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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DAS SAGT TÜV ZUR INNENRAUMBELEUCHTUNG !!!



CRX_Fan
28.01.2004, 17:45
Hi Leute!

Ich wollte mal wissen, wie das jetzt mit der Innenraumbeleuchtung ist!
Sind meine Fussraumbeleuchtung, Kathoden-Innenraumbeleuchtung, LED-Spots zur Ablagefach Beleuchtung verboten!

Deshalb habe ich mal zum TÜV-Nord, TÜV-Süd, und zur Dekra gemailt.

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Hier erstmal meine geschrieben Mail:

Sehr geehrtes TÜV-Nord Team,

ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.

Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.

Bei allen ist die direkte Lichtquelle von aussen nicht sichtbar!
Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld rechnen muss!

Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!

Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!

Mit freundlichen Grüssen,

Benjamin Renner

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Hier die Antwort vom TÜV-Nord:


Sehr geehrter Herr Renner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de

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Weil mir das jetzt immer noch nicht klar war und da was von „die von Ihnen beschriebene...ist unzulässig“ Daraufhin habe ich noch mal gemailt:


Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heisst also, meine unten beschrieben Innenraumbeleuchtung ist unzulässig?

Die Blaue Fussraumbeleuchtung sowie die LED Leuchten, die weit unten im Armaturenbrett befestigt sind, strahlen aber nicht nach aussen und können auch von aussen nicht gesehen werden. Unter anderem werden auch Personen nicht angeleuchtet. Man kann meine Innenraumbeleuchtung also definitiv nicht von aussen erkennen!

Und es ist trotz dessen unzulässig?

Ich berufe mich immer wieder darauf, dass es ja auch Autoradios gibt, die ein sehr helles Blaues Display haben und diese auch nicht verboten sind - genau das selbe ist ja auch bei Tachos von VW der Fall, die ja auch blau beleuchtet sind, und die man ja auch von aussen sehen kann.

Ich wäre über eine Antwort wieder sehr erfreut, da es mir doch sehr wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Renner

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Daraufhin TÜV-Nord:


Sehr geehrter Herr Renner,

bitte lesen Sie noch einmal genauer durch, was ich Ihnen bezüglich der Innenraumbeleuchtung schrieb :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben.

Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de

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Dann gehe ich jetzt einfach mal davon aus – dass meine Beleuchtung erlaubt ist!!

Denn: Es strahlt ja definitiv nicht nach aussen, es strahlt keine Leute im Innenraum an, und mann kann es von aussen definitiv nicht sehen!!

Naja Gut, bis auf die Kathoden im Innenraum, aber die gehen ja eh nur, wenn die Tür aufgeht.

Oder habt Ihr andere Infos??

Von Dekra und TÜV Süd habe ich noch keine mail bekommen! Werde das aber dann auch hier posten!!

Greetz,

Ben

HappyFragga
28.01.2004, 18:36
Wenn das wirklich so sien sollte, wüsste ich gerne, wieso Hunderte von LKW's auf der Autobahn mit Weihnachstbäumen, Lichterketten und ähnlichen Beleuchtungen in der Fahrerkabine fahren können, und niemand was gegen unternimmt.
Denn gegen das, was die meisten LKW's als Innenbeleuchtung haben, ist so ne Neonröhre im Fussraum oder LED-Spots als Beleuchtung fürs Ablagefach n Witz.

fischi
28.01.2004, 19:11
Die Trucker ham Narrenfreiheit was das angeht :D
An einer Stelle tickt Dein TÜV aber falsch: der Unterschied, ob eine Beleuchtung nur im Stand geht oder auch während der Fahrt! Den gibbet nämlich, denn eine UBB als Einstiegshilfe ist nicht grundsätzlich verboten, also zulässig. Wenn sie ausschließlich nur im Stand funktioniert (=bei Zündung aus).

GrossmeisterBxxxEG8
28.01.2004, 19:23
An einer Stelle tickt Dein TÜV aber falsch: der Unterschied, ob eine Beleuchtung nur im Stand geht oder auch während der Fahrt! Den gibbet nämlich, denn eine UBB als Einstiegshilfe ist nicht grundsätzlich verboten, also zulässig. Wenn sie ausschließlich nur im Stand funktioniert (=bei Zündung aus).

...hat z.B. der neue Mercedes SL Serienmäßg, als Einstiegsbeleuchtung...

