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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Standlicht Fabe vorgegeben ?



cytrobic
08.04.2008, 12:34
Moin,

bei unseren Accord's sind die Standlichter ja normale Glühbirnen, beim Acura TSX ist das an den Stellen derbe Orange, beim 5er BMW sind die ja auch Organge. Meine Frage ist ob die Standlichter beliebig farbig seind dürfen, ich würde meine gerne genauso orange machen wie die im TSX.

danke
Gerrit

funztnet
08.04.2008, 13:16
Moin,

bei unseren Accord's sind die Standlichter ja normale Glühbirnen, beim Acura TSX ist das an den Stellen derbe Orange, beim 5er BMW sind die ja auch Organge. Meine Frage ist ob die Standlichter beliebig farbig seind dürfen, ich würde meine gerne genauso orange machen wie die im TSX.

danke
Gerrit

begrenzungsleuchten dürfen nach vorn nur weiß abstrahlen seitlich auch orange.
acura scheinwerfer sind aber so oder so verboten, da diese symmetische lichtkegel haben. europäische fahrzeuge haben asymmetrische.

cytrobic
08.04.2008, 13:28
Ich wollt ja nur die Standlichter von den Acura Scheinwerfern, ne möglichkeit wäre das Plastik innen (diese Abdeckung die beim FL Modell bläulich ist) mit Hitzebeständigem Tauchlack in Orange zu färben, dann wäre nach vorne noch weiss und zur Seite Orange. Würde das gehen ? TÜV ?

Kannst du mir den Gesetzestext oder § dazu nennen ?

Dank dir.

CRX_Fan
08.04.2008, 15:48
Hier der § zu der vorgeschriebenen weissen Farbe des Standlichtes (Begrenzungslicht)



§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
(2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.
(4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.Hier mal nen Quote von mir, warum BMW und Volvo nach vorne orange abstrahlen dürfen (wird oft fälschlichwerweise als Standlicht angesehen)
(Btw. Jegliche Veränderung der Beleuchtungseinrichtung, sei es lackieren, lasieren, etc. ist unzulässig)




volvo hat es auch, bmw hat es (wenn auch in anderer form) usw... die spinnen doch die... könnt mich tierst aufregen!!!

Ich habe heute in einer Nacht und Nebel AKtion meinem Volvo Händler mal einen Besuch abgestattet und ein paar Fotos gemacht, da mich das mit der Zulassung der Volvos mal interessiert hat.

Bei den neuen Volvos wie C30, V70, S70 etc. sind die Amber Corners tatsächlich als Seitenmarkierungsleuchte zugelassen und gekennzeichnet.
Die Volvos besitzen das Standlicht ganz normal in Weiß.

Auf der Zulassung der Scheinwerfer seht ihr die Bezeichnung "SM2" - diese Bezeichung steht für die Seitenmarkierungsleuchte. Die Bezeichnung "A" steht für das ganz normale Standlicht.

http://www.japancivic.de/c30d.jpg

http://www.japancivic.de/c30c.jpg

http://www.japancivic.de/c30b.jpg

http://www.japancivic.de/c30a.jpg



Beim V70 (Kombi) hab ich gesehen, das der schöne SMDs in den Rückleuchten als Seitenmarkierungsleuchte hat (Hat BMW vorne in orange als Seitenmarkierung):
http://www.japancivic.de/v70.jpg


Der C30 hat dort nur normale Birnen:
http://www.japancivic.de/c30e.jpg




Somit sieht man also, das wenn wir bei unseren Civics oder CRX die Blinker mit einer orangenen 2-Phasen Birne versehen, und eine Phase als Blinker, und die andere Phase als Standlicht anschliessen, es rein rechtlich gesehen nicht zulässig ist, da unsere SWs keine Zulassung für Seitenmarkierungsleuchten (SM1 oder SM2) besitzen, sondern nur die normale Standlichtzulassung "A" (laut Gesetztgeber "Weiss" vorgeschrieben) und für den Blinker die normale "1a" (Blinker) Zulassung.
Daher kann man nicht immer einfach pauschal sagen "BMW und Volvo haben das doch auch"!

