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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf Die Polizei Das ???



RonRonsen
04.10.2004, 10:45
hallo,
ich hab ein ziemlich großes problem an der backe zu kleben,
wurde neulich von den grünen in zivil angehalten :/ bin mit 50-60 km/h um ne kurve rum das haben die gesehen und die meinten ich sei schneller gewesen als 50 :mad: nun habe ich ende letzter woche meinen bußgeldbescheid bekommen --> 75 euro und 3 PUNKTE und ich bin noch in der probezeit
so nun meine frage: darf die polizei so ohne weiters die geschwindigkeit von fahrzeugen schätzen??
bitte helft mir bin am überlegen ob ich vor gericht gehe denn ich hab keinen bock auf ne nachschulung!!!

hosi
04.10.2004, 10:49
Eigenlich nicht. Sie müssen dir beweisen dass du so oder so schnell gefahren bist.

maxxx
04.10.2004, 10:50
ich meine das thema mit dem schätzen hatten wir schon mal.. wenns keinen beweis gibt ausser der aussage würd ich zum anwalt gehen und die sache anfechten.. kann ja jeder sagen der und der war zu schnell..
greetz
maxx

SAPDASH
04.10.2004, 10:57
Da kann ich nur zustimmen wenn sie keinen beweis haben kannst du es anfechten! aber wenn sie zu zweit im auto sassen wird das auch nicht ganz einfach! aber kannst ja nichts verlieren wenn du es versuchst!

ED6er
04.10.2004, 11:28
einfach rechtzeitig widerspruch einlegen :wink:

Jan@cc1
04.10.2004, 11:44
aber kannst ja nichts verlieren wenn du es versuchst!

doch, kannst du, und zwar ne menge geld!

Spanni
04.10.2004, 11:51
Für sowat hat man nen Rechtsschutz.

Ich würds auch anfechten. Könnte ja jeder kommen.

n0th1ng
04.10.2004, 11:57
probieren würd ich´s! das problem ist, dass es so oder so polizisten waren. ob jetzt einer oder zwei. es sind polizisten, warum sollten sie lügen? deswg wird es schwer, aber versuch´s - zeig wiederstand ;)

mclane
04.10.2004, 12:05
Die Bullerei darf nur bei Schrittgeschwindigkeit schätzen. Wer bitte kann schätzen ob ein auto 50 oder 60 fährt? Wenns ne s Klasse gewesen wäre hätte die auch 80 fahren können und die Grünen hätten auf 50 geschätzt. Bei nem kleinen (eventuell noch lauten :wink: ) Civic kann man den leicht schneller schätzen als er gefahren ist. Da kann man das Urteilsvermögen der Polizei schon stark anzweifeln

Mal abgesehen davon, seit wann zahlt man 75Euro und bekommt 3 Punkte bei ner maximalen überschreitung von 10km/h????

MacJones
04.10.2004, 12:34
AUF ALLE FÄLLE ANFECHTEN!!!! :o

FireFox
04.10.2004, 12:36
Die Bullerei darf nur bei Schrittgeschwindigkeit schätzen. Wer bitte kann schätzen ob ein auto 50 oder 60 fährt? Wenns ne s Klasse gewesen wäre hätte die auch 80 fahren können und die Grünen hätten auf 50 geschätzt. Bei nem kleinen (eventuell noch lauten :wink: ) Civic kann man den leicht schneller schätzen als er gefahren ist. Da kann man das Urteilsvermögen der Polizei schon stark anzweifeln

Mal abgesehen davon, seit wann zahlt man 75Euro und bekommt 3 Punkte bei ner maximalen überschreitung von 10km/h????


schon, irgendwas ist da net ganz richtig! 3 Punkte für 10 KmH zu schnell :-?

n0th1ng
04.10.2004, 12:46
ich denke mal es geht um die sache mit der kurve, also dass er in ner kurve "zu schnell" war. aber das kostet auch nicht so viel! N kumpel ist ma recht zügig um ne kleine 90° kurve, da kam ihm ein streifenwagen entgegen. wurde angehalten, hat 15€ gekostet.

mclane
04.10.2004, 12:55
is doch schwachsinn. Wenn ich will kann ich auch mit 50 durch ne 90° kurve fahren, solange das Limit eben bei 50 liegt. Dem Politisten hätte ich was erzählt... alles muss man ich nun auch nicht bieten lassen

KozleEH6
04.10.2004, 14:11
also ich habe meinen Bruder gefragt, der ist Beamter ( Zoll ) und die dürfen auch nicht ohne weiters einfach nur schätzen. Die brauchen handfest Beweise. Das heißt, das in disem Fall die Grünen einen Beweis haben müssen. Dabei zählt auch nicht die Aussage das es 2 sind. Geh einfach zum Rechtsanwalt und wenn das nicht klappen sollte, dann machst Du einfach eine Anzeige gegen diese Polizisten wegen falscher Beschuldigungen. :D

Acid
04.10.2004, 14:15
Ist doch quatsch !

Das Urteil kann NICHT lauten schneller als 50 innerorts !
Da muss eine genaue zahl stehen !!
Und die müssen die beweisen können. Sei Blitzer, lasern oder Video.