CRX_Fan
28.01.2004, 19:54
Hi,

also mal zur Einstiegsbeleuchtung:

Soviel ich weiss:

UBB ist erlaubt, wenn:
-Die Röhren nur an der Seite sind
-Die Röhren mit dem Türkontakt geschaltet sind
-Die Röhren E-Geprüft sind
-Die Röhren eingetragen sind
-Die Röhren Weiss leuchten

Das habe ich hier mal im Forum gehört - und dann kann wirklich was sagen, wenn man das alles beachtet - Quasi rechtliche Grauzone!

CRX_Fan
28.01.2004, 20:03
Ich bins nochmal:

Die DEKRA hat mir gerade zurückgemailt - folgendes meinen die:

Zur Ihrer Frage:

Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig
erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Nach Ihrer Beschreibung kann allerdings nicht von einer
vorschriftskonformen Beleuchtung ausgegangen werden. Es dabei unerheblich, ob die direkte Lichtquelle von aussen sichtbar ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

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Ich habe daraufhin nochmal zurückgemailt - noch keine Antwort erhalten!:

Die Blaue Fussraumbeleuchtung sowie die LED Leuchten, die weit unten im Armaturenbrett befestigt sind, strahlen aber nicht nach aussen und können auch von aussen nicht gesehen werden.

Unter anderem werden auch Personen im Innenraum nicht angeleuchtet. Man kann meine Innenraumbeleuchtung also definitiv nicht von aussen erkennen, sondern NUR, wenn man im Wagen sitzt!

Desweiteren werden auch Fahrer und Beifahrer nicht geblendet, da man die Röhren im Auto auch nicht sehen kann.

Das Erscheinungsbild des Wagens verändert sich auch nicht von aussen! Man sieht also von aussen nicht, dass sich darin etwas "blaues" verbirgt.

Und es ist trotz dessen unzulässig?

Ich berufe mich immer wieder darauf, dass es ja auch Autoradios gibt, die ein sehr helles Blaues Display haben und diese auch nicht verboten sind - genau das selbe ist ja auch bei Tachos von VW der Fall, die ja auch blau beleuchtet sind, und die man ja auch von aussen sehen kann. Und meine Röhren sind wesentlich dunkler.

Ich wäre über eine Antwort wieder sehr erfreut, da es mir doch sehr wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Renner

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Tja, die meinen auch, dass es unzulässig ist, wie ichs beschrieben habe - aber auch er sagt, dass es im Einzelfall beurteilt werden muss!
Aber wie soll ich die Röhren und alles denn noch mehr verbergen?? Denn man sieht wirklich jetzt schon nichts von den Röhren!!!

Greetz,

Ben

ToolTime
28.01.2004, 20:43
ja, da befindet man sich halt in der grauzone...aber welchen bullen interessiert schon die innenraumbeleuchtung? wenn nicht ma von der dekra die jungs richtig durchblicken....die schreiben ja eh nur provisorisch dass es verboten is, damit man die net beim wort nehmen kann wenns ma soweit ist mit der kontrolle.

und @crx-fan:

UBB ist erlaubt, wenn:
-Die Röhren nur an der Seite sind
-Die Röhren mit dem Türkontakt geschaltet sind
-Die Röhren E-Geprüft sind
-Die Röhren eingetragen sind
-Die Röhren Weiss leuchten

ich glaube es wurde auch schon paarma hier wild diskutiert, wies mit der ubb aussieht.
fakt ist-
-es ist egal wo die röhren sind sie sind nicht erlaubt
-das mit dem türkontakt isn irrglaube
-die e-prüfung interessiert die polizei n scheiss
-es soll prüfer geben die tragen das ein, die haben dann aber keine ahnung. wenns der polizei n dorn im auge ist, würde dir auch diese eintragung nix bringen.
-> die ubb verändert die shiluette des fahrzeug-d.h. sie "verändert" die optische breite des fahrzeugs. also net zugelassen :x

ich hab eine unterm auto und wegen so faxen lass ich mich auch meinetwegen anhalten. die meisten polizisten haben entweder eh keine ahnung oder man kann sich rausreden. und wenn nicht bezahl ich halt die paar euros-man kann natürlich auch echt pech haben und die ham nen schlechten tag (wie jeder andere auch man schlechten tag hat) aber wegen solchen "lappalien" drücken die jungs meist ein auge zu. genauso wie mit der innenraumbeleuchtung.

ich hab grünes licht im auto, und als die mich ma angehalten haben, ham sie nur gemeint: "achja, übrigens-tolles grünes licht haste da im auto" und ham mir zugezwinkert.

ich denke, solange man noch normal mit den jungs redet und sie nicht dumm von der seite anmacht, kann man über alles reden :D


hoffe dir weitergeholfen zu haben

gruß

tt

Dari01
28.01.2004, 21:35
Mal was anderes !

