PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lackschaden in der Waschanlage: Erledigt :-)



CeaL-ATS-CL9
27.04.2004, 17:54
Hallo!

Ich fahre einen Accord Type S und war vor einigen Wochen in einer Waschanlage einer ARAL-Tankstelle.
Der Type S hat ja serienmäßig rundherum Schürzen, und wurde von mir 35 mm tiefer legen lassen.

In der Waschanlage haben nun die Bürsten für die Felgen nicht die Räder gefunden, sonders haben auf beiden vorderen Türen tiefe runde Kratzer hinterlassen.

Ich habe diesen Schaden gleich bei dem Tankstellenbetreiber gemeldet und der hat das an seine Haftpflichtversicherung weitergeleitet.

Heute habe ich folgende Antwort von der Versicherung erhalten:


...
Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Ersatzhaftpflicht für den entstandenen Schaden nur dann, wenn der Schaden durch ein Verhalten unseres Versicherten verursacht und gleichzeitig von ihm auch schuldhaft, also zumindest fahrlässig herbeigeführt worden ist.

Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß ein technischer Defekt der von unserem Versicherten betriebenen Waschanlage ursächlich für die Beschädigung des Kraftfahrzeugs war. Die Anlage wurde regelmäßig gewartet, entspricht dem Stand der Technik und mußte nach dem Schaden nicht instandgesetzt werden. Auch sind uns keine weiteren gleichartigen Kundenreklamationen bekannt. Sowohl die zuvor als auch die anschließend gewaschenen Fahrzeuge blieben unbeschädigt.

Da das Fahrzeug nicht sereinmäßig ausgestattet ist, d.h. zum Schadenzeitpunkt tiefergelegt war/ist, ist der Schaden nicht primär auf den Waschvorgang, sondern auf die besondere Beschaffenheit des Fahrzeuges zurückzuführen.

Deshalb ist in dem Waschvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auf die vor der Einfahrt zur Waschhalle deutlich hingewiesen wurde, festgehalten, daß der Betreiber für Schäden am Fahrzeug keine Haftung übernimmt. Die AGBs weisen daraufhin, daß Sie als Benutzer der Anlage dazu verpflichtet sind, unseren VN auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des KFZ in der Anlage nahelegen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich nicht um sereinmäßige Fahrzeuge handelt.
...


Ich fahre sonst immer in eine Waschstraße und hatte nie Probleme. Das war das erste Mal das ich solche eine Waschanlage aufgesucht habe.
Bei meinem Händler wurde das Auto schon mehrfach in einer ähnlichen Anlage gewaschen und es gab danach keine Schäden.

Was sagt Ihr dazu? Ist jemanden von Euch schon sowas passiert und kann Erfahrungen berichten?

Ich bin ziemlich sauer und leider auch vollkommen ratlos. :evil:

GrossmeisterBxxxEG8
27.04.2004, 17:57
das ist ja echt kacke!!hast du eine Rechtschutversicherung???wenn ja, dann geh direkt zum Anwalt, und lass es abklären...meiner Meinung nach muss du bezahlt bekommen, denn ob der Wagen jetzt tiefer ist oder nicht spielt in dem Moment ja keine Rolle, die Anlage muss erkennen, wo Reifen ist, und wo nicht...ausserdem war wohl auch die Bürste nicht ganz sauber, denn wenn du z.B. Alufelgen hast, die schön lackiert sind, dann hättest du da ja jetzt auch Kratzer drauf...die Anlage wurde als NICHT ordnungsgemäß gewartet, so wie es aussieht...

Daisy
27.04.2004, 17:59
Ich denke es ist alles Seire an Deinem Wagen ?
Falls die Tieferlegung /Spoiler vom Werk aus kommen, müssen die Dir den Schaden bezahlen.