Was sagt denn der Polizist vor Gerricht ? Der ist 67 km/h gefahren.
Hab ich genau gesehen !

Wiederspruch einlegen würde ich nur machen, wenn man im recht ist !
Ansonsten wirds teuer.

Und bei dem Fall bist du im recht !


Sonst könnten sich die Bullen ja am strassenrand hinstellen und einfach nummerschildern aufschreiben wo sie DENKEN die fahren schneller als 50 km/h mit sbzug der toleranz versteht sich ! ;)

skeppo
04.10.2004, 14:35
aber kannst ja nichts verlieren wenn du es versuchst!

doch, kannst du, und zwar ne menge geld!

kann man bei einer nachschulung auch , ich spreche aus erfahrung ;)

Frost
04.10.2004, 14:50
polizisten dürfen schon schätzen.

allerdings kommen da nicht so sachen raus wie "23 zu schnell, kostet ..." sondern "deutlich überhöhte geschwindigkeit".

wenn man z.b. mit 100 durch die stadt braust, dann braucht es kein meßgerät um festzustellen, daß man zu schnell war. ergebnis ist dann imo meist ein bußgeld. punkte gibts auf grund schätzen imo nicht, zumindest nicht für das zu schnell sein.

was steht den als tatvorwurf auf dem bescheid?

Sun Devil
04.10.2004, 15:08
Solange du nichts unterschrieben hast als sie dich angehalten haben, müssen sie es dir beweisen, was sie in diesem fall nicht können.

Also einspruch!

Schreib einfach erstmal nen brief, muss nicht mal sein dass das vor Gericht geht, kann sein dass sie es auch so fallen lassen.

Spanni
04.10.2004, 15:19
Sind ja bald Österreichische Verhältnisse. Soviel ich weiß dürfen die da Schätzen.

VTECMaster
04.10.2004, 15:23
recht hat er, ich freu mich schon so auf meinen winter fiesta, damit hab ich hoffentlich ruhe vor den nervensägen

RonRonsen
04.10.2004, 17:00
danke erstmal für eure ratschläge!
ich hab heut mit meiner rechtschutz telefoniert und die haben gesagt das sie die kosten für den anwalt übernahmen.
in dem bescheid steht ---> Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Straßenverhältnisse ( §3 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 8.1 BKat was immer das alles zu bedeuten hat???)
also die versicherung hat gesagt das sie so ein schwachsin noch nie gehört hat. da steht nichts genaues drin ??? :roll:

CIVICMaster
04.10.2004, 19:03
Was die sich heutzutage alles raunehmen! Mir wollten sie auch 3 Punkte geben und 50€ Strafe für zu laute Musik! Aber ich konnts abwenden. Freundlichkeit siegt! 8)

daniel
04.10.2004, 19:13
Auch wenn du viel zu schnell unterwegs bist dürfen die nicht schätzen!!
Bin mit 18 mal von 3(!!!) Polizisten angehalten worden als ich nachts um 3 Uhr mit ca. 110-120 km/h durch die Stadt gebraust bin! :o
Die Polizisten haben meine Geschwindigkeit auf ca. 70 - 100 km/h geschätzt. Und jetzt Zitat von einem der 3 Polizisten: "Leider können wir Ihnen das aber nicht nachweisen, da die Geschwindigkeit nicht mit einem Messgerät gemessen wurde."
Hatte dort richtig Glück! :roll:
Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare dazu kommen:
Ich weiß das es nicht in Ordnung ist so durch die Stadt zu heizen!!!
Habe das auch seitdem nicht mehr so gemacht, da der Schreck durch die plötzliche Kontrolle schon ziemlich groß war (dachte echt der Lappen ist gleich weg!!)!! :/

Ruhrpotthonda
04.10.2004, 19:43
Naja das da nichts genaues drin steht würde ich nicht sagen. Jedenfalls steht da genau drin wonach sie dich bestrafen wollen.

§3 Abs. 1

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann

§49 StVO
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift verstösst
(ist nur die kurzfassung)


24 StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


§24 StVG; 8.1 BKat


Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

8 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)


Gruss
Patrick




[/b]

RonRonsen
04.10.2004, 20:30
also ich weiß nicht was die mir da alles anhängen wollen es war wochenende es war spät also keine fahrzeuge mehr auf der straße und die kreuzung ist gut einzusehen! und ich hatte meine wagen voll und ganz unter kontrolle!!! hab auch noch 3 zeugen dafür! komisch nur, als einer meiner freunde den netten herr'n in grün gefargt hat wie es mit zeugenausagen ist wurde dieser gleich sehr unfreundlich und er hat auch keine aussagen aufgenommen...
werde es auf jeden fall anfechten! :mad:

Brute Force
04.10.2004, 21:21
Die 75 Euro und 3 Punkte kommen nicht wegen der 10km/h zu viel zustande, sondern wegen "unangepasster Geschwindigkeit". Das kann soagr dann der Fall sein, wenn man nicht mal schneller als erlaubt fährt. Wenn z.B. Kinder nah am Rand einer Landstraße spielen und 100km/h erlaubt sind, können schon 60km/h als viel zu schnell empfunden werden. Das muss notfalls ein Richter entscheiden.

Übrigens hat es schon den Fall gegeben, dass ein (deutscher) Polizist ein Auto in einer 30-Zone auf 35km/h geschätzt hat. Der Fahrer hat sich geweigert zu zahlen und hat vor Gericht verloren. Begründung: Der Polizist hätte aufgrund seiner 40jährigen Diensterfahrung die Geschwindigkeit ausreichend einschätzen können.

eg4
04.10.2004, 21:24
aber wenn die rechtschutz das übernimmt hast du eigentlich gute karten. die übernehmen ja nur wenn die siegessicher sind

NikkyD
05.10.2004, 06:32
haben die Reifen in der Kurve gequietscht ? Wenn ja, dann haste n Problem, weil dir das keiner als "unter Kontrolle" abnimmt.

Wenn es einfach nur flott war, dann haben die Polizisten falsch gehandelt.

RonRonsen
05.10.2004, 12:53
neine natürlich haben die reifen nicht gepuietscht. es war auch nicht so übertrieben schnell, 50-60km/h halt und die kurve kann mann auch noch mit 70-80km/h nehmen. ich bin eigentlich noch relativ vernünftig gefahren hatte nämlich noch 3 freunde mit im auto und wenn dann was passiert na :o

Smart18
05.10.2004, 14:33
neine natürlich haben die reifen nicht gepuietscht. es war auch nicht so übertrieben schnell, 50-60km/h halt und die kurve kann mann auch noch mit 70-80km/h nehmen. ich bin eigentlich noch relativ vernünftig gefahren hatte nämlich noch 3 freunde mit im auto und wenn dann was passiert na :o

Dann sollen die 3 gleich mal für dich aussagen, dass du net zu schnell gefahren bist 2 Polizisten vs 4 Jungs na wem glaubt man da eher ^^
MfG Martin

Brute Force
05.10.2004, 14:59
Wenn er wirklich 60 gefahren ist, dürfen seine Freunde nicht behaupten, er sei 50 gefahren. Das wäre uneidliche Falschaussage und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr geahndet, wenn das ans Licht käme. Es brauch sich nur mal einer zu verplappern, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Um ehrlich zu sein: Ich würde zwar immer zugunsten eines Freundes aussagen, aber niemals eine Falschaussage machen!

Smart18
05.10.2004, 15:35
Tja wir wissen es ja nicht wie schnell er war aber ich hatte das ja auch nicht so gemeint, dass die ne Falschaussage machen sollten das Risiko wär da bei 4 Leuten viel zu hoch und ich würde sowas auhc nie machen aber würd einfach die schon mal benennen und die sollen meiner meinung nach auch nur das sagen was sie wirklich gesehen haben auch wenn er nach Tacho 60 gefahren ist sind das gerade mal 55 echte km/h. Und so genau können das auhc net die Bullen schätzen...
MfG Martin

Sun Devil
05.10.2004, 16:13
Kann auch niemand erwarten das in diesem moment alle vier auf den Tacho geschaut haben.

Reicht also wenn sie sagen dass sie so um die fünfzig gefahren sind.

HCT
05.10.2004, 18:13
Leg Einspruch ein. Mir wollten sie auch schon zweimal "Unangepasste Geschwindigkeit" anhängen. Beim ersten Mal war es noch halbwegs gerechtfertigt, beim zweiten Mal eigentlich voll und ganz. :D
Wird aber sehr, sehr schwierig, das zu beweisen. Gerade innerorts an einer übersichtlichen Kreuzung.

Bei mir war der erste Fall im Winter, Autobahn, Eisglätte. Bin laut Tacho 150 gefahren, an dem Wochenende bin ich die Strecke sechs Mal gefahren. Mit dem Tempo, ohne Probleme. Beim siebten Mal meinte aber einer, er müsse mit 60 aus der Kolonne ausscheren, um dann festzustellen, dass es Links tatsächlich glatter ist und dann zu verzögern, ohne wieder die Spur zu wechseln. Ergebnis: Ich bin in die Planke (Restgeschwindigkeit etwa 40 und das war immer noch schneller als der andere), weil ich ihm nicht hintendrauf wollte und auch nicht rechts durch die Kolonne. Die Polizisten waren am Schimpfen, wie ich nur so unverantwortlich schnell fahren könne, der Staatsanwalt später am Telefon sah die Sache (nach Schilderung des kompletten Vorganges) weniger eng und hat das Verfahren eingestellt.

Beim zweiten Mal, öhm, da breite ich den Mantel des Schweigens drüber, die Strassenverhältnisse waren aber sehr gut, es war ausserorts und es war definitiv kein Messerät notwendig. Allerdings konnte ich die beiden Herren der Polizei davon überzeugen, dass es relativ aussichtslos wäre, sie haben es dann tatsächlich auch gelassen und mich nur mündlich verwarnt.

Ansonsten: Die Geschwindigkeit abstreiten, auf lauten Auspuff (falls vorhanden) und Übersichtlichkeit der Kreuzung verweisen. Wird höchstwahrscheinlich eingestellt.