Oben sandt das an einem PKW vorgeschrieben ist wie das licht zu scheinen hat. Nach vorne hin nur weißes Licht und blinker und nach hinten nur rotes Licht mit Blinkern.

Aber........

Eins verstehe ich nicht. Es ist doch verboten Blaues, Grünes, Rotes Stand bzw Ablendlicht am PKW zu habe. Aber warum darf man dann im Audi oder Mercedes usw Xenon haben ?

Denn das Licht schimmer doch auch Blau !!! Von daher könnte man auch den OOhhhhh Blaues Licht, was ist das ein Vogel ein Flugzeug ? oder doch ein UFO !!!

Ich finde die Deppen regen sich hier in Deutschland über jeden scheiss auf. Alles nur wegen ein paar lichtern.

Als ob man sich ein Tacho umbauen würde das so Hell ist so das man selbst nicht mehr fahren könnte weil man geblendet ist.

CRX_Fan
28.01.2004, 21:51
Man müsste ne Volksbefragung machen - ob die Lichter die Leute stören oder ablenken!

Klar guckt man hin und ist auch evtl. abgelenkt - aber man guckt auch geilen weibern hinterher oder überhaupt geilen Autos - da ist man auch abgelenkt!


Achja - in den USA müsste man Leben!!!!!!! :roll: :roll: :roll:
Da kann man seinen ganzen Wagen in Leuchtstofffarbe lackieren!

Greetz,

ben

Dagget
29.01.2004, 09:47
Eins verstehe ich nicht. Es ist doch verboten Blaues, Grünes, Rotes Stand bzw Ablendlicht am PKW zu habe. Aber warum darf man dann im Audi oder Mercedes usw Xenon haben ?

Denn das Licht schimmer doch auch Blau !!! Von daher könnte man auch den OOhhhhh Blaues Licht, was ist das ein Vogel ein Flugzeug ? oder doch ein UFO !!!


Zudem gibts ja blaue standlichtbirnen die zugelassen sind die sind sogar nochne Ecke bläulicher.

CRX_Fan
29.01.2004, 11:03
Echt?? Aber keine LED´s oder?

ich habe diese Blauen Standlichter drin, sehen zwar Blau aus, aber Leuchten weiss!

r3vilo
29.01.2004, 12:02
Das mit Xenon ist was anderes. Genauso wie z.B. der neue 5-er BMW auf einmal orangene Standlichter haben darf. Die Lexus oder z.B. der Mazda 6 u. noch andere Autos dürfen Klargasrückleuchten haben. Wir nicht. Grund: Die Autos kommen ab Werk so u. somit ist alles was da dran ist erlaubt. Bei unseren Autos wäre das nicht serienmäßig u. obwohl es genau das gleiche ist, somit illegal, gefährlich u. alle anderen Verkehrsteilnehmer sterben, weil sie durch uns abgelenkt werden.

SteveEG6
29.01.2004, 16:01
Echt?? Aber keine LED´s oder?

ich habe diese Blauen Standlichter drin, sehen zwar Blau aus, aber Leuchten weiss!

ne sind keine LED´s, die gibts bei ATU leuchten aber mehr grün als blau :roll:

ED6er
29.01.2004, 18:28
Echt?? Aber keine LED´s oder?

ich habe diese Blauen Standlichter drin, sehen zwar Blau aus, aber Leuchten weiss!

ne sind keine LED´s, die gibts bei ATU leuchten aber mehr grün als blau :roll:

wenn das die sind die ich in meinem golf hatte dann haste recht, is wirklich mehr grün als blau

Dagget
29.01.2004, 23:04
Öhhm weiß jetzt nicht wie die in wirklich so blau leuchten, aber ich habs sie im Conrad Katalog gesehen und dort warn Abbild wo sie eingebaut waren und sie sahen schon ziemlich saphir-blau aus. Also nix grünliches drinn.

CRX_Fan
01.02.2004, 12:07
Bei uns fährt öfter mal ein alter fiesta vorbei, und der hat ein ziemlich starkes grünliches Licht als Scheinwerfer - möchte mal wissen welche das sind - finde ich voll geil!!!!

Vitök
01.02.2004, 13:20
Also mal was zur UBB. Ich habe eine mit E-Zeichen. Sind 2Röhren die unter den Türen angebracht werden dürfen und mit dem Türkontaktschalter verbunden werden. Und die Röhren leuchten blau und nicht weiß. Werde mal zum TÜV fahren und fragen was er dazu sagt. Die gibts bei Ebay und ATU hat die jetzt glaub ich auch.