Greetz,
Ben

cytrobic
08.04.2008, 16:18
Dank dir für die ausführliche Aufklärung.

lars-san
08.04.2008, 17:20
ne möglichkeit wäre das Plastik innen (diese Abdeckung die beim FL Modell bläulich ist) mit Hitzebeständigem Tauchlack in Orange zu färben, dann wäre nach vorne noch weiss und zur Seite Orange.

dieses licht strahlt aber zur seite und nach vorn:-/

cytrobic
08.04.2008, 22:02
jo leider, wird wohl nix, sollte in etwa so aussehen wie in deiner sig

*micha*
08.04.2008, 22:43
Hab auch das Orange Standlicht drin. Mach dir kein Kopf drüber. Wenn du angehalten wirst musst halt zahlen. Ob es dir es wert ist musst du allein wissen.

cytrobic
08.04.2008, 22:51
Naja 3 Punkte sind nicht ohne und wenns hart auf hart kommt erlischt die ABE, das ist es mir nicht Wert.

daniel
09.04.2008, 07:43
Also ich hab mit meinem orangenen Standlicht schon ein paar Kontrollen durch und bis jetzt hat noch keiner was gesagt. Wenn sich mal einer aufregt gibts denke ich eh nur nen Mängelschein oder ich stecke die Birnen vor Ort um. :wink:

Im Übrigen hat es nicht mal den Onkel vom TÜV interessiert! :tongue:

funztnet
09.04.2008, 07:50
Naja 3 Punkte sind nicht ohne und wenns hart auf hart kommt erlischt die ABE, das ist es mir nicht Wert.

die ABE erlischt nicht. und versicherungstechnisch passiert auch nix. dies ist alles nur dann kritisch, wenn es unfallverursachend war... und da stellt sich mir schon die frage wieso ein oranges licht vorn außen bei nem honda ne gefährdung darstellen sollen und bei nem volvo nicht. und genau deswegen wirds keine größeren folgen haben...

CRX_Fan
09.04.2008, 15:58
dies ist alles nur dann kritisch, wenn es unfallverursachend war... und da stellt sich mir schon die frage wieso ein oranges licht vorn außen bei nem honda ne gefährdung darstellen sollen und bei nem volvo nicht. und genau deswegen wirds keine größeren folgen haben...

Weil z.B. das Licht mit dem Blinker verwechselt werden kann...mir ist es persönlich schon ein paar mal passiert, das im Kreisverkehr jemand rausgezogen ist, weil er wohl dachte, das ich blinke und vor ihm raus wollte.
Kann natürlich beim Volvo genau so passieren, nur da ist die Birne SEITLICH zur Fahrbahn ausgerichtet, somit sieht man es von vorne weniger stark.

Naja und wenn wirklich was passiert, udn die AUssage mi dem vermuteten Blinker kommt, hat volvo kein Problem, da ja das orangene Licht als Seitenmarkierung abgenommen ist, und beim Honda nicht.

funztnet
09.04.2008, 16:12
Weil z.B. das Licht mit dem Blinker verwechselt werden kann...mir ist es persönlich schon ein paar mal passiert, das im Kreisverkehr jemand rausgezogen ist, weil er wohl dachte, das ich blinke und vor ihm raus wollte.
Kann natürlich beim Volvo genau so passieren, nur da ist die Birne SEITLICH zur Fahrbahn ausgerichtet, somit sieht man es von vorne weniger stark.

Naja und wenn wirklich was passiert, udn die AUssage mi dem vermuteten Blinker kommt, hat volvo kein Problem, da ja das orangene Licht als Seitenmarkierung abgenommen ist, und beim Honda nicht.

wenn ein blinker nicht blinkt, dann isses keiner. und wenn ich so kurz hinschaue, dass ich nur die den eingeschalteten zeitraum eines blinkens sehe, dann habe ich fahrlässig gehandelt. bei so einer kurzen betrachtungsdauer, hätte es auch sein können, dass ich genau die aus-phase des blinkers erwische. dann kann ich mich auch nicht beschweren. ansonsten hat im kreisel immer der spurwechselnde die schuld ;)

cytrobic
09.04.2008, 23:21
Bin mit mit der ABE nicht sicher, da ja in dem Moment in die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs eingegriffen und diese willentlich verändert wurde.

PS: Wie habt ihrs gemacht mit dem Orange ? SW getauscht oder nur Gelbe/Orange Glühbirnen drin ?

funztnet
10.04.2008, 06:57
Bin mit mit der ABE nicht sicher, da ja in dem Moment in die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs eingegriffen und diese willentlich verändert wurde.

PS: Wie habt ihrs gemacht mit dem Orange ? SW getauscht oder nur Gelbe/Orange Glühbirnen drin ?

ne ABE gibts auf alle fälle nicht. aber es pinkelt dir im schadensfall auch keiner ans bein. uns die BE entziehen kann dir auch keiner. da dies ein geringer mangel ist. anders wenn du beispielsweise rote einbaust, da kann man beim fahrzeug schon mal vorn und hinten verwechseln (v.a. nachts)

lars-san
10.04.2008, 20:53
PS: Wie habt ihrs gemacht mit dem Orange ? SW getauscht oder nur Gelbe/Orange Glühbirnen drin ?

2orange birnen (3€) gegen die originalen austauschen. is in 10min getan:wink:

Type-S
10.04.2008, 21:00
Ja,

einfach andere Birnen, aber wenn dein Accord tiefer ist, nehm den Wagenheber zur Hilfe. :wink:

cytrobic
10.04.2008, 22:36
Verdammich ich find keine Orangenen nur diese ollen pseudoblauen ... wo habt ihr die her (ausser egay) ?

Öhm und wie und wo wechsel ich die, hab mal versucht ranzukommen aber nix is, hab mir dann sagen lassen ich muss im radhaus die verkleidung von innen lösen (abschrauben) und dann von dort ran, korrekt ?

EDIT: Glassockel birnen ?

EDIT: Hab mir grad mal die STVO rengepfiffen, also es dürfen seitliche orange markierungsleuchten angebracht sein, egal ob im SW oder extern, jedoch darf nach vorne kein oranges licht abstrahlen, nur weisses und hellgelbes ist nach vorn erlaubt, wenn man das jetzt so machen könnte mit lichtleitblechen dann müsste das gehen und völlig legal sein. Muss mir den SW mal von innen angucken, evtl ne Birne halb mit Tauchlack bearbeiten und nen blech drum oder sowas... mal was ausdenken.

Johny.D
11.04.2008, 08:24
anders wenn du beispielsweise rote einbaust, da kann man beim fahrzeug schon mal vorn und hinten verwechseln (v.a. nachts)

Deswegen gab es schon mal einen Unfall mit Toten. Ein 18-jähriger hat sich rote Standlichtlampen eingebaut und spät abends nur diese angemacht. Als einer zum überholen ausschehrte dachte der, dass weiter vorne auch einer überholt. Dann gab es einen Zusammenprall. Das weitere könnt ihr euch selber denken...

Ich hatte mal bei meinem Früheren Toyota, der die Standlichter ähnlich wie bei den Accis hat, auch orange Leuchten drin. Als ich angehalten wurde, hab ich nur ein Mängelschein bekommen. Musste dann zum TÜV mit weißen Leuchten den Schein abstempeln, und danach wieder zu den Grünen schicken, mehr nicht.

CRX_Fan
11.04.2008, 12:49
also es dürfen seitliche orange markierungsleuchten angebracht sein, egal ob im SW oder extern

ABER diese zusätzlich verbaute Leuchte muss ein Prüfzeichen tragen, sprich wenn man eine Seitenmarkierungsleuchte verbaut, muss das E-Zeichen SM1 oder SM2 vorhanden sein.:woohoo:
Ansosnten fällt auch das unter "Veränderung der Bauart an der Beleuchtungsanlage"

Type-S
11.04.2008, 18:38
Was denkst warum ich gesagt Wagenheber. :roll:

Also,
Rad lockern, Auto aufbocken, Rad ab, Plastikverkleidung abbauen, Kabel abziehen, Steck inkl. Birne raus, und neue rein. Rest eben genau wieder Rückwärts.

Anders ging es bei mir wegen der Tiefe und der Radgrösse nicht.:wink:

lars-san
11.04.2008, 20:27
rad kann doch dran bleiben. wenn er den wagen vorn anhebt federts rad doch aus

Type-S
11.04.2008, 20:46
Bei mir hatte es nicht gereicht, also nur auf dem Wagenheber.

