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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall in ein Parkenes Fahrzeug gegenüber von einer Einfahrt



EG4 Freak
02.12.2004, 18:39
Hi.
Ich war letztes Wochenende mit mein Kumpel unterwegs, um ein anderen Kumpel abzuholen. Ich hab mein Auto auf der Straße geparkt ungerfähr gegenüber von einer Hofeinfahrt. Als ich mit meinen Kumpels wieder los wollte, sage eine Frau zu mir "ich bin ihnen ins Auto gefahren"....
Ich hab dann nächsten Tag ein gutachter kommen lassen der erstmal den Schaden beurteilen sollte. Also nur meine Fahrertür ist total hin, sonst nix. Ich wollte das dann über die Versicherung laufen lassen. Die Frau rückt erstmal nicht mit ihrer Versicherung raus, da sie nicht hochgestuft werden wollte. Da bin ich zu Polizei gefahren, und sie war auch schon da (komischer zufall). Jetzt will die Alte mir Mitschuld anhängen, da ich in dunkeln ein Schwarzes Auto geparkt habe :-? Gegenüber stand sogar noch ne Laterne. Naja der Polizist hat natürlich gesagt, dass ich keine schuld habe, weil ich da ja Parken darf.
Und gestern hat sie angerufen und gesagt, dass sie vor Gericht gehen will, weil ich ja mitschuld haben sollte, da ich da nicht Parken durfte.
Und jetzt ist die frage durfte ich da Parken oder nicht? Es war halt gegenüber von ihrer einfahrt. Die versucht mir unbedingt irgendwie mitschuld anzuhängen, damit sie nur die hälfte zahlen braucht.

Übrigends hat jemand noch ne Schwarze EG4 Fahrertür? Ich suche eine...

ThaMan
02.12.2004, 18:44
is die alte bescheuert? kann nich fahren und dann nich zahlen, die würde ich mal kräftig anpflaumen, ruhig auch lauter, damit die ma tacheles redet und nicht son tinnef.

beruf dich auf das was die polizei gesagt hat und dann kräftig neumachen lassen für die frechheit.

DeCe2
02.12.2004, 18:47
Hmm.......war da Parkverbot?? Wenn nicht, durftest natürlich da parken. Nur weil dein Civic schwarz is, kann sie dir keine mitschuld anhängen.
Soll die Tussi lieber mal beim autofahren die Augen aufmachen!

P.S.: Ich weiß es kann mir frauenfeindlich ausgelegt werden, aber: war die Dame zufällig blond?

chartinael
02.12.2004, 18:48
hm, also irgendwie hab ich was in erinnerung, daß man gegenüber von grundstückseinfahrten auf so kleinen straßen nicht parken darf ... aber ich weiß jetzt auch nciht so ganz, weswegen mir das im gedächtnis hängen geblieben ist.

kristin

oxmo
02.12.2004, 18:53
wichtig: hast du das schritftlich von der polizei? wenn nicht, nochmal hin und schriftlich bestätigen lassen dass du da parken durftest! (sicher ist sicher)

swaddy
02.12.2004, 19:27
bevor sie gar ned zahlt macht es privat aus. dann steigt sie auch ned in der versicherung. gericht sux, auch als geschädigter, hab das auch bald...

EG4 Freak
02.12.2004, 19:30
Tja also es war kein Parkverbot. Die straße war auch ziehmlich voll mit Autos geparkt. Die Frau hatte schon Graue harre. Ich bin mir halt nicht sicher, wie es aussieht, wenn man gegenüber von einer Hofeinfahrt geparkt hat. Vieleicht hat sie und ihr Anwalt da eine chanse gefunden, das die mir mitschuld anhängen können. Die Idee mit den schwarzen Auto in dunkeln hat ja nicht geklappt. :roll:
Naja ist ja eigentlich klar das der böse junge Man in sein schwarzen Auto schuld hat, statt die nette alte Frau. :mad:

EG4 Freak
02.12.2004, 19:36
Jo Privat wollte sie ja unbedingt machen. Beim schwarz Lackierer mit Spachteln und so. Das kann sie sich in die Harre schmieren! So eine riesige Beule und dann Spachteln....

