurmitte nach der in § 49 Abs. 2 Nr. 1 genannten Richtlinie mit folgender Abweichung ermittelt: Ein nach der in § 49 Abs. 2 Nr. 1 genannten Richtlinie notwendiges Hochschalten der Gänge aus x/2 ist in dem Gang zu beenden, in dem die höchstzulässige Motordrehzahl (z.B. Abregeldrehzahl) erstmals bei Überfahren der Linie BB' nicht mehr erreicht wird.
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Quelle:StVZO Anlage XXI (zu § 49 Abs. 3)


Fahrgeräusch (Grenzwert 80 dB):
freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Messstrecke. In der Mitte ein Mikro rechtwinklig im Abstand von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fahrzeug fährt mit 50km/h jeweils
im 2. und 3. Gang in die Messstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In jedem Gang 2 Messungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.

Alf
04.07.2006, 15:54
Steht ja alles da:

Aber ich hab mir sagen lassen: bei 75% der Drehzahl, wo max. Kraft anliegt (bei mir 6200 U/Min) und dann wird dort gemessen.. also irgendwo bei 4600 oder sowas....

Darf dabei max(!!!!!!!!!!) 5dB lauter sein als der Geräuschpegel der im Fahrzeugschein steht (bei mir 72dB) ...

Aber naja gut..... was haste dir denn wieder fürn polnisches Rohr zugelegt?

Dich interessiert doch eh kein TÜV?! :D


MfG Alf


PS: Kommst du dieses Jahr nach Selb???