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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschutz bei "Touristenfahrt" auf dem Hockenheimring



crxarmin
18.12.2007, 18:10
Hallo,

vielleicht ist dies für den einen oder anderen interessant:


OLG KARLSRUHE vom 6.09.2007, 12 U 107/07
Versicherungsschutz bei "Touristenfahrt" auf dem Hockenheimring
Der Ausschluss in § 2 b III AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen ei-
ner Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine
möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Plat-
zierung der Teilnehmer erfolgt. (Aus den Gründen: ...Die Touristen-
fahrt des Klägers auf dem Hockenheimring wird vom vereinbarten Ri-
sikoausschluss nicht erfasst. Zwar bestehen für den Senat keine
Zweifel daran, dass bei einer solchen Veranstaltung trotz der ange-
ordneten Geltung der StVO die eingesetzten, teilweise über eine
Rennausstattung verfügenden Kfz einem gesteigerten Risiko unterlie-
gen. Jedoch handelt es sich bei einer Touristenfahrt mangels Wer-
tung, Platzierung und Zeitmessung nicht um eine Rennveranstaltung
bzw. eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dass es den Teilnehmern auch um die
Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist nicht
ausreichend...). (s.a. Anmerkung von Münstermann = Dok.Nr. 76368).

ADAJUR-ARCHIV
R + S,2007 502
VR KOMPAKT,2007 195 (LS) M.A.Gruß
Armin

HARDSTYLE
18.12.2007, 18:16
D.h. im Klartext Rennwochenenden und Tourifahrten sind mit der Versicherung abgedeckt da man an sich kein RENNEN fährt??

Mh gilt das auch wenn ich mit meinem Auto auf der Strecke bin? Demnach ja!

Wäre gut!!
Also Versicherung zahlt solang man kein Rennen mit Wertung fährt...

hoagie
18.12.2007, 19:53
Is doch nix neues:???:

crxarmin
19.12.2007, 10:20
Hallo,

wenn es nichts neues ist, wann wurde dies bereits vorher von einem OLG so entschieden ???

Gruß
Armin

toast
19.12.2007, 11:00
irgendwo gibts auch n urteil, das die versicherung auch bei läufen der gleichmäßigkeitsprüfung zahlen muss weils eben auch nicht um die erzielung einer höchstgeschwindigkeit geht.

und die haftpflicht muss ja grundsätzlich eh zahlen. daher ja auch pflichtversicherung.

bei den kaskoversicherungen ist es jedoch oft so das die versicherer erstmal weigern, dies sollte mit dem urteil wohl jetzt einfacher werden.

versicherungen sind ja auch nur wirtschaftsunternehmen, die versuchen natürlich erstmal kosten zu sparen, erst recht wenn das wort rennstrecke fällt. kundenservice ist denen ja bekanntlich egal, haben ja genug davon. daher erstmal nicht zahlen und auf die dummheit desselbigen hoffen :-)

fischi
19.12.2007, 11:36
Hallo Armin,
der hoagie meint mit "nix neues" wahrscheinlich das hier:
http://www.hondapower.de/forum/showthread.php?t=76256

crxarmin
19.12.2007, 14:57
Hallo,

und genau das

und die haftpflicht muss ja grundsätzlich eh zahlen
ist falsch.

Lies Dir bitte mal die AGB´s Deiner Kfz Versicherung genau durch.

Müßte unter §2 "Einschränkung des Versicherungsschutzes" stehen, welche Ausnahmen es gibt.

Gruß
Armin

toast
19.12.2007, 15:15
leider nicht richtig!

das maximalste was passieren kann bei vorsatz ist das die versicherung maximal 5000 euro zurückfordern kann was kaskoschäden angeht. das steht auch in den akbs

vorsatz sind in diesem fall aber nur alkohol am steuer oder zB straßenrennen auf öffentlichen straßen.

das ist gesetz, da können die schreiben was die wollen.

agb, akb usw. sind keine gesetzesgrundlage. gesetze können durch agb etc. nicht umschifft werden oder ausgehebelt!

die haftpflicht muss immer voll zahlen! wie gesagt, pflichtversicherung. sie hat die pflicht zu haften. daher gibts es dafür ja eben die gesetzlichen vorgaben mit schadenssummen usw.

