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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geswaptes Auto ohne TüV überführen, Kurzzeitkennzeichen ?!



eg3fahrer
30.09.2004, 21:29
Hi,

bräuchte schnellstmöglichst ne Antwort.

Hab mein Swap jetzt endlich fertig und will Samstag das Auto abholen.

PROBLEME:

Auto steht in Greifswald
Soll übers we nach Berlin
Muss Montag zm TüV nach Hamburg

Wie bewerkstellige ich das, kann ich mir einfach Kurzzeitkennzeichen (die Nachfolger der roten Numermschilder ) holen ?
Oder geht das nicht, weil ich ja kein TüV und keine Betriebserlaubnis habe ?

Jemand ne Idee ??

MfG Ronald

uscivic
30.09.2004, 21:32
musst nur zur versicherung doppelkarte für 5 tageszulassung holen.

dann zulassungsstelle und schild holen

das wars.

ca. 75euro

30.09.2004, 21:35
Hi!

Ich glaube mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfte das möglich sein auch ohne eintragung zu fahren.

Die Schilder sind ja zur Überführung oder zur Einstellungsfahrt gedacht soweit ich das weiss!

Ist dein EG3 endlich fertig?!
Ich hoffe mal wir bekommen einen ausführlichen Gefühlsbericht :D

eg4
30.09.2004, 21:46
ja du kannst mit Kurzzeitkennzeichen so ziemlich alles fahren

eg3fahrer
30.09.2004, 22:07
Hmm,
na hoffentlich stimmt des, hatte nämlich noch mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert und der war der Ansicht das ginge nich und hat noch seine Freundin (Polizei) gefragt und die sagte auch das es nicht geht weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Einzige Möglichkeit angeblich auf´m Hänger, aber ich dachte auch imma die Überführungs, bzw Kurzzeotkennzeichen sind für sowas da...

MaTzE
30.09.2004, 22:10
Lol ist ja klar das ne Polizistin sowat sagt nein Ronald hol dir die kennzeichen und du kannst alles fahren was du willst... zumd. verkehrssicher muss er sein mehr juckt die nicht..bzw. mehr können sie dir auch nich

eg4
30.09.2004, 22:11
wenn du Kurzzeitkennzeichen hast, dann hast du ja auch keinen Fahrzeugschein. Dann wäre ja bei jedem umgebauten Auto die Betriebserlaubnis erloschen. Mich haben se auch mit Kurzzeitkennzeichen angehalten, ich hatte noch einen Sitz drinn. Käfig, Fahrwerk und weiss ich noch alles. Die konnten ja auch nicht von ausgehen das es ein Einsitzer ist (ist keiner!). Oder fahr mal bei deiner Polizei vorbei und frag die mal. Hab ich auch gemacht, wo ich mich erkundigt hab ob ich mein auto ohne Kennzeichen abschleppen darf

30.09.2004, 22:16
musst nur zur versicherung doppelkarte für 5 tageszulassung holen.

dann zulassungsstelle und schild holen

das wars.

ca. 75euro

So ist`s korrekt! Sind ja schließlich für Probe-und Überführungsdaten gedacht.
Na da bin ich ja mal gespannt wie`n Flitzebogen! :tongue:

erka
30.09.2004, 22:32
@EG4

Falsch! bei Überführungskennzeichen haste einen Fahrzeugschein. Und
zwar bekommste sonen roten Zettel, wo du alle Daten eintragen mußt,
erst dann darfst du das Auto bewegen, auch ohne TÜV.

Und noch was, man darf sogar mit Deckungskarte ohne Kennzeichen
und Zulassung zur Zulassungsstelle fahren um das Auto anzumelden
(auf dem direkten Wege), allerdings sollte das Auto TÜV und AU haben.

Mülle
30.09.2004, 22:36
@EG4

Falsch! bei Überführungskennzeichen haste einen Fahrzeugschein. Und
zwar bekommste sonen roten Zettel, wo du alle Daten eintragen mußt,
erst dann darfst du das Auto bewegen, auch ohne TÜV.

Und noch was, man darf sogar mit Deckungskarte ohne Kennzeichen
und Zulassung zur Zulassungsstelle fahren um das Auto anzumelden
(auf dem direkten Wege), allerdings sollte das Auto TÜV und AU haben.

nicht ganz richtig, du mußt nicht mal HU oder AU haben. man kann mit der deckungskarte und ohne kennzeichen auf dem direkten wege zum tüv fahren.

eg4
30.09.2004, 23:18
@EG4

Falsch! bei Überführungskennzeichen haste einen Fahrzeugschein. Und
zwar bekommste sonen roten Zettel, wo du alle Daten eintragen mußt,
erst dann darfst du das Auto bewegen, auch ohne TÜV.

Und noch was, man darf sogar mit Deckungskarte ohne Kennzeichen
und Zulassung zur Zulassungsstelle fahren um das Auto anzumelden
(auf dem direkten Wege), allerdings sollte das Auto TÜV und AU haben.

ich weiss, aber in den Zettel trag ich meine Fahrgestellnummer, Fahrzeuggewicht und Leistung ein. ch meinte mann hat keine Eintragungen, auch wenn alles abgenommen ist.

Ruhrpotthonda
01.10.2004, 12:14
nicht ganz richtig, du mußt nicht mal HU oder AU haben. man kann mit der deckungskarte und ohne kennzeichen auf dem direkten wege zum tüv fahren.

Stimmt auch nicht ganz. Du musst die Kennzeichen von dem PKW haben, mit den er vorher zugelassen war. Tüv/Au muss er haben. Denn du darfst nur auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle fahren, um den PKW anzumelden. Wenn du den Wagen abmeldest, darfst du auch auf den direkten Weg nach Hause fahren, mit den entwerteten Kennzeichen. Aber die KENNZEICHEN MÜSSEN AM AUTO ANGEBRACHT SEIN.

Gruss
Patrick

01.10.2004, 13:30
So steht es mal schwarz auf gelb!

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/kurzzeitkennzeichen/default.asp?ComponentID=4343&SourcePageID=27331%230

maaoli
01.10.2004, 17:37
Ist der Wagen abgemeldet?
Dann achte darauf das Du Dir die Doppelkarte von der Versicherung holst wo er dann versichert wird! Das kostet Dich dann nur die 36,50 für die Zulassungsstelle und die Schilder drucken.

Mußt nämlich mit der Karte ersma zur Zulassungsstelle.

Die alten Kennzeichen brauchst Du nicht! Du kannst aber auch mit der Doppelkarte und Deinen alten Kennzeichen fahren zum TÜV. Aber eben nicht überführen.

Mülle
01.10.2004, 18:45
nicht ganz richtig, du mußt nicht mal HU oder AU haben. man kann mit der deckungskarte und ohne kennzeichen auf dem direkten wege zum tüv fahren.

Stimmt auch nicht ganz. Du musst die Kennzeichen von dem PKW haben, mit den er vorher zugelassen war. Tüv/Au muss er haben. Denn du darfst nur auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle fahren, um den PKW anzumelden. Wenn du den Wagen abmeldest, darfst du auch auf den direkten Weg nach Hause fahren, mit den entwerteten Kennzeichen. Aber die KENNZEICHEN MÜSSEN AM AUTO ANGEBRACHT SEIN.

Gruss
Patrick[/quote]

das stimmt genau ;)

Demmy
01.10.2004, 19:37
Jetzt misch ich mich auch ma ein, habs heute von meiner Versicherungstante gesagt bekommen - die sitzt an der Quelle und muss es ja wissen:

Kennzeichen müssen NICHT ran, weil - wie mein Polo z.B. - wenn es stillgelegt ist, hat es keine Kennzeichen mehr. Zumnindest hatte meiner keine mehr.

Also darf man ohne Kennzeichen aber mit gültigem TÜV und AU zur Zulassungsstelle fahren. TÜV und AU muss der Wagen haben, sonst brauchste gar nicht erst versuchen, den Wagen zuzulassen :wink:

MfG

Demmy

Ruhrpotthonda
01.10.2004, 21:53
Hmm,
dann hat Deine Versicherungstante aber keine Ahnung, und sollte sich mal Schulen lassen.
Ich versuche es mal zu Erklären :
Das Kennzeichen MUSS dran sein. Denn wenn du während der fahrt zum Straßenverkehrsamt gegen die STVO verstößt, und dich einer Anezigen möchte, wie soll er das machen wenn kein Kennzeichen dran ist? Oder du bist zu schnell und wirst geblitzt, wo soll die Polizei das Foto hin schicken??
Jetzt klar geworden, warum das Kennzeichen dran sein muss?
Gruss
Patrick

Ruhrpotthonda
01.10.2004, 22:05
Ich habe da eine Seite im Internet gefunden, die klarheit schafft:

--->>>Kickst du Hier<<<--- (http://www.tuev-nord.de/22177.asp)

@ Demmy
den Link solltest du deiner Versicherungstante geben(oder die Seite ausdrucken und ihr geben), bevor wegen ihr noch jemad ärger mit der Polzei bekommt.

Gruss
Patrick

bks7605
02.10.2004, 00:05
Schließe mich bb9alex an.
Falls nicht hohl dir´n trailer haste den stress nicht auf der zulassungsst. mußte letzte woche fast ne stunde warten.