CeaL-ATS-CL9
27.04.2004, 18:26
@GrossmeisterBxxxEG8
Ich hab derzeit nur ne Verkehrsrechtschutz.
Ich hab zwar vor 2 Monaten eine Rechtsschutzversicherung mit allem Pipapo abgeschlossen, aber die zieht erst in einem Monat. :(

@Daisy EJ9
Die Spoiler sind vom Werk, aber die Federn hab ich einbauen lassen, somit ist das Auto nicht serienmäßig.
Das die Anlage die Räder nicht gefunden hat, ist die eine Sache, aber warum der die Bürsten dann in die Türen drücken muß!!! :evil:
Soll der die Räder auslassen und nicht irgendwo putzen.

Honda Freak
27.04.2004, 18:33
boar das is ja mal übel, tut mir echt leid für dich :(
Aber genau aus solchen Gründen stell ich mich lieber hin und putz meinen mit Schwam und Eimer bzw. in ner Waschbox anstatt in ne Waschanlage zu fahren. Meiner wird nie ne Waschanlage von innen sehn wenn es sich vermeiden lässt :/.

GrossmeisterBxxxEG8
27.04.2004, 18:33
ruf mal deine verkehrsrechtschutz an, aber direkt in der zentrale, bei mir haben die auch bei bei ebay gekauften felgen den anwalt bezahlt, das hatte also noch nichtmal was direkt mit meinem auto zu tun...

Dilirium
27.04.2004, 18:48
Also: Ohne einen Anwalt hast du da keine Chance! Wenn du im ADAC bist, kannst du erstmal kostenfrei mit einem Anwalt reden. Musst dort beim Service anrufen und kurz sagen worum es geht und anschließend ruft dich ein Anwalt zurück, der sich speziell mit solchen Sachen auskennt. Den kannst du dann erstmal fragen, wie die Chancen überhaupt stehen. Ansonsten sprich nochmal mit deiner RechtschutzV, die sollten das schon machen. Es geht ja auch nicht um hohe Summen.
Bei einem Freund hat die Verkehrsrechtschutz aus Kulanz die Hälfte der Anwaltskosten übernommen, obwohl es da in keinster Weise um Verkehr oder Kfz ging.

MAyDAy
27.04.2004, 19:04
Das gleiche hatte mein Onkel seinerzeit mit seinem (Breitbau-)Prelude gehabt, nur dass es ihm noch den seitlichen Anbau stückweise abgeschliffen hat. :lol: Ohne starke rechtliche Unterstützung bist du am Ar***.. Da brauchst du nen Spitzenanwalt.
Aber ich sag dir gleich, es sieht seehr schlecht für dich aus :(

MuckyPub
27.04.2004, 19:23
Da das Fahrzeug nicht sereinmäßig ausgestattet ist, d.h. zum Schadenzeitpunkt tiefergelegt war/ist, ist der Schaden nicht primär auf den Waschvorgang, sondern auf die besondere Beschaffenheit des Fahrzeuges zurückzuführen.

Voll das Argument! Is doch scheiß egal ob und wieviel das Auto tiefer ist, die Reifen sind da, wo sie serienmäßig auch sind!

Abier wie die andern schon meinten, versuchs mit dem Anwalt!

CeaL-ATS-CL9
27.04.2004, 19:32
Mein Händler meinte übrigends, als ich vor ein paar Wochen mal da war, daß die Türen lackiert werden müssen. Die Kratzer sind so tief, daß durch Polieren der Lack zu dünn wird. Kostenvoranschlag waren 1100 Euronen.

Der hatte auch mit der Versicherung telefoniert und meinte, daß die was gefaselt haben, daß sie nicht sicher seien, wer für den Schaden überhaupt zuständig ist. Es könnte ja auch die Versicherung des Anlagenherstellers sein.

Würg! Kotz! Reiher!

Ich werd morgen mit dem ADAC telefonieren, da hab ich auch die Verkehrsrechtsschutz.

Jochen
28.04.2004, 09:50
Hallöchen

mir hat mal eine Waschanlage den Außenspiegel abgebrochen. Allerdings war an der Anlage kein Hinweiß angebracht das man die hätte anklappen müssen. Hab den Schaden sofort gemeldet, aber der Pächter der Tankstelle meinte auch nur wäre mein Problem, er würde nix zahlen! Ging dann auch über den Anwalt, und im Endeffekt habe ich es dann doch bezahlt bekommen...

