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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : suche bilder standlicht im blinker civic ej/ek



plutokrat
23.02.2008, 20:06
ich suche bilder vom ej/ek civic wo das standlicht im blinker eingebaut ist.

am besten ein vorher nachher bild und auch eines bei nacht.

ist das überhaupt legal?

lasse87
23.02.2008, 20:36
http://img512.imageshack.us/img512/7705/p1040298oc0.jpg
http://img512.imageshack.us/img512/3838/p1040297jw0.jpg

Öhm, ist illegal. Ansonsten mal in der Suche eingeben^^

AmokKAlex
23.02.2008, 20:41
ist garnicht sooooo illegal

es ist erlaubt an der fahrzeugfront bis zu 4 orangne "begrenzungsleuchten" zu haben...

also wenn man das zum beispiel beim eg macht, ist es erlaubt wenn die blinker ORANGE sind und nicht heller als 5-12 watt (weis nicht mehr genau wie hell) leuchtet... dann muss es glaub knapp 24watt blinken oder so... ich habs leider nicht mehr im kopf...

lasse87
23.02.2008, 20:54
War doch aber so, dass die Blinkerkammer nicht auf Dauerlicht geprüft ist. Besagt zumindest des E-Zeichen so. :-?

AmokKAlex
23.02.2008, 21:24
richtig.. deswegen ja das mit den 5 oder 8 watt

[BMC]HondaPL
24.02.2008, 11:57
hier so sieht das bei mir aus

Monty
24.02.2008, 13:01
ist garnicht sooooo illegal

es ist erlaubt an der fahrzeugfront bis zu 4 orangne "begrenzungsleuchten" zu haben...

also wenn man das zum beispiel beim eg macht, ist es erlaubt wenn die blinker ORANGE sind und nicht heller als 5-12 watt (weis nicht mehr genau wie hell) leuchtet... dann muss es glaub knapp 24watt blinken oder so... ich habs leider nicht mehr im kopf...


soll ich dann sagen das sind begrenzungsleuchten zu der polizei oder wie und dann können sie mir nichts oder wie

plutokrat
25.02.2008, 17:46
und was passiert wenn ich den blinker anmache? fangen die dann automatisch an zu blinken?

CRX_Fan
25.02.2008, 17:54
Prob ist, im Gesetzestext sind zwar mehrere Quellen als Begrenzungslicht erlaubt, aber es steht da: "nach vorne hin weiss".

Und Begrenzungslicht ist Standlicht (nicht Seitenmarkireung), und fällt unter das Prüfzeichen "A", wenn also auf dem Gehäuse, in dem das Standlicht verwendet werden soll, kein "A" ist, und es nicht weiss leuchtet, ists verboten.

So zumindest, wenn man strikt nach der Zulassungsordnung geht.

Wenn es etwas seitlich ausgerichtet ist, sollte das niemanden stören, da gehts rein optisch als Sidemarker durch.

keine Ahnung, wie es bei BMW und Volvo rechtlich am Scheinwerfer aussieht bzw. draufsteht!

EDIT: 6 Standlichtquellen sind nicht ganz korrekt. 2 Müssen im Scheinwerfer sein, und 2 wären dann zusätzlich noch erlaubt.


http://www.stvzo.de/bilder/space.gif
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
(2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.
(4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.

CRX_Fan
25.02.2008, 17:57
und was passiert wenn ich den blinker anmache? fangen die dann automatisch an zu blinken?

nein sind zwei Phasen in der Fassung und der Birne, also einmal bekommt die Fassung auf der ersten Phase Blinker-Plus (21Watt Phase) und die zweite Phase bekommt Standlicht-Plus (5 Watt Phase)
Man kann das ganze auch mit einem Zwischenschalter versehen, das man das US-Standlicht blockieren bzw. schnell abschalten kann, wenn "Gefahr" droht.

Wenns blinkt und das Standlicht an ist, sieht beides so aus:
http://www.youtube.com/watch?v=-K5VzMcLcnY


Ich hab noch ein so ein Komplett-Set da:
http://www.japancivic.de/set2.jpg

JohannesPK
25.02.2008, 18:08
Mal bei meinem EJ9:
http://img210.imageshack.us/img210/9254/1004256largeaj8.jpg

http://img57.imageshack.us/img57/7265/1003086largevj8.jpg

http://img490.imageshack.us/img490/8781/1002178large7te.jpg

Die Polizei hat übrigens bisher nicht gemeckert. Trotz Dauerbetrieb :wink:

Gruß,
Johannes