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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Russpartikelfilter und Finanzamt



Mu Lei
21.09.2007, 08:57
:-o Ich habe Probleme mit der Anerkennung des DPF beim Finanzamt. :-o

Es wurde bei meinem 2006er der DPF (Twintec) nachgerüstet und ist auch als Nachrüstung eingetragen.

Das Finanzamt sagt jetzt aber, dass das Datum der Nachrüstung vor dem Datum der Erstzulassung liegt. Es gibt somit die Steuergutschrift von 330,-€ nicht.

Ich denke mal, dass dies bei allen so ist, die den Twintec beim Kauf gleich bei Erstauslieferung einbauen lassen haben und die WS dies vor der Zulassung erledigt hat.

Kennt jemand das Problem und ist evtl. schon erfolgreich dagegen vorgegangen?

tosh
21.09.2007, 09:48
Das trifft auch auf meinen CN2 zu, zugelassen letzten Oktober. Ich hab kürzlich gegoogelt um herauszufinden, wie ich die Prämie bekomme und dann ebenfalls gefunden, dass die Nachrüstung dazu nach der EZ erfolgen muss. Ich Depp hab's sogar letztes Jahr genauso erwartet und überlegt deshalb erstmal ohne die Umrüstung anzumelden, hab's dann aber aus Bequemlichkeit nicht gemacht. :-(

Tobias

Gotsche
21.09.2007, 10:04
Ist doch ein Nachrüstfilter, also muß man ihn Nachrüsten - sollte also nicht erstausgerüstet vom Hersteller sein. Der Filter liegt bei Auslieferung zur Nachrüstung im Kofferraum, also muß nur die Inteligenz der WS noch mitspielen um das 'Spiel' der Ämter/Gesetze mitspielen zu können.
Bei Deiner WS hat offenbar diese Inteligenz gefehlt, leider. Ist aber auch ein Hammer von Seiten der Ämter, dass ein definitiv als Nachrüstfilter deklarierter Filter und am gleichen Tag/Zeitraum des Autokauf's Eingebauter und Eingetragender Filter nun nicht als Nachrüstfilter im Sinne der Förderung gewertet wird. Das gab es zu Zeiten von D3/Euro4 Förderungen nicht - hier wurde noch klar und deutl. gefördert - nun aber kann man kaum von einer Förderung Sprechen, denn man muß alle Stolperfallen Erkennen - in Deinem Fall auch noch vor dem Inkrafttreten eines Fördergesetzes...

Der ADAC prangert dies bereits als Abzocke an, denn die wenigsten bekommen/beantragen eine solche Förderung bzw. lassen sich einen solchen Filter Einbauen, werden aber mit der Strafsteuer in Zukunft leben müssen. Wie sieht's denn mit der Strafsteuer bei Dir aus, wird die wenigstens gestrichen, da Du nun einen Filter hast?

Mu Lei
21.09.2007, 10:43
@Gotsche
Meiner WS mache ich hier keinen Vorwurf. Woher soll die WS wissen, dass ein als Nachrüstung eingetragener Filter nicht als solche zählt. Im Gesetz habe ich nämlich bisher keinen Zusammenhang zwischen Datum der Nachrüstung und EZ gefunden. Kriterium ist die ordnungsgemäße Eintragung als Nachrüstung, die mir vorliegt.

Das Fahrzeug hat vor der Erstzulassung einer TÜV-Abnahme (Filter+Räder) bedurft, die den Filter beinhaltete. Die WS hat nur alle notwendigen Abnahmen und Eintragungen gleich bei der EZ erledigen lassen, um nachträgliche Änderungen zu vermeiden.

Relevant ist übrigens in meinem Fall nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der TÜV-Abnahme. Klar ist auch, dass diese vor der Zulassung erfolgt.

