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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzliche Neuregelungen der Kfz-Zulassung



Bengee
13.03.2007, 08:25
hier ein paar informationen was sich ab 1März 07 geändert hat ,,das beste ist
die spalte wiederzulassung :e

Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:

Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung): Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung (Stilllegung), sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung. Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens an das Fahrzeug automatisch. Um die bisherige Nummer zu behalten kann das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Dies bedeutet, dass man sein bisheriges Kennzeichen behalten kann, auch wenn man ein anderes Fahrzeug (z.B. Neuwagen) zulässt.Bei der Abmeldung des bisherigen Fahrzeuges ist hierfür ein entsprechendes Formblatt auszufüllen.

Wiederzulassung: Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18-monatiger Stilllegung ein "Vollgutachten" nach § 21 StVZO erforderlich. Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung: Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen: Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur noch innerbetrieblich verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig.

Oldtimer: Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. "H-Kennzeichen", sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen). gayfight :D

willi
13.03.2007, 08:33
quelle?

Bengee
13.03.2007, 08:39
hier ist die quelle.

http://www.landkreis-regen.de/komxpress/orgdata.asp?OrgID=%7BAF572FDB-4FE7-4DB3-B92C-463D2634C340%7D

willi
13.03.2007, 08:41
aber das ist schon ne deutschlandweite regelung?

Bengee
13.03.2007, 09:00
darüber habe ich jetzt nichts gefunden. mus die nächsten tage zum tüv mein ed9 abmelden und dann werde ich es ja sehen was sie sagen
werde dann natürlich berichten


müste aber bundesweitgelten

ROVA
13.03.2007, 09:51
Das gilt Bundesweit...., kleine Anmerkung, Fahrzeuge die zum jetzigen Zeitpunkt (seid dem letzten Jahr) noch stillgelegt, behalten ihr Kennzeichen bis zur Wiederinbetriebnahme. Das gibt erst bei erneutem Ausserbetriebsetzen ab dem 1.März 2007. Nur das sich niemand in die Kimme macht, weil sein Auto noch schläft. :wink:

Gut finde ich, das man jetzt sein Kennzeichen behalten kann, auch bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung, werde meins nun mein Leben lang behalten. :D

Smart18
13.03.2007, 15:30
Das gilt Bundesweit...., kleine Anmerkung, Fahrzeuge die zum jetzigen Zeitpunkt (seid dem letzten Jahr) noch stillgelegt, behalten ihr Kennzeichen bis zur Wiederinbetriebnahme. Das gibt erst bei erneutem Ausserbetriebsetzen ab dem 1.März 2007. Nur das sich niemand in die Kimme macht, weil sein Auto noch schläft. :wink:

Gut finde ich, das man jetzt sein Kennzeichen behalten kann, auch bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung, werde meins nun mein Leben lang behalten. :D

Bei uns im LK ist es so, dass wenn man das Kennzeichen behalten will, zwischen Abmeldung und Neuzulassung ein Tag "Wartefrist" erforderlich sind. Vorher ging das ganze Prozedere noch am selben Tag.

Schade, dass man sich jetzt nicht mehr die rote Nummer vom Händler ausleihen kann. Aber da gibts bestimmt auch n Trick um das ganze zu umgehen :D
MfG Martin

DeCe2
13.03.2007, 17:23
Bei uns im LK ist es so, dass wenn man das Kennzeichen behalten will, zwischen Abmeldung und Neuzulassung ein Tag "Wartefrist" erforderlich sind. Vorher ging das ganze Prozedere noch am selben Tag.
Das ist/war auch von LK zu LK verschieden.
Das Kennzeichen am selben Tag neu zu vergeben ist unter Umständen versicherungstechnisch problematisch. Deswegen war es eher die Ausnahme.




Schade, dass man sich jetzt nicht mehr die rote Nummer vom Händler ausleihen kann. Aber da gibts bestimmt auch n Trick um das ganze zu umgehen :D
Du glaubst gar nicht wie weitläufig manche Menschen den Begriff "betriebliche Zwecke" auslegen :wink:

b202turbo
14.03.2007, 18:05
behält man denn bei einer wiederzulasung nach der neuen regelung den alten kfz brief?

DeCe2
14.03.2007, 18:35
Ja, behält man.

b202turbo
14.03.2007, 20:21
sehr schön.

danke!

Corny
14.03.2007, 21:27
Ich hoffe nur, dass das mit dem Nebenwohnsitz ein Witz is :eek: :mad:

Sonst hab ich nen schönen Aufwand meinen Karren wieder anzumelden :kotz:

greetz CoRnY

DeCe2
14.03.2007, 21:32
Ich hoffe nur, dass das mit dem Nebenwohnsitz ein Witz is :eek: :mad:

Ähm nein, ist kein Witz :|
In Zukunft nur noch Hauptwohnsitz!

-eugen-
15.03.2007, 19:58
saisonkennzeichen gelten wohl als angemeldet,richtig?

mfg eugen

hashiriya
15.03.2007, 22:48
Ich hoffe nur, dass das mit dem Nebenwohnsitz ein Witz is :eek: :mad:

Ähm nein, ist kein Witz :|
In Zukunft nur noch Hauptwohnsitz!

meine karre ist aktuell ganzjährig auf´m nebenwohnsitz angemeldet...muss jetzt aber nicht ummelden oder?

DeCe2
17.03.2007, 19:47
Nein.
Aktuell auf den Zweitwohnsitz angemeldete Autos müssen nicht umgemeldet werden.
Aber wenn du die Kiste abmeldest und dann wiederzulassen willst, musst des auf den Erstwohnsitz machen!