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Thema: Del Sol Rückleuchten schwarz lasiert ! *verkauft*

  1. #1

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    Standard Del Sol Rückleuchten schwarz lasiert ! *verkauft*

    Verkauft wird ein Satz schwarz lasierter Rückleuchten für einen Crx Del Sol 92-98

    Zustand & Funktion : OK

    Super Optik !!!

    VB: 55,-€ incl. Versand



    Geändert von Rudy (04.04.2010 um 20:47 Uhr)

  2. #2

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    Immernoch zu haben!!!

  3. #3

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    Preis Inclusive Versand !

  4. #4

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    sind die lasierten eigentlich legal ?

  5. #5

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    Es handelt sich hierbei um OEM Rückleuchten in schwarz lasiert.
    Die legalität liegt im jeweiligen ermessen der gesetzeshüter und prüfer.
    ich kenne zb. auch fälle bei denen man diese lasierten leuchten eingetragen bekommen hat um eventuellen missverständnissen vor zu beugen.

  6. #6

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    Preisupdate !!!
    Die sind wirklich vollkommen Takko.

  7. #7

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    ich versteh das nicht..sind doch vollkommen krasse teile.
    Optisch der Burner

  8. #8

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    PreisUpdate!

    nehme gern Preisvoorschläge entgegen.

  9. #9

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    Und wieder ein kleines *PreisUp*

  10. #10

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    kein bedarf ?

    ist gut, bleiben die dinger eben liegen.
    wenn die erste frühjahrssonne kommt gehn sie weg wie butter.

  11. #11

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    kuckkuck....zu haben

  12. #12
    Avatar von targa07
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    hi
    ist die zahlung mit paypal möglich? wenn ja dann kontaktier mich per pm!

    mfg sebastian

  13. #13
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Hier im Forum wirst Du sie halt schwerer los, weil sie schlichtweg illegal sind und der Altersdurchschnitt der Hondapower User doch eher höher liegt, als bspw. im Maxrev, wo eher Fahranfänger sind, die sich sowas anbauen! Hier weiss man eher um die Folgen, die sowas haben kann!
    Biete sie einfach im Maxrev an, da wirst Du sie auf jeden Fall los!

    Zur (Il)Legalität der Rückleuchten, da ja oben ein user gefragt hat:
    Seit 2005 sind JEGLICHE Veränderungen (darunter fällt auch das lasieren, bekleben, lackieren von Rückleuchten sowie Abänderungen der Funktionen und Vertauschen von Einrichtungen) an der Beleuchtungsanlage als "erheblicher Mangel" einzustufen, welches den Polizisten in einer Kontrolle berechtigt, Dir die Weiterfahrt zu untersagen, und, da der Wagen dann meist auf öffentlicher Strasse steht, auch zu beschlagnahmen (auch zur Beweissicherung) und zu einem unabhängigen Prüfer zu schicken, wo ALLES unter die Lupe genommen wird. Eintragungen dürfen seitdem sowohl vom Prüfer, als auch vom Ploizeibeamten angezweifelt werden und es darf ein neues Gutachten über die Zulässigkeit, von einem anderen Prüfer erstellt werden!

    Dann kann es sein, das Du noch eine Anzeige wegen fahrens ohne Pflichtversicherung bekommst, da durch die abgeänderten Rückleuchten die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges erloschen ist. Auch kann der Halter nochmal die gleiche Strafe bekommen, wie der Fahrer!

    Bei einem Auffahrunfall, auch wenn der Draufgefahrene nichts davon erwähnt, das er die Lichter nicht gesehen hat, wenn die Polizei das sieht und der Versicherung meldet, durch Unfallbericht etc. kannst Du mit bis zu 5000 EUR von der Versicherung in Regress genommen werden!
    Ebenso wenn der Draufgefahrene sagt, er habe die Bremslichter nicht gesehen!

    Glaubs mir, ich habe das schon durch!
    Und ich habe zusätzlich in die Rückleuchten noch 4 Birnen, also insgesammt 6 Fahrlicht und Bremslichtbirnen + 3te LED Bremsleuchte eingebaut, damit es heller wird.

    Und auch hellere Birnen nutzen kaum was bei zu starker Tönung.

    Es ist und bleibt verboten - muss aber jeder selber wissen!
    Leuchtet ja auch ein, oder? Denn selbst wenn es schwarz lasierte Rückleuchten mit Unbed.Besch. geben würde, könnte man ja hinterher selber noch ein paar Schichten draufsprühen, das keiner kontrollieren kann!!
    Daher sind auch etwaige TÜV-Abnahmen und Begutachtungen sowie Eintragungen ungültig, da der genaue Grad der Tönung nicht festgehalten und nachgeprüft werden kann.

    Das einzige Art, die bei einer Tönung erlaubt sind, sind Filterkappen, die bei Zubehörrückleuchten auch nur so genutzt werden...bspw. Plol, Golf, Mercedes, etc. Dies ist aber nur Fahrzeugspezifisch möglich!
    Geändert von CRX_Fan (22.03.2010 um 15:37 Uhr)

  14. #14
    Avatar von pashalisp
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    Erst die Empfehlung es bei Maxrev anzubieten weil da Fahranfänger sind und dann der Text über die Illigalität. Das ist verantwortungslos!

    Als Erwachsener würde ich eher die Fahranfanger vor solchen sachen schützen da so eine Strafe in der Probezeit gravierende folgen haben kann.

    Im übrigen gibt es auch ältere die auf sowas stehen. (ich gehöre auch dazu) Sehen halt wirklich lecker auf einem Schwarzen Sol aus.

  15. #15
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Ist ja jedem das Seine, ich schreibe es hier halt rein, und was die Leute draus machen ist ihre Sache!

    Ich hab die Kacke selber vor Jahren drinne gehabt und bin damit mächtig auf die Schnauze gefallen!

    Klar kann es auch älteren gefallen wie Dir; nur Du bist Dir warscheinlich auch über etwaige Folgen im klaren, wo bei 18/19 jährigen eher der Verstand schonmal aussetzt bzw. in den Hintergrund gestellt wird und sie sich über eventuelle Folgen einfach keinen Kopf machen!
    Geändert von CRX_Fan (22.03.2010 um 18:58 Uhr)

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