Da der Filter als Nachrüstung eingetragen ist, habe ich keine Strafsteuer zu zahlen.

tosh
21.09.2007, 11:12
Meiner WS mache ich hier keinen Vorwurf. Woher soll die WS wissen, dass ein als Nachrüstung eingetragener Filter nicht als solche zählt. Im Gesetz habe ich nämlich bisher keinen Zusammenhang zwischen Datum der Nachrüstung und EZ gefunden.
Den Gesetztestext selbst hab ich noch nicht gelesen aber z. B.
Zitat:
Halter von Diesel-Fahrzeugen, die ihren Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum
31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachträglich ausstatten (Einbau nach
Erstzulassung), erhalten ...
in http://www.zulassungsdienstverband.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=51

Natürlich ist der WS da kein Vorwurf zu machen - das Gesetz gibt's ja erst seit diesem Jahr.

Tobias

Gotsche
21.09.2007, 13:04
Das Fahrzeug hat vor der Erstzulassung einer TÜV-Abnahme (Filter+Räder) bedurft, die den Filter beinhaltete.

Was Deine Räder angeht, so kann ich nicht sagen, dass hier eine Tüv-Abnahme erforderlich war. Der TwinTec ist jedoch nicht Abnahmepflichtig, da für diesen eine allgemeine Betriebserlaubnis exsitiert (ABE). Die meisten Felgen kommen ebenfalls schon mit einer ABE (z.B. bei meinen Rial-Como Felgen). Man muß auch nicht alle Felgenabmaße, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen eintragen lassen - es existiert hierzu ein Honda-Felgen-Schreiben, welches man als quasi ABE mitführen kann für die dort angegebenen Felgenabmaße.

Was ich sagen wollte: es ist nicht in allen Fällen eine TÜV-Abnahme erforderlich. Beim Filter jedenfalls auf keinen Fall.

ATR-Meister
21.09.2007, 15:17
hi!
da kann ich gotsche voll und ganz zustimmen:
der filter bedarf keiner abnahme, nur einer bescheinigung einer zur au-berechtigeten werksatt.

das nur mal so am rande.

punkt bleibt:
du hast keinen nachrüstfilter wie ihn der gesetzgeber fördern möchte, da er nicht NACH der erstzulassung eingebaut worden ist. somit gilt er quasi als werksseitig verbaut:down: großer mist, aber man sollte das über offenbach klären können;-)

Gotsche
21.09.2007, 17:03
Ich denke auch, dass hier ein evtl. Fehler seitens der WS zu dieser Nichtförderung geführt hat. Frag einfach einmal Honda Offenbach und Deine WS an - wegen Kulanz in diesem Fall. Vielleicht übernimmt ja Honda die Fördersumme?

tosh
21.09.2007, 17:20
Ich denke auch, dass hier ein evtl. Fehler seitens der WS zu dieser Nichtförderung geführt hat.
Wie dass denn? Natürlich braucht mein keine Tüv-Abnahme beim DPF aber er wurde bei der Zulassung in die Papiere eingetragen. Möglicherweise hätte man diese Eintragung verzögern können, wenn man gewusst hätte, was für eine Regelung dann im April 2007 kommen würde. Ich bekam zur Zulassung vom Händler ein Dokument zum DPF mit, dass ich von der Zulassungsstelle abstellen lassen sollte und das dann afair an Honda zurückging.

Tobias

Gotsche
21.09.2007, 17:32
Natürlich ist die Regelung vom April 2007 unfair, das ist soweit klar. Die Klauseln darin dienen dazu wirklich nur die Leute zum Nachrüsten von DPF's zu bewegen und genau diese zu Fördern. Honda hat halt mit dem Zwangs-DPF im Kofferraum einen Spagat bzw. eine Lücke im Gesetz ausnutzen wollen, was aber nicht immer funktioniert hat. Aber eine Wahl beim TwinTec hatte man eigentlich nicht, man mußte ihn nehmen - quasi ist das eigentl. nen Werksfilter. Honda hat einem auf die Art und Weise der nachträglichen Montage allerdings suggeriert, dass man eine Förderung evtl. bekommen kann. Wenn dies nun nicht in allen Fällen funktioniert hat, sollte man eben mal bei Honda anfragen, ob hier nicht eine Art Kulanz gewährt werden könnte...

Mu Lei
21.09.2007, 23:01
Ich habe heute so einiges telefoniert wegen der Sache.

Fakt ist, dass das Gesetz erst seit April 2007 in Kraft ist. Fakt ist auch, dass mein Accord EZ 2006 ist.

