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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bügel und eintragung?



sebastian-crx
14.07.2006, 09:29
Hallo, welche voraussetzungen muß man erfüllen um nen überollbügel per einzellabnahme einzutragen zu lassen?
Da ich mittlerweile X mal mit wiechers tel. habe denen bilder geschickt habe als beweis das es n orig. ist kommt trotzdem nichts von denen!!
Die suche hat leider nichts gescheites ergeben

MFG

san
14.07.2006, 11:13
geh doch einfach mal zum tüv, zeig denen den bügel und dass alles ordentlich eingebaut udn verschraubt wurde dann dürfte das kein problem sein...

einfahc mal schauen was die sprechen.

sebastian-crx
14.07.2006, 11:20
geh doch einfach mal zum tüv, zeig denen den bügel und dass alles ordentlich eingebaut udn verschraubt wurde dann dürfte das kein problem sein...

einfahc mal schauen was die sprechen.

Hatte ich sowieso schon vor, habe bloß schiß das er mich direkt wieder nach hause schickt :|

Dannyboy101
14.07.2006, 11:29
Hi, weiß ja nicht wie dein Bügel aussieht, aber bei meinem Tüvprüfer, muss er unbeding im Kopfbereich abgepolstert sein, wenn das so ist und er richtig eingebaut ist sollte das kein Problem darstellen.

Gruß

Dennis

sebastian-crx
14.07.2006, 11:45
Hier mal bilder
http://img88.imageshack.us/img88/8425/wiechersbgeleinbau0204xj.jpg

http://img81.imageshack.us/img81/9205/wiechersbgeleinbau0284db.jpg

http://img88.imageshack.us/img88/73/wiechersbgeleinbau0420rl.jpg


Also mit nem kopf bin ich noch nie dran gekommen, das einzige ist halt das problem mit dem platz auf der rückbank

san
14.07.2006, 13:12
abpolstern musst normal nur beim kompletten käfig...

buggs
14.07.2006, 13:28
Also mit nem kopf bin ich noch nie dran gekommen, das einzige ist halt das problem mit dem platz auf der rückbank

Einfach ma zum Zweisitzer umtragen lassen, fertig :wink:

san
14.07.2006, 13:32
musst du eh mit käfig oder bügel, da führt kein weg dran vorbei

Dannyboy101
14.07.2006, 14:31
Also, kann nur von meinem Tüver sprechen, mit so einem Überrollbügel ist hinten keine Personenbeförderung zulässing!

Mein Tüvprüfer verlangt zu 100% Das die Rohre vom Bügel von A-Säule rüber zur B-Säule abgepolstert werden, da man bei einem Unfall sich dort den Kopf anschlagen könnte!!

Das waren damals die Auflagen bei so einer Eintragen, steht dann auch so drin, das der Bügel im oberen Bereich am Kopf abgepolstert sein muss.

Womit bleibt dir überlassen!

Hoffe konnte dir helfen

Gruß

Dennis

PS: Nochmal, kann wie gesagt nur von dem Tüvprüfer sprechen, wo ich sonst meine Eintragungen hole, und der nimmt vieles recht easy!

sebastian-crx
14.07.2006, 19:07
Siehste, dann werd ich es mal in anlauf nehmen nächste woche
Mal schauen was er sagt oder auch nicht

ChickeN
15.07.2006, 23:46
Bei einem Bügel gibt es keine Rohre die von der A- zur B-Säule gehen!
Abzupolstern sind, wie san schon sagte die vorderen Rohre bei einem Käfig, genauer sind das:

Von A- zur B-Säule
A-Säule neben der Windschutzscheibe runter