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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : B16A2 swap und die Euronormen



SachsenEJ9
15.10.2007, 11:56
Hallo,
ich habe mich länger mit diesem Thema beschäftigt und trotzdem gibt es noch Nachfragen(speziel nach Studieren dieses Threads http://www.hondapower.de/forum/showthread.php?t=78247)

1. jeder FL9 hat Euro3? (für mich ja)
2. Euro3 = D3?

hallo, also mein wissenstand ist der:

zu 1.
klares NEIN, d3 ist nicht das gleiche wie euro3.

d3 ist eine messung bei der die grenzwerte von euro 3 gelten, allerdings mit dem messzyklus von euro 2, d.h. die abgaswerte werden nicht wie bei der euro 3 messung gleich ab start erfasst und gemessen sondern es wird dem auto eine warmlaufphase von 45 sekunden gegönnt bevor die messung beginnt.


3. es gibt keinen KLR um auf Euro3 /D3 zu kommen?


den b16 bekommst du nicht auf euro 3, ABER wir haben um noch einen klr für den b16a1 zu entwickeln einen ee8 am start gehabt, der erst sehr wenige km auf der uhr hatte, und dieser ee8 hat den d3 sollwert erfüllt, d.h. im klartext, dass

der b16a2 mit klr auf euro2 zu bekommen ist,
der b16a1 sogar auf d3.
klingt verrückt, weil der a1 ja älter ist, aber ist so, wahrscheinlich hätte der b16a2 auch d3 erreicht wäre unser motor neuer gewesen.


Heißt für mich, ist einen reiner Versuch das er es schafft oder nicht und vielleicht nach jahren nicht mehr?

4. es gibt keinen B16/B18 der Euro3 oder D3 hat? (für micht nein)

Daher 1,2,3,4 für mich (nach meinem Kenntnisstand) zutreffen, gibt es keinerlei Cance B16A2 in einen FL EJ9 eingetragen zu bekommen?

Danke für die Aufklärung.

heunde
15.10.2007, 13:31
das würde mich auch mal intressieren.

was ich nur sagen kann...das l-x glaube mal geschrieben hat,das man von d3 auf euro2 runtergehen kann.

AmokKAlex
15.10.2007, 15:17
gurndsatz:

man darf ein auto nicht "schlechter" machen als es ist!

einen eg hatch kann man z.b. mit einem crx motor swapen...

wenn der hatch 92 ist und der crx motor 91... denn erst seit 91 ist das mit den normen geregelt

Smoker
16.10.2007, 20:50
am besten direkt mal na L-X wenden
er hat es ja auch geschaft, also muss es ja möglich sein mfg

SachsenEJ9
17.10.2007, 12:26
L-X hat geantwortet (DANKE an diese Stelle)

schau doch einfach mal hier....


aktueller Stand: Immernoch nicht eingetragen.

Wieso:
Ein ITR hat durchweg nur Euro2-Norm :/
Mein Facelift EJ9 hat D3
Hätte ich ein Pre-Facelift-EJ9 bis 98 gehabt, wäre ich also schon seit 2 Monaten street-legal. :mad:

Laut Gesetz darf man ein Auto z.B. durch einen Motorumbau nicht "schlechter machen", als es vorher war. Besser ist natürlich erlaubt.
Die Sache ist die, dass alle Pre-Facelift-EJ9 ebenso Euro 2 haben.
Danke @ Netty für die Briefkopie!!

Es gibt in der STVZO innerhalb der Emissionsvorschriften eine Gesetzeslücke, die da lautet, dass alle Fahrzeuge, die bis einschliesslich 31.12.99 gebaut wurden, EURO 2 geschlüsselt werden dürfen, gleich, welche Norm sie vor dem Umbau erfüllten.
Jetzt die schlechte Nachricht: Diese "Rückschlüsselung" darf nur eine Hand voll TÜV-Prüfer durchführen, da diese über entsprechende Berechtigungen und Qualifizierungen verfügen müssen.

Nun ist das Problem, einen dieser wenigen Prüfer zu finden, der entweder über die anderen Umbauten wie 100-Zeller, AEM-CAI, JUN-4-2-1-Krümmer, Stahlflex, etc. hinwegschaut und ich diese dann wie gewohnt von MEINEM Prüfer eintragen lassen kann bzw. diese gleich ordnungsgemäß mit einträgt, obwohl von einem Gutachten nicht die Rede sein kann. :roll:

Hab ich schon erwähnt, wie sehr ich Deutschland und diese abgefuckte Bürokratie hasse!? :mad:

to be continued...


Soooo, heute war der 4. Anlauf. Ein weiterer Versuch, das B-Baby zu legalisieren.
Und siehe da, diesmal wurden meine Gebete erhört und der Prüfer lies sich tatsächlich erweichen, den D3-Facelift-Civic auf die ältere Euro 2-Norm umzuschlüsseln. siehe vorige Beiträge!
Allerdings wäre das ja zu schön um wahr zu sein, wenn es da nicht ein neues Problem gegeben hätte:
Just in dem Augenblick, in welchem der Engels-Tüver alle Daten und Eintragungen in seinen Laptop gehackt hatte, BING, der nächste Tiefschlag...

Eine Fehlermeldung, die besagt, dass kein Bezug zur Karosseriefestigkeit eingegeben wurde...
Und warum? Klar, weil mein Civic ja soooo neu is und deshalb nen Arsch voll Auflagen auf mich zukommen. :mad: :mad: :mad:

Diese Meldung kann man selbstverständlich nicht umgehen, da alles zentral online erfasst wird und man dies somit umgehend zur Last gelegt bekäme.
Langsam hab ich echt die Schnauze voll.
Selbst der Prüfer hat geflucht, denn die gute alte Schreibmaschineneintragung ist nicht mehr zulässig.
Es MUSS das Tüv-eigene Computersystem verwendet werden.

Wie demn auch sei, alles was ich jetzt benötige, ist eine offizielle Bestätigung von HONDA EUROPE, dass es in JAPAN ein baugleiches Modell mit 185 PS, also den uns allen bekannten EK9, gibt bzw. gegeben hat.
Eine vorhandene HONDA-EK9-Broschüre ist zwar sehr hilfreich, reicht jedoch leider nicht aus.

Also wenn jemand von Euch eine Kopie einer ORIGINAL EK9-Zulassung überm Bett hängen hat... :wink:

Jetzt muss ich nur noch meinen Ansprechpartner in Offenbach erreichen, denn derjenige, der mich während des gesamten Projektes begleitet hat, mir mit Rat und Tat zur Seite stand, obendrein die Berechtigung hat, eine solche Bestätigung auszustellen, ist, natürlich, im URLAUB... :lol:

Also heisst es weiter warten!!
Allerdings bin ich heute der wasserdichten Eintragung ein ganzes Stück näher gekommen. :)

to be continued...



Der Leiter des techn. Kundendienstes hat mir sehr geholfen! (Nachweis von HONDA, dass EK9 in Japan existiert)

Der Motor ist eingetragen!

SachsenEJ9
17.10.2007, 12:36
Update zum vorherrigen Post


Hi,

zu1. die Bestätigung lautete nur auf in etwa vergleichbare Leistung (185 vs. 190 PS) im selben Chassis (EJ/EK). Ungeachtet des Hubraums, der bleibt lt. TÜV aussen vor. Is ja auch wurscht, ob der Motor mit 190 PS aus 1,8l am chassis zerrt oder mit 190 PS aus 1,6l.
Die Bestätigung hat damals mein TÜV-Prüfer als Nachweis zu den Akten gelegt, ist also nicht mehr in meinem Besitz.

zu 2. Ja, genau so stand es im Gesetzestext(Emissionsvorschriften), den ich mir vom TÜV heraussuchen liess.

Gruß

Alex



Hi,
Ich hätte da nur 2 Fragen:

1. selbst wenn du den EK9 Bestätigung hast ist das immer noch B16 und nicht B18 gewesen?
2. die Grenze 31.12.1999 ist defintiv fest ->ein FL EJ9 maybe 02.02.2000 ist damit raus right?

Rei
19.10.2007, 19:37
wenn die bis 12.'99 das machen hab ich nochmal glück gehabt *puh*

Bossi83
23.10.2007, 09:19
Sehe ich das richtig, dass ich in meinen EJ6 Pre-Facelift (EZ Februar 1999) mit D3 Norm einen B16A2 eingetragen bekommen würde?!
Das geht dann aber nicht bei jedem TÜV, sondern nur bei welchen die diese Rückschlüsselung machen dürfen?!
Weiß jemand die genauen Paragraphen in denen das ("Es gibt in der STVZO innerhalb der Emissionsvorschriften eine Gesetzeslücke, die da lautet, dass alle Fahrzeuge, die bis einschliesslich 31.12.99 gebaut wurden, EURO 2 geschlüsselt werden dürfen, gleich, welche Norm sie vor dem Umbau erfüllten") steht?

SachsenEJ9
23.10.2007, 10:02
Sehe ich das richtig, dass ich in meinen EJ6 Pre-Facelift (EZ Februar 1999) mit D3 Norm einen B16A2 eingetragen bekommen würde?!


Ne DEADLINE ist eine DEADLINE = 31.12.1999



Das geht dann aber nicht bei jedem TÜV, sondern nur bei welchen die
diese Rückschlüsselung machen dürfen?!


Diese "Rückschlüsselung" darf nur eine Hand voll TÜV-Prüfer durchführen, da diese über entsprechende Berechtigungen und Qualifizierungen verfügen müssen.



Weiß jemand die genauen Paragraphen in denen das ("Es gibt in der STVZO innerhalb der Emissionsvorschriften eine Gesetzeslücke, die da lautet, dass alle Fahrzeuge, die bis einschliesslich 31.12.99 gebaut wurden, EURO 2 geschlüsselt werden dürfen, gleich, welche Norm sie vor dem Umbau erfüllten") steht?

suche ich selber gerade

Bossi83
23.10.2007, 10:10
Ne DEADLINE ist eine DEADLINE = 31.12.1999



Na das passt doch! Meine wurde am xx.02.1999 das erste mal zugelassen, also VOR dem 31.12.199. Also ist das doch noch vor der Deadline :)

SachsenEJ9
23.10.2007, 10:12
Na das passt doch! Meine wurde am xx.02.1999 das erste mal zugelassen, also VOR dem 31.12.199. Also ist das doch noch vor der Deadline :)

Öhm für mich ist ne Deadline ->eine Linie bis dahin und nicht mehr danach. Also alle Karren bis 31.12.1999. Hoffe damit alle Unklarheiten beseitig zu haben :D

Bossi83
23.10.2007, 10:16
Öhm für mich ist ne Deadline ->eine Linie bis dahin und nicht mehr danach. Also alle Karren bis 31.12.1999. Hoffe damit alle Unklarheiten beseitig zu haben :D

Das sehe ich genauso, also wurde meiner ja vor der Deadline gebaut und zugelassen, weil ja bekanntlich jeder Tag im Februar 1999 vor dem 31.12.1999 ist. Oder siehst Du das anders?

Wenn Du den Paragraphen noch findest, wäre super.