es ist sowieso immer dieses geschreibe in foren zB auch bei eintragungen. ein auto kann komplett umgebaut sein mit illegalen teilen, keinen tüv mehr haben und sonst was. die haftpflicht muss zahlen. von wegen immer erloschene be = kein versicherungsschutz und so ein schmarn.

fischi
19.12.2007, 18:03
Gesetzlich haftet immer nur einer, und das ist der Verursacher des Schadens. Und der haftet erstmal mit seinem gesamten Vermögen.
Um das zu entschärfen, gibt es Versicherungen. Die KH ist nur eine davon. Also egal ob Dir der Klempner Deine Wohnung flutet, oder ob Du jemanden das Auto zu Schrott fährst - Haftung ist erstmal Haftung.

vti-MC2
20.12.2007, 13:09
die haftpflicht muss grundsätzlich IMMER zahlen:D

ChickeN
22.12.2007, 14:58
die haftpflicht muss grundsätzlich IMMER zahlen:D

Diese Aussage ist so nicht ganz richtig, hier in D ist es so, dass die Haftplicht zwar zuindest im KFZ Bereich zwar zahlt, aber die wird sich das ausgelegt Geld, bei grober Fahrlässigkeit zurückholen!

HondaTestDriver
23.12.2007, 02:11
die haftpflicht muss grundsätzlich IMMER zahlen:D

da hab ich gerad von den Schweizern war anderes gehört:-/

HCT
23.12.2007, 02:34
Die Schweizer sind da auch gekniffen, die deutschen Versicherungen müssen aber zahlen. Die Schweizer hassen eben alles was schnell ist und Spass macht. ;-)

ROVA
30.12.2007, 11:24
Bei mir wurde vom OLG so entschieden (auf dem Laustzring bei Tourifahrten), das der Verursacher zahlt. Das wichtigste ist dabei, Unfälle die man nicht selbst verursacht, sondern, wenn einem ein anderer Teilnehmer in die Karre fährt.

Hier wurde auch erst argumentiert, das es bei Rennveranstalltungen etc. einen Auschluss der Haftung gibt, dessen ist NICHT so (steht auch so in den ABGs der Tourifahrten am Eurospeedway, die man Unterschreiben muss), der Unfallverursacher muss zahlen, ob das nun seine Versicherung begleicht oder er war erstmal uninteressant, Fakt war, er musste für den Schaden aufkommen.
Letztendlich zahlte seine Versicherung meinen Schaden.

Bei geschlossenen Veranstalltungen sieht das aber schon wieder anders aus.

crxarmin
30.12.2007, 13:31
Hallo,

das ist eine Sache, jemand fährt mir während einer Touristenfahrt auf einer Rennstrecke in die Karre.

Was mir aber neu war ist, daß laut dem von mir zitierten OLG Urteil meine Versicherung zahlen muß, falls ich während einer Touristenfahrt auf einer Rennstrecke z.B. in die Leitplanke fahre.

Ich verursache also ohne Fremdeinwirkung einen Haftpflichtschaden während einer Touristenfahrt.

Den muß nun meine Versicherung auch zahlen.

Gruß
Armin

JohannesPK
30.12.2007, 19:23
Das ganze würde mich aber auch ,kal interessieren. Ich habe zwar noch nie bei einer Touristenfahrt teilgenommen und werde dies auch vorerst nicht tun, aber die Frage wer nun was zahlt würde mich auch interessieren.

Auf der Nordschleife z.B. schleppt der ADAC ab. Die Nordschleife an sich ist als Kraftfahrstraße ohne feste Geschwindigkeitsbegrenzung ausgezeichnet. Die Polizei macht dort ja auch Radarmessungen und sollen dort ja auch hin und wieder einen Polizeihubschrauber im Einsatz haben.

Wenn ich auf der Nordschleife unterwegs bin und habe einen Vollkaskoschutz würde ich doch dann an sich ohne direkten finanziellen Schaden wieder nach Hause fahren... (von dem steigenden Versicherungsbeitrag mal abgesehen)

Wenn ich dort eine Leitplanke beschädige muss meine Versicherung diese dann auch ersetzen?

Mit Teilkasko würde dann nur der Schaden des eventuellen Unfallgegners gedeckt werden, wie im "normaen" Straßenverkehr auch. Gibt es Versicherungen die nicht nur Länder, sondern auch bestimmt Straßen (Rennstrecken) ausschließen?

