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Hischmifisch
16.01.2008, 20:58
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,SPM2362_VID4513176_TYPmshigh_LOCint,00.html

Stimmt das wirklich? wenn ja, dann würd ich vorschlagen, dass wir mal ne Sammelbestellung für Blaulichter machen :up::lol:

HCT
16.01.2008, 21:52
Nein, stimmt nicht. Die haben den Polizisten nicht ausreden lassen. Wenn man das Blaulicht benutzt um sich den weg freizumachen kommt noch ein Strafverfahren aufgrund von §132a StGB (Titelmißbrauch) hinzu, eventuell in Tateinheit mit §132 StGB (das weiss ich aber nicht genau). Auf Grundlage des §132a wird ja auch das Blaulicht eingezogen. Rechtsüberholen auf dem Standstreifen ist immer noch Rechtsüberholen (eine stehende Kolonne überholt man nicht, man fährt dran vorbei, das ist der Unterschied).

plutokrat
17.01.2008, 04:59
aber die 3 anderen sachen stimmen

HCT
17.01.2008, 14:14
Rechtsüberholen ist billiger als Nötigung, das stimmt. Der Rest stimmt eben nicht. Rechtsüberholen über den Standstreifen wird wie normales Rechtsüberholen bestraft.