Schöne Grüße
Jochen

MisterB
28.04.2004, 10:15
schau mal nach ob neben der anlage auch die AGB aushängen ;)

andi

reisschüssel
28.04.2004, 10:17
Also erstmal Beileid ... erspaar dir demnächst den Ärger und gönn deinem Baby ne Handwäsche. Es gibt nichts schöneres um mit seinem Auto viel Zeit zu verbringen .... :D . Das wichtigste ist das Du bei der Versicherung Einspruch gegen den Brief einlegst und zwar fristgerecht, da Du ihn sonst als rechtskräftig anerkennst. Um für dich und hoffentlich deinen Anwalt später eine bessere Ausgangsposition zu erhalten solltest du die Versicherung schriftlich zur Schadesbehebung in Verzug setzten. Beide Briefe natürlich per Einschreiben. In Verzug setzen kannst Du die V. recht einfach dazu reicht ein formloser Brief in dem den den Verzug nach ablauf einer von dir (aber nicht zu knapp) gewählten Frist festsetzt wenn die V. bis dahin nicht den Schaden bezahlt. Des weiteren solltest Du dir von dem Pächter die AGBs aushändigen lassen und prüfen ob wörtlich "serienmäßige" PKW erwähnt sind oder ob Du mit eingetragenen Federn überhaupt erwähnt bist (BGB § 307 Inhaltskontrolle "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist...").
Ebenfalls solltest Du gucken ob die AGBs (was aus Faulheit meistens nicht der Fall ist) wie im Gesetz vorgeschrieben im Innenraum der Tankstelle aushängen da sie sonst sowieso ungültig sind (BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträge Absch. 2 "... Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss die andere Geschäftspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen ..." => AGBs müssen groß genug im Innenraum der Tanke aushängen und an der Waschstraße muss ein Hinweis auf die AGBs in der Tanke sein.).

Bleibt nur noch zu sagen ... hol dir am besten nen Anwalt.
Drück dir die Daumen ... Kopf hoch

CU

morph01
28.04.2004, 12:06
Hey ich hatte das Prob auch, nur das bei mir der Lack nichts abbekommen hat sinder ich nur ein paar Schlieren in der Türe hatte. Dafür hat mir die Aral mein Auto poliert und alles war gut.

Ich habe auch mitbekommen wie das passiert ist, liegt nicht an deiner Tiferleggung oder deinem Wagen sondern an der justierung des Waschautomaten bei der Aral. Die können per Programmierung einstellen wann die Bürsten für die Felgen auszufahren haben. Das war bei mir verstellt und die Dinger kamen genau auf Höhe der Türe raus.

Ist also eideutig die Schuld des Tankstellenbetreibers. Nimm dir nen Rechtsanwallt und ziehe einen Gutachter hinzu, ich drücke dir die Daumen !

FireFox
28.04.2004, 12:20
SERS!

estmal auch mein Beileid!

Aber ich kann mich meine Vorrednern nur anschliesen, gönn deiner Karre lieber ne vernünftige Handwäsche, da wird sowieso alles noch sauberer und es kostet nix! :D

SOULREAVER
28.04.2004, 17:49
hallo

wenn ich den eddy waschen geh, sagt der waschstrassen-typ immer extra "aber der flügel is nich serienmässig, is ihr problem wenn was kaputt geht", (noch nie was passiert). ich denke mal er muss dich auf jedenfall drauf hinweisen, sonst würde der das nicht immer so korrekt vorher aufsagen wenn er nicht müsste.....

greets

CeaL-ATS-CL9
28.04.2004, 18:26
So wie es aussieht, hab ich keine Chance.

Mein Kumpel, mit dem ich in der Waschanlage war, hat mir per Telefon die AGBs auf der Tafel vorgelesen, die in der Einfahrt der Waschanlage steht.
Da steht wirklich was von serienmäßigen Autos drauf.

Wegen 35mm soll mein Auto nun nicht serienmäßig sein!!!! :evil:

v3geta
28.04.2004, 19:42
ist doch kackegal wie tief der wagen ist,die felgen sind immer an der selben stelle. die versuchen irgend nen scheiss zu finden, damit die fein rauskommen.
ich würd mal sagen, dass die tieferlegung nix damit zu tun hat, sonder die anlage nen fehler gemacht hat.

