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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autounfall part2



ggman05
25.01.2007, 15:06
vielleicht koennen sich einige an meinen Unfall erinnern.
Ich hatte den CRX 3 Tage, bis mir einer Reinfuhr...

http://www.hondapower.de/phpBB2/viewtopic.php?t=137577&highlight=

Das ganze geschah am 9.12.06

Ich habe auf Rat von anderen Forumsmitgliedern einen Anwalt eingeschaltet und den Wagen auch begutachten lassen...

Bis jetzt habe ich noch kein Geld gesehen, und erfahre heute, dass die gegnerische Versicherung einen neuen Sachverstaendiger einschalten will..

Problem hierbei: ich habe den Wagen bereits wieder aufbauen lassen, somit sieht man keinen Schaden mehr.

Was kann man jetzt machen?
Ich frage hier, weil mein Anwalt bis Montag nicht mehr zu erreichen ist.

http://www.directupload.net/images/061210/5bXx5yjZ.jpg

http://www.directupload.net/images/061210/GEWca6g4.jpg

http://www.directupload.net/images/061210/XC2R6SuX.jpg

street-fighter1986
25.01.2007, 15:48
die bilder sprechen aber schon viel für sich. davon kann der neue sachverständiger sich schon ein gutes bild machen

NRW-Freak
25.01.2007, 20:59
Bei Dir war doch schon ein Sachverständiger!? Warum zweifeln die das Gutachten an???

Notfalls reichen die Fotos, um ein neues Gutachten zu erstellen...

MfG

Timtaeilor
25.01.2007, 21:27
ein gutachten reicht völlig aus!
ausserdem liegen dem gutachten für die versich. sowieso
photos von dem wagen bei!
laß dich nicht verarschen!
wenn du der geschädigte bist, kannst du
dir den gutachter selber aussuchen... ohne wenn und aber!!!

was wollen die denn machen wenn der wagen schon
an den nächsten schrotti verkauft ist?

ruf an und sag du brauchst jetzt schnellstmöglich das geld und
die sollen bitte nach gutachten abrechnen!

Mitch
25.01.2007, 21:28
Eben. Der Wagen is repariert - die können nur noch nach den Fotos gehen.
Was Du machen kannst wenn Dein Anwalt nicht da ist? Die gegnerische Versicherung hinhalten / abblitzen lassen / nicht reinlassen :wink:

ggman05
26.01.2007, 13:22
rechtlich gesehen habe ich zwar anspruch auf nen Sachverstaendiger, der auch da war,
aber die gegnerische versicherung hat auch recht nen 2. SV zu schicken!

das ist shcon korrekt.


das problem waere aber, wenn der neue SV den restwert des autos, der nach meinem gutachten bei 150 liegt, zu hoch schaetzt, wird dieser betrag ja vom wiederbschaffungswert abgezogen.

also jetzt z.b. 4000 wiederbschaffungswert - 150 restwert = 3850

wenn der neue SV aber sagt, nene, 2000 restwert, dann bekomm ich nur 4000-2000 ausgezahlt -_-

CivicEG4
26.01.2007, 13:43
Tja das sind halt die billigversicherungen die nur Kohle kassieren wollen und am liebsten nix zahlen. Da schickt man lieber nen Gutachter der die Kiste "tot-macht" und schonwieder Geld "gespart".

Wie heisst die gegnerische Versicherung?

gruß Felix

ggman05
26.01.2007, 13:53
VGH in hannover

scheint mir wirklcih sone billigversicherung zu sein.

mein vater arbeitet auch in einer privaten makler versicherung,
und er meint, dass pupsbetraege wie 3000 euro (wie in meinem fall)
innerhalb von 1-2 wochen ausgezahlt werden...

naja, muss mal gucken was mein anwat da fuer mich drehen kann.

blackangel
26.01.2007, 20:02
Der Wagen ist repariert und die können von dir auch nicht erwarten,dass du einen Monat lang auf deren Entscheidung wartest ob der 2te Gutachter kommen soll oder nicht. Du bist auch nicht verpflichtet den Wagen bei zu geringem Restwert weg zugeben und anderen zukaufen. Du kannst ihn auch reparieren lassen,wenn die Reparaturkosten der Wert des Wagens vor dem Unfall nicht deutlich übersteigen und die Versicherung muss es auch bezahlen. Du hast den Wagen repariert, der Restwert des Wagens ist somit auch total unwichtig.

feiny
26.01.2007, 23:18
VGH :lol: :lol: :lol: alles gute, na da kannst deinen spaß haben..

Ist leider wirklich so das da ein gegengutachter da mal ranschauen darf, aber wenn das fahrzeug bereits repariert ist schickt die VS den gutachter nur nochmal hin um zu schauen ob der schaden ordungsgemäß repariert wurde!!

Da wird oft mit der sraydose und so geflickt und die vers. abgezockt, deswegen schauen die mal nach. Normallerweise hätte der RA da eine reparatufreigabe beirufen müssen - falls du diese schon hast brauchst dir erst recht keinen stress machen...

Warts erst mal ab - mach dir keinen stress, zu 99% wird am reparierten fahrzeug nur noch nach der ordnugsgemäßen instandsetzung geschaut!

Mitch
26.01.2007, 23:23
Man hat aber auch ein recht drauf den Wagen selbst oder garnich zu reparieren. Bekommt dann allerdings nur die Reparaturkosten abzügl. Märchensteuer ausgezahlt. So wars bei mir damals.

feiny
26.01.2007, 23:26
Richtig, du kannst nach gutachten abrechnen dann bekommst du die Merhwertsteuer abgezogen. Wenn du nach Gutachten abrechnest gehts die vers. einen scheiss an was du damit gemacht hast...

Mitch
26.01.2007, 23:29
Ich denke das ist bei 90% der User hier meist die beste Variante.

feiny
26.01.2007, 23:35
:lol: :lol:

ggman05
27.01.2007, 09:29
es handelt sich bei dem schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden,
daher darf ich machen was ich will, und das Auto muss auch nicht "richtig" repariert worden sein.

blackangel
27.01.2007, 10:04
es handelt sich bei dem schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden,
daher darf ich machen was ich will, und das Auto muss auch nicht "richtig" repariert worden sein.

Es ist DEIN Fahrzeug, also darfst du damit machen was du willst egal was für ein Schaden das ist.

ggman05
27.01.2007, 13:40
oder so ;)
huhu hamburg, gruß aus norderstedt :D

blackangel
27.01.2007, 13:43
oder so ;)
huhu hamburg, gruß aus norderstedt :D

Moin :)

Dirty South
28.01.2007, 14:20
hey, hast den streß immernoch nicht überwunden !

Hoffe das du die kohle schnell bekommst!

Poste doch mal Bilder vom CRX! :D

Gruß Jens