CRX_Fan
01.02.2004, 13:36
also, wenn du dich das traust - dann Hut ab!!!

Würde mich mal interessieren!!

CRX_Fan
02.02.2004, 16:09
DAS HAT DIE DEKRA NOCH GESCHRIEBEN:


Sehr geehrter Hr. Renner,

wie bereits gesagt gibt es keine absolutes Maß, mit dem
man die Zulässigkeit einer Innenbeleuchtung messen kann.

Eine bläuliche Innenbeleuchtung ist nicht grundsätzlich
als vorschriftswidrig anzusehen, solange Sie Ihren Zweck
(den Innenraum für den Fahrzeugführer und weitere
Fahrzeuginsassen im Bedarfsfall, z.B. beim Ein- und
Aussteigen zu beleuchten) erfüllt und wie bereits erwähnt
andere Verkehrsteilnehmer nicht irritiert, gefährdet oder belästigt.
Solange die Helligkeit dabei der einer normalen Innenbeleuchtung
entspricht, werden sich keine Probleme ergeben.

Ob dies allerdings bei 2 x 30 cm Neonröhren im Fussraum
und 2 weiteren Neonröhren im Dachhimmel noch der Fall
ist, möchte ich in Frage stellen ohne es jedoch von hier
aus beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

Spike@EG3
02.02.2004, 16:11
Bei conrad kann man die UBB mit eZeichen auch kaufen.

CRX_Fan
02.02.2004, 20:34
ja, hab ich auch gesehen. Sind aber nur für links und rechts zugelassen sowie nur 60cm lang! Shit!

Vitök
02.02.2004, 20:41
ja, hab ich auch gesehen. Sind aber nur für links und rechts zugelassen sowie nur 60cm lang! Shit!




Aber besser als nix wenn man legal fahren will.

CRX_Fan
02.02.2004, 20:45
stimmt schon !! Aber wenn, dann richtig!! Ganz oder gar nicht!!

Vitök
02.02.2004, 20:52
Ganz bedeutet auch ohne Betriebserlaubnis und das kann böse enden. Hab genug sachen drann die nicht eingetragen sind da kann ich mir keine UBB leisten :lol:

Spike@EG3
02.02.2004, 21:04
Man kann doch die teile vom conrad eintragen lassen und dann die grossen hinbauen odeR????

CRX_Fan
02.02.2004, 21:08
@ vitök
das kenne ich zu gut

Mein Powerrohr ist an Lautsprecherkabeln aufgehängt, Meine Rückbank ist nicht ein bzw. ausgetragen, gefährliche Basswand im Rücken, Waschdüsen, LED Schrauebn, Kathoden Dachhimmel, Fussraumbeleuchtung, LED Sidemarks, CB-Scanner

ich darf mich auf keinsten erwischen lassen!!! :o :o (Und das in der Probezeit:lol: :lol: :lol: )

Greetz,

Ben

CRX_Fan
02.02.2004, 21:10
@ spiky

das habe ich mir auch schon überlegt!!
Wenn man angehalten wird, ist das besser, als wenn man gar nichts in der Hand hat, und man sich wieder irgendwie rausreden muss!!

Ich würde nur gern wissen, was dann für ein Text dadrin steht!

Frunk
03.02.2004, 09:46
Will mir 2 Zusatzinstrumente auf blaue Beleuchtung umbauen und mit nem Gauge Pod an die A Seule machen .... Ist das dann auh verboten ? Die kann man ja auch von aussen sehen ...

Spike@EG3
03.02.2004, 14:12
@Crx_Fany: :bussi:

Ich kann mal nachfragen.
Mom das tu ich gleich.

Chernoby
03.06.2004, 22:12
Also ich werde mal in der kommenden Woche zum TÜV fahren und denen bei Tageslicht (*g*) meine blaue Sitzunterbeleuchtung präsentieren. Es handelt sich dabei um zwei 21cm Kaltlichtkathoden. Die strahlen nicht nach außen und beleuchten auch wiklich nur unteren Raum des Fahrzeugs. Ich werde euch auf jeden Fall berichten, was dabei rausgekommen ist!

Stealth-R
05.01.2005, 20:51
Also ich werde mal in der kommenden Woche zum TÜV fahren und denen bei Tageslicht (*g*) meine blaue Sitzunterbeleuchtung präsentieren. Es handelt sich dabei um zwei 21cm Kaltlichtkathoden. Die strahlen nicht nach außen und beleuchten auch wiklich nur unteren Raum des Fahrzeugs. Ich werde euch auf jeden Fall berichten, was dabei rausgekommen ist!

