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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was gehört beim Autokauf dazu?



Accord Coupe
30.06.2004, 10:09
Hallo,

habe mir letztens einen Accord zugelegt 8)
Nun merke ich, dass da weder ein Wagenheber, noch ein Warndreieck oder ein Verbandskasten dabei war :x
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Sachen eigentlich immer mitgegeben werden müssen. Könnte ich nun auf Herausgabe der Teile bestehen? Was ist, wenn der Verkäufer mir sagt, dass er sie ebenfalls nicht (mehr) hat?
Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

McTwist
30.06.2004, 10:26
Die MÜSSEN garnicht mitgegeben werden. Wenn du das vorher nicht merkst und bemängelst, dann hast Du Pech gehabt.

Wendel
30.06.2004, 10:33
Ich glaube das Notfallbesteck gehört zu einem Neuwagen dazu.
Dreieck und Erstehilfeköfferchen nicht.

Bei gebrauchten muß nix bei sein.

VTIGOTTNRW
30.06.2004, 11:10
Also wagenheber gehört dazu, da gibts ja schliesslich auch fahrzeugspezifische, die du garnich für andere autos nehmen kannst !
Und warndreieck sowie verbandkasten müssten eigendlich auch dabei sein, is ja pflicht das mit zu haben, dürften dich ja streng genommen ja gahrnich ohne das losfahren lassen ! Also bei uns war das immer alles dabei, auch als Gebrauchtwagen, die wundern vor dem verkauf immer aufgerüstet, wenn was gefehlt hat !

HGB82-HH
30.06.2004, 12:13
Hallo,
Wagenheber denke ich gehört auf alle Fälle dazu. Verbandskasten und Warndreieck sind nur verpflichtend mitzuführen, gehören aber nicht immer dazu. Bei meinem Accord waren die beiden Sachen auch nicht dabei. Musst aber mal mit dem Händler reden, hat bei mir auch geholfen. :D
Ansonsten musst du halt in den sauren Apfel beissen und dir die Sachen selber kaufen. Aber so teuer sind die doch auch nicht.

Gruß,
HGB

McTwist
30.06.2004, 12:22
Geht es hier um einen neuwagen ?

Silence
30.06.2004, 12:28
Was ist, wenn der Verkäufer mir sagt, dass er sie ebenfalls nicht (mehr) hat?

also gehe ich mal davon aus das es nen gebrauchter is.
und w-dreieck und 1.hilfe kasten müssen nicht mit bei sein, wagenheber muß mit bei sein.

mfg silence

Wendel
30.06.2004, 12:38
Also wagenheber gehört dazu, da gibts ja schliesslich auch fahrzeugspezifische, die du garnich für andere autos nehmen kannst !
Und warndreieck sowie verbandkasten müssten eigendlich auch dabei sein, is ja pflicht das mit zu haben, dürften dich ja streng genommen ja gahrnich ohne das losfahren lassen ! Also bei uns war das immer alles dabei, auch als Gebrauchtwagen, die wundern vor dem verkauf immer aufgerüstet, wenn was gefehlt hat !

Beim Motorrad gibt es auch ne Helmpflicht :wink:

Silence
30.06.2004, 14:05
Also wagenheber gehört dazu, da gibts ja schliesslich auch fahrzeugspezifische, die du garnich für andere autos nehmen kannst !
Und warndreieck sowie verbandkasten müssten eigendlich auch dabei sein, is ja pflicht das mit zu haben, dürften dich ja streng genommen ja gahrnich ohne das losfahren lassen ! Also bei uns war das immer alles dabei, auch als Gebrauchtwagen, die wundern vor dem verkauf immer aufgerüstet, wenn was gefehlt hat !

Beim Motorrad gibt es auch ne Helmpflicht :wink:

:lol: :lol: :lol:

Accord Coupe
30.06.2004, 14:25
Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen, den ich von einem Privatmann (also kein Händler) gekauft habe.

crxslobo
30.06.2004, 14:27
sagmal, hattest dein coupe am montag zufälligerweise beim drössinger zum durchchecken?

Accord Coupe
30.06.2004, 15:53
@ crxslobo: Nein, nicht dass ich wüsste...

madman
30.06.2004, 15:55
Steht in Kaufverträgen nicht sowas wie "gekauft wie gesehen" oder so?
Also wegen dem Wagenheber und dem Warndreieck würde ich keinen Aufstand machen, die gibts doch in jedem Baumarkt! :roll:

crxslobo
30.06.2004, 16:00
@ crxslobo: Nein, nicht dass ich wüsste...

weil da stand nämlich am montag eins und so häufig trifft man die ja auch nicht an. falls mal was ist an deinem coupe, da ist er in guten händen!

Accord Coupe
30.06.2004, 16:02
Werd ich mir merken :wink:

GrossmeisterBxxxEG8
30.06.2004, 19:07
Also, der ganze Kram MUSS nicht dabei sein, es sei denn diese Teile waren bei der Besichtigung ebenfalls im Fahrzeug...
Waren sie dabei, dann hast du ein Recht darauf, sie vom Verkäufer zu bekommen, waren sie nicht dabei, oder es wurde ausgemacht, dass sie nicht mitgegeben werden, dann hast du halt Pech gehabt...normalerweise nimmt man sein Warndreieck und seinen Verbandskasten immer aus seinem eigenen "alten" Auto mit raus, und packt es ins "neue"...man verkauft die Sachen nicht mit...hab ich auch noch nie gemacht....aber der Wagenheber sollte schon drin sein....