Jochen
28.04.2004, 21:30
Hallöchen

eben, genau so sehe ich das auch! Wenn da jetzt irgend ein Spoiler dran ist der nicht serienmäßig ist und dann abreißt, dann kann ich das ja verstehen, aber bei der Rädern... Ob der Wagen nun tiefer ist oder nicht, die Räder bleiben immer an der selben Stelle! Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Wenn das vor Gericht geht und man so argumentiert denke ich das man gute Chancen hat!

Schöne Grüße
Jochen

Mirko
28.04.2004, 21:43
1. Nenn doch mal den vollen Namen und Adresse der Waschanlage, damit wir diese alle meiden können.
2. Auch wenn das in den AGB nicht direkt so formuliert ist, müssen letzten Endes die Änderungen an dem Fahrzeug auch wirklich ursächlich für den Schaden sein. Das mag gelten, wenn Du durch die Tieferlegung mit Karosserieteilen an der Waschanlage schleifst oder Anbauteile die Fahrzeugform beeinflussen. Aber wie schon mehrmals gesagt: Die Räder sind genau dort, wo sie bei einem Serienfahrzeug auch sind und da hat sie die Waschanlage auch zu finden!

Aber Waschanlagen sind auch so ein Fall für sich. Meinem Vater ist es passiert, daß in einer Clean Car Waschanlage eine Hydraulikölleitung riß und das Auto vollkommen versifft hat. Das haben die dann (der Accord war grad 4 Tage alt) mit Handbürsten gereinigt. Gab natürlich prima Kratzer. Aber keine Spur von Schadenersatz - es kam zum Rechtsstreit und nach mittlerweile 2 Jahre hat nun ein Gutachter die überragende Aussage getroffen, das Auto wäre zwar tatsächlich verkratzt und der Lack mangelhaft, dies wäre aber werksseitig (!!!) so vorgesehen und schwarze Hondas mit einwandfreiem Lack gebe es überhaupt nicht!

Kai_ED9
29.04.2004, 00:04
Das Problem scheint bei mehreren Aral Waschanlagen zu bestehen.
Ich hab meinen ED9 etwa 50 tiefer und im Sommer ne ziemlich tiefe Spoilerlippe von nem Wolfsburger vorne dran.
Bei mir hat die Anlage dadurch die Frontstoßstange mit den Vorderrädern verwechselt.
Allerdings ist dabei zum Glück (erstaunlicher Weise) nichts passiert.
Das war bei mir übrigens die Aral Tankstelle Glückstadt.

reisschüssel
29.04.2004, 00:21
Also, wenn in den AGBs serienmäßig steht, fürchte ich hast Du schlechte Karten, da es dann nunmal Vertragsbestandteil ist, wenn sie aushängen. :cry:
Du solltest aber auf jeden Fall den Rat eines Anwalts suchen und dir von einem Fachmann und nicht Laien wie uns eine vernünftige Einschätzung der Lage holen.
Wenn Du keine Rechtsschutz hast kann es leider stark nach hinten losgehen einfach zu klagen. Da im Fall einer negatven Entscheidung (und das Recht liegt nunmal im Auge des Richters und die sind nicht alle Hondafahrer *leider*, daher ist Recht haben und Recht kriegen auch meist weit auseinander) nicht nur deine Anwaltskosten auf dich zu kommen sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Aber wie gesagt lass dich beraten, das tut jeder vernünftige Anwalt im normalfall eh umsonst und entscheide dann in Ruhe ob Du den Anwalt beauftragst.

CU

CeaL-ATS-CL9
21.05.2004, 16:51
Ich hab was neues zu berichten:

1. Ich hab Anwalt eingeschalten
2. ADAC-Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten
3. Versicherung hat die Regulierung erneut abgelehnt
4. Klage ist geschrieben und raus

Jetzt bin ich ja mal gespannt, wie lange das ganze dauern wird.

GrossmeisterBxxxEG8
21.05.2004, 16:55
bau doch einfach wieder die serien-federn rein, und lass dann den Gutachter urteilen!!!kannst ja sagen, hattest an dem tag etwas mehr sachen im auto... :wink:

drocca
21.05.2004, 21:51
Hi,
bin echt gespannt, wie diese Sache ausgeht. Hatte das Problem auch schon mal. Da war die rechte Seite der hinteren Heckschürze zerkratzt. Man hat richtig die weißen gleichmäßigen Streifen von den "Bürsten" gesehen.Da war auch nix mehr mit polieren. Leider scheiterte die Sache daran, dass ich nicht nachweisen konnte, dass die Kratzer nicht schon vorher dran waren. Wer fotografiert schon vor der Waschanlage sein Auto? Putze seit dem auch wieder mit der Hand, macht ja auch Spaß.
Viel Glück!

CeaL-ATS-CL9
12.08.2004, 14:09
Ich habe heute einen Verrechnungsscheck von meinem Anwalt bekommen. :D

Dank meiner ADAC-Rechtsschutzversicherung hab ich nich einen Pfennig dazu gezahlt. :wink:

Was ist nun in den letzten Wochen passiert:
Wie ich schon geschrieben hatte, hatte ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben, und der hatte ne Klage verfasst. Von meiner Hondawerkstatt hatte ich mir einen Kostenvoranschlag geholt, der die Lackierung aller 4 Türen vorsieht, also ein ordentlicher Betrag.
Nach Klageschrift und Gegenklageschrift kam es dann zur mündlichen Verhandlung. Das war Anfang Juli. Die Anwälte hatten sich wegen schwieriger Beweislage auf einen Vergleich geeinigt, also beide Parteien teilen sich die Gerichtskosten, zahlen den eigenen Anwalt selbst, und der Kläger bekommt die Hälfte des Schadens ausgezahlt.
Da ich eh nie Lackieren lassen wollte, und mir das mittlerweile auch zu anstrengend wurde, war ich damit einverstanden. Nun mußte ich aber noch bis Anfang August warten, weil beide Parteien noch die Möglichkeiten hatten den Vergleich abzulehnen.

Nun muß ich nur noch die Kohle einzahlen lassen und dann werd ich den Schaden so gut es geht beseitigen lassen. Ich werde die verkratzten Stellen so weit polieren lassen, wie es die Stabilität des Lackes zuläßt. Wenn nicht alle Kratzer weggehen, werd ich damit leben.

Fazit:
Wasche Dein Auto selbst oder fahre nur in die Waschanlage deines Vertrauens.
Lege Dir mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu.

scorp
12.08.2004, 14:25
supi! glückwunsch :)

mfg scorp

Demmy
12.08.2004, 15:56
Ich brauch auch ne neue Lackierung!

Verrätst Du mir die Waschanlage? :P

Ach ja: GLÜCKWUNSCH!

Robby
12.08.2004, 22:07
Herzlichen!!!!!!!

em-tk
13.08.2004, 09:36
Mir hats an meinem alten Nissan mal die Seitenzierleisten abgerissen - Silikon mussts richten. War auch en Aral-Waschanlage.. Vielleicht sollte man die meiden, hatte vorher noch nie mit sowas Probleme und mit dem Luder war ich Gott sei Dank noch nich inner Aral Waschstrasse.

Aber gut für dich, dass du wenigsten ein bissi was bekommen hast!

DelSol-Cowboy
13.08.2004, 10:53
aral waschstrassen sind sind alle unterschiedlich. das sind nie die gleichen hersteller. man muss halt drauf achten welcher hersteller der waschstrassen das ist damit man nicht zu einer anderen tankstelle fährt der die zufällig die gleiche waschstrasse hat. ich hatte noch nie probleme inner waschstrasse...und meiner ist nicht nur tiefergelegt. :P

DelSol-Cowboy
13.08.2004, 10:57
btw. irgendwie sichert sich ja jede firma ab. wäre ja auch ziemlich dumm wenn die das nicht machen würden und zB jemand mit alu heckspoiler in die waschstrasse fährt :lol: