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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Wegen Stoßstange!!!



ed6 Fahrer
28.03.2008, 22:12
Hy Leute!

Habe da mal ne Frage!

Habe mir für meinen ED Civic ne neue Heckstoßstange geholt!:wink:

Nun habe ich aber das problem,der ED hat ja in der orginal Stoßstange 2 nebelschlussleuchten nun weiß ich nicht wo ich in der neuen wenn überhaupt eine hinmachen soll sind die Pflicht beim Tüv oder imallgemein oder kann ich die auch raus lasse?

Danke schonmal für die Hilfe!

Gruss

pascaled6
28.03.2008, 22:33
Ist das eine normale Nachbaustoßstange oder ne "Tuning"schürze ?
Darf ich fragen wo du sie her hast und was sie gekostet hat ? :D

Momohenning
29.03.2008, 10:52
nebelschlussleuchten sind erst pflicht wenn dein auto nach dem 1.1.1991 zugelassen wurde

ed6 Fahrer
29.03.2008, 19:51
Hy!!

@pascaled6 habe sie von TTR Pervormance und es ist ne tuningstoßstange habe ca 200 euro bezahlt!

@Momohenning bist du dir da sicher das wäre ja gut weil erstens fahr ich bei nebel eh nicht scheiss wetter:D und 2 brauch ich mir dann keine gedanken machen wo ich die hin setzen soll!Und du bist dir dir da ganz sicher?

Gruss

Mathias
29.03.2008, 20:07
Ohne Nebelschlussleuchten machen die Stress. Allerdings reicht auch eine Nebelschlussleuchte. ob du sie jetzt links rechts oder in die mitte machst spielt keine rolle

CivicEG4
29.03.2008, 20:13
Ohne Nebelschlussleuchten machen die Stress.

FALSCH:

In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich.


Allerdings reicht auch eine Nebelschlussleuchte. ob du sie jetzt links rechts oder in die mitte machst spielt keine rolle

Genau so falsch:

3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.


Also bevor ihr hier irgendetwas erzählt, macht euch doch lieber schlau :wink:

Mathias
29.03.2008, 21:27
okay. Wäre das auch geklärt. Danke!

streetfalke
09.04.2008, 23:33
zum glück ist das so hab meine neue ee9 stoßstange zum lacken gebracht und sie wird auch gecleaned!