daniel
02.12.2004, 19:47
Ist es nicht eigentlich egal ob du da parken durftest? :-?
Ich meine sonst könnte man ja jedes Auto anfahren, was irgendwie im Parkverbot steht! :/
Aber wir leben ja in Deutschland. Wahrscheinlich ist auch das hier möglich! :roll:
Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!!

vtecMT
02.12.2004, 20:25
folgendes aus versicherungstechnischer sicht:
wenn das parken nicht verboten war durch schilder oder es sich um kreuzungs-/einmündungsbereich oder straßenbreite <3,XXm handelt,
bist du im recht. ihre versicherung kriegst du beim GDV (www.notfon-d.de) -> anrufen -> sachverhalt schildern -> nummernschild des gegners hingeben -> schadenanzeige wird zugeschickt oder es wird zurückgerufen bei dir.
wenn das parken verboten war, kann (muss aber nicht!) dir eine mitschuld angehangen werden (bis ca. 25%).
mach es über die versicherung (mehr geld, garantie, rechtssicherheit)!!! deine versicherung muss übrigens auch widerrechtliche schadenersatzansprüche des gegners abwehren (passiver haftpflichtschutz)!
ideal ist eine verkehrsrechtschutz, evtl. auch bei eltern oder im automobilclub enthalten. wenn vorhanden - sofort zum anwalt.
bei privat: gutachten erst bei höhe >1000 euro machen lassen.
alles gute!

xedi6
03.12.2004, 00:26
ich würd mit der alten gar nicht reden. wie oben schon erwähnt einfach bei dem notfon die versicherung herausfinden durch kennzeichen. dan die versicherung anrufen und den schaden melden und fragen ob die einen kostenvoranschlag haben wollen oder gutachter (du darfst dir einen nach deiner wahl suchen muss nicht derer sein) und dann machst du das und schickst es der versicherung. am besten du gehst danach zum anwalt und lässt den das nötige machen, denn wenn sie schuld ist dann muss sie auch deinen anwalt zahlen (die gegnerische versicherung) die alte die dir reingefahren ist hat mit dir nichts mehr zu tun nachdem du das der versicherung gemeldet hast. und lass dir die aktenzeichennummer geben von der polizei das brauch die gegnerische versicherung... also viel erfolg und das wird schon...

pensch
03.12.2004, 02:17
warte ab, die geht zu anwalt und dannach wird sie dir ganz schnell das geld überweisen :wink:

hatte ich auch schon öfter probleme mit solchen idioten die sich nicht damit abfinden können ein auto beschädigt zu haben

Acid
03.12.2004, 09:00
Also, in denn meisten fällen geht das auch so:

Du gehst zur DEINER Versicherung erzählst denn das alles.
Gibst denn auch das Kennzeichen von der Frau.

Und dann zahlt deine Versicherung.

Und holt sich das von der gegnerischen Versicherung wieder.


Das wird so alltäglich gemacht.

Da laufen im Hintergrund immer rechtsstreits. Davon kriegt man aber so nichts mit.

Das wäre der einfachste weg.

shaddow666
03.12.2004, 09:57
Boah so eine alde Schachtel saug die aus soviel geht. Des kann doch ned wahr sein wenn die hochgestuft wird dann ist das ja wohl nicht so schlimm die wrid eh nit soviel Versicherung zahlen. Geizkragen !

Ich wünsch dir auf jedenfall viel Glück und der alten ne Rentenkürzung.

mfg
david

Demmy
03.12.2004, 21:48
Aus ADAC, Dezember 2004:

Ist das Parken gegenüber von Einfahrten verboten, auch wenn es durch kein Schild untersagt ist?

Nicht generell. Ein solches Parkverbot besteht laut § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO nur auf schmalen Fahrbahnen. Als schmal gilt eine Straße, wenn man zum Benutzen der Ein- bzw. Ausfahrt mehr als zweimal rangieren muss.


Hoffe, Dir damit geholfen zu haben!

Liebe Grüße

Demmy

EG4 Freak
04.12.2004, 10:05
Danke erstmal an alle. Da wird es dann wohl nicht mehr so viele probleme geben. Hoffe ich.

PS. Ich suche noch ne Schwarze EG4 Fahrertür. :D