Joar was ist denn nun rausgekommen dabei?

inF
06.01.2005, 01:01
Das mit Xenon ist was anderes. Genauso wie z.B. der neue 5-er BMW auf einmal orangene Standlichter haben darf. Die Lexus oder z.B. der Mazda 6 u. noch andere Autos dürfen Klargasrückleuchten haben. Wir nicht. Grund: Die Autos kommen ab Werk so u. somit ist alles was da dran ist erlaubt. Bei unseren Autos wäre das nicht serienmäßig u. obwohl es genau das gleiche ist, somit illegal, gefährlich u. alle anderen Verkehrsteilnehmer sterben, weil sie durch uns abgelenkt werden.


Es ist eben nicht das gleiche. Die Klarglasrückleuchten ab Werk haben alle ein Lichttechnisches Gutachten, welches die meisten KGR nicht haben. Heisst das die ohne Prüfung eine völlig andere Lichtstreuung haben können und die meisten haben ja eh rote Blinker was auch unzulässig ist.
Also wenn du KGR mit E Prüfzeichen findest, dann sind diese auch zulässig und du darfst mit denen die Nacht erhellen.

Flo
06.01.2005, 07:21
Also mal was zur UBB. Ich habe eine mit E-Zeichen.

Das E-Zeichen bezieht sich auf die elektrische Betriebssicherheit!!!!!!!!
Das hat ganz und gar nichts mit nem E-Zeichen auf z.B. euren m3 Spiegeln, Felgen, Auspuffanlagen etc zu tun!!!!
Wann wird das denn endlich auch der Letzte mal begreifen????

Achso:
Einstiegsbeleuchtung oder wie auch immer man das nennen will hat weiß oder rot zu sein und nicht blau, grün, gelb, lila oder sonst was.

Ist noch relativ aktuell:


Zitat:
Wo steht das?? Sie dürfen nur während der Fahrt nich an sein!! Aber als Türeinstiegsbeleutung dürfen sie am Fahrzeug sein


Im Bereich der Türen und in der Farbe WEIß oder allerhöchstens noch in Rot könnte man eventuell glück haben, dass keiner von der Verkehrskasperei was dagegen sagt.

Zitat:
Hier eine kleine Erläuterung zum E-Zertifikat :

Seit Ende 2002 ist diese Zertifizierung ( E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 ) für alle und jegliche Dinge vorgeschrieben,
welche elektrisch betrieben werden und im oder am Fahrzeug eingebaut werden.

Als Beispiel : Ich kaufe mir einen Monitor für das Auto, weil ich dort DVD abspielen möchte. Dieser Monitor hat aber
diese E-Zertifizierung nicht.
Jetzt komme ich in eine Polizeikontrolle, der Beamte fragt mich dann nach dem Monitor und lässt mich weiterfahren.
Kurz darauf erhalte ich eine Vorladung zur technischen Überprüfung des Fahrzeuges, da die Polizei inzwischen die Datenbank
der Zertifizierungen nach dem Monitor durchsucht hat. Ich fahre also zur technischen Überprüfung, dort wird dann mein
Auto sofort stillgelegt, bis eben dieser Monitor wieder ausgebaut ist !
Im schlimmsten Falle wird Ihr Fahrzeug schon bei der fahrzeugkontrolle stillgelegt !Also ist es absolut wichtig, nur Produkte mit der Zertifizierung nach ECE R 72/245 und 95/54 im Auto einzubauen!




Zitat:

So eine Neonröhre ist kein Fahrzeugteil. Das e-Prüfzeichen darauf bedeutet, dass es irgendeiner ECE-Regelung entspricht, z.B. elektrische Sicherheit oder Funkentstörung.
FAHRZEUGTEILE mit einem e-Genehmigungszeichen sind grundsätzlich eintragungsfrei und legal, wenn sie dem Verwendungsbereich entsprechend verbaut sind.
Noch ein Beispiel zur Erläuterung: Wenn ich einen Nebelscheinwerfer mit e-Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer verbaue, oder Blinkleuchten mit e-Prüfzeichen als (amerikanische) Standlichtleuchten verwende, ist es genauso illegal wie diese UB-Beleuchtung


UBB ist und bleibt VERBOTEN!!!

mfg

CRX_Fan
06.01.2005, 13:11
dann kann ich mir die UBB Röhren doch anbauen, und nicht anschließen?

Wen ineterssiert das dann ? sind immerhin e-geprüft und CE geprüft, dann kann doch keiner was wegen splitterrgefahr oder so

Pycho
06.01.2005, 13:37
Es macht kein unterschied ob angeschlossen oder nicht.