Damit konnte somit die WS gar keinen Fehler beim Einbau machen. Das Ding wurde geliefert und von der Werkstatt eingebaut / nachgerüstet und eingetragen.

Fakt ist des
Weiteren, dass im Gesetz (KraftStG §3c) "...nachträglich technisch ... verbessert ..." steht. Dieses nachträglich wird als nach der Erstzulassung interpretiert wird, obwohl es technisch und aus Eintragungsseitig eine Nachrüstung ist. Relevant ist hier das Einbaudatum, welches auf den TWIN-TEC-Unterlagen eingetragen wird und welches sich dann in der Fahrzeugpapieren wiederfindet.

Fakt ist auch, dass es bereits viele Kunden bei Honda zu betreffen scheint. Honda hat allerdings nach in Krafttreten der gesetzlichen Regelung eine Anweisung an die Werkstätten gegeben, dass die Nachrüstung erst nach der EZ erfolgen soll. Aus Offenbach bekommt man nur ein Schreiben, dass das Fahrzeug ab Werk nicht mit Filter ausgeliefert wird. Dies hilft allerdings wg. bürokratischer Spitzfindigkeiten nicht weiter.

Selbst Honda konnte ja 2006 nicht wissen, wie das Gesetz ausgelegt wird.

Ergebnis:
330,-€ Förderung werde ich wahrscheinlich nicht bekommen. Ich werde aber einen Einspruch einlegen. Weitere Schritte erscheinen mir aber zwecklos.

Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Neuwagenkäufer im Jahr 2006 bei Honda den DPF gleich vor Auslieferung haben einbauen und eintragen lassen. Auf welcher Basis hätte man den entscheiden sollen, den Filter erst nach der EZ einzubauen? Auf welcher Basis hätte denn die WS inteligent entscheiden sollen, den Filter noch nicht einzubauen. Aus welcher Basis sollten Honda und die WS eine Kulanz zustehen?

Technisch gesehen ist und bleibt es eine Nachrüstung. Deutschbürokratisch habe ich wohl Pech gehabt.

Zur TÜV-Abnahme:
Fehler meinerseits war die Aussage, dass der Filter einer Abnahme bedurfte. Diese war jedoch für meinen Rad/Reifen-Kombination erforderlich. Filter und Räder wurden gemeinsam bei der EZ eingetragen.

funztnet
22.09.2007, 09:03
Ich habe heute so einiges telefoniert wegen der Sache.

Fakt ist, dass das Gesetz erst seit April 2007 in Kraft ist. Fakt ist auch, dass mein Accord EZ 2006 ist.

Damit konnte somit die WS gar keinen Fehler beim Einbau machen. Das Ding wurde geliefert und von der Werkstatt eingebaut / nachgerüstet und eingetragen.

Fakt ist des
Weiteren, dass im Gesetz (KraftStG §3c) "...nachträglich technisch ... verbessert ..." steht. Dieses nachträglich wird als nach der Erstzulassung interpretiert wird, obwohl es technisch und aus Eintragungsseitig eine Nachrüstung ist. Relevant ist hier das Einbaudatum, welches auf den TWIN-TEC-Unterlagen eingetragen wird und welches sich dann in der Fahrzeugpapieren wiederfindet.

Fakt ist auch, dass es bereits viele Kunden bei Honda zu betreffen scheint. Honda hat allerdings nach in Krafttreten der gesetzlichen Regelung eine Anweisung an die Werkstätten gegeben, dass die Nachrüstung erst nach der EZ erfolgen soll. Aus Offenbach bekommt man nur ein Schreiben, dass das Fahrzeug ab Werk nicht mit Filter ausgeliefert wird. Dies hilft allerdings wg. bürokratischer Spitzfindigkeiten nicht weiter.

Selbst Honda konnte ja 2006 nicht wissen, wie das Gesetz ausgelegt wird.

Ergebnis:
330,-€ Förderung werde ich wahrscheinlich nicht bekommen. Ich werde aber einen Einspruch einlegen. Weitere Schritte erscheinen mir aber zwecklos.

Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Neuwagenkäufer im Jahr 2006 bei Honda den DPF gleich vor Auslieferung haben einbauen und eintragen lassen. Auf welcher Basis hätte man den entscheiden sollen, den Filter erst nach der EZ einzubauen? Auf welcher Basis hätte denn die WS inteligent entscheiden sollen, den Filter noch nicht einzubauen. Aus welcher Basis sollten Honda und die WS eine Kulanz zustehen?

Technisch gesehen ist und bleibt es eine Nachrüstung. Deutschbürokratisch habe ich wohl Pech gehabt.

Zur TÜV-Abnahme:
Fehler meinerseits war die Aussage, dass der Filter einer Abnahme bedurfte. Diese war jedoch für meinen Rad/Reifen-Kombination erforderlich. Filter und Räder wurden gemeinsam bei der EZ eingetragen.

sorry wenn ich das sage und es weh tut. so weit ich weiß hast du den filter doch als option mit dem wagen gekauft. der filter wurde dann unverbaut im kofferraum deines fahrzeugs mitgeliefert.

du hast also ein fahrzeug mit partikelfilter bestellt und bekommen. wann der nun angeschraubt wurde ist aus meiner sicht juristisch uninteressant.

anderes beispiel:
du bestellst den wagen mit der extraoption 18" felgen.
nun kann es sein, dass honda aus logistischen gründen immer nur die 16" version verschickt und die sonderfelgen beim händler anzumontieren sind.
auch wenn dem so ist, gehören die felgen von anfang zum fahrzeug. genauso wie die zulassung der anderen reifengröße schon bei der bestellung vorhanden sein muss.

ausnahme:
du bestellst einen wagen ohne filter und bestellst in einem eigenen vertrag den filter der irgendwann später verbaut wird.

Mu Lei
22.09.2007, 10:03
@funztnet

Das tut nicht weh, keine Angst. Du hast nämlich grundsätzlich recht.

Das ist einfach das Grundübel des Honda-Systems Zwangsfilter zur Nachrüstung und insbesondere bei Fahrzeugen, die vor Verabschiedung des Gesetzes mit DPF ausgeliefert wurden.

Allerdings werden einige Hondafahrer aus meiner Sicht benachteiligt, weil es nämlich funktioniert, wenn der Filter gemäß aktuellen Regelungen von Honda erst nach der EZ eingebaut wird. Was im Prinzip auch keine Nachrüstung ist, weil der Filter ja von Honda direkt mit dem Fahrzeug geliefert wird.

Das dumme ist nur, dass das Gesetz auf eine eingetragene Nachrüstung abzielt. Bei mir liegt nur 1!!! Tag zwischen Einbau und EZ.

Naja, ich versuche es mit einem Einspruch beim Finanzamt. Wenn es funktioniert ist es in Ordnung, wenn nicht auch nicht dramatisch.

Interessant wäre aber schon, wie es anderen hier geht, die Ihr Fahrzeug vor Einführung der neuen Regelung bekommen habe.

funztnet
22.09.2007, 10:18
Naja, ich versuche es mit einem Einspruch beim Finanzamt. Wenn es funktioniert ist es in Ordnung, wenn nicht auch nicht dramatisch.

du bist ja drauf ;) also 330 mücken haben und nicht haben ist für mich schon ne ganze menge.

v.a. wenn man das gegen die 27€ strafsteuer gegenrechnet. muss der filter ja 12 jahre halten damit du das geld wieder reinholst...

Mu Lei
22.09.2007, 10:39
@funztnet
Das hat nichts mit drauf sein zu tun. Klar sind 330,-€ viel Geld.

Was soll ich Deiner Meinung nach tun? Du hat ja selbst die juristische Lage erläutert.

Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert:
- Einbaudatum muss nach EZ liegen
- Kann schriftlich Einspruch einlegen, aber wird keinen Erfolg haben.

Ich habe mit meiner WS telefoniert:
- Ähnliche Fälle sind bekannt.
- Aber von Honda gibt es erst seit gesetzlicher Neuregelung eine andere Anweisung.

Ich habe mit Twintec telefoniert:
- Das Finanzamt hat recht.
- Honda hat daher in diesem Jahr eine gesonderte Einbauanweisung herausgegeben.

Bei Honda Offenbach habe ich noch niemanden erreicht.

Ich frage mich allerdings, auf welcher Grundlage ich sowohl Honda als auch meine WS zu einer Kulanz bewegen soll. Wenn das ganze nach April 2007 passiert wäre, sähe die Sache sicher anders aus.

Also bleibt mir zuerst nur ein Einspruch beim Finanzamt. Ob ich weitere Rechtsmittel einlege, bleibt offen. Dazu müsste ein Jurist die Rechtslage mal beurteilen. Der dahinter stehende Aufwand und die Kosten werden wohl auch nicht in Relation zu 330,-€ stehen. Wenn der Einspruch abgeleht wird, werde ich aber mal mit meiner Rechtsschutzversicherung reden.

PS:
Die Strafsteuerregelung ist erst mal auf 4 Jahre begrenzt.

funztnet
22.09.2007, 11:06
ich find das mal wieder super motivierend... da wollen die leute was gutes für die umwelt tun und werden verarscht.

ich bin mal gespannt was in 4 jahren ist. entweder:
a) wir die strafsteuer eingestampft: dann wären die nachrüster voll verarscht
b) die strafsteuer läuft weiter wie bisher oder wird erhöht: dann wären die nachrüster auch verarscht, da man dann immer immernoch nachrüsten kann (und zwar mit der gesparten kohle). der erstumrüster muss sich dann aber schon den zweiten filter leisten...

irgendwie dämlich...

Smart18
22.09.2007, 15:15
Mensch Jungs warum so viel Aufregung.
Einfach Einspruch einlegen und der Bescheid wird dann korrigiert.
Quelle Autobild aktuelle Ausgabe.
Soll ich Euch den ganzen Text zitieren?
MfG Martin

elGusano
22.09.2007, 16:20
naja, man kanns immer so sehen wies einem grad recht ist:roll:

Fakt ist doch dass beim 2006er Acci kein Nachrüstfilter, sondern ein "ab Werk Filter" der eben nur noch nicht fest verbaut war geliefert wurde. Somit entspricht der Filter meiner Meinung nicht den Kriterien eines Nachrüstfilters da ja von Werk aus so ausgeliefert, so ärgerlich das auch ist. Aber man kann doch dann nicht hinterher kommen und die Subventionen für ne Nachrüstung abgreifen... oder rennt ihr auch wieder in MediaMarkt wenn euer gekaufter Plasma nach nem viertel Jahr 200€ billiger geworden ist. Klingt zwar krass aber genauso seh ichs... auch wenn ich zustimmen muss dass es durchaus ärgerlich ist. Fakt ist aber, dass die Subvention für Fahrzeuge sein soll, die OHNE Filter ausgeliefert wurden, sprich bei denen der Filtereinbau eine echte Nachrüstung ist :wink:

Wenn Smart18 recht hat, dann umso besser...

tosh
22.09.2007, 21:39
Honda hat allerdings nach in Krafttreten der gesetzlichen Regelung eine Anweisung an die Werkstätten gegeben, dass die Nachrüstung erst nach der EZ erfolgen soll.
Was soll das denn? Damit zahlt man noch zusätzlich für die Eintragung an der Zulassungsstelle und die 330 Euro bekommt man sowieso nicht, da die Regelung nur für Fahrzeuge mit EZ bis 2006 gilt.
Natürlich hätte ich die 330 Euro auch gerne mitgenommen aber ich hab den DPF nicht gekauft - der Händler hätte mir den Accord auch ohne DPF verkauft - damit er mir Steuern spart sondern damit er Dieselpartikel filtert.

Tobias

Mu Lei
23.09.2007, 14:57
Mensch Jungs warum so viel Aufregung.
Einfach Einspruch einlegen und der Bescheid wird dann korrigiert.
Quelle Autobild aktuelle Ausgabe.
Soll ich Euch den ganzen Text zitieren?
MfG Martin

Wäre schön, wenn Du dies machen würdest. Alternativ kannst Du den Artikel auch einscannen und mir per Mail schicken.

Mu Lei
23.09.2007, 15:00
Was soll das denn? Damit zahlt man noch zusätzlich für die Eintragung an der Zulassungsstelle und die 330 Euro bekommt man sowieso nicht, da die Regelung nur für Fahrzeuge mit EZ bis 2006 gilt.
Natürlich hätte ich die 330 Euro auch gerne mitgenommen aber ich hab den DPF nicht gekauft - der Händler hätte mir den Accord auch ohne DPF verkauft - damit er mir Steuern spart sondern damit er Dieselpartikel filtert.

