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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintragungsplicht für Halbschalensitze?



Andre_EG3
25.02.2007, 09:58
Hi kann von einem Kollegen günstig ein paar Halbschalensitze bekommen allerdings ist der Hersteller unbekkannt da die sitze mit Leder überzogen wurden.
Muss ich die Halbschaalensitze eintragen lassen?
Oder zumindest dann die selbstgebauten Konsolen?

BIOHAZARD
25.02.2007, 11:27
sitze nich aber die konsolen sollte man schon eintragen

EG3|aCiD
25.02.2007, 15:00
Suchfunktion, wurde schon oft genug behandelt das Thema.

Ansonsten sind Halbschalen eintragungsfrei WENN
-es fahrzeugspezifische Konsolen dafür gibt und nix selbst gebrutzelt wurde
-der Zugang zu den hinteren Sitzen gewährt bleibt
-die Rückenlehne um 10° neigbar ist

Hab selbst beim Tüv gefragt, das hat mir der Tüv daraufhin gesagt.

Greetz
aCiD

Andre_EG3
25.02.2007, 17:21
danke

Jey
16.04.2007, 19:34
Suchfunktion, wurde schon oft genug behandelt das Thema.

Ansonsten sind Halbschalen eintragungsfrei WENN
-es fahrzeugspezifische Konsolen dafür gibt und nix selbst gebrutzelt wurde
-der Zugang zu den hinteren Sitzen gewährt bleibt
-die Rückenlehne um 10° neigbar ist

Hab selbst beim Tüv gefragt, das hat mir der Tüv daraufhin gesagt.



Hey,

*Thread-Ausgrab-gerät-benutz*

Ne scherz bin selber gerade mit dem Thema beschäftigt und hab nun mal die Suchfunktion bemüht !......

Und zwar habe ich bei mir Sparco tornio Halbschalen auf Sparco Konsolen passend für meinen/den Ej/EK Civic verbaut.

Nun die Sitze haben ein E Zeichen und auf den Konsolen ist nur ein Sparco Aufkleber und ein FIA Zeichen aber keine E Nummer o.ä.

Muss ich da nun was eintragen ? Denn eigentlich sind die Sitze ja klappbar,lehne voll verstellbar und die Konsolen sind für den EJ/EK civic und werden an den Originalen Befestigungspunkten verschraubt.

Das Problem was ich nur sehe ist das nirgendwo was vom Civic vermerkt ist auf dem Aufkleber und das ich auch keinerlei Papiere habe außer der Rechnung vom sandtler !

Kann mir da mal einer weiterhelfen ?

MFG Jochen

Andre_EG3
16.04.2007, 22:00
also ich weis nir, dass mein Kollege schon öfters von der polizei angehalten wurde und die nie was gesagt haben weil sie gesehen haben dass die Lehne voll verstellbar ist

Uffi
17.04.2007, 00:49
nenene, so einfach ist es nicht ;)
WENN der Sitz zu hohe Flanken hat und H-Gurte verwendet werden müssen MUSS der Sitz eingetragen werden UND die Rückbank ausgetragen werden weil man sich dann eben NUR mit H-Gurten anschnallen kann !!

Lazarus1982
17.04.2007, 05:47
hi habe da mal was anderes gehört man könne sich auch mit dehn normalen gurten an schnallen ?!?!?!?!?

toast
17.04.2007, 08:31
Ihre Anfrage über die TÜV Rheinland Group:
Typisierungspflicht von Sportsitzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde interessieren inwiefern eine TÜV Abnahme von Sportsitzen von nöten ist.
Es geht dabei um "Halbschalensitze", die Rückenlehne ist klappbar.
Sind solche Sitze eintragungsfrei oder muss in jedem Fall eine Abnahme erfolgen.
Dieses Modell würde auf der Original Laufschiene verschraubt werden.

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

Antwort

Sehr geehrter Herr XXX,

seit ca. 1996 müssen Sitze ein entsprechendes EG/ECE- Prüfzeichen aufweisen, ansonsten ist die Verwendung nicht zulässig. Sitze mit entsprechendem Prüfzeichen müssen nicht eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Tüv Competence Center


Soviel dann zum TÜV, von der Dekra hab ich ne Deckungsgleiche Antwort bekommen. Das klappbare Sitze einfach eintragungsfrei sind ist ein irrglaube

Uffi
17.04.2007, 11:31
hi habe da mal was anderes gehört man könne sich auch mit dehn normalen gurten an schnallen ?!?!?!?!?


wie gesagt liegt an den Flanken vom Sitz, was bringt es wenn der Gurt auf dem Sitz aufliegt und in dem Sitz son dünner Hering sitzt der garnicht mehr gahallten wird ;)

race@honda
17.04.2007, 11:35
Ihre Anfrage über die TÜV Rheinland Group:
Typisierungspflicht von Sportsitzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde interessieren inwiefern eine TÜV Abnahme von Sportsitzen von nöten ist.
Es geht dabei um "Halbschalensitze", die Rückenlehne ist klappbar.
Sind solche Sitze eintragungsfrei oder muss in jedem Fall eine Abnahme erfolgen.
Dieses Modell würde auf der Original Laufschiene verschraubt werden.

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

Antwort

Sehr geehrter Herr XXX,

seit ca. 1996 müssen Sitze ein entsprechendes EG/ECE- Prüfzeichen aufweisen, ansonsten ist die Verwendung nicht zulässig. Sitze mit entsprechendem Prüfzeichen müssen nicht eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Tüv Competence Center


Soviel dann zum TÜV, von der Dekra hab ich ne Deckungsgleiche Antwort bekommen. Das klappbare Sitze einfach eintragungsfrei sind ist ein irrglaube


lol ich kenne 1000 Beispiele wo der TÜV bei der HU nichts dergleichen gesagt hat. Naja aber ist ja oft so ala "officiell ne" aber bei der hu "jo ham wir nich gesehen ^^"

toast
17.04.2007, 16:37
ja das der tüv oft keine ahnung hat ist ja nix neues, aber bei den zich neuen eu-regelungen kann man das verstehen wenn die leute nicht nachgeschult werden.

bringt nur alles nix, wenn der grüne mann genau bescheid weiss ist man trotzdem der dumme, auch wenn vorher der tüvmann zu dumm war. ich mein wenn n tüver sagt brauch nicht eingetragen werden, würde ich ihn halt freundlich bitten das doch zu tun, sollte ja kein problem dann sein :wink:

pLoTz
17.04.2007, 16:42
Richtig. Nur weil ein TüVer geschlampt hat, ist das noch lange nicht legal. Fischen können die dich immernoch ;)

Jey
17.04.2007, 17:00
Ihre Anfrage über die TÜV Rheinland Group:
Typisierungspflicht von Sportsitzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde interessieren inwiefern eine TÜV Abnahme von Sportsitzen von nöten ist.
Es geht dabei um "Halbschalensitze", die Rückenlehne ist klappbar.
Sind solche Sitze eintragungsfrei oder muss in jedem Fall eine Abnahme erfolgen.
Dieses Modell würde auf der Original Laufschiene verschraubt werden.

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

Antwort

Sehr geehrter Herr XXX,

seit ca. 1996 müssen Sitze ein entsprechendes EG/ECE- Prüfzeichen aufweisen, ansonsten ist die Verwendung nicht zulässig. Sitze mit entsprechendem Prüfzeichen müssen nicht eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Tüv Competence Center


Soviel dann zum TÜV, von der Dekra hab ich ne Deckungsgleiche Antwort bekommen. Das klappbare Sitze einfach eintragungsfrei sind ist ein irrglaube

Okay danke schonmal. E-Zeichen haben meine Sparco´s ja aber sind nicht auf den Originalen Honda Schienen montiert.

Naja ich stehe/stand ja auch gerade mit dem Tüv-Süd im Kontakt der hat mich nun gebeten/mir angeboten einfach mal vorbei zu kommen um die Sachlage zu klären.

Das mit den Gurten macht mich nun aber auch ein wenig stutzig da dir bei mir sehr deutlich über die Wangen laufen bzw. dort aufliegen !

MFG Jochen

toast
17.04.2007, 17:16
ich hab ja auch die sparco torino 2, e-zeichen haben die ja, und vorher wurden die auch mit kba nummer ausgeliefert. ich mach mir da nicht so große sorgen die nicht abgenommen zu bekommen (außer das ich ja jetzt eigentlich nen seitenairbag hab :/ )

http://www.kurumamotoring.com/image/sparco/00946d.jpg

auf original fahrzeugspezifischen sparco konsolen sollte das ja kein problem sein, laut der tüv mail wärs ja sogar dank e-zeichen eintragungsfrei :)

Jey
17.04.2007, 20:54
auf original fahrzeugspezifischen sparco konsolen sollte das ja kein problem sein, laut der tüv mail wärs ja sogar dank e-zeichen eintragungsfrei :)

E-Zeichen hab ich nur auf den Torino´s

Auf den Konsolen ist nur dieser Aufkleber !

http://img265.imageshack.us/img265/4232/sparcokleberqg5.jpg

MFG Jochen

toast
17.04.2007, 21:08
ja es gibt ja wohl auch ne abe für die sitze :-?

hätte ich auch gern, hab ich aber nicht da gebraucht gekauft :/

Jey
17.04.2007, 21:32
ja es gibt ja wohl auch ne abe für die sitze :-?

hätte ich auch gern, hab ich aber nicht da gebraucht gekauft :/

Bei mir genau der selbe Fall !!! Bei Sandtler, wo ich die Konsolen her habe hab ich angefragt zwecks ABE oder Gutachten da meinten sie das gäbe es nicht.. Saftladen !

MFG Jochen

longisland
18.04.2007, 22:34
wie sieht es mit diesen sitzen aus?

http://cgi.ebay.de/FK-Sportsitze-Sport-2-Sitze-Stoff-schwarz_W0QQitemZ290103735164QQihZ019QQcategoryZ30 172QQrdZ1QQcmdZViewItem

inder auktion steht:

>>>Das beste kommt noch<<<

Die Sitze sind Eintragungsfrei, da Sie mehr als 20% klappbar sind. Sie müssen die Sitze nur einbauen und Los gehts!

meint ihr das is ne anfrage an den tüv wert?


hier noch ne auktion:

http://cgi.ebay.de/2-Sportsitze-Schalensitze-S-GTB-II-Leder-SZ-NEU_W0QQitemZ250105687584QQihZ015QQcategoryZ30172Q QrdZ1QQcmdZViewItem


und noch eine :

http://cgi.ebay.de/Sportsitze-Halbschale-Grau-schwarz-Halbschale-NEU_W0QQitemZ230116487777QQihZ013QQcategoryZ30172Q QrdZ1QQcmdZViewItem


was meint ihr dazu?

solltem an dem tüv diese links mal schicken oder ihn fragen ob es stimmt was sie sagen?

toast
19.04.2007, 15:49
ließ mal meinen ersten post mit der anfrage beim tüv :wink:

Jey
19.04.2007, 16:31
Hy nochmals,
also nach ein paar E-Mails hab ich gestern mal beim Tüv angerufen. Ich muss sagen am Telefon geht das alles viel einfacher und besser ;) ..

Jedenfalls hab ich nun am Dienstag nen Termin um meine 3 Sachen (u.a. die Sitze) einzutragen. Er meinte solang sie fest sitzen, die verstellfunktionen gegeben sind und der Gurt sauber läuft sieht er überhaupt kein Problem die einzutragen ! Nun bin ich mal gespannt. Ich bin mit dem Verlauf des Gurtes ja nicht so ganz zufrieden aber ändern kann ichs auch nicht ! Müssten den Gurt in der Zunge für das Gurtschloss drehen damit er sauber läuft aber das ist leider unmöglich !

MFG Jochen

Jey
24.04.2007, 17:37
Hy nochmals,

also wen´s interessiert. Ich hab meine Sparco´s in Verbindung mti den Sparco Konsolen gerade eingetragen bekommen/lassen.

Wichtig war für ihn nur ob sie Fest sitzen, die Verstellfunktionen gegeben sind und der Gurt sauber läuft ! ganz easy.

MFG Jochen