Danila
13.04.2008, 13:05
ich hab die so auf die schnelle an der tanke gewechselt, ohne jegliches werkzeug

_deleted
13.04.2008, 13:20
ich hab die so auf die schnelle an der tanke gewechselt, ohne jegliches werkzeug

Klaro..bei dem Hochbeinauto....:D:D:D:D:tongue:

CRX_Fan
13.04.2008, 13:29
Alter Schwede, müsst Ihr bei Euren Accords da von unten ran? gayfight:D

Type-S
13.04.2008, 13:30
Ja,

nur im Radkasten, sonst geht nix. :-/

Aber im Legend isses auch bescheiden.

lars-san
13.04.2008, 18:14
Alter Schwede, müsst Ihr bei Euren Accords da von unten ran? gayfight:D

wir ham eben nich soviel platz im motorraum wie du:tongue:

cytrobic
14.04.2008, 16:49
ohne werkzeug ? anleitung pls !

_deleted
14.04.2008, 18:34
Einlenken, 2 Clipse mit nem kleinen Schraubendreher entfernen, dann Standlicht rausdrehen und Lampe tauschen.Sache von 10min.

lars-san
14.04.2008, 18:39
müßte doch auch im handbuch stehen

Type-S
14.04.2008, 18:57
Oder man schaut einfach, dann ist es einfach zu finden. :wink:

cytrobic
14.04.2008, 23:16
komm vom motorraum ja nicht dran,... und vom kotflügel brauch ich schraubendreher

funztnet
15.04.2008, 13:11
komm vom motorraum ja nicht dran,... und vom kotflügel brauch ich schraubendreher

du musst die kotflügelauskleidung wegmachen, sonst wird das nix. machst die vorderen 3 clips ab und dann kommste ran.

BTW: https://shop.strato.de/epages/61062239.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61062239/Products/429101

cytrobic
15.04.2008, 13:58
ich werds mal so probieren, danke

cytrobic
01.05.2008, 12:18
Noch ne Frage weil ich blöd bin, ich hab jetzt die Radhausverkleidung ab und sehe da zwei weiße Stecker die in einer schwarzen Abdeckung stecken, welcher ist das Standlicht (oben oder unten) ? Und wie bekomm ich die Birnen raus, ich bekomm nur die dämlichen Stecker ab aber wie gehts weiter ?
Ahhrg !!!

BB1-FineArt
01.05.2008, 18:56
mein vater fährt schon seit langem vorne mit gelben standlicht rum beim accord coupe cg2


der tüv hat es kurz bemängelt, aber nach antwort das dies ein us-modell sei, war der mangel direkt wieder draußen :D

cytrobic
02.05.2008, 11:33
Ja und wie nun ausbauen ? :-/

cytrobic
02.05.2008, 15:36
Kann mir das keiner wirklich erklären ?
Oder bin ich nur zu blöd ?

BB1-FineArt
02.05.2008, 22:33
Noch ne Frage weil ich blöd bin, ich hab jetzt die Radhausverkleidung ab und sehe da zwei weiße Stecker die in einer schwarzen Abdeckung stecken, welcher ist das Standlicht (oben oder unten) ? Und wie bekomm ich die Birnen raus, ich bekomm nur die dämlichen Stecker ab aber wie gehts weiter ?
Ahhrg !!!


hab zwar noch keinen von den accis gehabt,

aber standlichter gibt es nur 2 sorten aufm markt.

udn bei beiden, wenn den stecker rausmachst, hängt das birnchen dran.


wobei es sein kann, des der stecker auch vom kunststoffsockel separat zu lösen ist.

hast den stecker einfach so abgemacht oder mit ner leichtern drehbewegung den ganzen sockel raus?

elGusano
03.05.2008, 10:54
Was issn daran so schwer? Erstens, warum nicht ins Handbuch schaun wie schon von Vorrednern geschrieben. Zweitens kann da nur ein Sockel sein, wüsste nicht dass da noch ne zweite Birne drin ist.

Einfach den Sockel mittels Drehung lösen und rausziehen... am besten merken in welcher Stellung du ihn raus hast (und Drehrichtung merken), sonst fummelst den ewig wieder rein. Glassockelbirne aus dem Sockel ziehen und neue rein... und dann die Prozedur rückwärts.

Fertig

cytrobic
03.05.2008, 19:52
ja ist gut ich guck ins handbuch...

ausserdem ist der stecker zum abziehen nicht zum drehen.

daniel
04.05.2008, 16:12
Die Halterung der Birne ist aber zum rausdrehen. Den Stecker mußt du glaub ich gar nicht abziehen.