Evtl. werde ich mich mal bei meiner Versicherung erkundigen. Fragen kostet ja nix... :-)


Gruß,
Johannes

devin
30.12.2007, 19:35
Abgesehen davon das auf der Nordschleife nur dann der ADAC abschleppt wenn der Briesemeister Dienst hat,
zahlt deine Versicherung alles was sie auch sonst zahlen würde/muss.
Ob sie das ohne zu zicken macht ist eine andere Frage, grundsätzlich muss sie es aber.
Hatte selber schon einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug und Leitplankenkontakt was alles die Versicherung gezahlt hat.

ROVA
01.01.2008, 16:38
Mit Teilkasko würde dann nur der Schaden des eventuellen Unfallgegners gedeckt werden, wie im "normaen" Straßenverkehr auch.

Das zahlt deine Haftpflich, nicht deine Teilkasko, Teilkasko ist imo sowieso überflüssig, die zahlt nur Wild, Hagel, und Glasschaden etc., also nicht wirklich effektiv, entweder nur Haftpflicht oder gleich Vollkasko imo.

HCT
01.01.2008, 16:49
Ich finde Vollkasko wenig sinnvoll, Teilkasko jedoch sinnvoll. Die deckt die wichtigsten Sachen ab: Wildunfälle, Steinschlag und Diebstahl. Aber die Wichtigkeit ist wie immer Ansichtssache. Und wenn man den Wagen finanziert oder least, hat man ja keine Wahl (immer noch ener der häufigsten Gründe für Vollkaskoabschlüsse ;-)).

Wer natürlich regelmäßig mit etwas teureren Autos auf Trackdays und der Nordschleife unterwegs ist, sollte natürlich eine Vollkasko in Betracht ziehen. Da macht das meist schon Sinn.

Johannes: Die meisten Versicherungen schliessen in ihren Versicherungsbestimmungen Rennveranstaltungen aus, häufig auch Rennstrecken. Allerdings kriegen die regelmäßig von den Gerichten eins vor den Bug. Die müssen zahlen, wenn Du da keine Rennen fährst.

Aber: Sollte an der Veranstaltung ein nicht strassenzugelassenes Fahrzeug teilnehmen, dann wird das als Rennveranstaltung gewertet! In dem Fall gibt es gar nichts, denn dann wird das als Renntraining, nicht als Fahrertraining angesehen.

Othello
01.01.2008, 19:31
Für mich als Track Fahrer ist die Vollkasko ein must-have.
Die Teilkasko würde mir für den Alltag aber, ab einer gewissen Wertunterschreitung reichen. Da ich in meinen 12 Jahren Führerschein bereits 5 Wildschäden hatte, wäre sie aber ebenso ein must-have. Zumal ich auch schon mal einen Dieb im Auto sitzen hatte, der die Anlage ausbaute (Mittags auf dem Aldi Parkplatz) und jemand ja auch mal das ganze Auto mitnehmen könnte! Teuer ist die Teilkasko ja nicht wirklich. Achja: Sie zahlt auch Glasschäden!

ROVA
02.01.2008, 18:32
Ihr habt Recht, jeder wie er es persönlich bzw. für sein Umfeld braucht. Für mich wäre eine Teilkasko jedenfalls nix, fast kein Wild, Diebstahl is auch sogut wie unmöglich etc., also ich hatte da noch nie was in der Richtung, daher reicht Haftpflicht.

Vollkasko sowieso bei einem höheren Wert.

JohannesPK
02.01.2008, 19:22
Johannes: Die meisten Versicherungen schliessen in ihren Versicherungsbestimmungen Rennveranstaltungen aus, häufig auch Rennstrecken. Allerdings kriegen die regelmäßig von den Gerichten eins vor den Bug. Die müssen zahlen, wenn Du da keine Rennen fährst.

Aber: Sollte an der Veranstaltung ein nicht strassenzugelassenes Fahrzeug teilnehmen, dann wird das als Rennveranstaltung gewertet! In dem Fall gibt es gar nichts, denn dann wird das als Renntraining, nicht als Fahrertraining angesehen.

Damit sind ja fast alle Fragen des Threats geklärt! - Danke schonmal von mir :up: