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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nun endlich Xenon im ej2!



marcel783
04.01.2007, 16:00
Habe nun endlich auch mein Xenon Kit in meinem EJ2 verbaut, war total easy, nix bohren oder so :) Seht selbst....

Was sagt ihr? Muss noch scheinwerfer einstellen und dann juchu ich seh im dunkeln :D


http://img513.imageshack.us/img513/7076/xenon011ql5.jpg

http://img513.imageshack.us/img513/9590/xenon010yz9.jpg

http://img513.imageshack.us/img513/7744/xenon008dh3.jpg

MischiBack
04.01.2007, 16:02
sieht geil aus! :e

aber TÜVig ist das sicher net, oder?

marcel783
04.01.2007, 16:04
ne, tüv kriegste da net :( Musste ja lWR und scheinwerferreinigungsanlage haben für.... aber mir egal ;)

Willi R
04.01.2007, 16:11
das wäre mir bei einer beleuchtungsanlage zu riskant...

marcel783
04.01.2007, 16:11
das wäre mir bei einer beleuchtungsanlage zu riskant...

Wieso denn zu riskant?

CRX_Fan
04.01.2007, 16:18
ne, tüv kriegste da net :( Musste ja lWR und scheinwerferreinigungsanlage haben für.... aber mir egal ;)

Nicht nur das, das ja einfach.
Das Hauptproblem ist, das Du nur eine HCR Zulassung hast, sprich: Du darfst Deine Scheinwerfer nur mit Halogen Lampen betreiben. Man braucht nur an einen Bullen geraten, der auf die Drei Verräterischen Buchstaben guckt, und das wars. Nur in Scheinwerfern mit DCR Zulassung darf man Xenon betreiben.


Wieso denn zu riskant?

Weil die meisten Bullen das Auto gleich stilllegen und beschlagnahmen. Weil es einen "erheblichen" Mangel darstellt laut Gesetz.

Nichts desto trotz kommts bei mir auch rein. Scheinerfer musst Du undeingt einstellen lassen, soweit das möglich ist, weil meistens ist das Lichtbild in Reflektorscheinwerfern eien Katastrophe, es sei denn man hat spezielle D2R Brenner, die für den Einsatz in Reflektor scheinwerfern vorgesehen sind!

marcel783
04.01.2007, 16:21
öhm, zur Info, in meinen Angel Eyes darf ich Xenon fahren ;) Also von daher...... da sehe ich kein problem!

CRX_Fan
04.01.2007, 16:24
öhm, zur Info, in meinen Angel Eyes darf ich Xenon fahren ;) Also von daher...... da sehe ich kein problem!

Haben die ne DCR Zulassung? Bzw. überhaupt ne Zulassung! Glaub ich nicht, es sei denn Du hast dir nen E Zeichen Aufkleber mit DCR Zulasung ausgedruckt :lol:

CountachV12
04.01.2007, 16:31
Haben die ne DCR Zulassung? Bzw. überhaupt ne Zulassung! Glaub ich nicht, es sei denn Du hast dir nen E Zeichen Aufkleber mit DCR Zulasung ausgedruckt :lol:

genau so ist es und nicht anders!

Die EG/EJ Angel Eyes haben zwar Projeltoren, das ist gut für Xenon!
Aber wenn sie überhaupt ne Zulassung hatten, dann nur eine HCR Zulassung.
Andere gab es nicht. Einmal die mit Aufkleber und die neueren mit eingeprägtem E Zeichen auf dem Plastik Domen.

Jeder Scheinwerfer der mit Xenon betrieben wird, mus eine DCR Zulassung im E aufweisen!

H=Halogen
D= DC Gasentladungslampen

TURBO-EE9
04.01.2007, 16:47
ich glaube das es nicht möglich ist sowas legal (orginal tüv oder dekra) eintragen zu lassen, auch nicht mit legalen xenon scheinwerfer oder E- zeichen oder DCR Zulassung,den ich kenne keinen in deutschland der mit einen unter bj,99 honda und xenon unterwegs ist(legal),ab bj.2000 gibt es ja xenon für honda zb. s2000 oder type-r,,, ich glaube eher autos die es serie mit xennon gibt,dürfen das, so wie von hella xenon kit für den e36 oder wie beim golf4??? preis über 1000 euro..da sind brenner und scheinwerfer und reinigungs düsen und höhenregler dabei,die bekommt man beim tüv eingetragen,

nur autos die es mit xenon serie gibt dürfen sowas umbauen,wenn sie kein xenon dazu bekommen haben,wegen zb.geld mangel bei der soderausstattung..

den ne extra sondereintragung gibts es nicht für honda,niemals...

frage..

der tüv bei mir meinte mit einen grinsen, kannste vergessen???damals

was bekommt man den wenn man illegal uterwegs ist mit sowas???

2 punkte 150 euro straffe und 1 monat führerschein weg,da fahren ohne eintragung heißt ja versicherung erlischt??? :/ :/

FloTEC
04.01.2007, 17:04
Habe auch Xenon an meinem EG Civic . auf den brennern befindet sich nen E zeichen . habe auch Angel eyes und bis her keine probleme gehabt . Was glaubt ihr wie viele Audis Xenon haben aberer keine reinigungs Anlage . Quasi die meisten die unter Bj 97 sind :wink:

marcel783
04.01.2007, 17:10
1monat führerschein weg?? Seit wann denn sowas? Habe ich noch nie gehört! 2Punkte ja oder soagr 3punkte und Geldstrafe 150euro ja aber führerschein weg!? Musste ich auch noch nie abgeben deswegen.


MfG

Jordan
04.01.2007, 17:25
ne, tüv kriegste da net :( Musste ja lWR und scheinwerferreinigungsanlage haben für.... aber mir egal ;)


nicht nur das, muss auch eine autom. höchen einstellung haben.

marcel783
04.01.2007, 17:52
steht doch da LWR Leuchtweitenregulierung ;) Man wird diese Xenon sachen sowieso niemals legal eingetragen bekommen..... ist doch typisch Deutschland! Alles was spaß macht wird verboten! :mad: :mad: :kotz: :kotz:

Mike-EG6
04.01.2007, 17:54
ist eigentlich das geklebte e-zeichen zulässig`?

marcel783
04.01.2007, 17:56
Nein, auch verboten, sonst würde ishc ja jeder sowas kleben :D

Witwe
04.01.2007, 18:10
was ihr redet ist alles noch das wenigste.
stell dir vor du hast damit nen Unfall!
Du fährst jemandem rein, boxt nen FUssgänger um oder jemand fährt dir ins Auto rein oder ein Fussgänger rennt dir davor!
der muss nur sagen dass ihn dein Licht geblendet hat und schon hast DU alle Kosten, weil keine Versicherung zahlt.
Und das bedeutet dass dich ein Personenschaden finanziell umbringt!

aber trotzdem, es sieht verdammt geil aus! hatte ja selbst mal Xenon im EG 8) 8)

Riders
04.01.2007, 18:10
steht doch da LWR Leuchtweitenregulierung ;) Man wird diese Xenon sachen sowieso niemals legal eingetragen bekommen..... ist doch typisch Deutschland! Alles was spaß macht wird verboten! :mad: :mad: :kotz: :kotz:
ist ja nichtnur spaß, um die sicherheit gehts ja auch => erhöhte sicht. :/

marcel783
04.01.2007, 18:48
was ihr redet ist alles noch das wenigste.
stell dir vor du hast damit nen Unfall!
Du fährst jemandem rein, boxt nen FUssgänger um oder jemand fährt dir ins Auto rein oder ein Fussgänger rennt dir davor!
der muss nur sagen dass ihn dein Licht geblendet hat und schon hast DU alle Kosten, weil keine Versicherung zahlt.
Und das bedeutet dass dich ein Personenschaden finanziell umbringt!

aber trotzdem, es sieht verdammt geil aus! hatte ja selbst mal Xenon im EG 8) 8)

Wenn man es so sieht dürfte es garkein Xenon geben, was meinste wieviele Audis,BMW´s usw mich jeden Abend mit ihrem xenon kack blenden, weil die scheinwerfer teilweise net richtig eingestellt sind oder es experten gibt die mit Fernlicht fahren usw..... das juckt auch keinen wenn man dann in nen graben fährt oder so :(


Soll nun auch nicht zur überdiskussion ausarten ;) Ich finds geil und ich sehe mehr als mit meinen kack serienfunzeln und das ist das wichtigste für mich! Sehe im Dunkel eh schon schlecht trotz brille und nun sehe ich endlich mal was mehr :)

Witwe
04.01.2007, 18:56
Wenn man es so sieht dürfte es garkein Xenon geben, was meinste wieviele Audis,BMW´s usw mich jeden Abend mit ihrem xenon kack blenden, weil die scheinwerfer teilweise net richtig eingestellt sind oder es experten gibt die mit Fernlicht fahren usw..... das juckt auch keinen wenn man dann in nen graben fährt oder so :(


Soll nun auch nicht zur überdiskussion ausarten ;) Ich finds geil und ich sehe mehr als mit meinen kack serienfunzeln und das ist das wichtigste für mich! Sehe im Dunkel eh schon schlecht trotz brille und nun sehe ich endlich mal was mehr :)

es geht nicht ums Blenden, sondern um die Folgen wenn lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen sind.
Das man mit Xenon mehr und besser sieht als mit den Serienfunzeln ist mir klar!
Deshalb ärger ich mich umso mehr das ich es nicht eingetragen bekommen habe.

MfG Hannes

Jey
04.01.2007, 19:07
Hm naja Xenon fein ok ! Aber wie so oft muss ich immer wieder sagen: Wenn sich keine gedanken über die Legalität gemacht wird und mit der einstellung "Tüv ? Interessiert mich nicht" an nen Xenon-Umbau gegangen wird find ichs einfach nicht korrekt !

Es gibt von Hella Nachrüstbare ALWR und SRA ! Damit kann man die Eintragung per Einzelabnahme wagen, es ist Tüvbar soviel weis ich ! .....
Hätte es auch schon längst gemacht aber das Geld (160-180€ Bi-Xenon, 300 € ALWR + SRA, ~50-100€ Tüv-Abnahme + für mich 80-100€ Spritgeld zur eintragenden Firma) einfach zuviel des guten für den gewonnenen Effekt ist !

MFG Jochen

CRX_Fan
04.01.2007, 19:09
ich glaube das es nicht möglich ist sowas legal (orginal tüv oder dekra) eintragen zu lassen, auch nicht mit legalen xenon scheinwerfer oder E- zeichen oder DCR Zulassung,den ich kenne keinen in deutschland der mit einen unter bj,99 honda und xenon unterwegs ist(legal),ab bj.2000 gibt es ja xenon für honda zb. s2000 oder type-r,,, ich glaube eher autos die es serie mit xennon gibt,dürfen das, so wie von hella xenon kit für den e36 oder wie beim golf4??? preis über 1000 euro..da sind brenner und scheinwerfer und reinigungs düsen und höhenregler dabei,die bekommt man beim tüv eingetragen,

nur autos die es mit xenon serie gibt dürfen sowas umbauen,wenn sie kein xenon dazu bekommen haben,wegen zb.geld mangel bei der soderausstattung..

den ne extra sondereintragung gibts es nicht für honda,niemals...

frage..

der tüv bei mir meinte mit einen grinsen, kannste vergessen???damals

was bekommt man den wenn man illegal uterwegs ist mit sowas???

2 punkte 150 euro straffe und 1 monat führerschein weg,da fahren ohne eintragung heißt ja versicherung erlischt??? :/ :/

Wennman Scheinwerfer bekommt die für Xenon zugelassen sind, sprich eien DCR Zulasung ahben, ist es in Ordnung + die ganzen Auflagen)
Aber die gibt es für Honda nicht.

Und mit einer Eintragung kannman zumindest die Bullen ruhig stellen!

Eine legale, wasserdichte Eintragung zu bekommen, ist praktisch unmöglich!
Eintragen tuts gegen Geld fast jeder, nur bleibt die Eintragung weiterhin ungültig und in einer Polizei Kontrolle wirds Probleme geben.

Folgendes muss für eine legale Eintragung gegeben sein:

- Aufkleber "Vorsicht Hochspannung" auf den Vorschaltgeräten

- Die Brenner müssen eine gültige E Zertifizierung aufweisen

- Abblendlicht muss beim Betrieb vom Fernlicht eingeschaltet bleiben

- Scheinwerferreinigungsanlage

- Automatische Leuchtweitenregulierung:
(Ein Sensor oder Quecksilberschalter an der Achse, erkennt den Beladungszustandes des Fahrzeugs, und stellt die Scheinwerfer automatisch auf diese Situation ein.
ALWR ist Pflicht für alle Xenon Nachrüstungen nach dem 01.04.2000)

- Empfohlen aber nicht Pflicht: Projektions oder Freiflächenscheinwerfer.
(Diese Scheinwerfer reduzieren die Streuung und bieten eine zielgerichtete Ausleuchtung.)

Das sind Sachen, die relativ einfach zu realisieren sind.
Das eigentliche Problem verbirgt sich hinter dieser Voraussetzung:

Der Scheinwerfer muss auf Gasentladungslampen (Xenon Brenner) geprüft worden sein. Denn auf sogut wie allen Honda Scheinwerfern steht als E-Zulassung auf den Scheinwerfern:

"HC/R bzw. HCR"

Das "H" steht für Halogen. Das heisst, das hinter der Prüfungsnummer des Scheinwerfers beim KBA steht, das dieser Scheinwerfer nur mit Halogen-Birnen betrieben werden darf.

Scheinwerfer, die mit Xenon Brennern (Abblendlicht+Fernlicht) betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:

"DC/R bzw. DCR"

Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "R" steht für Fernlicht

Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und HALOGEN Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:

"DC/HR bzw. DC HR"

Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht

Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und Wahlweise mit HALOGEN oder XENON Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:

"DCR/HR bzw. DCR HR"

Das "D" steht für DC Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht

Dies stellt das eigentliche Problem dar, und kann in einer Polizeikontrolle ganz einfach mit einem Blick auf die Scheinwerfer festgestellt werden.

Hier noch offizielle Stellungnahmen von der GTÜ und der DEKRA

So, habe nun die offizielle Antwort von der GTÜ und der DEKRA zur Automatischen Leuchtweitenregulierung und Projektionsscheinwerfern bei Xenon Scheinwerfern

GTÜ


Im § 5o Absatz 10 StVZO steht die Forderung nach automatischer Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die
mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Dieser Passus ist erst zum 01.04.2000 in die StVZO übernommen worden.
Diese Forderung gilt also nur für Fahrzeuge, die eine EZ nach diesem Datum aufweisen. Und nachträgliche Anbauten dieser Scheinwerfersysteme nach dem 01.04.2000 müssen diese Systeme ebenfalls aufweisen.
Fahrzeuge die vor diesem Datum SERIENMÄßIG mit Xenon Scheinwerfern ausgeliefert wurden, müssen diese Systeme nicht aufweisen!


DEKRA



Es gilt § 50 Abs. 10 StVZO. Dort heisst es:

"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das dass ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein."

Zu §50 gibt jedoch eine s.g. Übergangsvorschrift. Dort heisst es:

Übergangsvorschrift zu § 50 Abs 10: .....ist anzuwenden auf
Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 01. April 2000 mit
Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 01. Juli 2000 aufgrund einer Betriebserlaubnis erstmals in
den Verkehr kommen.

Projektionsscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben (siehe z.B. Mercedes SLK
R170 bis
Bj 2004). In der Regel werden aber Projektions- oder
Freiflächenscheinwerfer verwendet,
da diese eine zielgerichtete und damit bessere Ausleuchtung ermöglichen.


Dieses bedeutet, das alle Autos, die nach 2000 mit Xenon ausgerüstet werden, eine ALWR haben müssen! Projektionsscheinwerfer sind nicht Pflicht!

Ich hoffe, mit meinen Nachforschungen nun etwas Klarheit in das Thema "Xenon Nachrüstungen" gebracht zu haben.


Greetz,
Ben

CRX_Fan
04.01.2007, 19:10
Hm naja Xenon fein ok ! Aber wie so oft muss ich immer wieder sagen: Wenn sich keine gedanken über die Legalität gemacht wird und mit der einstellung "Tüv ? Interessiert mich nicht" an nen Xenon-Umbau gegangen wird find ichs einfach nicht korrekt !