Tobias

Ich verstehe dies auch nicht. Ich habe die Info von Twintec bekommen und meine WS hat dies bestätigt.

Du hast also einen 2006er ohne Filter oder?

@elGusano

Grundsätzlich hast Du wohl recht. Aber der Filter ist als Nachrüstung eingetragen. Die Nachrüstung ist nur zum falschen Datum erfolgt. ;-) Ich frage mich nur, ob man ihn hätte einbauen müssen. Ich habe damals nämlich wirklich überlegt, denn Accord erst mal ohne Filter zu fahren und ihn später einbauen zulassen. Allerdings habe ich dann doch anders entschieden, da es ein zusätzlicher WS-Termin gewesen wäre.

Übrigens ist und bleibt es eine Nachrüstung, weil der Accord ab Werk die Partikelminderungstufe gar nich erreicht.

Smart18
23.09.2007, 17:57
Wäre schön, wenn Du dies machen würdest. Alternativ kannst Du den Artikel auch einscannen und mir per Mail schicken.

Ja, ich scann es heute abend noch ein, wenn ich bei meinen Eltern bin.
Damit ihr wieder ruhig schlafen könnt:tongue:
MfG Martin

Smart18
23.09.2007, 23:19
So das mit dem einscannen schaff ich heute nicht mehr daher tipp ich es schnell ab.

"Finanzämter korrigieren Bescheide:
Dieselfahrer, die trotz serienmäßig eingebauten Partikelfilters die Strafsteuer von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter zahlen sollen, können den Bescheid des Dieser wird jetzt von den Behörden automatisch korrigiert. Das Bundesfinanzministerium hatte die Hersteller aufgefordert, verlässliche Daten an das KBA zu melden. Der AvD rät Autobesitzern, die einen falschen Besscheid bekommen, sicherheitshalber Einspruch einzulegen".

Da geht´s ja jetzt nur um die Strafsteuer, aber dann wäre das schon mal erledigt und es bleibt noch das Problem mit den 330€ für die Nachrüstung.
MfG Martin

ATR-Meister
23.09.2007, 23:22
so siehts nämlich aus, die strafsteuer wurde zu unrecht berechnet und nicht die förderung zu unrecht verweigert;-)
zwar schade für uns hier, aber so siehts wohl aus:roll:

Mu Lei
24.09.2007, 17:07
Ich habe heute noch einmal Twintec kontaktiert.

Die behaupten tatsächliche, dass es bereits seit der ersten Auslieferung der Partikelfilter im Jahr 2006 durch Honda eine Anweisung an die Werkstätten zur Nachrüstung nach Erstzulassung gab.

Wenn dies nachweisbar wäre, hätte meine WS tatsächlich einen Fehler gemacht. Leider komme ich ja an den Honda-internen Schriftverkehr nicht ran

Mal sehen, was Offenbach dazu sagt.

ATR-Meister
25.09.2007, 11:09
na ja, dann wird deine ws dir die förderung "auszahlen".;-)

Mu Lei
18.10.2007, 23:27
Endstand zur Info:

Der Einspruch beim Finanzamt wurde abgeleht, da sich die Begrifft "Nachrüstung" und "nachträglich" immer auf den Zeitpunkt nach der Erstzulassung beziehen.

Was sagt Honda?
Das Vorgehen des Finanzamtes ist lt. derzeitger Rechtslage richtig. Es gibt und gab nie eine Einbauanweisung an die Händler zum Einbau nach EZ.

Was sagt Twintec?
Das Vorgehen des Finanzamtes ist lt. derzeitger Rechtslage richtig. Es gibt und gab eine Einbauanweisung an die Händler zum Einbau nach EZ.

Da weitere rechtliche Schritte gegen das Finanzamt nach rechtlicher Beratung keine Aussicht auf Erfolg haben. Lege ich die Sache zu den Akten.

ATR-Meister
19.10.2007, 20:16
schade, aber war zu erwarten:-o