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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : habe mich mal Schlau gemacht beim Tüv Motor swap etc



Honda_x82
16.02.2007, 11:53
Hoffe es hilft einigen weiter , die sowas in der richtung vorhaben ! :wink:

Also Kennzeichen

- Vorn muss eine mindest höhe von 200mm unterkante haben
- Hinten muss es eine mindest höhe vom 300mm haben und es muss :lol: komplett :lol: ausgeleuchted sein oder es kann auch das selbstleuchtende sein!

- beim Selbstleuchtende ist es wesentlich einfacher das Kennzeichen zu platzieren !

Tierferlegung

- Vorn muss eine mindesthöhe von 500mm unterkante des scheinwerfers sein.

- Die Räder dürfen nicht schleifen und müssen beim lenken genügend spiel haben!


Motor Swap

- Es ist nicht Unbedingt wichtig das der Motor jünger sein muss als das Auto in dem er rein soll !

- Er darf einfach nur nicht schlechter von den Abgaswerten sein als der , der Drin ist oder war !

Bsp. Honda Civic EG3 92-92

Neuer motor zb. Honda CRX ED9 89-91

Haben beide Euro 1 also machbar und auch eintragbar !

:lol: wenn alles sicher und fachmännig eingebaut ist! :lol:

Also nicht so wie es bei ihm mal vor kurzem war .

Ein jugendlicher kam mit nem alten polo und hatte da nen Motor vom neuen Polo eingebaut .
Na ja gepasst hatte es aber leider hatte er etwas vom Holm weggeflext und zwei halter für den motor einfach selber geschweißt !

Wie gesagt gepasst hat der , aber Eingetragen hat der den nicht bekommen !

Besser noch der Wagen ist eingezogen worden.

Mann sollte von anfang an sich mit dem Tüv zusammen setzten.

Daten austauschen und infos rein holen .

Hoffe ich konnte einigen von euch helfen!

MFG Pascal

Kordova
16.02.2007, 12:37
- Vorn muss eine mindesthöhe von 500mm oberkante des scheinwerfers sein.
Also das ist mir neu! Sind es nicht 50cm Unterkante des Lichtaustritts?

du solltest vielleicht die smilies ändern, die gibt es hier nämlich nicht

Honda_x82
16.02.2007, 14:06
- Vorn muss eine mindesthöhe von 500mm oberkante des scheinwerfers sein.
Also das ist mir neu! Sind es nicht 50cm Unterkante des Lichtaustritts?

du solltest vielleicht die smilies ändern, die gibt es hier nämlich nicht

Du hast natürlich recht er sagte mit zuerst 550mm oberkante - dann sagte er es hätte sich was geändert mit dem EG recht und jetzt sei es 500mm unterkante !

Sorry war so in Gedanken !

Gruß Pascal

Waffenschmied
17.02.2007, 04:34
sagen wir mal ich baue jetzt in meinen EJ2 nen B16A2 rein was muss ich erfüllen um in eingetragen zu bekommen und in wie etwa laufen sich die TÜV bzw. Eintragungskosten.
Hatt da einer schon erfahrung.

Honda_x82
17.02.2007, 07:31
Also Wenn der Motor den du jetzt drin hast und der der rein soll die Gleiche Abgasnorm haben dann geht das ohne Probleme !
Sollte aber bei dir nicht das Problem sein mit Der Abgasnorm !

Kosten kann ich dir nächste woche mal sagen denn dann fahr ich noch mal zum Tüv und durchlöcher den mit Fragen !

MFG Pascal

Seppel
17.02.2007, 08:51
sagen wir mal ich baue jetzt in meinen EJ2 nen B16A2 rein was muss ich erfüllen um in eingetragen zu bekommen und in wie etwa laufen sich die TÜV bzw. Eintragungskosten.
Hatt da einer schon erfahrung.

du musst dann noch einen KLR (Kaltlaufregler ca 250 €) kaufen weil der EJ2 ja Euro 2 hat (wenn du Ihn Umgeschlüsselt hascht).

EG3 Crash
17.02.2007, 09:20
Jo, ist echt hilfreich. ein kumpel von mir hat sich nämlich der lebensaufgabe angenommen, meinen eg3 zu swappen. jetzt noch der preis, und ich bin wunschlos glücklich.
ach ja, hatte mal vor kurzem ein meeting mit meinem anwalt, weil ich probleme beim eintragen hatte. grundsätzlich gibt es keinen § der die exakte mindest tiefe eines autos festlegt. es gibt nur richtlinien. also liegt es alleine im ermessensbereich des prüfers, ob er es einträgt oder nicht.

Seppel
17.02.2007, 10:02
Jo, ist echt hilfreich. ein kumpel von mir hat sich nämlich der lebensaufgabe angenommen, meinen eg3 zu swappen. jetzt noch der preis, und ich bin wunschlos glücklich.
ach ja, hatte mal vor kurzem ein meeting mit meinem anwalt, weil ich probleme beim eintragen hatte. grundsätzlich gibt es keinen § der die exakte mindest tiefe eines autos festlegt. es gibt nur richtlinien. also liegt es alleine im ermessensbereich des prüfers, ob er es einträgt oder nicht.

Preis ist relativ :wink: mal so ca 200 € beim anderen 400 €

Es gibt nur eine mindesttiefe von tragenden Teile und um nicht als Hindernis im Straßenverkehr zu sein solltest du über nee Bodenwelle (Geschwindigkeitsbodenwelle) rüberkommen ohne dran zu schleifen...sonst würdest du ja bewusst die Straßen kaputt machen...auch die Sach mit den Scheinwerfer ist Gesetzlich geregelt was wiederrum Bauartbedingt eine mindesttiefe nachsichzieht 8)

Honda_x82
17.02.2007, 10:12
Also zur Tieferlegung sagte Der Prüfer mir das Die Scheinwerfer eine mindesthöhe von 500mm unterkante haben müssen je nach Fahrzeug ist es aber selbst wenn ich den wagen bis zu dieser Angabe runterschrauben kann und dann nicht mehr von der stelle komme istdas doch auch nicht richtig oder !

Also ich denke die messen den Tiefsten Punkt am bzw Unterm Auto !

Aber ganz ehrlich ich sehe manchmal Civic`s oder auch andere Autos die sowas von Tief sind das die beim Gasgeban ja schon schleifen gayfight

Mfg Pascal

EG3 Crash
17.02.2007, 10:13
ist halt wie immer bei uns in de.. ein § sagt ja, wärend der andere nein sagt. :o

CRX_Fan
17.02.2007, 10:27
Für gewöhnlich gibt es nur "EMPFEHLUNGEN" für Mindesttiefen, da im gesetz nichts geregelt ist, und wo nichts geregelt ist, kann nichts festgelegt werden. Nur die SW Kante von 50cm ist mit Angabe geregelt.