Demmy
02.10.2004, 01:15
Werd ich Ihr echt mal zeigen...

Toll, jetzt bin ich verwirrt - vielen Dank...! :D

02.10.2004, 13:18
Schließe mich bb9alex an.
Falls nicht hohl dir´n trailer haste den stress nicht auf der zulassungsst. mußte letzte woche fast ne stunde warten.

Was hattest du denn auf der Zulassungsstelle verloren :-?

Du bekommst kein kleineres Kennzeichen, da kannst du bitten und betteln wie du willst! :D

Ruhrpotthonda
02.10.2004, 14:32
Werd ich Ihr echt mal zeigen...

Toll, jetzt bin ich verwirrt - vielen Dank...! :D

gern geschehen :D
Patrick

bks7605
02.10.2004, 22:12
Schließe mich bb9alex an.
Falls nicht hohl dir´n trailer haste den stress nicht auf der zulassungsst. mußte letzte woche fast ne stunde warten.
Was hattest du denn auf der Zulassungsstelle verloren :-?
Du bekommst kein kleineres Kennzeichen, da kannst du bitten und betteln wie du willst! :D

Nee alex hab mir meinen swap auf B16 eintragen lassen! :wink:

gr4nd
07.10.2004, 05:38
also das interessiert mich nun auch da meine Freundin demnächst ihr Auto kriegen soll und das zum Tüv muss und zulassungsstelle direkt daneben ist und son kennzeichen doch nicht billig ist.

Das Auto soll Tüv + Au kriegen zum Tag der Fahrt/zulassung

Ich fahre dann also von mir zuhause wo das auto noch steht kurzes stuekc landstrasse dann autobahn und dann bin ich schon bei der zulassungsstelle
angenommen das einer der herren in grün mich anhält ( komme an einer wache vorbei ) und ich folgendes mit mir führe:

Fahrzeugbrief
Versicherungsdoppelkarte
Tüv/AU Termin bzw falls schon vorhanden natürlich den Nachweis
Personalausweis
Nummernschilder des zuletzt im Brief eingetragenen Halters entweder original oder aber Auf Pappschilder gemalt gut leserlich vorn und hinten angebracht


Nur für mein Verständniss weil ich keinen Bock habe mir hier noch Ärger mit der Rennleitung zu machen.

Ruhrpotthonda
07.10.2004, 09:32
@ gr4nd

Pappschilder sind grundsätzlich verboten. Entweder die Originalen Schilder oder Kurzzeitkennzeichen.
Hier nochmal zum Verständniss



Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen

Sollen abgemeldete Fahrzeuge zum Zweck der Wiederzulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, so gibt es für die Durchführung dieser Fahrten verschiedene Möglichkeiten:
Ohne amtliches Kennzeichen:
Das nicht zugelassene Fahrzeug kann in diesem Fall nicht auf eigenen Rädern gefahren werden. Es ist eine Überführung auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger erforderlich.
Mit Kurzzeitkennzeichen:
Das Kurzzeitkennzeichen kann beim Straßenverkehrsamt gegen Vorlage des Personalausweises und einer Deckungsbestätigung einer Versicherung beantragt werden. Der Antragsteller erhält einen auf ihn ausgestellten Blankofahrzeugschein, in dem die konkreten Fahrzeugdaten nachzutragen sind. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab Zulassung gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
Mit roten Kennzeichen:
Rote Kennzeichen zur dauernden Verwendung können zuverlässigen Kraftfahrzeugwerkstätten oder Autohändlern von den Straßenverkehrsämtern zugeteilt werden. Für die Durchführung von Fahrten im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines Fahrzeugs können diese Kennzeichen von den Werkstätten oder Händlern zur Verfügung gestellt werden.
Mit amtlichen Kennzeichen:
Ist das abgemeldete Fahrzeug noch mit den entstempelten amtlichen Kennzeichen versehen, dürfen Fahrten in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk zum Zweck der Wiederzulassung und der Durchführung von Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrten bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Hinweis: Für diese Verfahrensweise ist eine Vorabinformation der Zulassungsstelle nicht erforderlich. Bei der Versicherungsbestätigung muss aber darauf geachtet werden, dass sie nicht erst ab Zulassungsdatum gilt.



Gruss
Patrick[/b]

gr4nd
07.10.2004, 09:36
war eben bei der polizei und habe nachgefragt

die sagen eigentlich sind schilder nicht erlaubt aber solange man alle wichtigen unterlagen sprich :
Fuehrerschein
Personalausweis
Brief
Deckungskarte für norm. Kennzeichen
und den Tüv/AU Beleg bei hat geht das okay da wird kein Polizist grossartig meckern ( so man denn auf dem Weg in Richtung Zulassungsstelle ist )