Es gibt von Hella Nachrüstbare ALWR und SRA ! Damit kann man die Eintragung per Einzelabnahme wagen, es ist Tüvbar soviel weis ich ! .....
Hätte es auch schon längst gemacht aber das Geld (160-180€ Bi-Xenon, 300 € ALWR + SRA, ~50-100€ Tüv-Abnahme + für mich 80-100€ Spritgeld zur eintragenden Firma) einfach zuviel des guten für den gewonnenen Effekt ist !

MFG Jochen

Wenn Deine Scheinwerfer keine DCR Zulassung haben, schickt dich eh jeder normale prüfer wieder nach Hause

Alf
04.01.2007, 19:22
Ich hoffe du stellst sie so ein das sie auf keinen Fall blenden und du denkst an die Zuladungs-Stufen-Höhenverstellung. Sonst is nix gegen einzuwenden.

Gute Fahrt.

CRX_Fan
04.01.2007, 19:23
Nein, auch verboten, sonst würde ishc ja jeder sowas kleben :D

Bei BMW, Ford, Audi ist das aber üblich, das nur nen Aufkleber drauf ist! :wink:

Ford Transit:
http://mitglied.lycos.de/benrenner2005d/halttransitfahrn.jpg

CRX_Fan
04.01.2007, 19:23
Ich hoffe du stellst sie so ein das sie auf keinen Fall blenden und du denkst an die Zuladungs-Stufen-Höhenverstellung. Sonst is nix gegen einzuwenden.

Gute Fahrt.

Die Angel Eyes haben keinen Stellmotor, das fällt flach.

Witwe
04.01.2007, 19:25
na die kannst dir da ja anbauen.
ist nicht soo das Problem.

CRX_Fan
04.01.2007, 19:37
na die kannst dir da ja anbauen.
ist nicht soo das Problem.

Die Stellmotoren??????? :e :e :e :e :e :e :e :e :e :e :e :e

Das will ich sehen, das hat bis jetzt in den 4 Jahren wo ich hier bin, noch keiner geschafft!!
Haste mal Pics oder Link dazu?

Witwe
04.01.2007, 20:45
es gab hier mal nen Thread dazu!
ist schon ne gaaaanze Weile her, da hatte HOndapower noch das alte Design :D
irgendwo hatte ich mir das mal gespeichert, muss ich mal gucken.
ich selbst hatte das auch vor, aber irgendwie keine Lust es umzusetzen.

MfG Hannes

CRX_Fan
04.01.2007, 20:52
Das wäre echt mal geil, guck mal ob Du das och findest, damit könnte man so einiges anstellen, und wenigstens eien Eintragung bekommen...bleibt zwar illegal..aber dann hat man das wenigstens schonmal im Schein stehen...Einige prüfer machens ja!

ED7
05.01.2007, 00:30
JO,
will au ma sehn :)

Gruss
ED7

CRX_Fan
05.01.2007, 00:38
Torti, als wenn Dich das interessieren würde! :D

verstehst...? :D

ED7
05.01.2007, 14:25
Torti, als wenn Dich das interessieren würde! :D

verstehst...? :D

:D 8) :P :lol:

Gruss
ED7

Jey
05.01.2007, 14:50
Wenn Deine Scheinwerfer keine DCR Zulassung haben, schickt dich eh jeder normale prüfer wieder nach Hause

Wenn man die richtigen Leute/Firma kennt geht alles :lol:

MFG Jochen

CRX_Fan
05.01.2007, 14:55
eben :D Aber ich persönlich wioll hier bei uns keine 200 EUR für n Eintragung löhnen! :lol:

Jey
05.01.2007, 15:12
eben :D Aber ich persönlich wioll hier bei uns keine 200 EUR für n Eintragung löhnen! :lol:

ab 46€ je nach Zeitaufwand sagte man mir.

MFG Jochen

CRX_Fan
05.01.2007, 16:33
ja das dann di Offizielle Rechnungsgebühr :D
Plus die 150 EUR Schmiergeld :lol: