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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heckwischer geht nicht hilfe muss zum tüv! beim EE8



EE88
01.11.2006, 18:32
Heckwischer geht nicht vorne ist alles (schalter+sicherung) ok strom kommt an ist der motor fratze?
Wird es über ein raile gesteuert oder direckt?

muss nächste woche zum tüv wollte den wagen so schnell wie möglich abmelden für den winter!

hilfe

grüße 8)

swaddy
01.11.2006, 18:54
wird ja nicht wirklich ein grund sein um den tüv ned zu schaffen?? :-?

san
01.11.2006, 21:20
warum gehst du nicht beim wieder anmelden zum tüv? ist doch geschickter oder?

adventus
02.11.2006, 09:40
wird ja nicht wirklich ein grund sein um den tüv ned zu schaffen?? :-?

wars nicht irgendwie so das jedes bauteil was am auto ist auch funktionieren MUSS?

also heckwischer dran ... muss gehn..

heck ab ... ^^ logo :D

EE88
02.11.2006, 10:23
leute wie soll ich das auto anmelden wenn ich keine tüv habe und wie soll ich zum tüv fahren wenn dsa auto nicht angemeldet ist!????????????? :mad:
denken ist nich jedermanns sache! :mad:

Der heckwischer muss gehn sonst kein tüv es gab schon welche die haben kein tüv bekommen weil die wischer schlecht waren!

Ich will nur wissen ob es über ein raile gesteuert wird!

:mad:

adventus
02.11.2006, 10:42
Relais wenn schon dann wissen es schon mehr leute was du meinst *g* ich musste auch erst nachdenken *smile*

du darfst direkt zum tüv fahren ohne zulassung, aber auch nur dahin ... sogar zur zulassungsstelle :P

mach den heckwischer einfach weg für den tüv, dann mach ihn wieder dran wenn du wirklich jetzt tüv machn willst....

relais... denk schon das es drüber gesteuert wird, wie kriegst sonst nen intervall hin ? ^^

in nem vw fox isses n relais, das weiss ich ... aber im eddy... hab ich noch nie geguckt, sollte aber :D sonst gibts ne magische kraft die den strom an und ausmacht in intervallen :D

inF
02.11.2006, 11:43
Hinten rechts Massepunkt kontrollieren.

san
02.11.2006, 13:40
leute wie soll ich das auto anmelden wenn ich keine tüv habe und wie soll ich zum tüv fahren wenn dsa auto nicht angemeldet ist!????????????? :mad:
denken ist nich jedermanns sache! :mad:

oh du bist ja nen ganz freundlicher! wohl nen schlechten tag gehabt, ne...

falls du es nicht weisst ist es auch erlaubt ohne gültigen tüv eine prüfstelle aufzusuchen um tüv machen zu lassen und danach sein auto anzumelden.
wenn du glück hast würde in so einem fall der tüv wg der zurückliegenden abmeldung auch nicht rückdatiert werden - was ja in dem fall net verkehrt wäre...

was würden sonst wohl die ganzen abgemeldeten autos ohne tüv machen? die würden ja nie mehr tüv kriegen... :roll:

also tief luftholen, und wenn dus nicht kapierst was ich meine, einfach nachfragen, anstatt mir zu unterstellen ich könne nicht denken, näh ;)

LordDark
02.11.2006, 13:48
leute wie soll ich das auto anmelden wenn ich keine tüv habe und wie soll ich zum tüv fahren wenn dsa auto nicht angemeldet ist!????????????? :mad:
denken ist nich jedermanns sache! :mad:

oh du bist ja nen ganz freundlicher! wohl nen schlechten tag gehabt, ne...

falls du es nicht weisst ist es auch erlaubt ohne gültigen tüv eine prüfstelle aufzusuchen um tüv machen zu lassen und danach sein auto anzumelden.
wenn du glück hast würde in so einem fall der tüv wg der zurückliegenden abmeldung auch nicht rückdatiert werden - was ja in dem fall net verkehrt wäre...

was würden sonst wohl die ganzen abgemeldeten autos ohne tüv machen? die würden ja nie mehr tüv kriegen... :roll:

also tief luftholen, und wenn dus nicht kapierst was ich meine, einfach nachfragen, anstatt mir zu unterstellen ich könne nicht denken, näh ;)

Den hab ich mir verkniffen :lol:

Bazimueller
03.11.2006, 08:04
Hallo,

bau ihn einfach ab. Ich hab meine Heckklappe gecleant und der TüV hat nichts gesagt. Beim TüV Termin war der Motor noch an der Heckklappe, nur der Wischerarm war nicht montiert.

Kannst ihn später ja wieder ran machen.

Gruß
Peter

EE88
04.11.2006, 10:49
ohne versicherung lassen die die nicht ma in die halle das auto muss versichert sein!
Ich kenn das doch selber vor paar jahren ohne zulassung wollten die mich nicht ma in die halle lassen!
Das Auto muss entweder wochenzulassung haben oder Rote Schilder.

Ohne tüv und zulassung darf man sich nicht auf die srtaße

Pastrana
04.11.2006, 11:02
ey wo is das problem??
abbauen zum tüv, dann wieder anbauen! :roll:
aber glaube kaum das du durch den tüv fällst, nur weil der scheibenwischer HINTEN nich geht. wird wenn nur bemängelt. wenn nich anders, ziehste die sicherung und haust ne kaputte rein. dann beim tüv nanu da is bestimmt die sicherung hinn.
mußte mal nen bischen einfallsreich sein dann klappt das schon.

NRW-Freak
04.11.2006, 11:03
Ohne tüv und zulassung darf man sich nicht auf die srtaße

:up:

So ist das.
Das mit dem "zum TÜV ohne alles fahren" geht nicht. Denn in Deutschland besteht immernoch Versicherungspflicht!
Stellt Euch vor, dass genau dann ein Unfall passiert. Du bist Schuld! Und DU hast keinen Versicherungsschutz!!! Was meint ir was dann los wäre :eek:

Zurück zum Thema:

Der Heckscheibenwischer ist kein "muss" am Fahrzeug. Also einfach abmontieren.
Wenn Du sagst, Strom kommt hinten an, dann wirds wohl der Wichermotor sein.... :roll:

adventus
04.11.2006, 11:33
man darf ohne versicherung zur zulassungsstelle fahrn um das auto anzumelden ....

hab ich auch schon 3mal machen müssen, hatte aber auch die zulassungsstellentussi nett "gefragt" ^^

ist aber glaub laut gesetz erlaubt....

überleg mal man wohnt in nem kaff ohne zug, ohne bus, 10 km weg von der zulassungsstelle (sowas gibts bei uns ja ^^) was würdest dann machen?

LordDark
04.11.2006, 12:29
Nennt sich "Vorübergehender Versicherungsschutz". Man nehme eine Versicherungsdoppelkarte und wenn einem unwohl dabei ist teilt man der Versicherung kurz mit, dass man mit der Karre zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fährt...

adventus
04.11.2006, 12:37
Nennt sich "Vorübergehender Versicherungsschutz". Man nehme eine Versicherungsdoppelkarte und wenn einem unwohl dabei ist teilt man der Versicherung kurz mit, dass man mit der Karre zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fährt...

:woohoo: es weiss jemand ;)

so kann man das immer machn wenn man irgendwohin muss :P

NRW-Freak
04.11.2006, 20:32
Nennt sich "Vorübergehender Versicherungsschutz". Man nehme eine Versicherungsdoppelkarte und wenn einem unwohl dabei ist teilt man der Versicherung kurz mit, dass man mit der Karre zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fährt...

Das ist insoweit richtig, da die Versicherungskarte ab 0 Uhr des Tages gilt, wo das Fahrzeug angemeldet wird. DANN darfst Du auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.

Dieses würde auch gelten, wenn Du ERST zum TÜV und direkt danach zur Zulassung fährst!!!

Aber nicht, wenn Du "nur" zum TÜV fahren willst.

Und das, was mit "vorübergender ..." gemeint ist heisst "Vorrläufiger Deckungsschutz" :P

So und hier mal der Gesetzestext dazu, wo eindeutig auch steht, dass man ein rotes oder Kurzkennzeichen braucht (!) :

§28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

(2) Für rote Kennzeichen gelten die Bestimmungen für allgemeine Kennzeichen entsprechend. Jedoch bestehen die Erkennungsnummern aus einer Null (0) mit einer oder mehreren nachfolgenden Ziffern; das Kennzeichen ist in roter Schrift auf weißem, rot gerandetem Grund herzustellen; es braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein.

(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte nach Muster 3 können durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Der Empfänger dieser Hefte hat für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind am Betriebssitz zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, oder nach Widerruf sind Kennzeichen und ausgegebene Hefte der Zulassungsbehörde unverzüglich einzureichen.

(4) Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

(5) Kurzzeitkennzeichen sind in schwarzer Schrift auf weißem, schwarz gerandetem Grund herzustellen; sie müssen den Anforderungen nach Anlage Vd genügen. Im übrigen gilt Absatz 2 entsprechend.


MfG

LordDark
05.11.2006, 01:23
Nennt sich "Vorübergehender Versicherungsschutz". Man nehme eine Versicherungsdoppelkarte und wenn einem unwohl dabei ist teilt man der Versicherung kurz mit, dass man mit der Karre zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fährt...

Das ist insoweit richtig, da die Versicherungskarte ab 0 Uhr des Tages gilt, wo das Fahrzeug angemeldet wird. DANN darfst Du auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.

Dieses würde auch gelten, wenn Du ERST zum TÜV und direkt danach zur Zulassung fährst!!!

Aber nicht, wenn Du "nur" zum TÜV fahren willst.

Und das, was mit "vorübergender ..." gemeint ist heisst "Vorrläufiger Deckungsschutz" :P

So und hier mal der Gesetzestext dazu, wo eindeutig auch steht, dass man ein rotes oder Kurzkennzeichen braucht (!) :

§28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

(2) Für rote Kennzeichen gelten die Bestimmungen für allgemeine Kennzeichen entsprechend. Jedoch bestehen die Erkennungsnummern aus einer Null (0) mit einer oder mehreren nachfolgenden Ziffern; das Kennzeichen ist in roter Schrift auf weißem, rot gerandetem Grund herzustellen; es braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein.

(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte nach Muster 3 können durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Der Empfänger dieser Hefte hat für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind am Betriebssitz zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, oder nach Widerruf sind Kennzeichen und ausgegebene Hefte der Zulassungsbehörde unverzüglich einzureichen.

(4) Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

(5) Kurzzeitkennzeichen sind in schwarzer Schrift auf weißem, schwarz gerandetem Grund herzustellen; sie müssen den Anforderungen nach Anlage Vd genügen. Im übrigen gilt Absatz 2 entsprechend.


MfG

Klugscheisser :P

Ist aber richtig. Wollte es nur nicht SOOOOO ausführen :-D

NRW-Freak
05.11.2006, 08:57
Klugscheisser :P

Ist aber richtig. Wollte es nur nicht SOOOOO ausführen :-D

:P

Wollte ja nur mal beweisen, dass man nicht einfach ohne Kennzeichen zum TÜV darf...
gayfight